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#1 (permalink) | |
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Deutsch-Schweizer Steuerabkommen
Steuerstreit mit der Schweiz |
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Zuletzt geändert von Anonyme, am 21.07.2012 um 18:20 Uhr
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#2 (permalink) | |
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Schade, daß der Vorschlag von Kollege Ghadafi nicht mehr Freunde gefunden hatte. Aber abwarten...... Eine Aufteilung des Schweizer Territoriums unter Frankreich, Italien und Deutschland sollte unter dem Gesichtspunkt des Kampfes gegen organisierten Kriminalität gesehen werden. |
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#3 (permalink) | |
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Ham schon recht ...
... die Schweizer! Die Beschaffung der Daten war ein klarer Rechtsverstoß. Wurde ja hier auch so gesehen. |
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#4 (permalink) | |
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Worauf stützen Sie diese Aussage? |
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#5 (permalink) | |
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Kann ja wohl nicht wahr sein! Ein Schmarotzerland wie die Schweiz muß in die Schranken gewiesen werden. Wie haben es denn die USA gemacht? Wenn die Helvetier die am. Steuerflüchtlinge nicht rausrückten, drohten die Amis, schließen sie deren Banken in USA. Basta. |
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#6 (permalink) | |
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Die Nutzung illegal erlangter Bewismittel ist bekanntermaßen vor Gericht verboten. " Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble sieht den Kauf von CDs mit den Daten mutmaßlicher deutscher Steuerhinterzieher im Ausland nicht als langfristige Lösung im Kampf gegen Schwarzgeld an. Es entspreche nicht seinem Verständnis eines Rechtsstaats, dauerhaft auf den Kauf illegal zusammengestellter Daten zu setzen." Fundstelle: http://www.sueddeutsche.de/geld/kampf-gegen-steuerhinterziehung-neue-cds-fuer-den-fiskus-1.1166015 Daß die Daten illegal erlangt wurden, war damals allgemein bekannt. Scheint bei vielen allerdings "vergessen" worden zu sein ... |
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#7 (permalink) | |
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und? was geschah? |
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#8 (permalink) | |
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#9 (permalink) | |
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Die Sterufahnder haben gegen - niucht nur - schweizer Recht verstoßen. Ist in Ordnung so. |
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#10 (permalink) | |
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Wieso soll denn die Schweiz ein "Schmarotzerland" sein? Die Schweiz sorgt jedenfalls dafür, daß ihre arbeitende Bevölkerung ordentlich verdient und im Alter eine vernünftige Rente hat. |
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#11 (permalink) | |
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Die Schweiz hat (hatte) sein "Strafgesetz“ - das Bestrafungen für die Verletzung von Bankgeheimhaltung umfaßt. Die NRW-Steuerfahnder fallen unter das Schweizer Strafgesetz. Sie zerbrachen die 270 Jahre alte Schweizer Bank “Wegelin”, die angeblich allein ungefähr 1,3 Milliarden US Steuern in Offshore Konten versteckte und die UBS Bank, die in 2009 schon 4500 Schweizer Konten den US-Globalisten-Eliten-(IRS) aushändigte und eine 800 Millionen Steuerhinterziehungstrafe bezahlte. In 2013 verlangt die Globalisten “FATCA” von den “Nicht Globalisten Finanz Institutionen”, dass sie Ausschau halten nach Offshore Konten” oder sie stehen einer 30%tigen Abzugssteuer an amerikanischen Investitionen gegenüber. Während die Globalisten brutal die Schweizer Banken zusammenhauen, und sie schätzungsweise bereits um 52 Milliarden Dollars beraubten, betätigen die Globalisten etliche Steuerhäfen in ihrem eigenen Recht Die Globalisten in den USA bringen Geld von Lateinamerika in ihre Florida-Banken und unter Delaware-und Nevada-Gesetz ist es einfach, steuerfreundliche Strohfirmen zu gründen. Oder sie schleusen ihre Gelder über ihre "City of London" (England) zu den Kanal-Inseln. „Sie haben kein Moralrecht, die Schweizer Banken zu ruinieren. |
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Zuletzt geändert von Kyle, am 31.03.2012 um 19:12 Uhr
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#12 (permalink) | |
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#13 (permalink) | |
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Hy Kyle, was verstehst Du oder auch andere unter Moral bzw.Moralrecht.? EGO - Recht? |
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#14 (permalink) | |
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Deutschland hat eine CD gekauft. Dies ist im Rechtsgebiet der BRD absolut legal. Der Inhalt, die Daten, wurden nicht durch Mitarbeiter der BRD kopiert, sondern durch einen Mitarbeiter der entsprechenden Bank. Kopieren bedeutet nicht stehlen! Siehe den Paragraphen zum Diebstahl. Wie Sie dem einschlägigen Paragraphen entnehmen können, redet das Gesetz von beweglichen Sachen. Darunter werden keine Daten verstanden! Und- die Daten wurden auf dem Ausgangsdatenspeicher nicht gelöscht! Auch Hehlerei, § 259, greift nicht, da auch hier von beweglichen Sachen gesprochen wird. Also- wo wurde im Geltungsbereich des GG gegen deutsche Gesetze verstoßen? Dieser Vorgang ist in der Schweiz strafbewehr, spielt aber im Rechtsgebiet des GG absolut keine Rolle. Auch für die Schweiz gilt das Territorialprinzip. Mir ist kein Gesetz bekannt, das das verbietet. Übrigens verfährt die Schweiz mit entsprechenden Daten aus Lichtenstein absolut analog. Siehe hier. Sie sollten sich schin intensiver mit der Materie beschäftigen. |
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#15 (permalink) | |
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Den Schweizern sollte die EU einheizen, dass ihnen hören und sehen vergeht. Steueroasen wie die Schweiz, die den Steuerhinterziehern aus aller Welt zu ihrem und deren Nutzen Asyl gewähren, sind für die Staatsschuldenkrise mit verantwortlich. |
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