Dienstag, 21. Mai 2013

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Gauck als neuer Bundespräsident nominiert
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22.02.2012 11:57 Uhr
Donk
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Zitat von Marc.Jacobs

@heletz, fragen Sie Donk, das ist ein ganz dünnpfiffiger Steuerfachkundiger. Der kann Ihnen bestimmt ne Menge über Steuerumgehung und Gestaltungsmissbrauch erzählen.

Mindestens so kritisch kann es seitens Sozialversicherungsbehörden werden, wenn bei Gaucks eine ganze Familie während 20 Jahre Scheinehe kostenlos mitversichert war.

 Mannomann, ich fass es nicht! Sie waren es doch, der diese Behauptungen aufgestellt hat: Sie behaupten doch in # 834:

Das ist der Punkt. Ehegattensplitting trotz nicht gelebter Ehe. Der Unterschied zwischen Steuerklasse 1 und 3 macht bei 199.000 Jahresgehalt fast 10.000 Steuern p.a. aus. Zu Gunsten Gauck, zu Lasten des Volks. Wenn das mal keine satte Vorteilsnahme ist.

oder in #860:

Unbestreitbar ist dann, dass er durch jahrzehntelanges Führen einer Scheinehe die Gemeinschaft via Ehegattensplitting um einen fünf- oder sogar sechsstelligen Betrag erleichtert hat, und die Kirche durch "ersparte" Kirchensteuer ebenalls.

und jetzt kommt noch die Sozialversicherungsgeschichte dazu, "wenn bei Gaucks eine ganze Familie während 20 Jahre Scheinehe kostenlos mitversichert war". 

Sie unterstellen einfach mal das möglicherweise künftige Jahreseinkommen von 199.000 € als Einkommensgrundlage für die letzten zwanzig Jahre und rechnen daraus einen fünf- oder sogar sechsstelligen Betrag hoch, um den Gauck die Gemeinschaft "erleichtert" hat.

Sie haben keine Ahnung, wie hoch das Einkommen Gaucks während der letzten 20 Jahre tatsächlich war, Sie haben keine Ahnung, davon, ob das Ehegattensplitting überhaupt in Betracht kam, Sie haben keine Ahnung davon, dass manche der Kinder Gaucks schon über fünfzig Jahre alt oder nahe daran sind. Das interessiert Sie auch gar nicht, Hauptsache es werden " dünnpfiffige" Unterstellungen hier verbreitet und die Person Gaucks damit verunglimpft.

Sie haben mit dem "Dünnpfiffigem" zuerst um sich geschmissen, jetzt müssen Sie es auch ertragen, wenn der Dünnpfiff zurückkommt, denn was Sie hier verbreiten, das ist " Dünnpfiff" der übelsten Art.  

________
Jean-Jacques Rousseau: "Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.“

Zuletzt geändert von Donk, am 22.02.2012 um 12:13 Uhr
22.02.2012 11:57 Uhr
heletz
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Beiträge: 13363

 

Zitat von Alois
 

 

Sie können oder wollen es nicht begreifen.....

Er will nicht.

Derartiges unappetitliches Zeug deutet aber auf die Denkweise dieses ... Menschen hin.

Ekelhaft, sowas.

________

22.02.2012 12:23 Uhr
Alois
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Zitat von Martin

Sie hantieren mit rechtlichen Begriffen ohne offensichtlich zu wissen, was sich dahinter verbirgt. Eine Scheinehe ist dadurch definiert, dass sie dem Zweck nach nur zum Schein geschlossen wird bzw. wurde. Dies kann mit ziemlicher Sicherheit bei Gauck ausgeschlossen werden.

Sie täuschen sich gewaltig. Gerade wegen der Aussage von Herrn Gauck, dass er von seiner Frau seit dem Mauerfall getrennt lebt, handelt es sich hier eindeutig um eine Scheinehe. Die zwar nicht als Scheinehe geschlossen wurde, aber als solche nun schon seit über zwanzig Jahren besteht. Fragt sich halt nur zu welchem Zweck?

22.02.2012 12:31 Uhr
heletz
Äußerst erfahrenes Mitglied


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Zitat von Alois
 

 

... eindeutig um eine Scheinehe. ...

Eben das denke ich nicht, da Scheinehen nur mit Ausländern geschlossen werden können.

Herr und Frau Gauck sind aber eindeutig Deutsche.

________

22.02.2012 12:33 Uhr
Martin
Äußerst erfahrenes Mitglied


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Beiträge: 12130

 

Zitat von Alois
 

Sie täuschen sich gewaltig.


Nein. Sie haben die juristische Definition einer Scheinehe nicht verstanden.

