Mittwoch, 19. Juni 2013

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A7 bei Vöhringen: Schwerer Unfall nach Schlägerei unter Brummifahrern
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29.12.2010 19:04 Uhr
PETEGE
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Zitat von gewe-a
Schreiben Sie besser nichts von Themen die Sie überhaupt nichts verstehen !!! Schalten Sie mal ihr Hirn an, dann werden Sie schon merken, dass die Fahrer die Ruhezeiten gerne einhalten würden, wenn nicht der Zeitdruck wäre. Ihre zitierten "Giftstängel" und Coladose brauchen sie um überhaupt wach zu bleiben. Übrigends was hat rauchen mit Intelligenz oder wie Sie es nennen "Geistige Leuchten" zu tun ? :scared: Wenn man Ihre Ansichten liest und mit Ihren Meinungen in Übereinstimmung bringt, müssten Sie meiner Meinung nach absoluter Kettenraucher sein. :scared:
Da muß ich Ihnen zustimmen. Naja der Giftstängel hat mit der Angelegenheit bestimmt nichts zu tun. Ein Raucher, kann das Rauchen aufgeben. Ein Nichtraucher, der ein Volltrottel ist, wird immer einer bleiben.
29.12.2010 19:13 Uhr
RaHo
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Zitat von MichaelSchmidt
Es müssen noch mehr Überholverbote für LKWs eingeführt werden, damit für den PKW-Verkehr wieder mehr flüssiges Fahren möglich wird. Es kann kein Argument für die Nachlässigkeits des Blinkens von LKWs sein, dass sonst PKws diese nicht vorbeilassen. Gut, dass die Strafen bei LKWs erheblich höher sind, aber was nutzt es, wenn so wenig kontrolliert und geahndet wird?
Zitat von hml
Vergessen Sie´s, - im Strassenverkehr haben zunächst einmal alle die gleichen Rechte, das betrifft auch das Überholen. Punktuell wird es ja schon an vielen Stellen verboten, aber nicht (oft auch nur selten) immer eingehalten. Und um an solch neuralgischen Stellen Beamte abzustellen um während ihrer Schicht möglicherweise 5 schwarze Schafe heraus zu ziehen, dazu sind Sie (vermutlich) zu teuer und anderseits gibt es "wichtigere" Dinge zu kontrollieren.
Ein Überholverbot für LKW's muss nicht eingeführt werden, da es dieses für zweispurige Fahrbahnen schon gibt: "StVO §7 Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge ... (3c) Sind außerhalb geschlossener Ortschaften für eine Richtung drei oder mehr Fahrstreifen mit Zeichen 340 gekennzeichnet, dürfen Kraftfahrzeuge abweichend von dem Gebot, möglichst weit rechts zu fahren, den mittleren Fahrstreifen dort durchgängig befahren, wo – auch nur hin und wieder – rechts davon ein Fahrzeug hält oder fährt. Den linken Fahrstreifen dürfen außerhalb geschlossener Ortschaften Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t sowie alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger nur benutzen, wenn sie sich dort zum Zwecke des Linksabbiegens einordnen." Die ganzen LKW-Fahrer auf der A8 und B17 sollten mir mal erklären wo sie da Linksabbiegen wollen. Aber leider wird diese Vorschrift nicht kontrolliert und die Strafe ist auch noch sehr billig. 15€ ohne und 20€ mit Behinderung. Eine ähnliche Vorschrift gibt es aber auch noch speziell für den Winter: "StVO §18 Autobahnen und Kraftfahrstraßen ... (11) Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, sowie Zugmaschinen dürfen, wenn die Sichtweite durch erheblichen Schneefall oder Regen auf 50 m oder weniger eingeschränkt ist, sowie bei Schneeglätte oder Glatteis den äußerst linken Fahrstreifen nicht benutzen." Die Strafe würde hier 80€ und 2 Treuepunkte betragen, wenn man es denn mal kontrollieren würde...
29.12.2010 19:33 Uhr
gewe-a
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Zitat von MichaelSchmidt
... Da Sie die Relation Rauchen - Intelligenz offenbar nicht kennen oder anzweifeln, vermute ich, dass Sie selbst zur großen Nikotinsuchtsgemeinde gehören könnten. Ich nehme alles zurück, wenn Sie mir gegenteiliges glaubhaft machen sollten.
Pech gehabt - ich gehöre der Nichtraucherzunft an, aber zu der sehr, sehr toleranten ! :yes:

