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#1 (permalink) | |
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Düsseldorf: Arena mit Bier überschwemmt
Düsseldorf (ddp). Eine bierselige Tat landet nun vor Gericht: Zwei Jugendliche drehten im Oktober 2006 in der LTU-Arena in Düsseldorf vier Zapfhähne auf und sorgten damit für eine handfeste Bierüberschwemmung. Ein 15-jähriger Schüler muss sich ab dem 21. April dafür vor Gericht verantworten. Mit einem damals 13 Jahre alten Freund war der Jugendliche abends unbemerkt ins leere Stadion eingedrungen. Im VIP-Bereich habe er laut Anklage vier Zapfhähne geöffnet. Das Bier lief durch die Decken in tiefer gelegene Räumlichkeiten bis hinunter ins Parkhaus. Durch die Bierüberschwemmung sei ein Schaden von über 100.000 Euro entstanden. Der mutmaßliche Verursacher muss sich nun wegen Hausfriedensbruchs und Sachbeschädigung verantworten. Sein Freund war zum Tatzeitpunkt noch nicht strafmündig. |
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#2 (permalink) | |
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nicht strafmündig
Die Strafmündigkeit sollte schnellstens auf 12 Jahre oder besser noch auf 10 Jahre herabgesetzt werden. Das ist längst überfällig |
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#3 (permalink) | |
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Schon erstaunlich, daß die Justizbehörden in NRW geschlagene 18 Monate brauchen, um gegen den Jugendlichen eine Gerichtsverhandlung an zu beraumen. Hat den Verantwortlichen eigentlich noch niemand gesagt, daß für Jugendliche in diesem Alter eine Strafe, wie immer sie auch aussehen mag, nur dann den erhofften, erzieherischen Wert hat, wenn sie sehr zeitnah ausgesprochen wird und auch vollzogen wird. Für den Jungendlichen ist das, was er selbst wahrscheinlich nur als dummen Streich empfunden hat, der aber dennoch ungeahnte Nebenwirkungen zeitigte, schon soweit in der Vergangenheit versunken, daß er innerlich kaum noch einen Bezug dazu herstellen kann. Das ist die eine Seite, die andere Seite ist: Der Unrechtsgehalt einer solchen Tat rechtfertigt es aber noch lange nicht, die Strafmündigkeit gleich auf 12 oder noch besser auf 10 Jahre herab zu setzen, wie "peter Groll" in seinem Beitrag es fordert, denn das käme mir wie ein Kanonenschuß auf einen Spatzen vor. Strafe muß sein, ohne Frage, aber mit dem richtigen Augenmaß, allerdings auch ohne "Kuschelei". |
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#4 (permalink) | |
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...
...besser noch strafmündig mit Erreichen des Kindergartenalters!! Ab in den geschlossenen Kiga-Vollzug! Mit bewaffneten Kindergärtnern und Stacheldraht aussen rum! |
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#5 (permalink) | |
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Äußerst erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 9/24/07 Beiträge: 19793 |
Ja müßten den nicht die Eltern haften? |
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#6 (permalink) | |
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Das so etwas 18 Monate dauern soll ist ein Skandal ist aber leider kein Einzelfall.Vieleicht haben Sie trainiert für die Meisterschaft im Beamtenmikado |
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#7 (permalink) | |
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bierüberschwemmung
:confused1::blink: 100.000 - abarbeiten. und nicht nur einfache oder langweilige arbeiten. handfeste, schweißtreibende, und zwar damit sie lernen was es heißt 100.000 in den sand zu setzen. die eltern dürften nicht belangt werden, die können zum teil nichts dafür. in unserer jugend wäre der watschenbaum, die tracht prügel, einen satz heiße ohren und holzscheitelknien eine milde strafe gewesen. |
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#8 (permalink) | |
Jaja, die gute alte Zeit... ;) |
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#9 (permalink) | |
Meinen Sie mich, weil Sie das "Sie" groß schreiben? Oder ist Ihnen das nur so durch gerutscht. |
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