Montag, 20. Mai 2013

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Deutsch-Schweizer Steuerabkommen
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03.04.2012 10:32 Uhr
augschburgr
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Meiner Meinung nach lehnt sich die Schweiz damit sehr weit aus dem Fenster.

Legt man es auf einen Zwist an könnte man doch argumentieren dass die Schweiz wissentlich - und damit fahrlässig - mit ihrem Bankgeheimnis der Steuerhinterziehung in zahlreichen Staaten, nicht nur Deutsche sind da gern gesehene Kunden, Vorschub leistet? Polemischer gesprochen: ein lukratives Geschäftsmodell für die heimische Finanzwirtschaft fördert. Die systematische Anwerbung deutscher Kunden, sogar mit zweideutigen Werbeanzeigen, sowie die jahrelange Debatte um aufgedeckte Steuerhinterziehung im Multi-Milliarden-Bereich kann der schweizer Regierung nicht verborgen geblieben sein.

03.04.2012 10:32 Uhr
DerMichel
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Zitat von heletz
 

 

Es ist nur vordergründig ein wirtschaftlicher Konflikt.

Eigentlich geht es darum, daß man in der Scwheiz von mündigen Bürgern ausgeht, die bei der Steuererklärung angeben, was und wieviele Einkünfte sie haben.

Dabei herrscht gesamtgesellschaftlich die Übereinkunft vor, daß die Bank nicht berechtigt ist, Daten weiterzugeben, sondern nur der einzelne Bürger und die Bank dies nur auf Ermächtigung des Bürgers hin darf.

Dies kollidiert mit der in Deutschland weit verbreiteten Vorstellung, die Bürger müßten dauernd kontrolliert werden.

Daß diese Vorstellung weder mit Kaiser Wilhelm noch mit dem Dritten Reich gestorben ist, sieht am man der aktuellen Diskussion und dem Verhalten der Bundesregierung.

Wieder ein Kommentar der komplett das Thema verfehlt. Als Historiker sollten Sie sich zumindest rudimentär mit der Geschichte des Schweizerischen Bankengesetzes beschäftigen. Sie werden dann sehr schnell feststellen, dass das Bankgeheimnis jahrzehntelang immer wieder als Problem, meistens in Verbindung mit Problemen einzelner Banken, darstellte. Den Ursprung hat das Bankgeheimnis jedoch in Handelsbräuchen vergangener Zeiten. Durch die Probleme der Schweizerischen Volksbank, verbunden mit Stützungsmaßnahmen durch den Staat, (man höre und staune, Bankprobleme gab es schon immer!!) und damit einhergehender Ansprücje der Politik zur Überwachung der "milden" Gaben, wurde 1934 beschlossen, ein Gesetz zur Überwachung und Kontrolle der Banken zu erlassen. Dieses Gesetz tratt dann 1935 in Kraft. Ihr ganzes Geschwurbel, auch der Verweis auf den 2. Weltkrieg in einem früheren Kommentar, geht in der ganzen Sache am Thema vorbei.

Hier finden Sie einschlägige Literatur, lesen müssen Sie es aber auch noch.

http://www.swissbanking.org/vogler-definitiv-deutsch.pdf

http://www.zeit.de/2010/10/CH-Bankgeheimnis

 

 

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    "Wahre Worte sind nicht angenehm, angenehme Worte sind nicht wahr." (Laotse, Kapitel 81)

03.04.2012 10:38 Uhr
DerMichel
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Zitat von Till
Typisches

proletenhaftes rumkreischen....

 

Andere Beiträge als "proletenhaftes rumkreischen...." diffamieren aber selbst zu keiner fundierten Antwort fähig sein. Oder wie ist das aneinanderreihen von "§"-Zeichen im Beitrag # 58 bzw. das Schwingen der Nazikeule zu verstehen? Etwa als geistige Glanzleistung? Doch eher als geistige und argumentative Armut.

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    "Wahre Worte sind nicht angenehm, angenehme Worte sind nicht wahr." (Laotse, Kapitel 81)

03.04.2012 10:42 Uhr
heletz
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Zitat von spacevulture
 

 

Es geht ausschließlich um einen wirtschaftlichen Konflikt. ... obrigkeitsverliebte, ..

