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#1 (permalink) | |
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Darmstadt: Keine Witwenrente nach 17-tägiger Ehe
Nach einer Ehe von nur 17 Tagen besteht einem Gerichtsurteil zufolge kein Anspruch auf Witwenrente. |
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#2 (permalink) | |
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Also, auf was für Ideen die Leute doch kommen. Schwierig wird es jetzt allerdings, da eine klare Grenze zu ziehen. Wenn ich jahrelang mit meinem Partner zusammenlebe und dann im Hinblick auf die rechtlich benachteiligte Stellung noch heirate, wenn mein Partner krank wird, ist das immer eine Versorgungsehe? |
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#3 (permalink) | |
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Unverschämtheit
Wulff war auch nicht viel länger Bundespräsi.
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#4 (permalink) | |
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Mag sein das dass nach dem Gesetz rechtens ist . Lebt man in einer eheaehnlichen Lebensgemeinschaft muss man fuer den Partner, im Falle einer Trennung bezahlen. Bekommt aber im Todesfall nicht die Rente. Der Buerger bezahlt fuer den eheaenlichen Partner , der Staat bezahlt nicht . Doppelmoral . Wie kann das Gericht sagen das es sich hier um eine Belohnung handelt und nicht um eine Liebesheirat . Der Mann hat vielleicht im angesicht des Todes seine Angst vor der Heirat verloren. |
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#5 (permalink) | |
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Sollte doch bekannt sein, dass da keine Ansprüche bestehen. Die "Witwenrente" wurde doch schon vor etlichen Jahren reformiert. |
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#6 (permalink) | |
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In Abhängigkeit des Ehezieles sollte die Gesundheit eines Ehepartners nicht zu schlecht sein.
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#7 (permalink) | |
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Wäre gut zu wissen, Recht hin oder her, was die Frau als Witwenrente zu erwarten gehabt hätte wenn…. –solon–: |
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#8 (permalink) | |
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Absolut nicht. Krebs ist schon lange kein Todesurteil mehr (Ausnahmen bestätigen wie immer die Regel) |
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