Freitag, 24. Mai 2013

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Diskussion zur Vorratsdatenspeicherung
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02.03.2010 22:25 Uhr
PuK
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Eine Übersicht über die ersten Reaktionen auf das Urteil gibt's bei heise.de: heise.de: Urteil zur Vorratsdatenspeicherung lässt weiten Interpretationsspielraum Ich will jetzt nicht sagen, dass mich manches von dem, was da steht, ankotzt, aber es kotzt mich an.
Die Vertreter der Musikindustrie erfreut die Feststellung des Gerichts, dass "in einem Rechtsstaat auch das Internet keinen rechtsfreien Raum bilden darf". Die Möglichkeit einer individuellen Zuordnung von Internetkontakten bei Rechtsverletzungen "von einigem Gewicht" sei deshalb ein legitimes Anliegen des Gesetzgebers. Soweit für Auskünfte durch die Provider bei der Verwendung dynamischer IP-Adressen Verbindungsdaten ausgewertet werden müssten, gebe es keine prinzipiellen Bedenken. Die Musikindustrie sieht sich damit darin bestätigt, dass es möglich sein müsse, "Rechtsverletzer im Netz ermitteln zu können".

Klar, wer die neueste Shit-Single von Tokio Hotel ins Netz stellt, hat sicherlich eine "Rechtsverletzung von einigem Gewicht" begangen. Zweifellos. Das ist Körperverletzung.

03.03.2010 01:27 Uhr
dickerhund
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Das Urteil ist eine Niederlage auf der ganzen Linie. Es gibt eine Hintertür für die Abmahnindustrie, es gibt sogar eine Hintertür für Owis. Das einzig postitive, was es zu vermerken gibt, ist dass das Verfassungsgericht sagt "bis hierher und nicht weiter". Man kann nur hoffen, dass die ganze Diskussion dazu beigetragen hat dass eine Sensibilisierung der Bevökerung stattgefunden hat um eine weitere Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung ausreichend unpopulär zu machen (z.B. Erfassung von Bahnreisen, Flugreisen, Mitgliedschaft in Organisationen ect.) Ich glaube ja wirklich, dass ein Verfassungsrichter tätsächlich an einen Kontrolleffekt durch den Richtervorbehalt glaubt, in der Praxis ist er allerdings erwiesenermassen ein Witz. Wenigstens noch 4(+1):4 für die Nichtigkeit, aber auch nur Dank des scheidenen Papiers.
03.03.2010 01:30 Uhr
greta_schloch  
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Zitat von Pony_und_Kleid
Klar, wer die neueste Shit-Single von Tokio Hotel ins Netz stellt, hat sicherlich eine "Rechtsverletzung von einigem Gewicht" begangen. Zweifellos. Das ist Körperverletzung.
Die Musikindustrie hat das Urteil offensichtlich nicht verstanden. Und Hans-Peter Uhl von der CSU auch nicht. Aber was soll's. Deren Problem. ;)

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"Glaube nicht alles, was du denkst!"

03.03.2010 01:30 Uhr
greta_schloch  
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Zitat von dickerhund
Das Urteil ist eine Niederlage auf der ganzen Linie. Es gibt eine Hintertür für die Abmahnindustrie, es gibt sogar eine Hintertür für Owis.
Wo? Wie? Was? :confused1:

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03.03.2010 01:34 Uhr
dickerhund
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Zitat von greta_schloch
Wo? Wie? Was? :confused1:
Einfach mal das Urteil selbst lesen, nicht nur die Jubelpresse:sad:
03.03.2010 01:34 Uhr
greta_schloch  
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Zitat von donnerwetter
Der Straftäter hat sich falsche Papiere oder Kennzeichen und und und zugelegt um den Verdacht von sich abzulenken und diese Hinweise lassen eindeutig auf den "Kläger" schließen. So hat der Kläger nun ein Problem da keinerlei Beweise für seine Unschuld mehr vorhanden sind. Wer kann nun beweisen, dass er vor dem Computer saß und surfte.
Mal wieder keine Ahnung, aber Fan vom Onkel Polizeistaat sein, gelle? In diesem Land gilt imme noch die Unschuldsvermutung, d.h. man muß einem Beschuldigten eine Straftat nachweisen und nicht der Beschuldigte seine Unschuld. Etwas Rechtskunde wäre von Vorteil. Kein Wunder, dass dieses Land so den Bach heruntergeht, wenn mancheiner nicht einmal die elementarsten Rechte kennt.

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03.03.2010 01:39 Uhr
greta_schloch  
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Zitat von dickerhund
Einfach mal das Urteil selbst lesen, nicht nur die Jubelpresse:sad:
Solange es aber das Gesetz nicht gibt, gibt es auch keine Speicherung.

