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#31 (permalink) | |
Da muß ich Ihnen zustimmen. Naja der Giftstängel hat mit der Angelegenheit bestimmt nichts zu tun. Ein Raucher, kann das Rauchen aufgeben. Ein Nichtraucher, der ein Volltrottel ist, wird immer einer bleiben. |
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#32 (permalink) | |
Ein Überholverbot für LKW's muss nicht eingeführt werden, da es dieses für zweispurige Fahrbahnen schon gibt: "StVO §7 Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge ... (3c) Sind außerhalb geschlossener Ortschaften für eine Richtung drei oder mehr Fahrstreifen mit Zeichen 340 gekennzeichnet, dürfen Kraftfahrzeuge abweichend von dem Gebot, möglichst weit rechts zu fahren, den mittleren Fahrstreifen dort durchgängig befahren, wo – auch nur hin und wieder – rechts davon ein Fahrzeug hält oder fährt. Den linken Fahrstreifen dürfen außerhalb geschlossener Ortschaften Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t sowie alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger nur benutzen, wenn sie sich dort zum Zwecke des Linksabbiegens einordnen." Die ganzen LKW-Fahrer auf der A8 und B17 sollten mir mal erklären wo sie da Linksabbiegen wollen. Aber leider wird diese Vorschrift nicht kontrolliert und die Strafe ist auch noch sehr billig. 15€ ohne und 20€ mit Behinderung. Eine ähnliche Vorschrift gibt es aber auch noch speziell für den Winter: "StVO §18 Autobahnen und Kraftfahrstraßen ... (11) Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, sowie Zugmaschinen dürfen, wenn die Sichtweite durch erheblichen Schneefall oder Regen auf 50 m oder weniger eingeschränkt ist, sowie bei Schneeglätte oder Glatteis den äußerst linken Fahrstreifen nicht benutzen." Die Strafe würde hier 80€ und 2 Treuepunkte betragen, wenn man es denn mal kontrollieren würde... |
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#33 (permalink) | |
Pech gehabt - ich gehöre der Nichtraucherzunft an, aber zu der sehr, sehr toleranten ! :yes: |
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#34 (permalink) | |
:thumbup: :clap: :clap: :thumbup: |
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#35 (permalink) | |
Alles klar. Ein letzter Hinweis für Sie:: "Um tolerant zu sein, muß man die Grenzen dessen, was nicht tolerierbar ist, festlegen." - Umberto Eco - Qualmen am Steuer, egal ob PKW oder LKW, liegen außerhalb dieser Grenzen. Bitte denken Sie nach. |
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#36 (permalink) | |
Entschuldigung, dass Sie auf der Autobahn ungehindert dahinbettern können, bekommen LKW's ein durchgängiges Überholverbot. Und wer liefert dann zeitgenau Frischfleisch, Fisch, Molkereiprodukte und andere Lebensmittel, "Just in time" geht zum Teufel - was solls, die Transportkosten und Lagerkosten steigen enorm, aber die PKW-Fahrer, die keine Maut bezahlen haben freie Fahrt. Auf eine Wunde Stelle weist da keiner und garnichts hin, nur wenn Sie genau überlegen fahren die LKW's nicht zum Spass durch's Land, sondern zum Nutzen aller. |
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#37 (permalink) | |
Da brauche ich keinen Umberto Eco und seine Romane, ich akzeptiere halt auch Raucher. |
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#38 (permalink) | |
Sie sollten mal das Gesetz (3c) richtig lesen: das betrifft Autobahnen oder Autobahnähnliche Strassen mit 3 oder mehr Fahrspuren in EINER Richtung. Überholverbot gilt nur bei einer Geschwindigkeit bis 60 km/h. LKW's dürfen eh nur die 2 rechten Fahrspuren benutzen |
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#39 (permalink) | |
Man darf aber nicht Absatz 1 vergessen: (1) Auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung dürfen Kraftfahrzeuge von dem Gebot, möglichst weit rechts zu fahren (§ 2 Abs. 2), abweichen, wenn die Verkehrsdichte das rechtfertigt. Fahrstreifen ist der Teil einer Fahrbahn, den ein mehrspuriges Fahrzeug zum ungehinderten Fahren im Verlauf der Fahrbahn benötigt. Wenn also einer vor mir fährt, darf ich überholen. Und das ist auch gut so. |
