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#181 (permalink) | |
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Datenschützer: Vorratsdatenspeicherung unnötig
Die aus Brüssel angedrohte Klage beim Dauerstreitthema Vorratsdatenspeicherung stößt bei Deutschlands Datenschützern auf Kritik. Datenschützer: Vorratsdatenspeicherung unnötig |
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#182 (permalink) | |
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Ein Schachsinn was die Leute da von sich geben. Wen schützt denn diese Vorratsdatenspeicherung ? Ja, genau. Das Opfer soll sie eigentlich schützen und nicht den Straftäter. Aber leider hat ein Straftäter heutzutage mehr Rechte als sein Opfer. Ich wünsche es ja niemanden aber wenn der Herr Datenschützer auch mal Opfer wird, dann sollen die Behören auch nach allen Regeln der Kunst auf den Datenschutz achten. Dann wird der Herr sich sicherlich ganz schnell überlegen was er da von sich gibt. |
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#183 (permalink) | |
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Vorratsdatenspeicherung: Warum ein Augsburger Mordfall bundesweit berühmt wurde
Ein Augsburger Mordfall hat es zu bundesweiter Berühmtheit gebracht. Er dient Befürwortern der Vorratsdatenspeicherung als Paradebeispiel für deren Notwendigkeit. |
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#184 (permalink) | |
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Na und ?
Ein Beispielfall, in dem die Vorratsdatenspeicherung zur Aufklärung eines Kriminialfalles geholfen hätte. Dies soll jetzt wohl als Paradebeispiel verwendet werden, um die Vorratsdatenspeicherung und somit mehr Überwachung auf Biegen und Brechen einzuführen. Ich schlage vor, man sollte als nächstes auch unangekündigte Hausdurchsuchungen bei xbeliebigen Bürgern machen, am Ende werden hier bestimmt auch viele strafbare Handlungen aufgedeckt. Das Recht der Bürger auf Privatleben, Freie Meinungsäußerung und informelle Selbstbestimmung wird immer mehr beschnitten und verletzt. Viele Straftaten, kleinere vor allem, bleiben unentdeckt - viele werden gar nicht wahrgenommen, und das ist eigentlich ganz gut so, sonst würden nur noch mehr Menschen kriminalisiert. Freiheit ist ein hohes Gut, wir müssen darauf aufpassen, weil sie uns scheibchenweise wieder genommen werden soll. |
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#185 (permalink) | |
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Zwischen der Meldung, daß Baris B. ermordet wurde (09.09.2009), und dem Tag, an dem Hasan A. als Täter ermittelt wurde (25.09.2009), waren gerade mal 16 Tage vergangen. Vermutlich haben die Beamten den Täter aber schon Tage zuvor ermittelt. Sämtliche Mobilfunkanbieter (mit Einschränkung hinsichtlich O2) in Deutschland speichern laut dem internen Papier der Generalstaatsanwaltschaft München die Verbindungsdaten für mindestens 30 Tage. Diese Verbindungsdaten sind es auch, die mit der VDS gesammelt würden. Wenn nun behauptet wird, ohne VDS hätte man den Täter Hasan A. nicht überführen können, dann ist das für mich eine glasklare Lüge. Man hätte die gleichen Daten ohne VDS innerhalb der Frist von 30 Tagen erhalten und man hätte die gleichen Schlüsse auf den Täter sowie die Mittäterschaft der Ehefrau von Baris B. ziehen können. Der angebliche Vorteil der VDS, die Aufbewahrung für 6 Monate, hätte hier gar keine Rolle gespielt. |
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#186 (permalink) | |
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Wie bitte? Die VDS soll die Opfer schützen? Wie denn, wenn die Tat bereits begangen wurde? Die VDS könnte bestenfalls dazu dienen, nach den Taten Ermittlungen durchführen zu können. Verhindert wird damit gar nichts. Sie tun so, als ob die VDS nötig wäre, um Täter zu ermitteln, aber in den letzten 2 Jahren ohne VDS gab es keinen signifikanten Rückgang der Aufklärungsquote. Statt sich den haltlosen Forderungen nach einer Pauschalverdächtigung der Bevölkerung anzuschließen sollte man sich vorher mal informieren, wie nutzlos die VDS ist. Wie kann man nur so einfältig sein und auf die Lügen unserer Politiker hereinfallen? Reichen denn die vielen Beispiele zur angeblichen Europarettung nicht aus, um die Augen zu öffnen, weil man ständig nur damit beruhigt wird, daß mit dem nächsten Rettungspaket alles besser wird und nicht weitere Milliarden fällig werden, obwohl das Gegenteil der Fall ist? Und dann sollen gerade bei der VDS die Aussagen von durchgeknallten CDU/CSU-Politikern auf einmal beruhigen? |
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#187 (permalink) | |