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03.03.2010 01:45 Uhr
dickerhund
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Das Gesetz gibt es nach spätestens nach den nächsten Sauerländern oder der Bundestagswahl, gerne auch früher wenn die FDP ihren Selbstvernichtungskreuzung weiter so konsequent durchzieht. Nachtrag: Ich habe es bei einem anderen Thema schon geschrieben, Ihre idealistische Ansicht zur Unschuldsvermutung im Strafrecht überdenken Sie bitte hier
03.03.2010 01:48 Uhr
greta_schloch  
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Zitat von dickerhund
Das Gesetz gibt es nach spätestens nach den nächsten Sauerländern oder der Bundestagswahl, gerne auch früher wenn die FDP ihren Selbstvernichtungskreuzung weiter so konsequent durchzieht.
Und dann wird dagegen geklagt. :innocent:

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03.03.2010 01:51 Uhr
dickerhund
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Ich würde die Begeisterung gerne teilen, aber ich bin schwer enttäuscht.
03.03.2010 08:21 Uhr
_solon_
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Zitat von Pony_und_Kleid
Eine Übersicht über die ersten Reaktionen auf das Urteil gibt's bei heise.de: heise.de: Urteil zur Vorratsdatenspeicherung lässt weiten Interpretationsspielraum Ich will jetzt nicht sagen, dass mich manches von dem, was da steht, ankotzt, aber es kotzt mich an. ...
Eine solche Ohrfeige vom BVG gab es eigentlich selten. Keinerlei Fristsetzung. Sofortiger Vollzug. Man kann es in Kommentaren drehen und wenden wie man will: die Datensammlungswut unserer Volksvertreter hat mal einen kleinen Dämpfer bekommen - und das ist auch gut und richtig so.:yes:

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Difficile est satiram non scribere (Juvenal). Die Zeit wird kommen, wo, wer nicht weiß, was ich über eine Sache gesagt habe, sich als Nichtwisser bloßstellt...

03.03.2010 08:46 Uhr
Firnhaberauer
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Zitat von _solon_
Eine solche Ohrfeige vom BVG gab es eigentlich selten. Keinerlei Fristsetzung. Sofortiger Vollzug. Man kann es in Kommentaren drehen und wenden wie man will: die Datensammlungswut unserer Volksvertreter hat mal einen kleinen Dämpfer bekommen - und das ist auch gut und richtig so.:yes:
So siehts doch aus! Wie sagte seinerzeit schon Ernst Benda (ehem. Präsident des BVerfG): "Einen Staat, der mit der Erklärung, er wolle Straftaten verhindern, seine Bürger ständig überwacht, kann man als Polizeistaat bezeichnen."

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Stil ist zu wissen, wer du bist und was du zu sagen hast, und dich nicht darum zu kümmern, was andere denken.

03.03.2010 09:05 Uhr
gelbfiaßler
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Ich finde es erschreckend wie hoch der Anteil der Personen in der Bundesregierung und Landesregierungen ist, die sich klar gegen das deutsche Grundgesetz stellen. Anders können Aussagen zu Urteilem des Verfassungsgericht nicht gedeutet werden. In meinen Augen sind das Gegner des Grundgesetz und damit Verfassungsfeinde. Weshalb sind die noch in Amt und Sold und nicht hinter Gitter?
03.03.2010 10:08 Uhr
dhs
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Mich würde interessieren, ob und wenn ja wie viele der Kläger einen Account bei lokalisten, facebook oder dergleichen haben.
03.03.2010 11:06 Uhr
daddbr
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Es sind genug Daten vorhanden!
Zitat von donnerwetter
Mal wieder eine super Entscheidung. Noch viel schlimmer sind jedoch diejenigen die hier überhaupt Klage eingereicht haben. Ich möchte mich mal nicht wieder weiter zum Datensch"m"utz äußern. Wer nichts zu verbergen hat ... Das kann ja auch entlasten, diese Speicherung. Wäre schön wenn es mal die Kläger trifft. Was ich damit meine ... Der Kläger (siehe Bericht) sitzt abends alleine in seiner Wohnung und surft im Internet und telefoniert auch mal. 10 km davon entfernt wird etwas unrechtes getan und der Verdacht fällt auf diesen Kläger. Ja noch viel frecher aber nicht unmöglich. Der Straftäter hat sich falsche Papiere oder Kennzeichen und und und zugelegt um den Verdacht von sich abzulenken und diese Hinweise lassen eindeutig auf den "Kläger" schließen. So hat der Kläger nun ein Problem da keinerlei Beweise für seine Unschuld mehr vorhanden sind. Wer kann nun beweisen, dass er vor dem Computer saß und surfte. Das ist aus der Luft gegriffen. Ich denke, dass es hier sehr viele Vergleichsfälle gibt wo ein Rechtsanwalt aufgrund solcher Daten seinen Mandanten entlassten konnte. Tja, diese Zeiten werden wohl vorüber sein.
Es werden ja zu Abrechnungszwecken immer noch genug Datenspuren gespeichert und es ist technisch noch viel zu viel möglich um Dinge im und aus dem Netz zu finden. Aber nun muss erst mal ein Richter entscheiden, dass in diesem konkreten Fall diese Daten gesucht und herausgeholt werden. Das ist schon ein entscheidender Unterschied. Auch so kann noch genügend Unfug mit unseren Daten angestellt werden?

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