Donnerstag, 23. Mai 2013

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Umstrittenes Outing durch Ariane Friedrich im Netz: Acht Zeilen zu viel
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25.04.2012 10:10 Uhr
spacevulture
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Vorverurteilung?

 

Zitat von _solon_Na §186, vielleicht auf § 187 StGB [...]

Üble Nachrede/Verläumdung setzen voraus, dass der Vorwurf Friedrichs falsch ist. In § 186 StGB heißt es: "[...] wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist [...]". In § 187 StGB steht: "[...] wider besseres Wissen [...] unwahre Tatsache [...]". An §§ 186/187 StGB anknüpfende displinarrechtliche Aspekte hängen damit ebenfalls von der Falschheit des Vorwurfs ab.

Wieso geht man in diesem Tread einfach ohne jede Tatsachenbasis davon aus, dass Frau Friedrichs Vorwürfe falsch sind?

In diesem Thread findet eine sehr bedenkliche Vorverurteilung von Frau Friedrich statt. Und die Ironie des Ganzen ist: Die Vorverurteilung erfolgt gerade durch die, die gegen Vorverurteilung wettern.

Zuletzt geändert von spacevulture, am 25.04.2012 um 10:47 Uhr
25.04.2012 11:21 Uhr
DerMichel
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Zitat von spacevulture
Vorverurteilung?

 

Üble Nachrede/Verläumdung setzen voraus, dass der Vorwurf Friedrichs falsch ist. In § 186 StGB heißt es: "[...] wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist [...]". In § 187 StGB steht: "[...] wider besseres Wissen [...] unwahre Tatsache [...]". An §§ 186/187 StGB anknüpfende displinarrechtliche Aspekte hängen damit ebenfalls von der Falschheit des Vorwurfs ab.

Wieso geht man in diesem Tread einfach ohne jede Tatsachenbasis davon aus, dass Frau Friedrichs Vorwürfe falsch sind?

In diesem Thread findet eine sehr bedenkliche Vorverurteilung von Frau Friedrich statt. Und die Ironie des Ganzen ist: Die Vorverurteilung erfolgt gerade durch die, die gegen Vorverurteilung wettern.

Danke. Sie sprechen mir aus der Seele. Mir fehlt bis jetzt ein passender § für die Vorwürfe gegen AF.

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    "Wahre Worte sind nicht angenehm, angenehme Worte sind nicht wahr." (Laotse, Kapitel 81)

25.04.2012 12:40 Uhr
DerWikinger
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Zitat von spacevulture
Vorverurteilung?

 

Üble Nachrede/Verläumdung setzen voraus, dass der Vorwurf Friedrichs falsch ist. In § 186 StGB heißt es: "[...] wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist [...]". In § 187 StGB steht: "[...] wider besseres Wissen [...] unwahre Tatsache [...]". An §§ 186/187 StGB anknüpfende displinarrechtliche Aspekte hängen damit ebenfalls von der Falschheit des Vorwurfs ab.

Wieso geht man in diesem Tread einfach ohne jede Tatsachenbasis davon aus, dass Frau Friedrichs Vorwürfe falsch sind?

In diesem Thread findet eine sehr bedenkliche Vorverurteilung von Frau Friedrich statt. Und die Ironie des Ganzen ist: Die Vorverurteilung erfolgt gerade durch die, die gegen Vorverurteilung wettern.

Im Grunde haben Sie nicht ganz unrecht, zumindest was das §§-Gewerfe betrifft. Ich habe bisher auch keine Wertung bezgl des Inhalts der Anschuldigungen vorgenommen.

Nichts desto trotz erneuere ich den Vorwurf, dass sie jemanden öffentlich an den Pranger gestellt hat. Zusätzlich das Ganze ohne tatsächlich zu wissen, ob es den Richtigen trifft und Kollateralschäden billigend in Kauf nehmend.

Den Pranger gibt es bei uns schon lange nicht mehr. Und zu was sich falsche Verdächtigungen auswachsen können, das wurde vor kurzem sehr klar aufgezeigt.