Es geht eigentlich fast gar nicht um einen wirtschaftlichen Konflikt, denn die Gelder sind (gemaessen an dem, was z.B. in den Rettungsschirm fließt) marginal.

Es besteht ein grundsätzlicher Unterschied zwischen Deutschland und der Schweiz.

"Obrigkeitsverliebt" ist zwar harsch formuliert, stimmt aber im Kern für Deutschland, da die Bürger in Deutschland der Meinung sind, die Regierung sei für alles zuständig und alles müsse geregelt werden (deshalb auch die vielen Verbotsschilder in Deutschland).

In Deutschland herrscht Konkurrenzpolitik, in der Schweiz dagegen Konsenspolitik: In Deutschland knallt die Bundesregierung dem Bürger ein Gesetz hin und wenn es ihm nicht paßt (bzw. er es bemerkt), dann kann er dagegen klagen, z.B. vor dem Bundesverfassungsgericht (an mindestens vier Gesetzgebungsvorgängen der letzten Zeit läßt sich auch nachverfolgen, daß die Bundesregierung bestrebt ist, die Vorgaben des BVerfG zu umgegehen, um ihren Willen durchzusetzen).

In der Schweiz ist das Verfahren ganz anders: Da wird erst einmal Einigkeit hergestellt (und die Minderheiten mitberücksichtigt!) und dann erst das Gesetz gemacht.

 

 

 

 

 

 

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03.04.2012 10:43 Uhr
montebaldo
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Zitat von spacevulture
 

 

Es geht ausschließlich um einen wirtschaftlichen Konflikt. Der schweizer Seite (der ich hierzu herzlich gratuliere - brillianter Schachzug!) ist es jedoch gelungen, diese Auseinandersetzung um schnödes Geld zu einem Kampf gut gegen böse zu stilisieren. Auf der einen Seite stehen finstere, obrigkeitsverliebte, geldgeile Nazis und auf der anderen Seite freie, ehrbare Bürger, die niemals auf den Gedanken kämen zu betrügen, zu lügen oder Steuern zu hinterziehen, ein Hort des Friedens, der Freiheit und der Moral. Sorry, aber derartiger Quatsch ist vielleicht gut für Walt-Disney-Filme oder Star Wars IIV.

Und wie gut die schweizer Strategie funktioniert, belegen Sie in Ihrem letzen Artikel aufs Neue, in dem Sie wieder nicht ohne Kaiser Willhelm auskommen. 

Also wenn man's streng rechtssystematisch betrachtet und es in der Schweiz Spionage ist, die unter Strafe gestellt ist, dann darf man sich halt nicht erwischen lassen zum einen und muss andererseits eben darauf dringen, dass sich dieser Umstand, weshalb das gesetzwidrige Verhalten der Steuerbeamten überhaupt erst möglich oder ausgelöst wurde auf bilateraler Ebene möglichst bald bereinigt wird.

Natürlich sind die Schweizer Gangster, weil sie anderen Gangstern Unterschlupf gewähren, da sie keine Kirche ist, zählt der humanitäre Aspekt nicht Unschuldig, aber dass ein Staat die eigenen Gesetze anwendet ist nunmal nicht so besonders abwegig.

Also halt keine Schweizreisen mehr, bis die Sache ausgeräumt ist für die Steuerfahnder, das wird sie nicht soooo hart treffen.

03.04.2012 10:43 Uhr
Satanradio666
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Beiträge: 2876

 

Zitat von defabc7
 

 

Nein, ich meine, die Schweiz soll endlich aufhören, Verbrechern finanzielle Zuflucht zu gewähren.


Argumentativ ne glatte 6 - Sie können sich wieder setzen.

Diktatoren, Drogenbarone , übelste Despoten haben in der Vergangenheit gern ihr Geld in der Schweiz deponiert und tun es möglicherweise immer noch. Dazu gesellen sich auch deutsche Steuerbetrüger. Weil aber Steuerbetrug hierzulande strafbar ist haben sich schweizer Bankenchef´s  der Beihilfe strafbar gemacht .

Und jetzt auch noch dieses :

Döring verteidigt Schweizer Behörden

Die Schweizer Justiz bekommt bei ihrem Vorgehen gegen deutsche Steuerfahnder Rückendeckung von der FDP. Generalsekretär Patrick Döring zeigt Verständnis für die Haftbefehle. 

