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#316 (permalink) | |
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#317 (permalink) | |
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BKA soll Neonazi-Daten gelöscht haben
Das Bundeskriminalamt (BKA) hat nach Informationen von «Bild am Sonntag» Ermittlungsdaten im Zusammenhang mit dem Zwickauer Neonazi-Trio bei der Bundespolizei löschen lassen. BKA soll Neonazi-Daten gelöscht haben |
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#318 (permalink) | |
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Professionalität, andauernde.
Wer kann da noch am methodischen Vorgehen einen Zweifel haben: Es sind Spezialisten am Werk. Die "Zwickauer Zelle" wird am Ende der "Untersuchung" als Häufchen verwirrter, perverser und drogenabhängiger Einzelgänger hingestellt, die zehn Jahre ohne Kontakt zur "Truppe" und somit zu "V-Leuten" gewesen waren. |
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#319 (permalink) | |
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Der Widerstand gegen Nazis ist in Deutschland strafbar
11.2.2012 – Während in Deutschland noch darüber diskutiert wird, ob Politik und Behörden „auf dem rechten Auge blind sind“, werfen die Staatsanwaltschaft Dresden und der Immunitätsausschuss des Bundestages ein schwerwiegendes Argument in die Waagschale, das den Verdacht einmal mehr bestätigt. http://jacobjung.wordpress.com/2012/02/11/der-widerstand-gegen-nazis-ist-in-deutschland-strafbar/ |
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#320 (permalink) | |
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Rechtsstaat
auch wenn es vielleicht auf den ersten Blick blöde klingt: und das ist gut so. Ein Widerstandsrecht haben Sie nämlich über das Grundgesetz nur, wenn die Voraussetzungen des Artikel 20 gegeben sind: „Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“ (Art. 20 GG) Aber wenn die Demonstration genehmigt ist, dann heißt dies ja primär, dass hier, falls es möglich gewesen wäre, Abhilfe von Seiten des Staates (also andere Abhilfe) gegeben wäre. Hier braucht - und darf der Bürger nicht zur Selbsthilfe greifen. Solange die NPD als Partei erlaubt ist, und solange und soweit Demonstrationen rechter Parteien erlaubt sind und werden, dann nehmen diese, wenn auch als Nicht- oder Antidemokraten dieses Grundrecht wahr. Oder andersrum: wenn man sich bei Demos auf ein Widerstandsrecht berufen könnte, dann könnten auch die Rechten Demonstrationen von Linken niederprügeln, in Berufung auf ein solches Recht. Das einzige Mittel ist in diesem Falle: als Bürger ebenfalls das Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit nutzen und eine Gegendemo machen. Alles andere wäre illegal und undemokratisch. Dies würde wieder mal zu Straßenschlachten führen, die es schon zu Nazizeiten gab.
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#321 (permalink) | |
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Während sich CDU/CSU streiten ob ein Verbot oder nur die Beobachtung der " Linken " duch den Verfassungsschutz nötig sei werden Ermittlungsdaten der Nazis gelöscht. .... aber dafür sind die Neonazis gegen alles was " links " ist und da ist man sich mit der CSU einig
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#322 (permalink) | |
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Mal wieder eine reisserische Überschrift, die mit dem Tatsächlichen nichts zu tun hat. Man will jetzt anscheinend das BKA in der Öffentlichkeit in Mißkredit bringen. Tja, die Medien proben die Macht - mit ordentlicher Berichterstattung hat das schon lange nichts mehr zu tun. |
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Zuletzt geändert von Anticlark, am 12.02.2012 um 19:07 Uhr
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#323 (permalink) | |
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Die Linken rüsten aber inzwischen gewaltig auf http://www.dresden-sportfrei.com/ . Man stelle sich vor, die "Rechten" würden so einen Internetladen betreiben, in dem man so ziemlich alles kaufen kann, um sich mit den den Sicherheitsbehörden eine Art Bürgerkrieg liefern zu können. |
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#324 (permalink) | |
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Seit vielen Wochen ist bekannt, dass die 16 Verfassungsschutzbehörden der Länder, wie auch der Bundesverfassungschutz, sich gegenseitig decken, den Generalbundesanwalt, unter nutzen dessen, was man Unwahrheit nennt, benutzen, um den verschiedenen Untersuchungsausschüssen gegenüber keine Aussagen machen zu müssen. Man weigert sich, seinem Auftraggeber gegenüber Rechenschaft abzulegen. Der Staat im Staat lässt grüßen. Hatten wir alles schon einmal. MAD, BND, diverse Verfassungsschutz-Ämter, BKA: Wer glaubt diesem verlotterten Haufen von Geheimen und V-Männern noch? Die Damen und Herren "Staats-Schützer" und ihre Kumpels von der Front der staatlich besoldeten V-Männer, sie haben einen 13-jährigen Dauerschlaf gehalten. Staatsschutz-Behörden, die sich Besoldung bzw. finanzielle Unterstützung in den Allerwertesten blasen lassen und dann in den Dauerschlaf verabschieden, sind kein Staatsschutz, diese sind eine Gefahr für jede Demokratie. Da ist es auch völlig nebensächlich, dass der Präsident des BKA, Jörg Zierke, SPD-Mitglied ist. Der Aufbau des BKA unter den SS-Grössen Paul Dickopf und Rolf Holle mieft bis heute durch. Noch 1959 hatten nur zwei von 47 leitenden Beamten des BKAs keine NS-Vergangenheit, 33 waren ehemalige SS-Führer.
