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#421 (permalink) | |
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Wulff Privilegien sollen gekürzt werden!
Nach Meinung von Mitgliedern des Haushaltsausschusses des Bundestags soll Ex-Bundespräsident Wulff die Zusatzausstattung: Dienstwagen, Büro und eigene Mitarbeiter nicht bekommen. Ausschussmitgliedern zufolge hat Wulff das beim Präsidialamt auch noch nicht beantragt. FDP, SPD und Linke wollen gegen einen solchen Antrag stimmen. Auch die Grünen haben sich skeptisch geäußert. Barthle (CDU) und Koppelin (FDP) wollen im Rahmen einer Neuregelung auch die Versorgung früherer Kanzler und Bundestagspräsidenten auf den Prüfstand stellen.
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#422 (permalink) | |
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aha Wullff soll etwas nicht bekommen, was er nicht beantragt hat. |
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#423 (permalink) | |
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aha Wullff soll etwas nicht bekommen, was er nicht beantragt hat. Ja, zum Zapfenstreich sind auch viele nicht gekommen, die nicht eingeladen waren |
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#424 (permalink) | |
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Wieso gerade Wulff-Privilegien? Jeder Altkanzler und jeder Altpräsident bekommt die Leistungen. |
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#425 (permalink) | |
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Weil er selber vor Amtsantritt gesagt hat, diese Regelungen, eigentlich eine "Lex Adenauer", sollten überdacht werden. |
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#426 (permalink) | |
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Darauf besteht aber kein Rechtsanspruch! Darüber muss offensichtlich der Haushaltsausschuss des Bundestages befinden. Nur für den Ehrensold gibt es zur Zeit noch eine gesetzliche Grundlage. |
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#427 (permalink) | |
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Ich bedauere Sie aufrichtig. |
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#428 (permalink) | |
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Was halten Sie denn vom Gleichbehandlungsgrundsatz? Bislang standen allen Bundespräsidenten diese Leistungen zu. Dass Wulff jetzt dreieinhalb Jahre früher nichts mehr dafür tun muss, ist auch einer Öffentlichkeit geschuldet, die ihn wegen konstatierter persönlicher Mängel gegen Verfassung und geltendes Recht in diesem Amte nicht mehr ertragen wollte. Zusatz: Bei einer Verurteilung wegen... fällt die Bewertung anders aus. |
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#429 (permalink) | |
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Gleichheit
Gleichbehandlungsgrundsatz heisst wohl, wenn zwei das Gleiche tun, dann folgt daraus das Gleiche. So ganz gleich war Wulff aber wohl doch nicht oder meint man damit, weil es ihm gleich war, was man von seinen Aktivitaeten halten kann ? |
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#430 (permalink) | |
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Es ist aber bisher auch noch kein Bundespräsident mit 52 Jahren aus dem Amt ausgeschieden. Deshalb stelle ich mir schon die Frage, die sich wahrscheinlich auch der Haushaltsausschuss im Bundestag stellt, ob der Gleichbehandlungsgrundsatz, unabhängig von einer Verurteilung, in jedem Fall gelten muss. Es müssen doch unterschiedliche Regeln gelten, wenn ein BP im arbeitsfähigen Alter ausscheidet oder wenn er sich bereits im Rentenalter befindet. Da es bisher keine rechtsgültigen Normen für solche Fälle gibt, muss eben ein parteiübergreifender Ausschuss erst verbindliche Normen ausarbeiten. |
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#431 (permalink) | |
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Sie haben haben wohl nie Filme wie der "Pate" (Kohl) oder über mexikanische "Amigos" (Söder,Ramsauer,Kauder.Stoiber) gesehen? |
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#432 (permalink) | |
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Nur wird Ihnen das nichts helfen, außer es kommt zu einer Freiheitsstrafe von mindestens 1 Jahr. Und auch das gilt nur, wenn die Voraussetzungen für die Zahlung des "Ehrensolds" dem öffentlichen Dienstrecht unterliegen. Womöglich gibt's für den "Ehrensold" eine Ausnahmeregelung. |
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#433 (permalink) | |
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Ihnen aber auch nicht. Ist Ihnen Analogie ein Begriff? |
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#434 (permalink) | |
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#435 (permalink) | |
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Ah, ja, die Antwort an mich spricht für diese Aussage, gewiss. |
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