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Magdeburg: Mutter erhält nach Tod von Baby Tim Bewährungsstrafe
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10.02.2012 16:40 Uhr
Redaktion
Ehrenmitglied


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Beiträge: 49190
Magdeburg: Mutter erhält nach Tod von Baby Tim Bewährungsstrafe

Eineinhalb Jahre nach dem Tod des fünf Wochen alten Tim durch ein Schütteltrauma hat das Magdeburger Landgericht die angeklagte Mutter zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Als Grund nannte die Jugendstrafkammer Körperverletzung mit Todesfolge.
Mutter erhält nach Tod von Baby Tim Bewährungsstrafe

________
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Zuletzt geändert von Moderator, am 10.02.2012 um 16:46 Uhr
10.02.2012 16:40 Uhr
Lumpazi
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Beiträge: 3158

Dieses Urteil, insbesondere das Strafmaß ist ein Trauma !

11.02.2012 13:57 Uhr
Perseus
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Registriert seit: 10/3/09
Beiträge: 624
Es ist eine Schande,

dass z.B. Steuerhinterziehung in Deutschland härter bestraft wird, als das Töten eines Menschen.

Dieses Urteil ist ein Freifahrtschein für Babymörder!

12.02.2012 10:50 Uhr
Sanvito
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Registriert seit: 2/16/07
Beiträge: 1710

 

Zitat von Lumpazi
 

Dieses Urteil, insbesondere das Strafmaß ist ein Trauma !

Die Deutsche Justiz wird immer unberechenbarer. Daumen runter

Unliebsame Kinder werden nicht mehr abgetrieben, sondern totgeschüttelt.

________
Das größte Glück für die Herrschenden ist die Dummheit der Beherrschten. 

12.02.2012 13:12 Uhr
Ch. aus D.
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Registriert seit: 10/14/09
Beiträge: 3508

 

Zitat von Sanvito
 

 

Die Deutsche Justiz wird immer unberechenbarer. Daumen runter

 

 

Oh nein, unberechenbar ist das nicht. Es ist sogar sehr berechenbar, da das Mordmerkmal "Heimtücke" bei Babies juristisch anscheinend nicht zutreffen kann, da Kinder in diesem Alter noch nicht argwöhnisch sein können und deswegen auch nicht arglos. Ein kleiner juristischer Bonus für den Infantizid, der so maximal als Totschlag gewertet wird.

12.02.2012 18:29 Uhr
Sanvito
Sehr erfahrenes Mitglied


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Beiträge: 1710

 

Zitat von Ch. aus D.
 

 

 

Oh nein, unberechenbar ist das nicht. Es ist sogar sehr berechenbar, da das Mordmerkmal "Heimtücke" bei Babies juristisch anscheinend nicht zutreffen kann, da Kinder in diesem Alter noch nicht argwöhnisch sein können und deswegen auch nicht arglos. Ein kleiner juristischer Bonus für den Infantizid, der so maximal als Totschlag gewertet wird.

Ob die Mutter das wusste? Vielleicht hat sie ihr Kind bewusst und absichtlich totgeschüttelt?

________
Das größte Glück für die Herrschenden ist die Dummheit der Beherrschten. 

13.02.2012 09:24 Uhr
Lumpazi
Sehr erfahrenes Mitglied


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Beiträge: 3158

 

Zitat von Ch. aus D.
 

 

 

Oh nein, unberechenbar ist das nicht. Es ist sogar sehr berechenbar, da das Mordmerkmal "Heimtücke" bei Babies juristisch anscheinend nicht zutreffen kann, da Kinder in diesem Alter noch nicht argwöhnisch sein können und deswegen auch nicht arglos. Ein kleiner juristischer Bonus für den Infantizid, der so maximal als Totschlag gewertet wird.

Das sehe ich anders. Zwei Mordmerkmale sind m.E. erfüllt:

1. aus niederen Beweggründen

2. grausam

Selbst wenn die näheren Umstände einen Todschlag ergeben, ist das Strafmaß nicht akzeptabel !!

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