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#1 (permalink) | |
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Magdeburg: Mutter erhält nach Tod von Baby Tim Bewährungsstrafe
Eineinhalb Jahre nach dem Tod des fünf Wochen alten Tim durch ein Schütteltrauma hat das Magdeburger Landgericht die angeklagte Mutter zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Als Grund nannte die Jugendstrafkammer Körperverletzung mit Todesfolge. |
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Zuletzt geändert von Moderator, am 10.02.2012 um 16:46 Uhr
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#2 (permalink) | |
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Dieses Urteil, insbesondere das Strafmaß ist ein Trauma ! |
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#3 (permalink) | |
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Es ist eine Schande,
dass z.B. Steuerhinterziehung in Deutschland härter bestraft wird, als das Töten eines Menschen. Dieses Urteil ist ein Freifahrtschein für Babymörder! |
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#4 (permalink) | |
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Die Deutsche Justiz wird immer unberechenbarer. Unliebsame Kinder werden nicht mehr abgetrieben, sondern totgeschüttelt. |
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#5 (permalink) | |
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Oh nein, unberechenbar ist das nicht. Es ist sogar sehr berechenbar, da das Mordmerkmal "Heimtücke" bei Babies juristisch anscheinend nicht zutreffen kann, da Kinder in diesem Alter noch nicht argwöhnisch sein können und deswegen auch nicht arglos. Ein kleiner juristischer Bonus für den Infantizid, der so maximal als Totschlag gewertet wird. |
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#6 (permalink) | |
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Ob die Mutter das wusste? Vielleicht hat sie ihr Kind bewusst und absichtlich totgeschüttelt? |
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#7 (permalink) | |
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Das sehe ich anders. Zwei Mordmerkmale sind m.E. erfüllt: 1. aus niederen Beweggründen 2. grausam Selbst wenn die näheren Umstände einen Todschlag ergeben, ist das Strafmaß nicht akzeptabel !! |
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