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#466 (permalink) | |
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Für Vorträge zum Themenkreis "organisierte Kriminalität" im Kreis von Unionspolitikern und Gesinnungsgenossen hat er sich qualifiziert. Da ist Öffentlichkeit unerwünscht. Ob dafür Mitarbeiter gefunden werden, die Amtseide ernst nehmen, darf angezweifelt werden. Außer vom LKA vielleicht. |
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#467 (permalink) | |
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KLOAKENCHEF
Sehr geehrter Herr FMChef68dass Sie weiterhin Herrn Wulff verleumden und beschimpfen, passt zu Ihrer eigenen Kloakenmentalität, im selbst erfundenen Dreck zu wühlen. |
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#468 (permalink) | |
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Fragen Sie doch BP a.D. Scheel. Er sollte die meiste Erfahrunf haben. |
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#469 (permalink) | |
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Diekmanns Mailbox-Skandal
Es gab keine Drohanrufe. Herr Wulff bat von seiner Amtsreise aus Dubai aus um Verschiebung der Veröffentlichung, bis er zurück sei, um gegebenfalls vor Veröffentlichung noch Stellung nehmen zu können, was ein übliches Verfahren ist. Nachdem er merkte, dass Diekmann ihn auflaufen lässt, hat Wulff das Ausschlagen seiner Bitte als Kriegserklärung durch den Springerverlag bezeichnet, und dass damit Springer den Rubikon überschreiten würde. Von Blome/BILD war im ARD-MoMa bestätigt worden, dass Wulff (auch) um Verschiebung gebeten habe. Können Sie sich erklären, dass jemand erst den Krieg erklärt und dann um Verschiebung bittet? Wie unverschämt muss man sein, (1) sein Handy nicht einzuschalten und dann (2) die auf die Mailbox gesprochenen Worte anderen Journalisten zur Verfügung zu stellen? An sich ist das von Tricky Dicky Diekmann nicht nur arrogant, sondern auch ein Vertrauensbruch und eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte des Bundespräsidenten Wulff gewesen. |
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#470 (permalink) | |
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Hetzer vom Dienst
Sie haben pkeszler treffend beschrieben, wobei die Bezeichnung "Aktivist" noch ein Kompliment ist. Ich würde pkeszler als Hetzer vom Dienst seit seinem Auftauchen am 21.08.2011 bezeichnen. Als Beispiele für einen persönlich begründeten Rücktritt erwähne ich Ole von Beusts sinngemäße Aussage, dass das Leben außer Politik noch andere schöne Dinge biete, oder Peter Müllers Rücktritt, weil er keine Lust mehr hatte und lieber während seiner noch laufenden Amtszeit einen freiwerdenden Posten beim BVerfG ergattern wollte. Wenn man sich anschaut, was er dadurch im Saarland angerichtet hat: schon wieder Wahlen - dann ist das eine Missachtung der Demokratie und der Wähler, die ihm für eine Amtszeit ihr Vertrauen gegeben haben. Er hat somit auch seinen Amtseid gebrochen. |
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#471 (permalink) | |
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Sie haben Recht, wenn Sie sagen, man kann den Müll nicht mit bereits vorhandenen Ölteppich rechtfertigen. Genau so wenig darf man Äpfel mit Kirschen vergleichen: Den günstigen Kredit bei der BW-Bank hat Wulff wegen seiner Bonität als Ministerpräsident erhalten, so wie es Basel II festlegt - man müsste also fragen, ob Herr Kretschmann oder Herr Seehofer die gleichen Konditionen bekämen. Ich als Rentner mit Sicherheit nicht, wenn ich überhaupt noch einen Kredit bekomme. Da könnte ich mich wie viele Foranten aufregen und ungerecht finden, dass ich Rentner bin und Wulff noch nicht. Mich stört auch, dass