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Leute schimpft nicht nur jetzt, sondern denkt vor jeder kommenden Wahl nach, von welchen Wegelagerern wir regiert werden, auch wenn sie uns nur rosige Zeiten verspechen !

29.12.2010 19:35 Uhr
gewe-a
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Zitat von PETEGE
Da muß ich Ihnen zustimmen. Naja der Giftstängel hat mit der Angelegenheit bestimmt nichts zu tun. Ein Raucher, kann das Rauchen aufgeben. Ein Nichtraucher, der ein Volltrottel ist, wird immer einer bleiben.
:thumbup: :clap: :clap: :thumbup:

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29.12.2010 20:14 Uhr
MichaelSchmidt  
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Zitat von gewe-a
Pech gehabt - ich gehöre der Nichtraucherzunft an, aber zu der sehr, sehr toleranten ! :yes:
Alles klar. Ein letzter Hinweis für Sie:: "Um tolerant zu sein, muß man die Grenzen dessen, was nicht tolerierbar ist, festlegen." - Umberto Eco - Qualmen am Steuer, egal ob PKW oder LKW, liegen außerhalb dieser Grenzen. Bitte denken Sie nach.
29.12.2010 20:32 Uhr
gewe-a
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Zitat von Ausgewanderter
Auch ich bin für ein durchgängiges Überholverbot für LKWs auf den Autobahnen, das ist schon lange überfällig. ... ... So wie mancher hier in der Diskussioin ausfällig wird kann man nur den Schluß ziehen, daß man offenbar eine wunde Stelle erwischt hat wenn man auf das rüpelhafte Verhalten vieler LKW-Fahrer hinweist. Danke für diese Trefferanzeige ;) Touchè
Entschuldigung, dass Sie auf der Autobahn ungehindert dahinbettern können, bekommen LKW's ein durchgängiges Überholverbot. Und wer liefert dann zeitgenau Frischfleisch, Fisch, Molkereiprodukte und andere Lebensmittel, "Just in time" geht zum Teufel - was solls, die Transportkosten und Lagerkosten steigen enorm, aber die PKW-Fahrer, die keine Maut bezahlen haben freie Fahrt. Auf eine Wunde Stelle weist da keiner und garnichts hin, nur wenn Sie genau überlegen fahren die LKW's nicht zum Spass durch's Land, sondern zum Nutzen aller.

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29.12.2010 20:34 Uhr
gewe-a
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Zitat von MichaelSchmidt
Alles klar. Ein letzter Hinweis für Sie:: "Um tolerant zu sein, muß man die Grenzen dessen, was nicht tolerierbar ist, festlegen." - Umberto Eco - Qualmen am Steuer, egal ob PKW oder LKW, liegen außerhalb dieser Grenzen. Bitte denken Sie nach.
Da brauche ich keinen Umberto Eco und seine Romane, ich akzeptiere halt auch Raucher.

