Dienstag, 18. Juni 2013

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Berlin: Autobrandstifter muss sieben Jahre hinter Gitter
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23.10.2011 15:03 Uhr
Redaktion
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Berlin: Autobrandstifter muss sieben Jahre hinter Gitter

Der mutmaßliche Serien-Brandstifter, der in Berlin 67 Autos angezündet haben soll, handelte offenbar nicht aus politischen Motiven, sondern eher aus Frust.
Auto-Brandstifter hört auf, als er einen Job bekam

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Zuletzt geändert von Anonyme, am 03.04.2012 um 21:32 Uhr
23.10.2011 15:03 Uhr
Perseus
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Was für ein Idiot!

Seine finanziellen Nöte werden bei Verurteilung wohl noch weitaus größer werden,

wenn ich so an die Schadensersatzforderungen denke.

Wo kämen wir hin, wenn jeder nur so aus Frust, ob wegen Arbeitslosigkeit oder was auch immer, Autos anzündet!

23.10.2011 16:13 Uhr
Gast_1752402047
gelöscht
Beiträge: 2513

 

Zitat von Perseus
Was für ein Idiot!

 

Wo kämen wir hin, wenn jeder nur so aus Frust, ob wegen Arbeitslosigkeit oder was auch immer, Autos anzündet!

Zu sehr viel weniger Autos.  Lachend

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03.04.2012 14:24 Uhr
Redaktion
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Berlin: Autobrandstifter muss sieben Jahre hinter Gitter
Weil er in Berlin an dutzenden Autos Feuer gelegt hat, muss ein Mann für sieben Jahre ins Gefängnis. Das Motiv des Brandstifters war offenbar Sozialneid.
Berlin: Autobrandstifter muss sieben Jahre hinter Gitter

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03.04.2012 14:24 Uhr
Claudio
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Na ...

seinen Job ist er nun ja los, was macht er wenn er wieder drausen ist und keinen Job bekommt?

Aber Täter die jemanden aus der U-Bahn zu Tod hetzen haben Bewährung...

Soll einer die Berliner Justiz verstehen!

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Denken ist gratis, bei manchen auch umsonst

03.04.2012 14:45 Uhr
spacevulture
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Zitat von Claudio
Na ... seinen Job ist er nun ja los, was macht er wenn er wieder drausen ist und keinen Job bekommt?

Dem bösen System die Schuld geben, durch Talkshows tingeln und sich von den LINKEN als Redner engagieren lassen. Was denn sonst?

03.04.2012 14:49 Uhr
Martin
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Eben, auf B5: ....Frust, Arbeitslosigkeit, keine Freundin, Sozialneid....


Seltsam, angeblich verfügen die Autoverzichter doch über eine überdurchschnittliche Potenz und haben lediglich ein stark ausgeprägtes ökologisches Gewissen und sind keinesfalls anfällig für Sozialneid? Warum nur sitzen die scharfen Miezen lieber im Porsche und stehen so gar nicht auf kontaktgehemmte Birkenstock-Ökos? Verwirrt

Martin

03.04.2012 14:59 Uhr
Bronco
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Für das mutwillige Zutodehetzen eines Menschen gibts Bewährung und für Sachbeschädigung 7 Jahre. Das deutsche Justizsystem ist krank bis ins Mark.

03.04.2012 15:06 Uhr
DerMichel
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Zitat von Martin
 
Eben, auf B5: ....Frust, Arbeitslosigkeit, keine Freundin, Sozialneid....


Seltsam, angeblich verfügen die Autoverzichter doch über eine überdurchschnittliche Potenz und haben lediglich ein stark ausgeprägtes ökologisches Gewissen und sind keinesfalls anfällig für Sozialneid? Warum nur sitzen die scharfen Miezen lieber im Porsche und stehen so gar nicht auf kontaktgehemmte Birkenstock-Ökos? Verwirrt

Martin

Martin, Potenz und reine Länge nützen nichts wenn an den Seiten keine Reibung entsteht.

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    "Wahre Worte sind nicht angenehm, angenehme Worte sind nicht wahr." (Laotse, Kapitel 81)

03.04.2012 15:17 Uhr
spacevulture
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Wenn es Missverhältnisse gibt,

 

Zitat von Bronco

Für das mutwillige Zutodehetzen eines Menschen gibts Bewährung und für Sachbeschädigung 7 Jahre.

...dann wird man diese sicher nicht dadurch aus der Welt schaffen, dass man absurd verfälschte Beispielsfälle gegenüber stellt.