Wer erwartet bei dieser Vergangenheit demokratischen Einsatz? |
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#325 (permalink) | |
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BKA soll Neonazi-Daten gelöscht haben
(Verstoß NUB 7.2) |
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Zuletzt geändert von Anonyme, am 13.02.2012 um 06:40 Uhr
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#326 (permalink) | |
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Das BKA in Mißkredit bringen? Entschuldigung, das macht das BKA schon ganz alleine, denn dieser inkompetente Saustall ist eine Zumutung für unser Land und zwar seit vielen Jahren! Würde es nach Ziercke gehen, dann hätte das BKA weitreichende Schnüffelbefugnisse mit Hilfe der langjährigen Vorratsdatenspeicherung und Staatstrojanern, die man nach Belieben einsetzen kann, ohne sich um Grundrechte und andere lästige Dinge Sorgen zu machen. Das BKA in seiner heutigen Form ist eine Staatspolizei, die zu politischen Zwecken eingesetzt wird. Für jedes Ermittlungsverfahren gelten bestimmte Vorschriften. Eine davon lautet z.B., daß man Beweismittel während eines laufenden Verfahrens nicht vernichten darf. Wenn man bedenkt, daß die Handy-Daten bei der Bundespolizei und nicht beim BKA entschlüsselt wurden, dann hat das BKA Kopien der Daten der Bundespolizei bekommen und nicht umgekehrt, wie es Ziercke darstellen will. Seine Aussage klingt nämlich so, als ob man der Bundespolizei Kopien der Daten gegeben hätte, obwohl die für die Entschlüsselung verantwortlichen Beamten, die somit zu Zeugen werden, bei der Bundespolizei arbeiten. Spiegel Online schreibt: Sicherheitsxperten werten den Vorgang ganz anders. "Für die zielgerichtete Vernichtung von Beweismitteln durch eine Polizeibehörde in einem laufenden Ermittlungsverfahren, noch dazu auf Wunsch des BKA, kann es keine harmlose Erklärung geben", sagte ein Fachmann der Zeitung. Der dubiose Vorgang "riecht nach Beweisunterdrückung durch das BKA". Polizeiexperten halten es für möglich, dass das BKA mit der Datenlöschung Informanten im Umfeld der Neonazi-Bande schützen wollte. Ähnlich sieht es die Süddeutsche Zeitung: Laut dem Blatt muss die Bundespolizei ihre Ermittlungsergebnisse üblicherweise mindestens bis zum Abschluss des jeweiligen Gerichtsverfahren aufbewahren, weil die Beamten wichtige Zeugen werden können. Dann müssten sie genau belegen, woher die von ihnen beschafften Beweismittel stammen. Wie man sieht, gibt es einen gewichtigen Grund, warum eine Löschung nicht zulässig ist. Und dennoch hat das BKA diese vorgenommen, was Ziercke mit der Behauptung, es seien keine Beweismittel vernichtet worden, in Abrede stellen will. Ziercke lügt also. Die Frage nach dem Warum muß man sich nicht groß stellen. Das BKA will offenkundig die alleinige Kontrolle über diese Daten haben. Ob damit diese überhaupt noch als seriöses und unverfälschtes Beweismittel angesehen werden können, ist sehr fraglich. |
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#327 (permalink) | |
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Zitat: Thüringer Landtag verschickt Vorladung an Zschäpe vor Untersuchungsausschuss und was kommt dabei heraus: Auf Grund der Ermittlungen gegen mich verweigere ich die Aussage. Auf Wiedersehen |
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Zuletzt geändert von TomTinte, am 20.02.2012 um 15:35 Uhr
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#328 (permalink) | |
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Thüringer Landtag verschickt Vorladung an Zschäpe vor Untersuchungsausschuss
Der Thüringer Landtag hat die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe formell vor seinen Untersuchungsausschuss geladen. Die Zeugenanhörung sei zunächst für den 12. März vorgesehen, sagte ein Landtagssprecher am Montag. |
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#329 (permalink) | |
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Eine Frage an Verbraucherzentrale.
Schön - der Rechtsanwalt weiß besser, als dieselbe Zschäpe, dass sie schweigen wird. Wer bezahlt Dienste der Rechtsanwälte in solchen Resonans-Prozessen? |
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#330 (permalink) | |
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Wer ...
... in Gefahr ist, sich selbst zu belasten, der darf schweigen. Das sollte auch im Thüringer Landtag bekanmnt sein. |
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