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29.12.2010 20:45 Uhr
meihan
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Zitat von RaHo
Ein Überholverbot für LKW's muss nicht eingeführt werden, da es dieses für zweispurige Fahrbahnen schon gibt: "StVO §7 Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge ... (3c) Sind außerhalb geschlossener Ortschaften für eine Richtung drei oder mehr Fahrstreifen mit Zeichen 340 gekennzeichnet, dürfen Kraftfahrzeuge abweichend von dem Gebot, möglichst weit rechts zu fahren, den mittleren Fahrstreifen dort durchgängig befahren, wo – auch nur hin und wieder – rechts davon ein Fahrzeug hält oder fährt. Den linken Fahrstreifen dürfen außerhalb geschlossener Ortschaften Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t sowie alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger nur benutzen, wenn sie sich dort zum Zwecke des Linksabbiegens einordnen." Die ganzen LKW-Fahrer auf der A8 und B17 sollten mir mal erklären wo sie da Linksabbiegen wollen. Aber leider wird diese Vorschrift nicht kontrolliert und die Strafe ist auch noch sehr billig. 15€ ohne und 20€ mit Behinderung. Eine ähnliche Vorschrift gibt es aber auch noch speziell für den Winter: "StVO §18 Autobahnen und Kraftfahrstraßen ... (11) Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, sowie Zugmaschinen dürfen, wenn die Sichtweite durch erheblichen Schneefall oder Regen auf 50 m oder weniger eingeschränkt ist, sowie bei Schneeglätte oder Glatteis den äußerst linken Fahrstreifen nicht benutzen." Die Strafe würde hier 80€ und 2 Treuepunkte betragen, wenn man es denn mal kontrollieren würde...
Sie sollten mal das Gesetz (3c) richtig lesen: das betrifft Autobahnen oder Autobahnähnliche Strassen mit 3 oder mehr Fahrspuren in EINER Richtung. Überholverbot gilt nur bei einer Geschwindigkeit bis 60 km/h. LKW's dürfen eh nur die 2 rechten Fahrspuren benutzen
29.12.2010 20:50 Uhr
Lude59
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Zitat von RaHo
Ein Überholverbot für LKW's muss nicht eingeführt werden, da es dieses für zweispurige Fahrbahnen schon gibt: "StVO §7 Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge ... (3c) Sind außerhalb geschlossener Ortschaften für eine Richtung drei oder mehr Fahrstreifen mit Zeichen 340 gekennzeichnet, dürfen Kraftfahrzeuge abweichend von dem Gebot, möglichst weit rechts zu fahren, den mittleren Fahrstreifen dort durchgängig befahren, wo – auch nur hin und wieder – rechts davon ein Fahrzeug hält oder fährt. Den linken Fahrstreifen dürfen außerhalb geschlossener Ortschaften Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t sowie alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger nur benutzen, wenn sie sich dort zum Zwecke des Linksabbiegens einordnen." Die ganzen LKW-Fahrer auf der A8 und B17 sollten mir mal erklären wo sie da Linksabbiegen wollen. Aber leider wird diese Vorschrift nicht kontrolliert und die Strafe ist auch noch sehr billig. 15€ ohne und 20€ mit Behinderung. Eine ähnliche Vorschrift gibt es aber auch noch speziell für den Winter: "StVO §18 Autobahnen und Kraftfahrstraßen ... (11) Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, sowie Zugmaschinen dürfen, wenn die Sichtweite durch erheblichen Schneefall oder Regen auf 50 m oder weniger eingeschränkt ist, sowie bei Schneeglätte oder Glatteis den äußerst linken Fahrstreifen nicht benutzen." Die Strafe würde hier 80€ und 2 Treuepunkte betragen, wenn man es denn mal kontrollieren würde...
Man darf aber nicht Absatz 1 vergessen: (1) Auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung dürfen Kraftfahrzeuge von dem Gebot, möglichst weit rechts zu fahren (§ 2 Abs. 2), abweichen, wenn die Verkehrsdichte das rechtfertigt. Fahrstreifen ist der Teil einer Fahrbahn, den ein mehrspuriges Fahrzeug zum ungehinderten Fahren im Verlauf der Fahrbahn benötigt. Wenn also einer vor mir fährt, darf ich überholen. Und das ist auch gut so.
29.12.2010 21:14 Uhr
Kopfschüttler
