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#1 (permalink) | |
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Schwarzfahrer sollen bald bis zu 120 Euro Strafe zahlen
Schwarzfahrer in Bussen und Straßenbahnen sollen künftig bis zu 120 Euro Strafe zahlen. Das fordert der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen. Schwarzfahrer sollen bald bis zu 120 Euro Strafe zahlen |
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#2 (permalink) | |
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Daher fordern die Piraten kostenfreien ÖPNV für alle. Dann ist das Problem Schwarzfahren ein für alle mal gelöst! |
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#3 (permalink) | |
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Die können viel fordern, wenn der Tag lang ist. Die 120 Euro hören sich schonmal gut an. Ab dem 3. Mal dann Strafanzeige wegen Erschleichen von Leistungen. Wahlweise könnte der entstandene Schaden und die Strafe auch beim Verkehrsbetrieb selber durch Reinigung von Bussen und Straßenbahnen abgeleistet werden. Nötig hättens die Betriebe jedenfalls. |
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Zuletzt geändert von Zackbumm, am 02.02.2012 um 10:40 Uhr
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#4 (permalink) | |
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Kann man schon fordern, aber wie sieht die Gegenfinanzierung aus? Der ÖPNV verschlingt gewaltige Summen und die Ticketpreise stehen doch in keinem Verhältniss zu den anfallenden Kosten. Ich bin Innenstadtbewohner, nutze den ÖPNV ständig und die Kosten eines Abos halten sich wirklich schwer in Grenzen im Vergleich zu einem Auto, das ich wegen dem ÖPNV nicht brauche und besitze. Wenn ich was umsonst haben will, muss ich mich selber drum kümmern (Fahrrad oder Fuss) Schwarzfahren ist doch nichts anderes, als sich frech aus dem öffentlichen Topf zu bedienen.
edit: Gerichtsverfahren wegen Schwarzfahren anzustrengen finde ich jedoch übertrieben, das kostet letztendlich wieder nur und nützt wenig. |
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#5 (permalink) | |
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Das ist nicht für die Sorte Schwarzfahrer gedacht, ders vielleicht mal probiert hat oder vor lauter Gedankenversunkenheit vergessen hat, einen Fahrschein zu lösen. Gerichtsverfahren sollten eher denen blühen, die das Schwarzfahren mit einer gewissen Regelmäßigkeit betreiben. Diesen Leuten unterstelle ich schon eine gewisse kriminelle Energie. |
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#6 (permalink) | |
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Habe ich auch so verstanden, aber ich würde es besser finden, wenn die Strafe nicht auf den langwierigen Rechtsweg angewiesen ist, sondern einfach verhängt wird. Momentan ist es doch so: Man wird erwischt und weiss, was los ist: 40 Euro weg. Das ist aber stark verbesserungsfähig, denn wenn man generell schwarzfährt rechnet sich das so lange, bis die Anzeige droht. Insofern finde ich den höheren Pauschalbetrag keine schlechte Idee. Natürlich schlecht für jemanden, der es wirklich nur vergessen hat, den Schein zu lösen aber was soll man machen?! Abo kaufen, da kann man auch mal total verplant sein und es einfach nachreichen. |
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#7 (permalink) | |
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Erstens fordern wir Piraten keinen "kostenfreien" Nahverkehr, sondern einen gemeinschaftlich finanzierten, der auch Anreize schaffen könnte, mal das Auto stehen zu lassen und mit öff. Verkehrsmitteln zu fahren und zweitens bin ich ganz klar gegen diese Erhöhung von Strafzahlungen, sofern ein lediglich falsch gelöster (am Automat) oder vergessener Fahrausweis ebenfalls zur Strafzahlung führen kann. Permanent defizitäre und auf Ausgleich durch Steuermittel angewiesene Kommunen und Nahverkehrsunternehmen brauchen ihre teilweise selbstgemachten Finanzierungsprobleme nicht auf die vglw. paar Schwarzfahrer abzuwälzen.Hier bei uns z.B. fahren viel zu große Busse auf bestimmten Linien viel zu oft. Der Busfahrer hat oft kein Wechselgeld oder es fehlen ihm angeblich Mehrfahrtenkarten. An S-Bahnen funktionieren teilweise die Automaten nicht oder sind zu kompliziert zu bedienen oder nehmen Geldscheine nicht an. Ich rege an, die Beförderungsbestimmungen dahingehend anzupassen, dass auch der Fahrgast Sanktionsmöglichkeiten hat, wenn die Beförderungsleistung nicht oder nicht richtig erbracht wird. Im §22 des PBefG ist die Beförderungspflicht im Straßenpersonenverkehr geregelt. Demnach ist der Unternehmer zur Beförderung verpflichtet, wenn: die Beförderungsbedingungen eingehalten werden, die Beförderung mit den regelmäßig eingesetzten Beförderungsmitteln möglich ist und die Beförderung nicht durch Umstände verhindert wird, die der Unternehmer nicht abwenden und denen er auch nicht abhelfen konnte. Fehlendes Wechselgeld oder Mehrfahrtenkarten gehören mit Sicherheit nicht zu "Umständen, denen der Unternehmer nicht abhelfen" konnte. Die Fahrgäste, die regelmäßig mit Bus oder Bahn fahren, werden ohnehin eine Dauerkarte besitzen und beim Rest wird sich der Betreiber die Frage stellen müssen, ob es sich rechnet, dass man Leute bezahlt, die die Fahrscheine kontrollieren. Diese Kosten zahlen dann nämlich die Ehrlichen und nicht die vglw. geringen Schäden durch (notorische) Schwarzfahrer. Würde das piratige Konzept umgesetzt, könnte man sich auch das Kontrollpersonal sparen.
