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#136 (permalink) | |
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Meiner Meinung nach lehnt sich die Schweiz damit sehr weit aus dem Fenster. Legt man es auf einen Zwist an könnte man doch argumentieren dass die Schweiz wissentlich - und damit fahrlässig - mit ihrem Bankgeheimnis der Steuerhinterziehung in zahlreichen Staaten, nicht nur Deutsche sind da gern gesehene Kunden, Vorschub leistet? Polemischer gesprochen: ein lukratives Geschäftsmodell für die heimische Finanzwirtschaft fördert. Die systematische Anwerbung deutscher Kunden, sogar mit zweideutigen Werbeanzeigen, sowie die jahrelange Debatte um aufgedeckte Steuerhinterziehung im Multi-Milliarden-Bereich kann der schweizer Regierung nicht verborgen geblieben sein. |
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#137 (permalink) | |
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Wieder ein Kommentar der komplett das Thema verfehlt. Als Historiker sollten Sie sich zumindest rudimentär mit der Geschichte des Schweizerischen Bankengesetzes beschäftigen. Sie werden dann sehr schnell feststellen, dass das Bankgeheimnis jahrzehntelang immer wieder als Problem, meistens in Verbindung mit Problemen einzelner Banken, darstellte. Den Ursprung hat das Bankgeheimnis jedoch in Handelsbräuchen vergangener Zeiten. Durch die Probleme der Schweizerischen Volksbank, verbunden mit Stützungsmaßnahmen durch den Staat, (man höre und staune, Bankprobleme gab es schon immer!!) und damit einhergehender Ansprücje der Politik zur Überwachung der "milden" Gaben, wurde 1934 beschlossen, ein Gesetz zur Überwachung und Kontrolle der Banken zu erlassen. Dieses Gesetz tratt dann 1935 in Kraft. Ihr ganzes Geschwurbel, auch der Verweis auf den 2. Weltkrieg in einem früheren Kommentar, geht in der ganzen Sache am Thema vorbei. Hier finden Sie einschlägige Literatur, lesen müssen Sie es aber auch noch. http://www.swissbanking.org/vogler-definitiv-deutsch.pdf http://www.zeit.de/2010/10/CH-Bankgeheimnis
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#138 (permalink) | |
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Andere Beiträge als "proletenhaftes rumkreischen...." diffamieren aber selbst zu keiner fundierten Antwort fähig sein. Oder wie ist das aneinanderreihen von "§"-Zeichen im Beitrag # 58 bzw. das Schwingen der Nazikeule zu verstehen? Etwa als geistige Glanzleistung? Doch eher als geistige und argumentative Armut. |
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#139 (permalink) | |
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Es geht eigentlich fast gar nicht um einen wirtschaftlichen Konflikt, denn die Gelder sind (gemaessen an dem, was z.B. in den Rettungsschirm fließt) marginal. Es besteht ein grundsätzlicher Unterschied zwischen Deutschland und der Schweiz. "Obrigkeitsverliebt" ist zwar harsch formuliert, stimmt aber im Kern für Deutschland, da die Bürger in Deutschland der Meinung sind, die Regierung sei für alles zuständig und alles müsse geregelt werden (deshalb auch die vielen Verbotsschilder in Deutschland). In Deutschland herrscht Konkurrenzpolitik, in der Schweiz dagegen Konsenspolitik: In Deutschland knallt die Bundesregierung dem Bürger ein Gesetz hin und wenn es ihm nicht paßt (bzw. er es bemerkt), dann kann er dagegen klagen, z.B. vor dem Bundesverfassungsgericht (an mindestens vier Gesetzgebungsvorgängen der letzten Zeit läßt sich auch nachverfolgen, daß die Bundesregierung bestrebt ist, die Vorgaben des BVerfG zu umgegehen, um ihren Willen durchzusetzen). In der Schweiz ist das Verfahren ganz anders: Da wird erst einmal Einigkeit hergestellt (und die Minderheiten mitberücksichtigt!) und dann erst das Gesetz gemacht.
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#140 (permalink) | |
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Also wenn man's streng rechtssystematisch betrachtet und es in der Schweiz Spionage ist, die unter Strafe gestellt ist, dann darf man sich halt nicht erwischen lassen zum einen und muss andererseits eben darauf dringen, dass sich dieser Umstand, weshalb das gesetzwidrige Verhalten der Steuerbeamten überhaupt erst möglich oder ausgelöst wurde auf bilateraler Ebene möglichst bald bereinigt wird. Natürlich sind die Schweizer Gangster, weil sie anderen Gangstern Unterschlupf gewähren, da sie keine Kirche ist, zählt der humanitäre Aspekt nicht Also halt keine Schweizreisen mehr, bis die Sache ausgeräumt ist für die Steuerfahnder, das wird sie nicht soooo hart treffen. |
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#141 (permalink) | |
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Diktatoren, Drogenbarone , übelste Despoten haben in der Vergangenheit gern ihr Geld in der Schweiz deponiert und tun es möglicherweise immer noch. Dazu gesellen sich auch deutsche Steuerbetrüger. Weil aber Steuerbetrug hierzulande strafbar ist haben sich schweizer Bankenchef´s der Beihilfe strafbar gemacht . Und jetzt auch noch dieses : Döring verteidigt Schweizer Behörden Die Schweizer Justiz bekommt bei ihrem Vorgehen gegen deutsche Steuerfahnder Rückendeckung von der FDP. Generalsekretär Patrick Döring zeigt Verständnis für die Haftbefehle. |
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#142 (permalink) | |
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Haben sie nicht, weil Steuerhinterziehung in der Schweiz eine Ordnungswidrigkeit ist.
