Donnerstag, 23. Mai 2013

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Darmstadt: Keine Witwenrente nach 17-tägiger Ehe
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22.03.2012 14:22 Uhr
Redaktion
Ehrenmitglied


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Beiträge: 63252
Darmstadt: Keine Witwenrente nach 17-tägiger Ehe

Nach einer Ehe von nur 17 Tagen besteht einem Gerichtsurteil zufolge kein Anspruch auf Witwenrente.
Keine Witwenrente nach 17-tägiger Ehe

________
www.augsburger-allgemeine.de - Alles was uns bewegt

22.03.2012 14:22 Uhr
Sunshine-74
Erfahrenes Mitglied


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Beiträge: 916

Also, auf was für Ideen die Leute doch kommen. Schwierig wird es jetzt allerdings, da eine klare Grenze zu ziehen. Wenn ich jahrelang mit meinem Partner zusammenlebe und dann im Hinblick auf die rechtlich benachteiligte Stellung noch heirate, wenn mein Partner krank wird, ist das immer eine Versorgungsehe?

22.03.2012 14:42 Uhr
Silverblues
Sehr erfahrenes Mitglied


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Beiträge: 2260
Unverschämtheit

Wulff war auch nicht viel länger Bundespräsi.

 

30.04.2012 11:50 Uhr
bonsai0987
Sehr aktives Mitglied


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Beiträge: 118

Mag sein das dass nach dem Gesetz rechtens ist . Lebt man in einer eheaehnlichen Lebensgemeinschaft muss man fuer den Partner,  im Falle einer Trennung bezahlen. Bekommt aber im Todesfall nicht die Rente. Der Buerger bezahlt fuer den eheaenlichen Partner , der Staat bezahlt  nicht . Doppelmoral . Wie kann das Gericht sagen das es sich hier um eine Belohnung handelt und nicht um eine Liebesheirat . Der Mann hat vielleicht im angesicht des Todes seine Angst vor der Heirat verloren.

________
fuer Rechtschreibfehler ,Tippfehler und schlechte Grammatik entschuldige ich mich schon im vorraus!!! eine korrektur ist nicht noetig da voellig sinnlos!

30.04.2012 13:38 Uhr
Gast_726401649
gelöscht
Beiträge: 582

 

Zitat von bonsai0987
 

Mag sein das dass nach dem Gesetz rechtens ist . 

Sollte doch bekannt sein, dass da keine Ansprüche bestehen. Die "Witwenrente" wurde doch schon vor etlichen Jahren reformiert.

30.04.2012 18:50 Uhr
_solon_
Äußerst erfahrenes Mitglied


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Registriert seit: 6/3/07
Beiträge: 16306

 

Zitat von bonsai0987
 

Mag sein das dass nach dem Gesetz rechtens ist .

....

In Abhängigkeit des Ehezieles sollte die Gesundheit eines Ehepartners nicht zu schlecht sein.

 

________
Difficile est satiram non scribere (Juvenal). Die Zeit wird kommen, wo, wer nicht weiß, was ich über eine Sache gesagt habe, sich als Nichtwisser bloßstellt...

01.05.2012 07:11 Uhr
Ernst
Äußerst erfahrenes Mitglied


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Registriert seit: 7/7/07
Beiträge: 5560

Wäre gut zu wissen, Recht hin oder her, was die Frau als Witwenrente zu erwarten gehabt hätte wenn….

–solon–:
"In Abhängigkeit des Ehezieles sollte die Gesundheit eines Ehepartners nicht zu schlecht sein."
An welchen Kriterien wollen Sie so etwas festmachen? Somit scheidet quasi jeder an Krebs erkrankte aus?

________
Nicht alles was er schreibt ist ernst gemeint – aber alles was er ernst meint ist so geschrieben! Zeige mir womit du prahlst und ich sage dir woran dir mangelt! Demokratie = Diktatur des Kapitals!

01.05.2012 07:44 Uhr
_solon_
Äußerst erfahrenes Mitglied


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Registriert seit: 6/3/07
Beiträge: 16306

 

Zitat von Ernst
 

 

–solon–:
"In Abhängigkeit des Ehezieles sollte die Gesundheit eines Ehepartners nicht zu schlecht sein."
An welchen Kriterien wollen Sie so etwas festmachen? Somit scheidet quasi jeder an Krebs erkrankte aus?

Absolut nicht.

Krebs ist schon lange kein Todesurteil mehr (Ausnahmen bestätigen wie immer die Regel)

________
Difficile est satiram non scribere (Juvenal). Die Zeit wird kommen, wo, wer nicht weiß, was ich über eine Sache gesagt habe, sich als Nichtwisser bloßstellt...

Schlagworte

Witwenrente


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