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Zitat von RaHo
"StVO §7 Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge ... (3c) Sind außerhalb geschlossener Ortschaften für eine Richtung drei oder mehr Fahrstreifen mit Zeichen 340 gekennzeichnet, dürfen Kraftfahrzeuge abweichend von dem Gebot, möglichst weit rechts zu fahren, den mittleren Fahrstreifen dort durchgängig befahren, wo – auch nur hin und wieder – rechts davon ein Fahrzeug hält oder fährt. Den linken Fahrstreifen dürfen außerhalb geschlossener Ortschaften Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t sowie alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger nur benutzen, wenn sie sich dort zum Zwecke des Linksabbiegens einordnen." Die ganzen LKW-Fahrer auf der A8 und B17 sollten mir mal erklären wo sie da Linksabbiegen wollen.
An welcher Stelle genau hat die B 17 drei oder mehr Fahrspuren in eine Richtung?? § 7 - Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge (1) Auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung dürfen Kraftfahrzeuge von dem Gebot, möglichst weit rechts zu fahren (§ 2 Absatz 2), abweichen, wenn die Verkehrsdichte das rechtfertigt. Fahrstreifen ist der Teil einer Fahrbahn, den ein mehrspuriges Fahrzeug zum ungehinderten Fahren im Verlauf der Fahrbahn benötigt. Lt. StVO dürfen alle KRAFTFAHRZEUGE überholen. Einschränkung für LKW siehe Absatz 3c bzw. durch aufgestellte Verkehrszeichen.
30.12.2010 09:19 Uhr
circusmaximus
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Zitat von gewe-a
Sehr richtig !!! Und SCHENKER einer der grössten Spediteure weltweit gehört der DB, ganz zu schweigen von den unzähligen Subunternehmer die im Auftrag der DB fahren.
Weil die Deutsche Bahn Unsinn macht,muß dieser dann richtig sein ? Aber der große Zampano Ramsauer kümmert sich ja neuerdings verstärkt um Deutschunterricht. Er weiß zwar,daß man statt "longliner" nun "Lang-Lastkraftwagen" zu sagen hat. Ob diese motorisierten Monstren -welche übrigens für die Weiten Nordamerikas und Australiens konzipiert wurden,nicht aber,um in einem niederbayrischen Dörfchen ab und an den Kirchenfriedhof platt zu walzen-aber von geistig doch recht einfachen Zeitgenossen durch Deutschlands doch recht enge,dafür stetige Autobahnbaustellen gelenkt werden sollen- das weiß er offenbar nicht !
30.12.2010 09:34 Uhr
circusmaximus
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Zitat von Streber24
Ich selbst kenne deren 8. Hätten Sie Kontakt zu einem, könnten Sie sich wenigstens erkundigen, zB dass nicht der Fahrer entscheidet, mit welchen Reifen er denn gerne fahren möchte.
Na prima -dann ist der Gute ja auch fein aus dem Schneider ; dann kann er ja auch mit Schlicks ohne Gleichen fahren . Diese Ihre Behauptung halte ich also für Unsinn ! Denn natürlich hat der Fahrer zu entscheiden,in welchem Zustand der Lkw ist,den er vom Hof schiebt. Wenn er das nämlich nicht tut,begeht er bei entsprechender Sachlage mindestens Beihilfe zu entsprechenden Straßenverkehrsvergehen (bei abgefahrene Reifen etwa).
Zitat von Streber24
Darüber hinaus haben LKWs nur 1 Achse (Antriebsachse an der Zugmaschine) mit Winterreifen bestückt - alle anderen sind Ganzjahresreifen und das ist vom Gesetzgeber so abgesegnet! D.h. klassische "Sommerreifen" hat ein LKW NIE aufgezogen! :angry:
Vom Gesetzgeber ist viel abgesegnet,was eigentlich Unsinn ist . Es geht hier doch lediglich um Kostenersparnis. Und dieses "Argument" wurde dem "berühmten Gesetzgeber" vom Verband der Spediteure auf's Auge gedrückt.Und jener hat das dann kritiklos übernommen und in's Gesetz geschrieben. Ein klassischer Fall von Lobbyismus !
Zitat von Streber24
Schwarz vor Augen werden kann jedem Kfz-Lenker jederzeit. Das in diesem Fall aufgrund des vorhergehenden Streits vorauszusehen, war unmöglich. Oder haben Sie sich schon öfter gestritten - und wie oft wurde Ihnen danach schwarz vor Augen?? :confused1:
Typen,die sich so wie hier herumschlägern,dürften -pschologisch betrachtet- grundsätzlich völlig ungeeignet für das Führen eines Kfz sein. Lesen Sie einmal die entsprechenden Gesetze zur Erteilung eines Führerscheins.
Zitat von Streber24
Das Thema "absichtlich auffahren" ist hier :offtopic: , sorry.
Finde ich nicht .Das paßt hier dazu wie die Faust auf's Auge.
Zitat von Streber24
Und zum Thema Elefantenrennen und "5 Meter weiter vorne": Die A7 hier ist ein gutes Beispiel. Ein Berliner war beteiligt. Wenn Sie 5 km/h schneller fahren können, indem Sie überholen, macht das bei einer Fahrtzeit von zB 10 Stunden von Kempten nach Hamburg demnach 50km aus. Diese Strecke kann es bei dem Termindruck, der in diesem Gewerbe üblich ist, schon mal rausreißen. :blush:
Na , DAS ist natürlich ein hervorragendes Argument ! Auf der Fahrt von München nach Hamburg (also einer Strecke von fast 1000 km) hat man 50 km "gewonnen" . Und dabei Hunderte andere Menschen blockiert. Das paßt in unsere Zeit ,welche vollständig übernommen wurde von Elbogenmenschen und Wichtigtuern ! Sie sehen also, Sie liegen bei fast allen Ihrer "Argumente" teilweise oder komplett daneben. Aber mitreden und die Klappe aufreißen ist immer wichtig, nicht? Geht auch, ohne Ahnung zu haben. Bravo! :clap:
30.12.2010 11:28 Uhr
hml
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Zitat von Streber24
???? Ich habe Ihnen die Frage beantwortet, warum teilweise keine Winterreifen aufgezogen sind. Und ich kann es nur nochmal sagen, NEIN, der Fahrer entscheidet nicht, wann diese montiert werden. Fragen Sie doch endlich mal einen, anstatt zu mutmaßen! Die Spedition trifft die Entscheidung! Warum Sie jetzt mit "Zustand des (ganzen) LKWs" und "abgefahrenen" Reifen versuchen, in diesem Zusammenhang zu argumentieren, verstehe ich leider nicht.:
Dieser Punkt ist schlüssig und deckt sich mit meinen eigenen Erfahrungen aus meinem Arbeitsumfeld. Als Angestellter oder Arbeiter einer Firma hat man selten Einfluss auf die Investitionen und damit auf die Arbeitsmittel die einem zur Verfügung gestellt werden. Man "kann" oder "darf" bestenfalls hier Vorschläge zur Verbesserungen einbringen, die Entscheidung ob es dann so gemacht-, oder hier investiert wird liegt letztendlich aber beim Arbeitgeber. Einzige Ausnahme ist, es widerspricht der Gesetzgebung und zwingt den Arbeitgeber zum Handeln. Das Dilema bei den Kraftfahrern ist das sie einerseits ebenfalls diesen Gesetzmässigkeiten unterliegen, somit nicht Sie entscheiden wie ihr Fahrzeug ausgerüstet wird, aber anderseits die A-Karte gezogen haben wenn sie in eine Kontrolle geraten oder schlimmer noch in einen Unfall verwickelt werden der letztendlich auf einen Mangel an ihren Fahrzeugen zurück zu führen ist und aufgrund dessen im Minimalfall "nur" die Knöllchen kassieren. Denn hier wiederum sagt das Gesetz das Sie als Fahrzeugführer für ihren fahrbaren Untersatz verantwortlich sind. Ich denke deshalb das hier der Gesetzgeber gefordert ist um in diesem Fall die Fahrzeugführer besser zu schützen und wirklichen Verantwortlichen hinter ihren warmen Schreibtischen zu bestrafen deren Anordnung ihre Angestellten befolgen müssen.
30.12.2010 11:51 Uhr
Mann05
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Zum Thema Reifen und Winter: Kaum ein Lkw ist mit Sommerreifen unterwegs. In der Regel wird mit Ganzjahresreifen gefahren. Diese ähneln in Ihrer Gummimischung den Winterreifen von Pkw - sind also völlig ausreichend. Hat ein Lkw nicht genügend Druck auf der Antriebsachse, bleibt dieser am kleinsten Hügel hängen. Dabei ist es völlig irrelevant, welche Reifen er nutzt. Das bedeutet, dass selbst ein Lkw mit Winterreifen am Berg hängt, wenn dieser wenig oder nicht beladen ist. Ein beladener, egal mit welcher Bereifung, hat jedoch wenig Probleme. @MichaelSchmidt: Wo hat man Sie denn ausgegraben? Ist es Ironie oder meinen Sie folgenden Satz wirklich ernst:
Geistige Leuchten dürften in dieser Branche eher die Ausnahme als die Regel sein, das sieht man u. a. am hohen Qualmeranteil von mindestens 50 %.

