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#991 (permalink) | |
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Mannomann, ich fass es nicht! Sie waren es doch, der diese Behauptungen aufgestellt hat: Sie behaupten doch in # 834: Das ist der Punkt. Ehegattensplitting trotz nicht gelebter Ehe. Der Unterschied zwischen Steuerklasse 1 und 3 macht bei 199.000 Jahresgehalt fast 10.000 Steuern p.a. aus. Zu Gunsten Gauck, zu Lasten des Volks. Wenn das mal keine satte Vorteilsnahme ist. oder in #860: Unbestreitbar ist dann, dass er durch jahrzehntelanges Führen einer Scheinehe die Gemeinschaft via Ehegattensplitting um einen fünf- oder sogar sechsstelligen Betrag erleichtert hat, und die Kirche durch "ersparte" Kirchensteuer ebenalls. und jetzt kommt noch die Sozialversicherungsgeschichte dazu, "wenn bei Gaucks eine ganze Familie während 20 Jahre Scheinehe kostenlos mitversichert war". Sie unterstellen einfach mal das möglicherweise künftige Jahreseinkommen von 199.000 € als Einkommensgrundlage für die letzten zwanzig Jahre und rechnen daraus einen fünf- oder sogar sechsstelligen Betrag hoch, um den Gauck die Gemeinschaft "erleichtert" hat. Sie haben keine Ahnung, wie hoch das Einkommen Gaucks während der letzten 20 Jahre tatsächlich war, Sie haben keine Ahnung, davon, ob das Ehegattensplitting überhaupt in Betracht kam, Sie haben keine Ahnung davon, dass manche der Kinder Gaucks schon über fünfzig Jahre alt oder nahe daran sind. Das interessiert Sie auch gar nicht, Hauptsache es werden " dünnpfiffige" Unterstellungen hier verbreitet und die Person Gaucks damit verunglimpft. Sie haben mit dem "Dünnpfiffigem" zuerst um sich geschmissen, jetzt müssen Sie es auch ertragen, wenn der Dünnpfiff zurückkommt, denn was Sie hier verbreiten, das ist " Dünnpfiff" der übelsten Art. |
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Zuletzt geändert von Donk, am 22.02.2012 um 12:13 Uhr
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#992 (permalink) | |
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Er will nicht. Derartiges unappetitliches Zeug deutet aber auf die Denkweise dieses ... Menschen hin. Ekelhaft, sowas. |
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#993 (permalink) | |
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Sie täuschen sich gewaltig. Gerade wegen der Aussage von Herrn Gauck, dass er von seiner Frau seit dem Mauerfall getrennt lebt, handelt es sich hier eindeutig um eine Scheinehe. Die zwar nicht als Scheinehe geschlossen wurde, aber als solche nun schon seit über zwanzig Jahren besteht. Fragt sich halt nur zu welchem Zweck? |
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#994 (permalink) | |
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Eben das denke ich nicht, da Scheinehen nur mit Ausländern geschlossen werden können. Herr und Frau Gauck sind aber eindeutig Deutsche. |
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#995 (permalink) | |
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Martin |
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#996 (permalink) | |
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Nein, @Martin hat Recht. Wenn Sie Wiki nicht vertrauen, dann vielleicht diesem Link. Dort wird das Bundesverwaltungsgericht zitiert: Nach einer Definition des Bundesverwaltungsgerichts ist eine Scheinehe eine Eheschliessung die nicht das Ziel hat eine Lebensgemeinschaft zu begründen. Egal wie diese Lebensgemeinschaft auch aussehen mag. Es kommt auf den Zweck der Eheschließung an. Gaucks Ehe wurde 1959 geschlossen. Aus ihr sind 4 Kinder hervorgegangen. Die Ehegatten haben immerhin etwa 32 Jahre zusammen gelebt. Welche Anforderungen wollen Sie noch stellen?