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#143 (permalink) | |
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Was in Deutschland landläufig als "Steuerhinterziehung" bekannt ist, nennt sich in der Schweiz "Steuerbetrug" und ist ein Vergehen, das in der Schweiz genauso wie in der Bundesrepublik mit Freiheitsstrafe geahndet wird.
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#144 (permalink) | |
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Stimmt. Und das ganze ist doch sowieso primär Theaterdonner, der die Verhandlungen zwischen Deutschland und der Schweiz begleitet. Wenn die schweizer Seite in Bedrängnis kommt, drückt man hald mal die Nazi-Taste oder erläßt ein paar Strafbefehle und wenn die Deutsche in Bedrängnis kommt, gibt es eine Presseerklärung von Scheuble oder einen geschickt lanzierten Bericht über Steuerbetrüger und ihre institutionellen Helfer. Bemerkenswert finde ich, wie sehr sich mancher Deutsche von dieser schweizer "Freiheit-Nazi-Moral-Misstrauen-Gut-Böse-PR-Kampagne" beeindrucken lässt. |
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#145 (permalink) | |
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Wieder ein Beitrag der Ihre völlige Unkenntnis der Schweizerischen Verhältnisse aufzeigt. Was meinen Sie eigentlich welche Funktionen das Referendum und die Volksinitiative haben? Wie kommen Sie übrigens zu der Aussage, dass die Summen um die es sich hier handelt marginal sind? Haben Sie belastbare Quellen? Wohl eher nicht. |
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#146 (permalink) | |
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Für mich wäre es sehr interessant, wenn die Steuerfahnder ihren nächsten Urlaub in der Schweiz verbringen würden. Die Reaktionen in der Schweiz und in Deutschland wären sicherlich hoch interessant. Wie würde die entsprechende Landesregierung ihrer Obhutspflicht nachkommen? Würde die Schweiz tatsächlich die Haftbefehle vollstrecken? |
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#147 (permalink) | |
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Nein. Steuerbetrug ist es in der Schweiz, wenn man dem Finanzamt gefälschte Dokumente vorlegt. Und DAS ist dort strafbar. Das, was bei uns Steurhinterziehung heißt, ist dort lediglich eine Ordnungswidrigkeit.
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#148 (permalink) | |
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Oh, fällt da jemandem nix gescheites ein auf meine Argumente? Muss wohl so sein... Proletenhaft und kleinkariert ist es eher, alles mit der Vergangenheit niederbügeln zu wollen. Unter-Stammtischniveau! |
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#149 (permalink) | |
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Haftbefehle gegen Steuerfahnder
Absurdes Schauspiel? Nötigungsversuch (um das geplante Steuerabkommen im Sinne der Schweiz durchzusetzen)? Unverschämtheit? Rechtlich korrektes Vorgehen? - Jeder darf sich aussuchen, was ihm gefällt, schließlich passt alles ein wenig. Sollten folgerichtig nicht die Vorgesetzten der betroffenen Steuerfahnder, die deren Vorgehen geduldet haben, bis hinauf zum zuständigen Minister, von der Schweiz verfolgt werden? Müsste man auf deutscher Seite nicht daran denken, Haftbefehle gegen alle Verantwortlichen in der Schweiz zu beantragen, die bei nach deutschem Recht strafbaren Steuerhinterziehungen mitwirken bzw. mitgewirkt haben? Ein Streit zwischen zwei benachbarten Staaten, der an das Niveau von Nachbarschaftsstreitigkeiten vor dem Königlich Bayerischen Amtsgericht erinnert, aber leider nur, was das Niveau betrifft.
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Zuletzt geändert von Vetulus79, am 03.04.2012 um 11:49 Uhr
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#150 (permalink) | |
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Rachegedanken nach Haftbefehlen gegen Steuerfahnder
Die Schweizer Haftbefehle gegen drei nordrhein-westfälische Steuerfahnder sorgen in Deutschland weiter für Empörung. Der Vorsitzende der Deutschen Steuergewerkschaft, Thomas Eigenthaler, nannte das Schweizer Vorgehen ein absurdes Schauspiel. Rachegedanken nach Haftbefehlen gegen Steuerfahnder |
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