Wenn letzteres der Fall ist, sollten Sie sich in Behandlung begeben. Das wäre nicht nur besser für Sie, sondern auch für Ihre Mitmenschen. @Ausgewanderter schreibt:

Insofern vollkommen richtig: Güter wieder auf die Bahn und wieder das Konzept aufgegriffen der regionalen Containerterminals und dem Verteilerverkehr per LKW von dort aus! Das war und ist das einzig richtige Konzept!

Warum fahren Sie eigentlich nicht mit Bus oder Bahn? Aber zum Thema: Die Bahn ist im Verhältnis zum Lkw zu langsam und unflexibel. Im EU- Durchschnitt sind Waren per Bahn mit der Geschwindigkeit eines mittleren Radfahrers unterwegs- mit 14 Km/h. Starres Tarifsystem, nicht dem Bedarf angepaßte Fahrpläne, fehlende Rationalisierung und andere Versäumnisse beschleunigen den Niedergang. Als vom Bund subventioniertem Monopolbetrieb kommt es der DB auch nicht auf Kundenfreundlichkeit und rationelles Wirtschaften an. Mit der Gründung der Deutschen Bahn AG am 1. Jan. 94 (die gesetzlichen Voraussetzungen wurde von der Kohl - Regierung beschlossen) wurden nicht nur 70 Mrd. DM Schulden einfach so gestrichen, gleichzeitig verschwanden auch viele Verbindungen. Selbst Kleinstädte und riesige Industriebetriebe haben keinen Bahnanschluß mehr. Der üble Paragraph. 11 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes berechtigt die DB sogenannte Stillegungsanträge zu stellen, wenn die (finanzarmen) Städte und Bundesländer die Strecken nicht finanziell übernehmen. Im Klartext: Das Verkehrsaufkommen der Bahn geht weiter zurück. Nochmal @MichaelSchmidt:

Machen Sie sich bitte keine Sorgen um meine Kenntnisse der LKW-Problematik. Ich bin beruflich sehr viel auf der Straße unterwegs.

Aha. Ich esse sehr gerne Joghurt. Trotzdem habe ich keine Ahnung, wie man diesen herstellt. @circusmaximus:

Auf der Fahrt von München nach Hamburg (also einer Strecke von fast 1000 km) hat man 50 km "gewonnen"

Richtig. Das ganze fünf mal die Woche bedeutet schon 250 Kilometer. Und eben genau diese Kilometer entscheiden an einem Freitag über ein Wochenende bei der Familie oder im Lkw. Für Sie und andere ist das nicht wichtig. Das ist mir klar. Für einen Lkw - Fahrer und dessen Familie jedoch schon.