1. Fall: Bewährung gab es, weil ein "mutwilliges Zutodehetzen" eben gerade nicht festgestellt werden konnte. Deshalb war es "nur" ein Körperverletzungsdelikt.

2. Fall: Nicht Sachbeschädigung, sondern Brandstiftung in gut 100 Fällen. Brandstiftung ist nun mal gemeingefährlich. Sicher schauen die Täter immer wieder blöd aus der Wäsche, wie "teuer" Brandstiftung ist. Aber Dummheit schützt vor Strafe nicht.

Zuletzt geändert von spacevulture, am 03.04.2012 um 15:27 Uhr
03.04.2012 15:28 Uhr
Aufgemerkt!
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Zitat von Bronco
 

Für das mutwillige Zutodehetzen eines Menschen gibts Bewährung und für Sachbeschädigung 7 Jahre. Das deutsche Justizsystem ist krank bis ins Mark.

Das liegt daran, weil dem Deutschen sein liebstes Kind, sprich Auto, mittlerweile wichtiger ist, als sein Mitmensch!

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03.04.2012 15:35 Uhr
Bronco
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Zitat von spacevulture
Wenn es Missverhältnisse gibt, 

1. Fall: Bewährung gab es, weil ein "mutwilliges Zutodehetzen" eben gerade nicht festgestellt werden konnte. 

Wohl eher weil es nicht festgestellt werden wollte. Aus Spass wird der nicht davon gerannt sein. Die Begründung des Richters ist (vor allem vor dem kriminellen Hintergrund der Angeklagten) menschenverachtend und hanebüchen.

03.04.2012 15:53 Uhr
spacevulture
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Beiträge: 5976

 

Zitat von Bronco
Wohl eher weil es nicht festgestellt werden wollte. Aus Spass wird der nicht davon gerannt sein. Die Begründung des Richters ist (vor allem vor dem kriminellen Hintergrund der Angeklagten) menschenverachtend und hanebüchen.

Dann waren Sie bestimmt an allen Verhandlungstagen dabei, wenn Sie das besser beurteilen können, als das Gericht, oder? Oder schwätzen Sie vielleicht nur groß auf?

Und wenn die Begründung des Richters "menschenverachtend" und "hanebüchen" ist, kennen Sie ja bestimmt zumindest den Wortlaut der Begründung, oder? Oder beziehen Sie sich nur auf die drei Zeilen, die es in der Presse zu lesen gab?

Fazit: Sie haben keine Ahnung, davon allerdings eine ganze Menge und wissen trotzdem alles besser.

03.04.2012 19:10 Uhr
cato
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Beiträge: 2337

 

Zitat von spacevulture
 

 

Dann waren Sie bestimmt an allen Verhandlungstagen dabei, wenn Sie das besser beurteilen können, als das Gericht, oder? Oder schwätzen Sie vielleicht nur groß auf?

Und wenn die Begründung des Richters "menschenverachtend" und "hanebüchen" ist, kennen Sie ja bestimmt zumindest den Wortlaut der Begründung, oder? Oder beziehen Sie sich nur auf die drei Zeilen, die es in der Presse zu lesen gab?

Fazit: Sie haben keine Ahnung, davon allerdings eine ganze Menge und wissen trotzdem alles besser.

Ist aber schon seltsam. In Bayern wäre das wahrscheinlich anders ausgegangen.

03.04.2012 19:56 Uhr
spacevulture
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Beiträge: 5976

 

Zitat von catoIst aber schon seltsam. In Bayern wäre das wahrscheinlich anders ausgegangen.

Ja, in so einem Fall nur "Bewährung" für einen einschlägig Vorbestraften, das wirft schon Fragen auf. 

Ich vermute, auch in Bayern wäre er mit Körperverletzung mit Todesfolge davongekommen, denn eine Tötungshandlung durch eine Hetzjagd und noch dazu ein Tötungsvorsatz - das ist kaum darstellbar.

Ob man aber auch einen minderschweren Fall angenommen hätte? Dazu müsste man die Details und die Urteilsbegründung kennen. Und selbst bei einem minder schweren Fall reden wir über 1-10 Jahre. Da muss man wohl nicht bei 2 bleiben und die auch noch zur Bewährung aussetzen.

Ich jedenfalls hätte mir in diesem (wie auch in anderen aktuellen) U-Bahn-Schläger-Fällen deutlichere Signale gewünscht.

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