Deutsche FDP stellt sich hinter die Schweiz

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Normal people scare me 

03.04.2012 10:47 Uhr
heletz
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Zitat von Satanradio666
  . Weil aber Steuerbetrug hierzulande strafbar ist haben sich schweizer Bankenchef´s  der Beihilfe strafbar gemacht .......

Haben sie nicht, weil Steuerhinterziehung in der Schweiz eine Ordnungswidrigkeit ist.

 

 

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03.04.2012 10:54 Uhr
Zackbumm
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Zitat von heletz
 

 

Haben sie nicht, weil Steuerhinterziehung in der Schweiz eine Ordnungswidrigkeit ist.

 

Was in Deutschland landläufig als "Steuerhinterziehung" bekannt ist, nennt sich in der Schweiz "Steuerbetrug" und ist ein Vergehen, das in der Schweiz genauso wie in der Bundesrepublik mit Freiheitsstrafe geahndet wird.
Wenn der Eidgenosse von "Steuerhinterziehung" spricht, meint er das Pendant zur deutschen "Steuerverkürzung", was auch hierzulande eine Ordnungswidrigkeit darstellt.

 

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"Die Fähigkeit, das Wort 'Nein' auszusprechen, ist der erste Schritt zur Freiheit." - Nicolas Chamfort

03.04.2012 10:54 Uhr
spacevulture
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Zitat von montebaldo
Also halt keine Schweizreisen mehr, bis die Sache ausgeräumt ist für die Steuerfahnder, das wird sie nicht soooo hart treffen.

Stimmt. Und das ganze ist doch sowieso primär Theaterdonner, der die Verhandlungen zwischen Deutschland und der Schweiz begleitet. Wenn die schweizer Seite in Bedrängnis kommt, drückt man hald mal die Nazi-Taste oder erläßt ein paar Strafbefehle und wenn die Deutsche in Bedrängnis kommt, gibt es eine Presseerklärung von Scheuble oder einen geschickt lanzierten Bericht über Steuerbetrüger und ihre institutionellen Helfer.

Bemerkenswert finde ich, wie sehr sich mancher Deutsche von dieser schweizer "Freiheit-Nazi-Moral-Misstrauen-Gut-Böse-PR-Kampagne" beeindrucken lässt. 

03.04.2012 11:14 Uhr
DerMichel
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Zitat von heletz
 

 

Es geht eigentlich fast gar nicht um einen wirtschaftlichen Konflikt, denn die Gelder sind (gemaessen an dem, was z.B. in den Rettungsschirm fließt) marginal.

Es besteht ein grundsätzlicher Unterschied zwischen Deutschland und der Schweiz.

"Obrigkeitsverliebt" ist zwar harsch formuliert, stimmt aber im Kern für Deutschland, da die Bürger in Deutschland der Meinung sind, die Regierung sei für alles zuständig und alles müsse geregelt werden (deshalb auch die vielen Verbotsschilder in Deutschland).

In Deutschland herrscht Konkurrenzpolitik, in der Schweiz dagegen Konsenspolitik: In Deutschland knallt die Bundesregierung dem Bürger ein Gesetz hin und wenn es ihm nicht paßt (bzw. er es bemerkt), dann kann er dagegen klagen, z.B. vor dem Bundesverfassungsgericht (an mindestens vier Gesetzgebungsvorgängen der letzten Zeit läßt sich auch nachverfolgen, daß die Bundesregierung bestrebt ist, die Vorgaben des BVerfG zu umgegehen, um ihren Willen durchzusetzen).

In der Schweiz ist das Verfahren ganz anders: Da wird erst einmal Einigkeit hergestellt (und die Minderheiten mitberücksichtigt!) und dann erst das Gesetz gemacht.

 

 

 

 

 

 

Wieder ein Beitrag der Ihre völlige Unkenntnis der Schweizerischen Verhältnisse aufzeigt. Was meinen Sie eigentlich welche Funktionen das Referendum und die Volksinitiative haben? Wie kommen Sie übrigens zu der Aussage, dass die Summen um die es sich hier handelt marginal sind? Haben Sie belastbare Quellen? Wohl eher nicht.