die Verhältnisse oft "völlig unverhältnismäßig sind": Mich stört, dass Günther Jauche Millionen von meinen Zwangs-GEZ verdient, ein vielfaches der Bundeskanzlerin oder des Ehrensoldes. Da kommen Sie auf ganz andere Verhältniszahlen als nur das 11fache. Mich stört noch mehr, was irgend ein Star oder ein Banker oder DAX-Manager verdienen. Was Ihr Vergleich mit einem Staatsmann betrifft, wollen Sie doch sicher nicht den nikotinverkalkten Altkanzler mit dem zeitgemäßen Wulff mit seiner LINDAUER REDE vom 24.08.2011 vergleichen? Oder was Wulff in seinem letzten öffentlichen Podiumsgespräch noch im Januar 2012 mit Herrn Joffe/ZEIT über seine Vorstellungen hinsichtlich der Zukunft und der Jugend Deutschlands gesagt hat. Er hat die Empörung der Jugend verstanden, während sein greiser Nachfolger sie "albern" findet. Auch als Bundespräsident hat Wulff eine gute Figur abgegeben - auch als Ehepaaar, nicht nur im Ausland. Und als Ministerpräsident hat er mehr als Seehofer oder Mappus für sein Bundesland, vorallem für die Arbeitsplätze getan. Wäre er nicht so engagiert gewesen, auch Filmschaffende ins unattraktive Niedersachsen zu bekommen, wäre er vielleicht noch im Amt. Und persönlich bin ihm dankbar, dass er meine Firmenrente wie vielen Zehntausenden vor dem Zugriff von Heuschrecken gerettet hat, weshalb diese ihm mit einer Milliardenklage drohen. Bei Seehofer ist es umgekehrt, da müssten wir Bayern ihm und seinem Vorgänger die bald 20 Milliarden Euro Verluste der BayernLB zurückklagen. Oder die Milliardenverluste, die Mappus mit seinem EnBW-Deal unseren lieben Nachbarn eingebrockt hat, ganz zu schweigen von dem Korruptionsverdacht gegen Mappus und seinen Spezi Notheis von der Heuschrecke Morgan Stanley. Oder, oder, oder... Die Hetzer vom Dienst hier im Forum sollten sich schämen.
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#472 (permalink) | |
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Nein, das Gesetz über die Ruhestandsbezüge der Bundespräsidenten ist nicht vom Himmel gefallen, hatte aber auch keine Regelung des Zusammenlebens im Sinn, sondern die Versorgung des ersten Mannes im Staate nach dem Ende dessen Amtszeit. Der Präsident, der wie in anderen Staaten die Monarchen etwas entrückt über dem sonstigen politischen und gesellschaftlichen Betrieb schwebt und dem auch entrückt bleibt, wenn er "abgedankt" hat. Man könnte mal darüber nachdenken, ob nicht davon auch der Ausdruck Ehrensold herrührt. Da Sie nach dem Sinn des Gesetzes fragen, liegt die Vermutung nahe, dass man den ersten Repräsentanten des Staates (der jeder Deutsche ab den 40. Lebensjahr sic! werden kann) nicht wieder zum gewöhnlichen Arbeiten schicken und ihm seinen durch sein Amt erworbenen Lebensstandard weiter gewähren wollte. Staatsversorgung in gewohnter Höhe ab Amtszeitsende ausdrücklich gewünscht und m.E. auch vertretbar. Diese Vorstellung ist heutzutage nur nicht mehr sehr populär. Dazu hat sich die Stimmung gegen Politiker (Selbstbedienungsmentalität) generell zu sehr aufgeschaukelt, während man es anderen Berufen (Showbizgrößen, Fußballern, Sportlern generell) gerne gönnt. Dennoch hat man nicht dazugetan, das Gesetz zu ändern. Und damit hat es eben nach wie vor Bestand. Wäre alles kein Thema gewesen, wenn Wulff nicht so aus dem Amt geschieden wäre, wie es nun der Fall war. Dennoch hat es Chuzpe, ihm persönliche Gründe unterjubeln zu wollen, nur um ihm keinen Sold gewähren zu müssen. Das mag Ihnen alles missfallen, aber ich meine nicht, dass es rechtfertigt, dass Sie einen ehemaligen Richter am Bundesverfassungsgericht als Unfug treibendes Kind darstellen. Sehen Sie sich diesbezüglich eigentlich als Erziehungspersonal, das ihm den Stecken abnimmt. So ganz sozialpädgogisch?