________
Diejenigen, die bereit sind grundlegende Freiheiten aufzugeben, um ein wenig kurzfristige Sicherheit zu erlangen, verdienen weder Freiheit noch Sicherheit. (Benjamin Franklin)

25.04.2012 12:42 Uhr
_solon_
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Zitat von spacevulture
Vorverurteilung?

 

Üble Nachrede/Verläumdung setzen voraus, dass der Vorwurf Friedrichs falsch ist. In § 186 StGB heißt es: "[...] wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist [...]". In § 187 StGB steht: "[...] wider besseres Wissen [...] unwahre Tatsache [...]". An §§ 186/187 StGB anknüpfende displinarrechtliche Aspekte hängen damit ebenfalls von der Falschheit des Vorwurfs ab.

Wieso geht man in diesem Tread einfach ohne jede Tatsachenbasis davon aus, dass Frau Friedrichs Vorwürfe falsch sind?

In diesem Thread findet eine sehr bedenkliche Vorverurteilung von Frau Friedrich statt. Und die Ironie des Ganzen ist: Die Vorverurteilung erfolgt gerade durch die, die gegen Vorverurteilung wettern.

Wenn jemand etwas, gleich einem Geständnis zugibt, ist das keine Vorverurteiling.

Bei Falschheit wärs ja noch schlimmer - sie stellt einen Unschuldigen an den Pranger (mit Namen und Adresse).

Würde mich mal interessieren, wenn man Sie, mit Namen und Adresse, als - sich Sie sich das Verbrechen aus - im INet, egal auf welcher Plattform, brandmarken würde.

Vielleicht mal das lesen.

http://www.dw.de/dw/article/0,,15907740,00.html 

 

 

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Difficile est satiram non scribere (Juvenal). Die Zeit wird kommen, wo, wer nicht weiß, was ich über eine Sache gesagt habe, sich als Nichtwisser bloßstellt...

Zuletzt geändert von _solon_, am 25.04.2012 um 12:45 Uhr
25.04.2012 12:44 Uhr
Satanradio666
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Zitat von spacevulture
Vorverurteilung?

 

Üble Nachrede/Verläumdung setzen voraus, dass der Vorwurf Friedrichs falsch ist. In § 186 StGB heißt es: "[...] wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist [...]". In § 187 StGB steht: "[...] wider besseres Wissen [...] unwahre Tatsache [...]". An §§ 186/187 StGB anknüpfende displinarrechtliche Aspekte hängen damit ebenfalls von der Falschheit des Vorwurfs ab.

Wieso geht man in diesem Tread einfach ohne jede Tatsachenbasis davon aus, dass Frau Friedrichs Vorwürfe falsch sind?

In diesem Thread findet eine sehr bedenkliche Vorverurteilung von Frau Friedrich statt. Und die Ironie des Ganzen ist: Die Vorverurteilung erfolgt gerade durch die, die gegen Vorverurteilung wettern.

 

Vorverurteilen können scheinbar viele Menschen, in der Masse kann man sich ja auch gut verstecken.

(noch nicht sehr lange her ).....   Emden im Internet zur  Lynch-Justiz aufgerufen. 

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Normal people scare me 

25.04.2012 14:09 Uhr
spacevulture
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Zitat von DerWikinger
Zusätzlich das Ganze ohne tatsächlich zu wissen, ob es den Richtigen trifft und Kollateralschäden billigend in Kauf nehmend.

Sie können aber doch gar nicht wissen, wie weit Frau Friedrichs Wissen reicht, oder? Wieso gehen Sie ohne Tatsachenkenntnis zu Lasten von Frau Friedrich davon aus, dass die nicht genau weiß, wer Sie belästigt? "In dubio pro reo" gilt auch für Frau Friedrich.

Zitat von _solon_
Würde mich mal interessieren, wenn man Sie, mit Namen und Adresse, als - sich Sie sich das Verbrechen aus - im INet, egal auf welcher Plattform, brandmarken würde.