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Zuerst vielen Dank für Ihre Antwort. Leider löst Ihre Antwort nicht meine Fragen. Aber im Einzelnen. Wenn ich Sie richtig verstehe, ist die Aufklärung der Tat und die Überführung von Baris B., tatsächlich auf die Daten der Handyprovider zurückzuführen. Lediglich auf Grund von betriebsinternen Regelungen, nicht per Gesetz!!, waren die Daten noch greifbar. Ich gehe davon aus, dass diese internen Regelungen lediglich der Reklamationsbearbeitung dienen (Nachweis von Gesprächen bei Rechnungsreklamationen). Das ist natürlich keine verlässliche Grundlage. Privat gespeicherte Daten sind teilweise nur mit großem Aufwand für die Justiz zu erhalten. Neben der Tatsache, dass diese Daten sicherlich nicht in einem standardisierten Format vorhanden sind, sprich der Aufbau ist bei allen Anbietern verschieden, muss ja zuerst ein richterlicher Beschluss besorgt werden, der die Herausgabe regelt. Hier verweise ich auf die einschlägigen Erfahrungen der Ermittler bei den Mautdaten. Hier oder hier. Des weiteren verweisen Sie wiederholt auf ein internes Papier der Generalstaatsanwaltschaft München. Es wäre schön wenn dies zumindest in Teilen in die Diskussion eingeführt werden würde indem es öffentlich gemacht wird. Grundsätzlich haben wir jedoch das Problem, dass interne Daten von Firmen, innerhalb teilweise weit gesteckter Grenzen, natürlich lt. Vorgaben der Firmen verwaltet werden. Dies schließt ein löschen, ändern etc. ein und ganz wichtig in diesem Zusammenhang, der Zeitpunkt wird durch die Firmen definiert. Ob dies 1 Tag, eine Woche oder ein Monat ist, ist außerhalb der Zustimmung der Justiz. Von daher neige ich nach wie vor zu einer Einführung der VDS. |
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#188 (permalink) | |
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Auch bei der Vorratsdatenspeicherung würden die Provider speichern und dürften diese Daten nur auf einen richterlichen Beschluss hin an die Staatsanwaltschaft herausgeben. Wie haben Sie sich denn vorgestellt, dass das läuft? |
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#189 (permalink) | |
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Wie ich schon geschrieben habe, habe ich mir bisher wenig Gedanken darüber gemacht. Wir beide haben uns ja vor längerem kuz darüber ausgetauscht. Aber grundsätzlich gehe ich von einer richterlichen Prüfung aus. Nur auch das löst die von mir oben aufgeführten Probleme nicht. |
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#190 (permalink) | |
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Noch ein Beispiel aus A., der Fall Bernd F. Da wurden auf richterlichen Beschluss Verbindungsdaten ermittelt und Gesprächspartner nach Kontakthäufigkeit vorgeladen. Dann bekam der Richter kalte Füsse, minderte die Anklage bzw. den Verdacht und zog den Beschluss zurück. Sämtliche Erkenntnisse aus der Aktion waren damit null und nichtig, relevant oder nicht. Und obwohl der Haftbefehl eine gute Weile auf ein Kapitalverbrechen lautete, wurde sein Handy in Thailand nicht geortet. Was auch gar nicht nötig gewesen wäre, weil er immer noch Bargeld per Post bekommt. Den Absender zu verfolgen und im Postshop nach Aufgabe der Sendung die Zieladresse vom Umschlag abzulesen hätte noch nicht mal das Postgeheimnis verletzt... gewusst wie. |
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#191 (permalink) | |
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Da Sie sich nach eigener Aussage bisher wenig Gedanken um die VDS gemacht haben will ich Ihnen noch einen Anstoß in eine andere Richtung geben: Können Sie sich noch an die großen Massenoperationen gegen KiPo erinnern? Damals wurden hunderte Privaträume durchsucht und was kam dabei raus? Eine handvoll Verurteilungen meist wegen Nichtigkeiten und eine Masse Geschädigter, die entweder gar nichts damit zu tun haben, dummerweise auf einen falschen Link klickten oder sonst wie hineingeraten sind, dessen Familien vernichtet wurden, deren Sozialleben vernichtet wurde, oftmals deren berufliche Existenz zerstört wurde - inkl. massiver psychischer Schäden. Das soll keinesfalls die Verbrechen der tatsächlichen Täter schönreden, Sie sehen aber, dass das Risiko massiver Kollateralschäden nicht gering ist. |
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#192 (permalink) | |
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Das ist noch stark untertrieben, allein bei der Operation "Himmel" waren es 12.000 Ermittlungsverfahren. Der Anteil der tatsächlich berechtigten Verfahren bewegt sich im Promillebereich. |
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#193 (permalink) | |
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Diese Problem ist aber nicht direkt mit der VDS zu erklären. Vor kurzem wurde ein junger Mann in U-Haft genommen weil er zur falschen Zeit am falschen Ort war. Erst später konnte der tatsächliche Mädchenmörder gefaßt werden. Der 17-jährige musste auch das volle Programm, incl. Lynchaufruf, über sich ergehen lassen. Hier ist, wenn überhaupt, der "Übereifer" das Problem. Sicherlich können Sie sich noch an die Wormser Kinderschänder erinnern? Ganz ohne Internet hat es damals, unberechtigt!!!!, große Kreise gezogen. Bis jetzt habe ich noch nicht wirklich stichhaltige Argumente dagegen gelesen. |
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#194 (permalink) | |
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Hat diese unfähige Regierung jemals ein konkretes Problem gelöst? Aussitzen, das ist alles was die Schwätzer können. |
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#195 (permalink) | |
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Vorratsdatenspeicherung: Berlin lässt Ultimatum verstreichen
Die Koalition kann sich im Streit um die Vorratsdatenspeicherung nicht einigen. Deutschland könnten deshalb Geldstrafen in Millionenhöhe drohen. Vorratsdatenspeicherung: Berlin lässt Ultimatum verstreichen |
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