Martin

22.02.2012 13:04 Uhr
Donk
Erfahrenes Mitglied


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Zitat von Alois

Sie täuschen sich gewaltig. Gerade wegen der Aussage von Herrn Gauck, dass er von seiner Frau seit dem Mauerfall getrennt lebt, handelt es sich hier eindeutig um eine Scheinehe. Die zwar nicht als Scheinehe geschlossen wurde, aber als solche nun schon seit über zwanzig Jahren besteht. Fragt sich halt nur zu welchem Zweck?

 Nein, @Martin hat Recht. Wenn Sie Wiki nicht vertrauen, dann vielleicht diesem  Link.  Dort wird das Bundesverwaltungsgericht zitiert:

Nach einer Definition des Bundesverwaltungsgerichts ist eine Scheinehe eine Eheschliessung die nicht das Ziel hat eine Lebensgemeinschaft zu begründen. Egal wie diese Lebensgemeinschaft auch aussehen mag.

Es kommt auf den Zweck der Eheschließung an. Gaucks Ehe wurde 1959 geschlossen. Aus ihr sind 4 Kinder hervorgegangen. Die Ehegatten haben immerhin etwa 32 Jahre zusammen gelebt. Welche Anforderungen wollen Sie noch stellen?

 

________
Jean-Jacques Rousseau: "Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.“

22.02.2012 13:23 Uhr
Marc.Jacobs
Ständiges Mitglied


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Beiträge: 256

Sie unterstellen einfach mal das möglicherweise künftige Jahreseinkommen von 199.000 € als Einkommensgrundlage für die letzten zwanzig Jahre und rechnen daraus einen fünf- oder sogar sechsstelligen Betrag hoch, um den Gauck die Gemeinschaft "erleichtert" hat.
...
Sie haben mit dem "Dünnpfiffigem" zuerst um sich geschmissen, jetzt müssen Sie es auch ertragen, wenn der Dünnpfiff zurückkommt, denn was Sie hier verbreiten, das ist " Dünnpfiff" der übelsten Art.

Sie vermischen zwei meiner Beiträge und basteln so eine Unterstellung, die daraus nicht ableitbar ist. Kein Wunder, dass bei dem Gepantsche Dünnpfiff rauskommt, nämlich Ihrer.

Das "Dünnpfiffige" hat Ihr alter ego klartexter in Form "geistigen Durchfalls", den er "abzusondern" anderen unterstellt, in diese Diskussion eingeführt und als anscheinend forengängig etabliert. Also liegen Sie auch bezüglich Urheberschaft des Schmeißens mit verbalen Fäkalien falsch.

________

22.02.2012 13:28 Uhr
Marc.Jacobs
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Sehe gerade, dass Martin den fäkalen Diskussionsstil um einen weiteren Begriff "Flatulenzen" veredelt hat. Ein echt beschi... Thread :)

________

22.02.2012 13:43 Uhr
Martin
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Beiträge: 12130

 

Zitat von Marc.Jacobs
 

Sehe gerade, dass Martin den fäkalen Diskussionsstil um einen weiteren Begriff "Flatulenzen" veredelt hat. Ein echt beschi... Thread :)


Und ich sehe gerade, dass ihnen endgültig die Argumente ausgegangen sind...

Martin

22.02.2012 13:51 Uhr
ger
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Beiträge: 349

Nobody is Everybodys Darling!

 

Das heißt, man kanns nicht jedem Recht machen, man wirds aber auch nicht jedem Recht machen.

 

Die Kritik an Ihm kann ich aber ehrlich gesagt nicht verstehen. Muss man auch nicht, da jeder Kritiker sich mal selbst an die Nase fassen soll.

________

22.02.2012 13:51 Uhr
Redaktion
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Kritik am Konsenskandidaten
Joachim Gauck ist nicht jedermanns Liebling. Das bekommt er gerade zu spüren.
Kritik am Konsenskandidaten

________
www.augsburger-allgemeine.de - Alles was uns bewegt

22.02.2012 13:58 Uhr
pro musica
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Registriert seit: 1/11/10
Beiträge: 8227

 

Zitat von Martin

 


Nein. Sie haben die juristische Definition einer Scheinehe nicht verstanden.

Martin

 Tja...Schein oder nicht Schein...das ist hier die Frage.  Das war dann keine Scheinehe, aber eine Ehe die zum Schein aufrecht erhalten wurde.

Damit verstösst er gewisst nicht gegen die Verfassung.

________
„Die Zukunft hat viele Namen. Für die Schwachen ist sie das Unerreichbare. Für die Furchtsamen ist sie das Unbekannte. Für die Mutigen ist sie die...

