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#1 (permalink) | |
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Berlin: Autobrandstifter muss sieben Jahre hinter Gitter
Der mutmaßliche Serien-Brandstifter, der in Berlin 67 Autos angezündet haben soll, handelte offenbar nicht aus politischen Motiven, sondern eher aus Frust. |
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Zuletzt geändert von Anonyme, am 03.04.2012 um 21:32 Uhr
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#2 (permalink) | |
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Was für ein Idiot!
Seine finanziellen Nöte werden bei Verurteilung wohl noch weitaus größer werden, wenn ich so an die Schadensersatzforderungen denke. Wo kämen wir hin, wenn jeder nur so aus Frust, ob wegen Arbeitslosigkeit oder was auch immer, Autos anzündet! |
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#3 (permalink) | |
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Zu sehr viel weniger Autos. |
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#4 (permalink) | |
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Berlin: Autobrandstifter muss sieben Jahre hinter Gitter
Weil er in Berlin an dutzenden Autos Feuer gelegt hat, muss ein Mann für sieben Jahre ins Gefängnis. Das Motiv des Brandstifters war offenbar Sozialneid. Berlin: Autobrandstifter muss sieben Jahre hinter Gitter |
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#5 (permalink) | |
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Na ...
seinen Job ist er nun ja los, was macht er wenn er wieder drausen ist und keinen Job bekommt? Aber Täter die jemanden aus der U-Bahn zu Tod hetzen haben Bewährung... Soll einer die Berliner Justiz verstehen! |
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#6 (permalink) | |
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Dem bösen System die Schuld geben, durch Talkshows tingeln und sich von den LINKEN als Redner engagieren lassen. Was denn sonst? |
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#7 (permalink) | |
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Eben, auf B5: ....Frust, Arbeitslosigkeit, keine Freundin, Sozialneid.... Martin |
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#8 (permalink) | |
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Für das mutwillige Zutodehetzen eines Menschen gibts Bewährung und für Sachbeschädigung 7 Jahre. Das deutsche Justizsystem ist krank bis ins Mark. |
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#9 (permalink) | |
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Martin, Potenz und reine Länge nützen nichts wenn an den Seiten keine Reibung entsteht. |
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#10 (permalink) | |
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Wenn es Missverhältnisse gibt,
...dann wird man diese sicher nicht dadurch aus der Welt schaffen, dass man absurd verfälschte Beispielsfälle gegenüber stellt. 1. Fall: Bewährung gab es, weil ein "mutwilliges Zutodehetzen" eben gerade nicht festgestellt werden konnte. Deshalb war es "nur" ein Körperverletzungsdelikt. 2. Fall: Nicht Sachbeschädigung, sondern Brandstiftung in gut 100 Fällen. Brandstiftung ist nun mal gemeingefährlich. Sicher schauen die Täter immer wieder blöd aus der Wäsche, wie "teuer" Brandstiftung ist. Aber Dummheit schützt vor Strafe nicht. |
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Zuletzt geändert von spacevulture, am 03.04.2012 um 15:27 Uhr
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#11 (permalink) | |
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Das liegt daran, weil dem Deutschen sein liebstes Kind, sprich Auto, mittlerweile wichtiger ist, als sein Mitmensch! |
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#12 (permalink) | |
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Wohl eher weil es nicht festgestellt werden wollte. Aus Spass wird der nicht davon gerannt sein. Die Begründung des Richters ist (vor allem vor dem kriminellen Hintergrund der Angeklagten) menschenverachtend und hanebüchen. |
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#13 (permalink) | |
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Dann waren Sie bestimmt an allen Verhandlungstagen dabei, wenn Sie das besser beurteilen können, als das Gericht, oder? Oder schwätzen Sie vielleicht nur groß auf? Und wenn die Begründung des Richters "menschenverachtend" und "hanebüchen" ist, kennen Sie ja bestimmt zumindest den Wortlaut der Begründung, oder? Oder beziehen Sie sich nur auf die drei Zeilen, die es in der Presse zu lesen gab? Fazit: Sie haben keine Ahnung, davon allerdings eine ganze Menge und wissen trotzdem alles besser. |
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#14 (permalink) | |
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Ist aber schon seltsam. In Bayern wäre das wahrscheinlich anders ausgegangen. |
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#15 (permalink) | |
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Ja, in so einem Fall nur "Bewährung" für einen einschlägig Vorbestraften, das wirft schon Fragen auf. Ich vermute, auch in Bayern wäre er mit Körperverletzung mit Todesfolge davongekommen, denn eine Tötungshandlung durch eine Hetzjagd und noch dazu ein Tötungsvorsatz - das ist kaum darstellbar. Ob man aber auch einen minderschweren Fall angenommen hätte? Dazu müsste man die Details und die Urteilsbegründung kennen. Und selbst bei einem minder schweren Fall reden wir über 1-10 Jahre. Da muss man wohl nicht bei 2 bleiben und die auch noch zur Bewährung aussetzen. Ich jedenfalls hätte mir in diesem (wie auch in anderen aktuellen) U-Bahn-Schläger-Fällen deutlichere Signale gewünscht. |
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