Sonntag, 19. Mai 2013

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Der Trojaner-Skandal
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30.10.2011 16:07 Uhr
Philogenes
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Beiträge: 2826

 

Zitat von james16
Linux-Trojaner ?

 

Natuerlich gibt es auch unter Linux Luecken. Die Frage ist aber eher, wie schnell die geschlossen werden. Da kann naemlich die ganze Welt drauf schauen ( weil fast alles im Quellcode vorliegt ). Und den meisten Entwicklern geht es nicht so sehr ums Geld wie M$. Die duerften sich in ihrer Programmiererehre getroffen fuehlen, wenn Sie eine Luecke zu vertreten haben. Weiter gibt es eine ganze Reihe von Distributionen in verschiedenen Releases.
Wenn der hoechst begrenzt einsetzbare Windows32-Trojaner schon 5 Millionen gekostet hat, dann duerfte ein halbwegs einsetzbarer Linux-Kollege ein zig-faches davon kosten, permanente Pflege noch gar nicht inbegriffen.


Also gilt doch das was nicht mitzitiert hatten?

Der Bundestrojaner wurde für Windows entwickelt, aber dank unserem kompetenten Programmiererteam soll er gerüchteweise auch unter WINE zum laufen bringen zu sein. Dennoch sollten Sie überdenken, ob Sie nicht von Linux ( einem Terroristenbetriebssystem ) zu Microsoft Windows wechseln sollten, schon allein um das Tuscheln hinter Ihrem Rücken zu vermeiden.
Breites Grinsen

________
Text  100% chlorfrei gebleicht, durch glückliche Elektronen erzeugt. Keine Lagerelektronenhaltung, kein Arbeitszwang. 

Zuletzt geändert von Philogenes, am 30.10.2011 um 16:19 Uhr
31.10.2011 19:58 Uhr
germit
Sehr erfahrenes Mitglied


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Registriert seit: 12/10/07
Beiträge: 1484
Der "Schultrojaner" kommt
Unsere 16 Bundesländer haben mit Rechteinhabern (Schulbuchverlage und Verwertungsgesellschaften) einen “Gesamtvertrag zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach § 53 UrhG” (PDF) (auf deutsch: einen Rahmenvertrag für die Verwendung urheberrechtlich geschützer Werke in Schulen) getroffen. Der aktuelle Vertrag wurde im Dezember 2010 beschlossen, ist seit Januar in Kraft, der Text steht im Netz und wäre jetzt nicht so interessant, wenn da nur nicht Paragraph 6, Absatz 4 wäre.

Dort wird vertraglich vereinbart, daß 1% der Schulrechner mit Hilfe eines Schultrojaners auf “Plagiate”, gemeint sind urheberrechtlich geschützte Werke, untersucht werden sollen.

http://netzpolitik.org/2011/der-schultrojaner-eine-neue-innovation-der-verlage/

31.10.2011 22:45 Uhr
augustus
Äußerst erfahrenes Mitglied


ist gerade online
Registriert seit: 11/6/07
Beiträge: 6995

 

Zitat von germit
Der "Schultrojaner" kommt
Unsere 16 Bundesländer haben mit Rechteinhabern (Schulbuchverlage und Verwertungsgesellschaften) einen “Gesamtvertrag zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach § 53 UrhG” (PDF) (auf deutsch: einen Rahmenvertrag für die Verwendung urheberrechtlich geschützer Werke in Schulen) getroffen. Der aktuelle Vertrag wurde im Dezember 2010 beschlossen, ist seit Januar in Kraft, der Text steht im Netz und wäre jetzt nicht so interessant, wenn da nur nicht Paragraph 6, Absatz 4 wäre.

Dort wird vertraglich vereinbart, daß 1% der Schulrechner mit Hilfe eines Schultrojaners auf “Plagiate”, gemeint sind urheberrechtlich geschützte Werke, untersucht werden sollen.

http://netzpolitik.org/2011/der-schultrojaner-eine-neue-innovation-der-verlage/

ist ja nett. ängstlich Online2long

________
www.umfairteilen.de

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