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Zuletzt geändert von montebaldo, am 24.03.2012 um 08:20 Uhr
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#473 (permalink) | |
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#474 (permalink) | |
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Was heißt, Sie sehen die Frage der persönlichen Gründe hier rechtlich positiv beantwortet zulasten Wulffs? Wulff bekommt Ehrensold, insofern ist die Frage an maßgeblicher Stelle anders beantwortet worden. Und wieviele Rechtsexperten es nun so oder so bewerten, darüber haben wir doch wohl keinen Überblick, um zu einem "Spielstand" zu kommen, oder? Oder meinen Sie gar die Meinung des Uservolkes HIER - ja da käme man aber zu so manchen unerquicklichen Ergebnissen bei verschiedensten Diskussionen um Rechtspositionen. Hoffentlich ist da nicht mal eine Mehrheitsmeinung dabei, die Eingriffe in Ihre Rechte vornimmt... Und schön wäre es, wenn mal jemand, der die Meinung vertritt, die Sie ja auch präferieren, Stellung dazu nehmen würde, dass auch einem aus dem Amt entfernten Präsidenten nach dem Gesetz ganz expilizit noch ein Ehrensold zuteil werden kann. Warum ignorieren Sie, der Sie den Zweck eines Gesetzes hinterfragen wollen, diese Passage so hartnäckig? Kann es sein, dass in der Person liegende Gründe, die zu einem Amtsverlust führen, eben doch keine persönlichen Gründe sind. Sind persönliche Gründe eben doch der Rückzug ins Private, den ein Amtsinhaber vorzieht oder ein besser dotierter Job beispielsweise. Und steht einem Präsidenten, der wegen Gründen, die in seiner Person liegen, zu einem Amtsverzicht gedrängt wurde, eben nicht doch sein Ehrensold zu, wenn man schon die politischen Gründe nicht bejahen möchte? Hat bislang niemand beantwortet. Wundert mich auch nicht. Lieber, forest, es kann jeder seine Meinung haben, selbstverständlich, aber natürlich muss er auch hinnehmen, dass ziemlich offensichtlich wird, was die Motivation für seine Auslegung von Gesetzestexten ist. Und warum Wulff nach Herrn von Arnim nun angeblich aus persönlichen Gründen zurückgetreten ist, das ist ja mehr als deutlich. Weil man ihm eben anders seinen Ehrensold, der nun als unangemesen empfunden wird, nicht absprechen kann. Empfindungen sind aber keine Rechtfertigung für bewusste Fehlinterpretationen und rückwirkende Gesetzesänderungen. Und das ist auch gut so.
Ihre Vorschläge zu befristetem Ehrensold, ggf. Übergangsgeld, befristeter Büroausstattung - das alles sind Dinge, über die man nachdenken kann, die man ändern und anpassen kann, wenn man das Gesetz über die Ruhebezüge der Bundespräsidenten nicht mehr zeitgemäß findet. Für die Zukunft.
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#475 (permalink) | |
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Schöner Beitrag, montebaldo. So ist es halt im Spannungsfeld von Treu und Glauben. Zitiere wiki : Der deutsche Bundesgerichtshof hat in der Entscheidung BGHZ 2, 184, auch die Rechtsprechung mit einbezogen: " Höher als der Wortlaut des Gesetzes steht sein Zweck und Sinn. Diesen im Einzelfall der Rechtsanwendung nutzbar zu machen und danach unter Berücksichtigung von Treu und Glauben den Streitfall einer vernünftigen und billigen Lösung zuzuführen, ist die Aufgabe des Richters". Mal sehen, ob man in der Ehrensoldfrage rechtlich nachbessert. Ich warte hier auf eine entsprechende Geste von Wulff - da steht er noch in Verantwortung, sowohl in Bezug auf Amt und Würden auch als Ex, sowie persönlich als "einfacher" Staatsbürger. Bemüht man den 157 BGB, geht das Spiel weiter und wird lange unentschieden bleiben... |
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Zuletzt geändert von forest, am 24.03.2012 um 13:08 Uhr
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#476 (permalink) | |
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Treu und Glauben...
