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#166 (permalink) | |
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Jaja, diese Islamisten, das sind schon so Perverslinge... Also was genau hat BLÖD da ausgegraben? Irgend ein durchgeknallter Marokkaner hat also ein Gutachten gemacht, nachdem Ehemänner ihre Ehefrauen kurz nach deren Tod noch begatten dürfen. Und einem Gerücht zufolge, will das ägyptische Parlament das zum Gesetz machen. Bin gespannt, ob BLÖD vermeldet, dass dieses Gerücht ein dummes Gerücht geblieben ist. Aber BLÖD spricht ja mit den Toten... vielleicht spekuliert man dort ja auf ein Interview mit einer Verstporbenen über postmortalen Sex... Und ja, nichts zeigt doch die moralische Überlegenheit des Westens besser, als dass diese Perversen ihren Männern nicht mal verbieten, ihre toten Frauen zu begatten. Ähh... mal ne Frage am Rande... wo ist nach deutschem Straf- oder Ordnungswidrigkeitenrecht eigentlich Männern verboten, mit ihren frisch verstorbenen Ehefrauen zu schlafen? Hm... 167a StGB ist es mal nicht, wenn sich der Mann nicht gerade den Zeitpunkt der Beerdigung aussucht. 168 StGB klappt auch nicht... Sex mit Toten ist vieles, ekelhaft, pervers, aber kein "beschimpfender Unfug". Und auch OWi´s rund um das Thema Friehof greifen nicht. Hm... ich finde da jetzt auf die Schnelle nix... Vielleicht titelt BLÖD ja morgen mal mit "Wann wird es deutschen Männern endlich verboten, Ihre verstorbenen Frauen zu beschlafen?" Und wieder zeigt sich, wie man mit einem Knallkopf, einem Gerücht und geringem Anspruch an die eigene Seriosität fremde Kulturen und Religionen in den Dreck ziehen kann. |
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#167 (permalink) | |
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#168 (permalink) | |
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#169 (permalink) | |
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Woher wollen Sie denn wissen, daß der Marokkaner durchgenallt war ? So durchgeknallt und ohne Einfluss auf die islamische Welt scheint der Mann ja nun auch wieder nicht gewesen zu sein, wenn angeblich das ägyptische Parlament ein Gesetz darüber verabschieden will. Von Ihnen offensichtlich der Versuch von den Fakten abzulenken. Und was die BLÖD betrifft kann Ihnen die BLÖD gar nicht blöd genug sein, wenn sie über rechtsradikale Räuberpistolen wie z.B. der von Selbnitz berichtet , daß Sie es nicht gerne glauben und über die BLÖD in Jubelgesänge verfallen. Zugegeben, diesbezüglich befinden Sie sich in guter Gesellschaft. Was Ihnen einfach fehlt, werter space, ist eine unvoreingenommene Kritikfähigkeit und die Dinge so zu sehen, wie sie sind und nicht so, wie Sie sie gerne hätten. Gerne schicke ich Ihnen ein paar Fatwas von hohen islamischen Geistlichen mit ähnlichen Themen per PN - Sie würden sich wundern.
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#170 (permalink) | |
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Der Begriff Nekrophilie bezeichnet eine Sexualpräferenz, die auf Leichen gerichtet ist. Nekrophilie ist im ICD-10-Verzeichnis der psychischen Störungen unter „Sonstige Störungen der Sexualpräferenz" (F65.8) als Paraphilie klassifiziert. Die Ausübung nekrophiler Handlungen ist in Deutschland strafbar. Sie fällt unter Störung der Totenruhe und kann laut § 168 StGB sowohl mit Geldstrafe als auch mit Haftstrafe belegt werden. Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Nekrophilie Martin |
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