Meine Reaktion würde definitif ganz stark davon abhängen, ob der Vorwurf gegen mich richtig oder falsch wäre. Ebenso würde meine Reaktion davon beeinflußt, ob mein "mir ausgesuchtes Verbrechen", also meine Übergriffe noch bis zuletzt fortdauerten (dann: Veröffentlichung - auch - als Selbstschutz, notwehrähnlich), oder ob die Übergriffe z.B. lange her und abgeurteilt sind (dann: Veröffentlichung als Nachtreten/Rache). 

Zitat von _solon_
Vielleicht mal das lesen.
http://www.dw.de/dw/article/0,,15907740,00.html  

Vielleicht sollten das mal die lesen, die die Friedrich hier verurteilen. Der Artikel bringt nähmlich im Gegensatz zu einigen Forumsteilnehmern die notwendige Vorsicht und Seriösität auf. Dort heißt es richtig:

" Sollte Friedrich wirklich einen Unschuldigen verleumdet haben, dann [...]"

Zuletzt geändert von spacevulture, am 25.04.2012 um 16:02 Uhr
25.04.2012 14:47 Uhr
DerWikinger
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Zitat von spacevulture
 

Sie können aber doch gar nicht wissen, wie weit Frau Friedrichs Wissen reicht, oder? Wieso gehen Sie ohne Tatsachenkenntnis zu Lasten von Frau Friedrich davon aus, dass die nicht genau weiß, wer Sie belästigt? "In dubio pro reo" gilt auch für Frau Friedrich.

Sie spacevulture argumentieren an dem Kernpunkt meiner Aussage vorbei. Es gibt keinen Grund eine Person öffentlich an den Pranger zu stellen.

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Diejenigen, die bereit sind grundlegende Freiheiten aufzugeben, um ein wenig kurzfristige Sicherheit zu erlangen, verdienen weder Freiheit noch Sicherheit. (Benjamin Franklin)

25.04.2012 15:18 Uhr
spacevulture
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Zitat von DerWikinger
Sie spacevulture argumentieren an dem Kernpunkt meiner Aussage vorbei. Es gibt keinen Grund eine Person öffentlich an den Pranger zu stellen.

Ok, dann betrifft mein Beitrag eben nur einen Randpunkt Ihrer Aussage. Und was antworten Sie in diesem Randpunkt? Gehen Sie zu Lasten von Frau Friedrich von Tatsachen aus, die Sie nicht kennen?

Das mit dem "an den Pranger Stellen" ist mir etwas zu einfach gestrickt; die Nutzung der Öffentlichkeit halte ich unter dem Gesichtspunkt Selbstschutz (nicht: Nachtraten oder Rache) eventuell für gerechtfertigt (je nach Sachlage, die mir nicht genau genug bekannt ist), z.B. bei bis in die jüngste Zeit andauernden Belästigungen durch diesen Herrn.

26.04.2012 08:23 Uhr
DerWikinger
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Zitat von spacevulture
 

 

Ok, dann betrifft mein Beitrag eben nur einen Randpunkt Ihrer Aussage. Und was antworten Sie in diesem Randpunkt? Gehen Sie zu Lasten von Frau Friedrich von Tatsachen aus, die Sie nicht kennen?

Das mit dem "an den Pranger Stellen" ist mir etwas zu einfach gestrickt; die Nutzung der Öffentlichkeit halte ich unter dem Gesichtspunkt Selbstschutz (nicht: Nachtraten oder Rache) eventuell für gerechtfertigt (je nach Sachlage, die mir nicht genau genug bekannt ist), z.B. bei bis in die jüngste Zeit andauernden Belästigungen durch diesen Herrn.

Ich verlinke jetzt einfach mal auf einen Beitrag des Herrn Udo Vetter, der ja den meisten hier bekannt sein dürfte:

Polizistin nutzt Facebook als Pranger

Dem kann und will ich nichts weiter hinzufügen. In meinen Augen drehen wir uns hier im Kreis.