...muss jetzt also auch noch herhalten. In Ihrer Quelle steht, dass dieser Grundsatz die Königsnorm des Deutschen Vertragsrechts ist. Sie wird im BGB geregelt, wir haben hier aber öffentliches Recht. Theoretisch wäre eine Übertragung des Grundsatzes denkbar. Aber was ist in diesem Fall bitte die Verkehrssitte nach der zu handeln ist? Es gibt nur einen Bundespräsidenten und für den können sehr wohl Ausnahmen von sonstigen Gepflogenheiten geregelt werden. Wissen Sie denn, was die Intention des Gesetzgebers bei Inkrafttreten des Gesetzes war? Jedenfalls ist es nicht plausibel, zu begründen, dass man davon ausging es würden nur Rentner auf diesem Posten landen, schließlich regelt das GG, dass jeder Deutsche ab dem 40. Lebensjahr zum Bundespräsidenten gewählt werden kann. Eine Auslegung des Gesetzes nach der geänderten Auffassung unserer heutigen Gesellschaft widerspräche jedenfalls m.E. genau diesem Grundsatz von Treu und Glauben. Deshalb kommt ja wahrscheinlich auch wieder der Verzicht ins Spiel. Wenn man Wulff den Sold nicht versagen oder kürzen kann, dann hat er auf jeden Fall eine moralische Verpflichtung ihn nicht anzunehmen. Alles sehr schön zurechtgedrechselt, forest, wie Ihr hübscher roter so sehr hohler Paragraph. Und immer noch keine Antwort auf die Kardinalsfrage, warum dieses Gesetz eine Regelung für Ehrensold von amtsenthobenen Präsidenten vorsieht. Wahrscheinlich ein gesetztestechnischer Fauxpas. |
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Zuletzt geändert von montebaldo, am 24.03.2012 um 22:06 Uhr
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#477 (permalink) | |
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Nicht ganz richtig. Das Bundesverfassungsgericht, das unter strengen Auflagen eine Amtsenthebung aussprechen kann, kann auch über die Höhe des Ehrensoldes entscheiden. |
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#478 (permalink) | |
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Ja, leider lassen die ständigen Wiederholungen die Präzision der Ausführung leiden. In spannende Frage ist doch: Warum sieht das Gesetz für einen aus dem Amt entfernten Präsidenten überhaupt noch vor, dass er via Entscheidung des Verfassungsgerichts einen Ehrensold erhalten kann, während doch ein aus Gründen, die in seiner Person liegen (nicht aus persönlichen Gründen) zurücktretender Präsident angeblich gar keinen Anspruch haben soll.
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Zuletzt geändert von montebaldo, am 25.03.2012 um 09:52 Uhr
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#479 (permalink) | |
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Ein frustrierter Wulff- Anhänger!
Na ja, Sie können nicht verbergen, dass Sie ein schlechter Verlierer sind. Leute, wie Sie, denen die Argumente für Wulff ausgegangen sind, können anderen Foristen nur mit persönlichen Diffamierungen begegnen. Da muss man erst einmal fragen, warum sie mit Ihrer Verteidigung erst am 03.01.2012 aufgetaucht sind. Da waren für Wulff schon fast alle Eulen verflogen. Und als „kleiner Hintze“ wollen Sie immer noch nicht wahrhaben, dass mit ihnen NIEMAND mehr diskutieren will. Der echte Hintze hat das offensichtlich schneller begriffen. Wie sagte mal ein anderer schlauer Präsident: „Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben“. Sie wollen auch nicht wahrhaben, dass wir in Bayern nicht in der ehemaligen DDR leben, wo nur eine Parteienmeinung galt. In Bayern haben wir Meinungsfreiheit und Meinungsvielfalt und die lass ich mir von einem Frustrierten wie Ihnen auch nicht nehmen. Im Übrigen war ich schon vor 2 Jahren für Gauck als Bundespräsident. |
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#480 (permalink) | |
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Ich find schon auch das sie auch ein wenig zu übertrieben reagieren. So einen Antrieb hätte ich gar nicht... aber jedem sein Hobby wo er voll aufgeht. Eigentlich ist es nur zum lachen. Aber so holt man sich vielliecht mehr Selbstbewußtsein. Der Wulff oder der Gauck sind mir wurscht. Mir wäre eine Frau leber gewesen. Deutschland in Frauenhand. Das wär doch mal was... |
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