22.02.2012 15:36 Uhr
pkeszler
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Zitat von Alois
 

Ich hätte da schon mal ein Thema für Gaucks erste Präsidentenrede: Sinn und Unsinn einer Ehe - ist der Ehestand noch zeitgemäß? Sneaky2 Breites Grinsen

Gauck ist nicht so ein Mensch, wie der ehemalige BP, der sein ganzes Privatleben an die öffentliche Glocke hängt. Das scheint nun wieder einigen Leuten nicht zu gefallen. Aber Gauck will und muss beweisen, dass seine Arbeit als BP besser ist, nicht seine Präsendation in den Medien.

22.02.2012 16:35 Uhr
Donk
Erfahrenes Mitglied


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Beiträge: 1232

 

Zitat von pro musica

  Tja...Schein oder nicht Schein...das ist hier die Frage.  Das war dann keine Scheinehe, aber eine Ehe die zum Schein aufrecht erhalten wurde.

 

Nicht einmal das. Eine Scheinehe = Nichtehe oder Zweckehe, die sich den Anschein = Schein der Ehe gibt, würde ich sagen.

Bei Gauck haben wir es mit einer echten richtigen Ehe zu tun, die zum Zweck der Gründung einer Lebensgemeinschaft geschlossen wurde und aus der 4 Kinder hervorgegangen sind. Die Lebensgemeinschaft hat immerhin etwa 32 Jahre bestanden. Was soll man denn noch mehr verlangen? Es gibt keine Verpflichtung, das Scheitern der Ehe durch die gerichtliche Ehescheidung dokumentieren zu lassen. 

Allerdings kann Gauck natürlich nicht wieder heiraten ohne sich vorher scheiden zu lassen.

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Jean-Jacques Rousseau: "Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.“

22.02.2012 17:23 Uhr
Klartexter
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Zitat von Alois
 

 

Sie können oder wollen es nicht begreifen.

"Als Scheinehe wird eine formal gültige Ehe bezeichnet, deren Zweck nicht die Bildung einer ehelichen Beistands- und Lebensgemeinschaft ist (für Deutschland definiert in § 1353 BGB), sondern die ausschließlich geschlossen wird, damit einer der Partner, beide oder Dritte einen rechtlichen Vorteil aus der Eheschließung ziehen." wikipedia

Und beim Gauck liegt eben der Verdacht nahe, dass er eine Ehe als Scheinehe aufrechterhält, damit irgendwer einen rechtlichen Vorteil aus dem Fortbestand ziehen kann. Ob dies nun unrechtmäßig wäre, weiß ich nicht zu sagen. Ein Gschmäckle hätte es aber allemal, wenn dem so ist.

Und nochmal, es geht dabei nicht um eine wie auch immer geartete Ehemoral oder gar Treueansprüche. Es geht schlicht und einfach um nicht weniger als die Frage nach der Rechtmäßigkeit bzw. Legitimität.

Das mit dem begreifen können gebe ich Ihnen gleich zurück. Inzwischen haben Ihnen ja andere User bereits dargelegt, warum Sie mit dem Begriff Scheinehe so was von daneben liegen. Und offensichtlich schwirren in Ihrem Kopf irgendwelche obskuren Vorstellungen von angeblichen Vorteilen bei Aufrechterhaltung der Ehe herum. Vielleicht sollten Sie sich erst einmal damit vertraut machen, was das für angebliche Vorteile sind. Nach meiner Kenntnis sind das nicht allzu viele:

  • Steuerliche Vorteile - solange man nicht getrennt lebt
  • Erbrecht des Ehepartners - bei einer Scheidung entfällt das bekanntlich
  • Auskunftsrecht des Ehepartners im Falle einer lebensbedrohlichen Situation des anderen Ehepartners

Mehr " Vorteile" gibt es da nicht. Bei einer Scheidung würde ein Unterhaltsanspruch festgesetzt, ohne Scheidung haben sich die Ehepartner Gauck vermutlich auf einen Betrag geeinigt. Frau Gauck hat auch den" Vorteil", dass durch die andauernde Ehe, auch wenn die nur noch formal besteht, für sie der Versorgungsausgleich in Bezug auf Rente besser ausfällt. Aber auch hier wird niemand geschädigt, außer Herrn Gauck natürlich, dessen Rente sich dann verringern würde. Sie könnes es drehen, wie Sie wollen, es gibt nicht einmal ein Gschmäckle, geschweige denn einen Anspruch von Ihnen oder anderen, die Rechtmässigkeit der Lebensform feststellen zu lassen.

________
" Demokratiefeindliche Strategien früh durchschauen und Gegenargumente entwickeln, um die rechten Umtriebe zu kontern.“

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