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    "Wahre Worte sind nicht angenehm, angenehme Worte sind nicht wahr." (Laotse, Kapitel 81)

03.04.2012 11:21 Uhr
DerMichel
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Zitat von montebaldo
 

 

Also wenn man's streng rechtssystematisch betrachtet und es in der Schweiz Spionage ist, die unter Strafe gestellt ist, dann darf man sich halt nicht erwischen lassen zum einen und muss andererseits eben darauf dringen, dass sich dieser Umstand, weshalb das gesetzwidrige Verhalten der Steuerbeamten überhaupt erst möglich oder ausgelöst wurde auf bilateraler Ebene möglichst bald bereinigt wird.

Natürlich sind die Schweizer Gangster, weil sie anderen Gangstern Unterschlupf gewähren, da sie keine Kirche ist, zählt der humanitäre Aspekt nicht Unschuldig, aber dass ein Staat die eigenen Gesetze anwendet ist nunmal nicht so besonders abwegig.

Also halt keine Schweizreisen mehr, bis die Sache ausgeräumt ist für die Steuerfahnder, das wird sie nicht soooo hart treffen.

Für mich wäre es sehr interessant, wenn die Steuerfahnder ihren nächsten Urlaub in der Schweiz verbringen würden. Die Reaktionen in der Schweiz und in Deutschland wären sicherlich hoch interessant. Wie würde die entsprechende Landesregierung ihrer Obhutspflicht nachkommen? Würde die Schweiz tatsächlich die Haftbefehle vollstrecken?

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    "Wahre Worte sind nicht angenehm, angenehme Worte sind nicht wahr." (Laotse, Kapitel 81)

03.04.2012 11:36 Uhr
heletz
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Zitat von Zackbumm
 

 

Was in Deutschland landläufig als "Steuerhinterziehung" bekannt ist, nennt sich in der Schweiz "Steuerbetrug" und ist ein Vergehen, ...

 

Nein.

Steuerbetrug ist es in der Schweiz, wenn man dem Finanzamt gefälschte Dokumente vorlegt.

Und DAS ist dort strafbar.

Das, was bei uns Steurhinterziehung heißt, ist dort lediglich eine Ordnungswidrigkeit.

 

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03.04.2012 11:39 Uhr
defabc7
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Beiträge: 1613

 

Zitat von Till
Typisches

proletenhaftes rumkreischen....

 

Oh, fällt da jemandem nix gescheites ein auf meine Argumente? Muss wohl so sein...

Proletenhaft und kleinkariert ist es eher, alles mit der Vergangenheit niederbügeln zu wollen. Unter-Stammtischniveau!

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03.04.2012 11:42 Uhr
Vetulus79
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Haftbefehle gegen Steuerfahnder

Absurdes Schauspiel? Nötigungsversuch (um das geplante Steuerabkommen im Sinne der Schweiz durchzusetzen)? Unverschämtheit? Rechtlich korrektes Vorgehen? - Jeder darf sich aussuchen, was ihm gefällt, schließlich passt alles ein wenig.

Sollten folgerichtig nicht die Vorgesetzten der betroffenen Steuerfahnder, die deren Vorgehen geduldet haben, bis hinauf zum zuständigen Minister, von der Schweiz verfolgt werden?

Müsste man auf deutscher Seite nicht daran denken, Haftbefehle gegen alle Verantwortlichen in der Schweiz  zu beantragen, die bei nach deutschem Recht strafbaren Steuerhinterziehungen mitwirken bzw. mitgewirkt haben?  

Ein Streit zwischen zwei benachbarten Staaten, der an das Niveau von Nachbarschaftsstreitigkeiten vor dem Königlich Bayerischen Amtsgericht erinnert, aber leider nur, was das Niveau betrifft.  

 

 

Zuletzt geändert von Vetulus79, am 03.04.2012 um 11:49 Uhr
03.04.2012 11:42 Uhr
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Rachegedanken nach Haftbefehlen gegen Steuerfahnder
Die Schweizer Haftbefehle gegen drei nordrhein-westfälische Steuerfahnder sorgen in Deutschland weiter für Empörung. Der Vorsitzende der Deutschen Steuergewerkschaft, Thomas Eigenthaler, nannte das Schweizer Vorgehen ein absurdes Schauspiel.
Rachegedanken nach Haftbefehlen gegen Steuerfahnder

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Schlagworte

Steuerabkommen | Schweiz


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