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#301 (permalink) | |
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Also gilt doch das was nicht mitzitiert hatten? Der Bundestrojaner wurde für Windows entwickelt, aber dank unserem kompetenten Programmiererteam soll er gerüchteweise auch unter WINE zum laufen bringen zu sein. Dennoch sollten Sie überdenken, ob Sie nicht von Linux ( einem Terroristenbetriebssystem ) zu Microsoft Windows wechseln sollten, schon allein um das Tuscheln hinter Ihrem Rücken zu vermeiden. |
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Zuletzt geändert von Philogenes, am 30.10.2011 um 16:19 Uhr
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#302 (permalink) | |
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Der "Schultrojaner" kommt
Unsere 16 Bundesländer haben mit Rechteinhabern (Schulbuchverlage und Verwertungsgesellschaften) einen “Gesamtvertrag zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach § 53 UrhG” (PDF) (auf deutsch: einen Rahmenvertrag für die Verwendung urheberrechtlich geschützer Werke in Schulen) getroffen. Der aktuelle Vertrag wurde im Dezember 2010 beschlossen, ist seit Januar in Kraft, der Text steht im Netz und wäre jetzt nicht so interessant, wenn da nur nicht Paragraph 6, Absatz 4 wäre. Dort wird vertraglich vereinbart, daß 1% der Schulrechner mit Hilfe eines Schultrojaners auf “Plagiate”, gemeint sind urheberrechtlich geschützte Werke, untersucht werden sollen. http://netzpolitik.org/2011/der-schultrojaner-eine-neue-innovation-der-verlage/ |
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#303 (permalink) | |
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ist ja nett. |
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