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#40 (permalink) | |
An welcher Stelle genau hat die B 17 drei oder mehr Fahrspuren in eine Richtung?? § 7 - Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge (1) Auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung dürfen Kraftfahrzeuge von dem Gebot, möglichst weit rechts zu fahren (§ 2 Absatz 2), abweichen, wenn die Verkehrsdichte das rechtfertigt. Fahrstreifen ist der Teil einer Fahrbahn, den ein mehrspuriges Fahrzeug zum ungehinderten Fahren im Verlauf der Fahrbahn benötigt. Lt. StVO dürfen alle KRAFTFAHRZEUGE überholen. Einschränkung für LKW siehe Absatz 3c bzw. durch aufgestellte Verkehrszeichen. |
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#41 (permalink) | |
Weil die Deutsche Bahn Unsinn macht,muß dieser dann richtig sein ? Aber der große Zampano Ramsauer kümmert sich ja neuerdings verstärkt um Deutschunterricht. Er weiß zwar,daß man statt "longliner" nun "Lang-Lastkraftwagen" zu sagen hat. Ob diese motorisierten Monstren -welche übrigens für die Weiten Nordamerikas und Australiens konzipiert wurden,nicht aber,um in einem niederbayrischen Dörfchen ab und an den Kirchenfriedhof platt zu walzen-aber von geistig doch recht einfachen Zeitgenossen durch Deutschlands doch recht enge,dafür stetige Autobahnbaustellen gelenkt werden sollen- das weiß er offenbar nicht ! |
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#42 (permalink) | |
Na prima -dann ist der Gute ja auch fein aus dem Schneider ; dann kann er ja auch mit Schlicks ohne Gleichen fahren . Diese Ihre Behauptung halte ich also für Unsinn ! Denn natürlich hat der Fahrer zu entscheiden,in welchem Zustand der Lkw ist,den er vom Hof schiebt. Wenn er das nämlich nicht tut,begeht er bei entsprechender Sachlage mindestens Beihilfe zu entsprechenden Straßenverkehrsvergehen (bei abgefahrene Reifen etwa). Vom Gesetzgeber ist viel abgesegnet,was eigentlich Unsinn ist . Es geht hier doch lediglich um Kostenersparnis. Und dieses "Argument" wurde dem "berühmten Gesetzgeber" vom Verband der Spediteure auf's Auge gedrückt.Und jener hat das dann kritiklos übernommen und in's Gesetz geschrieben. Ein klassischer Fall von Lobbyismus ! Typen,die sich so wie hier herumschlägern,dürften -pschologisch betrachtet- grundsätzlich völlig ungeeignet für das Führen eines Kfz sein. Lesen Sie einmal die entsprechenden Gesetze zur Erteilung eines Führerscheins. Finde ich nicht .Das paßt hier dazu wie die Faust auf's Auge. Na , DAS ist natürlich ein hervorragendes Argument ! Auf der Fahrt von München nach Hamburg (also einer Strecke von fast 1000 km) hat man 50 km "gewonnen" . Und dabei Hunderte andere Menschen blockiert. Das paßt in unsere Zeit ,welche vollständig übernommen wurde von Elbogenmenschen und Wichtigtuern ! Sie sehen also, Sie liegen bei fast allen Ihrer "Argumente" teilweise oder komplett daneben. Aber mitreden und die Klappe aufreißen ist immer wichtig, nicht? Geht auch, ohne Ahnung zu haben. Bravo! :clap: |
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#43 (permalink) | |
Dieser Punkt ist schlüssig und deckt sich mit meinen eigenen Erfahrungen aus meinem Arbeitsumfeld. Als Angestellter oder Arbeiter einer Firma hat man selten Einfluss auf die Investitionen und damit auf die Arbeitsmittel die einem zur Verfügung gestellt werden. Man "kann" oder "darf" bestenfalls hier Vorschläge zur Verbesserungen einbringen, die Entscheidung ob es dann so gemacht-, oder hier investiert wird liegt letztendlich aber beim Arbeitgeber. Einzige Ausnahme ist, es widerspricht der Gesetzgebung und zwingt den Arbeitgeber zum Handeln. Das Dilema bei den Kraftfahrern ist das sie einerseits ebenfalls diesen Gesetzmässigkeiten unterliegen, somit nicht Sie entscheiden wie ihr Fahrzeug ausgerüstet wird, aber anderseits die A-Karte gezogen haben wenn sie in eine Kontrolle geraten oder schlimmer noch in einen Unfall verwickelt werden der letztendlich auf einen Mangel an ihren Fahrzeugen zurück zu führen ist und aufgrund dessen im Minimalfall "nur" die Knöllchen kassieren. Denn hier wiederum sagt das Gesetz das Sie als Fahrzeugführer für ihren fahrbaren Untersatz verantwortlich sind. Ich denke deshalb das hier der Gesetzgeber gefordert ist um in diesem Fall die Fahrzeugführer besser zu schützen und wirklichen Verantwortlichen hinter ihren warmen Schreibtischen zu bestrafen deren Anordnung ihre Angestellten befolgen müssen. |
