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#61 (permalink) | |
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Eine Übersicht über die ersten Reaktionen auf das Urteil gibt's bei heise.de: heise.de: Urteil zur Vorratsdatenspeicherung lässt weiten Interpretationsspielraum Ich will jetzt nicht sagen, dass mich manches von dem, was da steht, ankotzt, aber es kotzt mich an.
Klar, wer die neueste Shit-Single von Tokio Hotel ins Netz stellt, hat sicherlich eine "Rechtsverletzung von einigem Gewicht" begangen. Zweifellos. Das ist Körperverletzung. |
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#62 (permalink) | |
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Das Urteil ist eine Niederlage auf der ganzen Linie. Es gibt eine Hintertür für die Abmahnindustrie, es gibt sogar eine Hintertür für Owis. Das einzig postitive, was es zu vermerken gibt, ist dass das Verfassungsgericht sagt "bis hierher und nicht weiter". Man kann nur hoffen, dass die ganze Diskussion dazu beigetragen hat dass eine Sensibilisierung der Bevökerung stattgefunden hat um eine weitere Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung ausreichend unpopulär zu machen (z.B. Erfassung von Bahnreisen, Flugreisen, Mitgliedschaft in Organisationen ect.) Ich glaube ja wirklich, dass ein Verfassungsrichter tätsächlich an einen Kontrolleffekt durch den Richtervorbehalt glaubt, in der Praxis ist er allerdings erwiesenermassen ein Witz. Wenigstens noch 4(+1):4 für die Nichtigkeit, aber auch nur Dank des scheidenen Papiers. |
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#63 (permalink) | |
Die Musikindustrie hat das Urteil offensichtlich nicht verstanden. Und Hans-Peter Uhl von der CSU auch nicht. Aber was soll's. Deren Problem. ;) |
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#64 (permalink) | |
Wo? Wie? Was? :confused1: |
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#65 (permalink) | |
Einfach mal das Urteil selbst lesen, nicht nur die Jubelpresse:sad: |
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#66 (permalink) | |
Mal wieder keine Ahnung, aber Fan vom Onkel Polizeistaat sein, gelle? In diesem Land gilt imme noch die Unschuldsvermutung, d.h. man muß einem Beschuldigten eine Straftat nachweisen und nicht der Beschuldigte seine Unschuld. Etwas Rechtskunde wäre von Vorteil. Kein Wunder, dass dieses Land so den Bach heruntergeht, wenn mancheiner nicht einmal die elementarsten Rechte kennt. |
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#67 (permalink) | |
Solange es aber das Gesetz nicht gibt, gibt es auch keine Speicherung. |
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#68 (permalink) | |
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Das Gesetz gibt es nach spätestens nach den nächsten Sauerländern oder der Bundestagswahl, gerne auch früher wenn die FDP ihren Selbstvernichtungskreuzung weiter so konsequent durchzieht. Nachtrag: Ich habe es bei einem anderen Thema schon geschrieben, Ihre idealistische Ansicht zur Unschuldsvermutung im Strafrecht überdenken Sie bitte hier |
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#69 (permalink) | |
Und dann wird dagegen geklagt. :innocent: |
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#70 (permalink) | |
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Ich würde die Begeisterung gerne teilen, aber ich bin schwer enttäuscht. |
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#71 (permalink) | |
Eine solche Ohrfeige vom BVG gab es eigentlich selten. Keinerlei Fristsetzung. Sofortiger Vollzug. Man kann es in Kommentaren drehen und wenden wie man will: die Datensammlungswut unserer Volksvertreter hat mal einen kleinen Dämpfer bekommen - und das ist auch gut und richtig so.:yes: |
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#72 (permalink) | |
So siehts doch aus! Wie sagte seinerzeit schon Ernst Benda (ehem. Präsident des BVerfG): "Einen Staat, der mit der Erklärung, er wolle Straftaten verhindern, seine Bürger ständig überwacht, kann man als Polizeistaat bezeichnen." |
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#73 (permalink) | |
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Ich finde es erschreckend wie hoch der Anteil der Personen in der Bundesregierung und Landesregierungen ist, die sich klar gegen das deutsche Grundgesetz stellen. Anders können Aussagen zu Urteilem des Verfassungsgericht nicht gedeutet werden. In meinen Augen sind das Gegner des Grundgesetz und damit Verfassungsfeinde. Weshalb sind die noch in Amt und Sold und nicht hinter Gitter? |
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#74 (permalink) | |
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Mich würde interessieren, ob und wenn ja wie viele der Kläger einen Account bei lokalisten, facebook oder dergleichen haben. |
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#75 (permalink) | |
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Es sind genug Daten vorhanden!
Es werden ja zu Abrechnungszwecken immer noch genug Datenspuren gespeichert und es ist technisch noch viel zu viel möglich um Dinge im und aus dem Netz zu finden. Aber nun muss erst mal ein Richter entscheiden, dass in diesem konkreten Fall diese Daten gesucht und herausgeholt werden. Das ist schon ein entscheidender Unterschied. Auch so kann noch genügend Unfug mit unseren Daten angestellt werden? |
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