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Zuletzt geändert von Morgan le Fay, am 02.02.2012 um 11:39 Uhr
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#8 (permalink) | |
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Und warum nicht gleich 1200 Euro? Meistens sind die Verkehrsunternehmer ja Privatfirmen. Die haben halt eine Forderung, die sie dann ggf. einklagen müssen. Früher, als ich noch ÖNV benutz habe, wurde übrigens die Karte gleich beim Einsteigen kontrolliert. Die Möglichkeit des Schwarzfahrens bot sich also gar nicht. Es wird schon einen Grund haben, warum man dieses Personal eingespart hat.
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#9 (permalink) | |
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Ihrer Aussage steht die wohl etwas realistischere des Verbands gegenüber: Der Verband schätzt, dass jährlich rund 3,5 Prozent aller Bus- und Bahnnutzer schwarzfahren. Dadurch entgehen den deutschen Nahverkehrsunternehmen pro Jahr bis zu 250 Millionen Euro an Einnahmen. Hinzu kämen die Kosten von 100 Millionen Euro jährlich für den Einsatz von Kontrollpersonal. „Das sind 350 Millionen Euro, die die Verkehrsunternehmen jedes Jahr kompensieren müssen. Die Zeche dafür zahlen am Ende die ehrlichen Kunden durch höhere Fahrpreise, die Kommunen durch höheren Defizitausgleich und die Verkehrsunternehmen durch geringere Einnahmen“, sagte Wolff. Von vergleichsweisen geringen Schäden kann hier keineswegs die Rede sein, auch wenn ein bekannter Banker solche Summen vermutlich auch noch als Peanuts sehen würde. |
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#10 (permalink) | |
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also blödsinn piraten... sag a mol... |
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#11 (permalink) | |
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#12 (permalink) | |
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1. Handelt es sich hierbei wohl eher um ein Bußgeld (wg. Ordnungswidrigkeit) statt einer Strafzahlung - aber sei's drum 2. Bußgelder könne nicht x-beliebig nach oben gesetzt werden. Auch hier gelten Grundsätze wie Verhältnismäßigkeit, Billigkeit u.ä.. Ob diese bei 120€ ggfs. verletzt wären sollen andere beurteilen. |
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#13 (permalink) | |
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Das Statement des Verbandes ist doch dummes Zeug! 1.) müsste das Kontrollpersonal auch dann bezahlt werden, wenn man die Strafen erhöht. Diese Kosten kann man erst dann einsparen, wenn kein Fahrschein mehr geprüft werden müsste. 2.) sind die 3,5% nur eine zweckdienliche Schätzung, die jeder Realität entbehrt. Ich kann bei uns nur in sehr seltenen Fällen beobachten, dass Kontrolleure irgendwelche Personalien aufnehmen. Und dann oft auch nur, weil Dauerkarten schlicht zuhause vergessen wurden. Bei falsch gelösten Fahrscheinen drücken die Kontrolleure meist ein Auge zu (das sind oft ältere Fahrgäste oder mit erkennbar "exotischem" Dialekt. Oder sollten die Badener ein besonders braves Völkchen sein? |
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#14 (permalink) | |
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So so, dummes Zeug.... Ich sage es mal sehr höflich, werter Morgan: Ihre subjektive einzelne Wahrnehmung taugt recht wenig für eine allgemein gültige Feststellung. Der Verband hat doch etwas mehr Zugang zu den tatsächlichen Zahlen, von daher sind die genannten Werte auch für mich glaubwürdig. Ich könnte auch eigene Wahrnehmungen vorbringen, denn ich habe es oft genug erlebt, dass bei einer Kontrolle gleich mehrere Schwarzfahrer ertappt wurden. Aber meine Wahrnehmung ist wie die Ihre nicht maßgeblich. Und bezüglich der braven Badener ist vielleicht dieser Artikel für Sie hilfreich |
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#15 (permalink) | |
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Im Prinzip kann man Schwarzfahren mit Ladendiebstahl vergleichen, die nehmen auch etwas ohne zu bezahlen. In diesem Fall die Beföderungsleistung. |
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