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26.04.2012 08:39 Uhr
heletz
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Allein schon die Veröffentlichung der e-mail ist ein Verstoß gegen das Briefgeheimnis (die gute Frau hätte ja nur bei der Diskussion um Wulff zuhören müssen) un dkann mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet werden.

Daraufhin würde dann die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis erfolgen.

________

26.04.2012 09:40 Uhr
spacevulture
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Zitat von heletz
Allein schon die Veröffentlichung der e-mail ist ein Verstoß gegen das Briefgeheimnis (die gute Frau hätte ja nur bei der Diskussion um Wulff zuhören müssen) un dkann mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet werden.

Daraufhin würde dann die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis erfolgen.

Also bitte mal auf dem Teppich bleiben. Ich hab die §§ 202 ff StGB gerade mal durchgeblättert und sehe nicht, wie sich Frau Friedrich diesbezüglich strafbar gemacht haben sollte. Und selbst wenn: Vielleicht wissen Sie, welche hohen Hürden für eine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis bestehen (regelmäßig Freiheitsstrafe von einem Jahr). Wenn Frau Friedrich sich strafbar gemacht haben sollte, was ich bezweifle, sehe ich bei ihr als Ersttäterin eine kleine Geldstrafe in meiner Kristallkugel (60 oder 90 Tagessätze, wenn es extrem kommt 150). 

Zitat von DerWikingerIch verlinke jetzt einfach mal auf einen Beitrag des Herrn Udo Vetter [...]

...dem ich in weiten Teilen zustimme. Würde ich einen Law-Blog betreiben, würde ich ebenfalls vor derartigem Verhalten warnen, insbesondere (moralisch) weil das Falsche treffen kann (Namensgleichheiten) und (zivilrechtlich) weil es recht teuer werden kann.

Zuletzt geändert von spacevulture, am 26.04.2012 um 09:48 Uhr
26.04.2012 09:46 Uhr
mango
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Ich wüßte zugerne was mit dem Verfasser dieser e-mail mit Pornoanhang passiert, ist da schon mehr bekannt? Es kann und darf doch nicht wahr sein, dass Frau Friedrich hier an den Pranger gestellt wird, nur weil Sie sich gegen diesen Stalker wehrt? 

________
Nur gegen den Strom geht`s zur Quelle!

26.04.2012 09:46 Uhr
Firnhaberauer
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Zitat von heletz

Allein schon die Veröffentlichung der e-mail ist ein Verstoß gegen das Briefgeheimnis (die gute Frau hätte ja nur bei der Diskussion um Wulff zuhören müssen) un dkann mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet werden.

Daraufhin würde dann die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis erfolgen.

 Briefgeheimnis und Facebook? laut lachend laut lachend

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Stil ist zu wissen, wer du bist und was du zu sagen hast, und dich nicht darum zu kümmern, was andere denken.

26.04.2012 09:54 Uhr
Marc.Jacobs
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Allein schon die Veröffentlichung der e-mail ist ein Verstoß gegen das Briefgeheimnis (die gute Frau hätte ja nur bei der Diskussion um Wulff zuhören müssen) un dkann mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet werden.

Hoffentlich wird dann auch dieser Seferi verknackt, der eine angeblich ausländerfeindliche Mail von Tobias Schley veröffentlicht hat, "armes Deutschland".

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26.04.2012 09:57 Uhr
heletz
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Zitat von Firnhaberauer
 

 

 Briefgeheimnis und Facebook? 

Auch hier im Forum dürfen PNs und e-mails nicht veröffentlicht werden, da sie dem Briefgehemnis unterliegen.

Viele Forenbetreiber untersagen aus diesem Grund die Veröffentliuchung auch dann, wenn sie mit Einverständnis des Schreibers getätigt wird.

Das Internet ist kein rechtsfreier Raum.

 

 

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Ariane Friedrich


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