Aber mitreden und die Klappe aufreißen ist immer wichtig, nicht? Geht auch, ohne Ahnung zu haben. Bravo!

Oh je. Das schreibt der richtige. Nur leider verwechselt der Ahnung haben mit Klug********rei.

30.12.2010 12:06 Uhr
Bateman
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Zitat von MichaelSchmidt
... viel besser wäre frisches Obst und Säfte oder ungesüßte Kräutertees. Aber das geht offenbar nicht in alle Schädel von LKW-Fahrern hinein, womit sich der Bezug zur Oberstübchenleistungsfähigkeit doch leicht wiederherstellen lässt. Da Sie die Relation Rauchen - Intelligenz offenbar nicht kennen oder anzweifeln...
Können Sie, lieber Nichtraucher, mir bitte die Quelle Ihres nahezu unbegrenzten Fachwissens - den Ursprung Ihrer nichtrauchenden "Intelligenz" nennen? Einen solchenen Schmarr'n liest man selten. Laut Ihrer These liegt für mich die Vermutung nahe, dass auch das regelmäßige Einatmen von rauchfreier Luft, sowie das Essen von Obst und Trinken von frisch gepressten Orangensäften äußerst schädlich auf das ZNS (für Sie speziell "Zentrales-Nervensystem") auswirkt. Um nur einige berühmte UND intelligente Raucher zu nennen: Günter Grass, Jogi Löw, Marlene Dietrich, Bono, Sean Penn, Wim Wender und nicht zuletzt Helmut Schmit. Abgelenkt vom Steuern eines KFZ ist man im Übrigen auch
  • durch das Essen von Obst (z.B. Banane bricht ab->fällt in den Fußraum->Sauerei auf Teppich...)
  • Spielen an den High-Tech-Features des neuen BMW (ein Beispiel; Porsche Audi und Mercedes gehen selbstverständlich auch)
  • blindes Steuern gemäß den Angaben von Susi aus dem Navi
  • Kratzen am Sack
  • Nägelfeilen
  • leidensachftliches Geniessen des Radio-Programms (wie auch immer das gehen soll)
  • Studieren von Projektmappen und Prospekten für den nächsten Termin
  • Notizen machen während des Telefonieren mit der Freisprecheinrichtung während man überholt
  • Krawatte richten
  • etc, etc.

Glauben Sie mir, mir fällt noch mehr ein. Ich bin in den vergangenen 15 Monaten ca. 60 - 70.000 km auf Achse gewesen (nur PKW) und man erlebt so einiges - sowohl bei PKW, als auch bei LKW-Lenkern.

  • Stärkere Kontrollen für Brummis (keine Radarüberwachung der linken Spur einer 3-spurigen Autobahn, sondern richtige Kontrollen, mit Videobeweisen statt Strafen - Erkenntnis ist das Zauberwort)
  • Erhöhung der Mautgebühren mit gleichzeitiger Förderung alternativer Transportwege (Bahn)
  • Einführung des (PFLICHT-)Fachs "Ernährung und Konsum" in ALLEN dt. Schulen (damit wenigstens die zukünftigen Generationen vernünftig Einkaufen und Essen)
  • Wiedereinführung von "Strafzöllen" für das zur Gewinnmaximierung sinnlose Auslagern der Produktion in der Lebensmittelindustrie (Käse, Krabben, Fisch und Milch im Allgemeinen)

Um nur einige Anregungen zu geben. Das Rauchverbot für Auto- und LKW-Fahrer ist jetzt nicht so ganz dringend (IRONIE), würde aber der Politik der vergangenen Legislaturperiode entsprechen.

________
"Me? Just a product of a society that's lost its good manners!" "The only risk in life is not riskin' any!"

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