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#44 (permalink) | |
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Zum Thema Reifen und Winter: Kaum ein Lkw ist mit Sommerreifen unterwegs. In der Regel wird mit Ganzjahresreifen gefahren. Diese ähneln in Ihrer Gummimischung den Winterreifen von Pkw - sind also völlig ausreichend. Hat ein Lkw nicht genügend Druck auf der Antriebsachse, bleibt dieser am kleinsten Hügel hängen. Dabei ist es völlig irrelevant, welche Reifen er nutzt. Das bedeutet, dass selbst ein Lkw mit Winterreifen am Berg hängt, wenn dieser wenig oder nicht beladen ist. Ein beladener, egal mit welcher Bereifung, hat jedoch wenig Probleme. @MichaelSchmidt: Wo hat man Sie denn ausgegraben? Ist es Ironie oder meinen Sie folgenden Satz wirklich ernst:
Wenn letzteres der Fall ist, sollten Sie sich in Behandlung begeben. Das wäre nicht nur besser für Sie, sondern auch für Ihre Mitmenschen. @Ausgewanderter schreibt:
Warum fahren Sie eigentlich nicht mit Bus oder Bahn? Aber zum Thema: Die Bahn ist im Verhältnis zum Lkw zu langsam und unflexibel. Im EU- Durchschnitt sind Waren per Bahn mit der Geschwindigkeit eines mittleren Radfahrers unterwegs- mit 14 Km/h. Starres Tarifsystem, nicht dem Bedarf angepaßte Fahrpläne, fehlende Rationalisierung und andere Versäumnisse beschleunigen den Niedergang. Als vom Bund subventioniertem Monopolbetrieb kommt es der DB auch nicht auf Kundenfreundlichkeit und rationelles Wirtschaften an. Mit der Gründung der Deutschen Bahn AG am 1. Jan. 94 (die gesetzlichen Voraussetzungen wurde von der Kohl - Regierung beschlossen) wurden nicht nur 70 Mrd. DM Schulden einfach so gestrichen, gleichzeitig verschwanden auch viele Verbindungen. Selbst Kleinstädte und riesige Industriebetriebe haben keinen Bahnanschluß mehr. Der üble Paragraph. 11 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes berechtigt die DB sogenannte Stillegungsanträge zu stellen, wenn die (finanzarmen) Städte und Bundesländer die Strecken nicht finanziell übernehmen. Im Klartext: Das Verkehrsaufkommen der Bahn geht weiter zurück. Nochmal @MichaelSchmidt:
Aha. Ich esse sehr gerne Joghurt. Trotzdem habe ich keine Ahnung, wie man diesen herstellt. @circusmaximus:
Richtig. Das ganze fünf mal die Woche bedeutet schon 250 Kilometer. Und eben genau diese Kilometer entscheiden an einem Freitag über ein Wochenende bei der Familie oder im Lkw. Für Sie und andere ist das nicht wichtig. Das ist mir klar. Für einen Lkw - Fahrer und dessen Familie jedoch schon.
Oh je. Das schreibt der richtige. Nur leider verwechselt der Ahnung haben mit Klug********rei. |
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#45 (permalink) | |
Können Sie, lieber Nichtraucher, mir bitte die Quelle Ihres nahezu unbegrenzten Fachwissens - den Ursprung Ihrer nichtrauchenden "Intelligenz" nennen? Einen solchenen Schmarr'n liest man selten. Laut Ihrer These liegt für mich die Vermutung nahe, dass auch das regelmäßige Einatmen von rauchfreier Luft, sowie das Essen von Obst und Trinken von frisch gepressten Orangensäften äußerst schädlich auf das ZNS (für Sie speziell "Zentrales-Nervensystem") auswirkt. Um nur einige berühmte UND intelligente Raucher zu nennen: Günter Grass, Jogi Löw, Marlene Dietrich, Bono, Sean Penn, Wim Wender und nicht zuletzt Helmut Schmit. Abgelenkt vom Steuern eines KFZ ist man im Übrigen auch
Glauben Sie mir, mir fällt noch mehr ein. Ich bin in den vergangenen 15 Monaten ca. 60 - 70.000 km auf Achse gewesen (nur PKW) und man erlebt so einiges - sowohl bei PKW, als auch bei LKW-Lenkern.
Um nur einige Anregungen zu geben. Das Rauchverbot für Auto- und LKW-Fahrer ist jetzt nicht so ganz dringend (IRONIE), würde aber der Politik der vergangenen Legislaturperiode entsprechen. |
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