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#997 (permalink) | |
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Sie unterstellen einfach mal das möglicherweise künftige Jahreseinkommen von 199.000 € als Einkommensgrundlage für die letzten zwanzig Jahre und rechnen daraus einen fünf- oder sogar sechsstelligen Betrag hoch, um den Gauck die Gemeinschaft "erleichtert" hat. ... Sie haben mit dem "Dünnpfiffigem" zuerst um sich geschmissen, jetzt müssen Sie es auch ertragen, wenn der Dünnpfiff zurückkommt, denn was Sie hier verbreiten, das ist " Dünnpfiff" der übelsten Art. Sie vermischen zwei meiner Beiträge und basteln so eine Unterstellung, die daraus nicht ableitbar ist. Kein Wunder, dass bei dem Gepantsche Dünnpfiff rauskommt, nämlich Ihrer. Das "Dünnpfiffige" hat Ihr alter ego klartexter in Form "geistigen Durchfalls", den er "abzusondern" anderen unterstellt, in diese Diskussion eingeführt und als anscheinend forengängig etabliert. Also liegen Sie auch bezüglich Urheberschaft des Schmeißens mit verbalen Fäkalien falsch. |
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#998 (permalink) | |
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Sehe gerade, dass Martin den fäkalen Diskussionsstil um einen weiteren Begriff "Flatulenzen" veredelt hat. Ein echt beschi... Thread |
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#999 (permalink) | |
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Martin |
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#1000 (permalink) | |
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Nobody is Everybodys Darling!
Das heißt, man kanns nicht jedem Recht machen, man wirds aber auch nicht jedem Recht machen.
Die Kritik an Ihm kann ich aber ehrlich gesagt nicht verstehen. Muss man auch nicht, da jeder Kritiker sich mal selbst an die Nase fassen soll. |
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#1001 (permalink) | |
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Kritik am Konsenskandidaten
Joachim Gauck ist nicht jedermanns Liebling. Das bekommt er gerade zu spüren. Kritik am Konsenskandidaten |
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#1002 (permalink) | |
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Tja...Schein oder nicht Schein...das ist hier die Frage. Das war dann keine Scheinehe, aber eine Ehe die zum Schein aufrecht erhalten wurde. Damit verstösst er gewisst nicht gegen die Verfassung. |
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#1003 (permalink) | |
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Gauck ist nicht so ein Mensch, wie der ehemalige BP, der sein ganzes Privatleben an die öffentliche Glocke hängt. Das scheint nun wieder einigen Leuten nicht zu gefallen. Aber Gauck will und muss beweisen, dass seine Arbeit als BP besser ist, nicht seine Präsendation in den Medien. |
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#1004 (permalink) | |
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#1005 (permalink) | |
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Das mit dem begreifen können gebe ich Ihnen gleich zurück. Inzwischen haben Ihnen ja andere User bereits dargelegt, warum Sie mit dem Begriff Scheinehe so was von daneben liegen. Und offensichtlich schwirren in Ihrem Kopf irgendwelche obskuren Vorstellungen von angeblichen Vorteilen bei Aufrechterhaltung der Ehe herum. Vielleicht sollten Sie sich erst einmal damit vertraut machen, was das für angebliche Vorteile sind. Nach meiner Kenntnis sind das nicht allzu viele:
Mehr " Vorteile" gibt es da nicht. Bei einer Scheidung würde ein Unterhaltsanspruch festgesetzt, ohne Scheidung haben sich die Ehepartner Gauck vermutlich auf einen Betrag geeinigt. Frau Gauck hat auch den" Vorteil", dass durch die andauernde Ehe, auch wenn die nur noch formal besteht, für sie der Versorgungsausgleich in Bezug auf Rente besser ausfällt. Aber auch hier wird niemand geschädigt, außer Herrn Gauck natürlich, dessen Rente sich dann verringern würde. Sie könnes es drehen, wie Sie wollen, es gibt nicht einmal ein Gschmäckle, geschweige denn einen Anspruch von Ihnen oder anderen, die Rechtmässigkeit der Lebensform feststellen zu lassen. |
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