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#31 (permalink) | |
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Ja, da gabs ja heut schon einen anderen Thread zum Kommentar von Joachim Bomhard: http://www.augsburger-allgemeine.de/meinung/Kommentare/Zweierlei-Recht-id18600951.html Und dazu noch mein Kommentar: Zunächst ist die Frage ob Hartloff noch als deutscher Politiker und SPD-Mitglied zu akzeptieren ist, verlässt er doch bei seinen Vorschlägen eindeutig den Boden des Grundgesetzes und der Rechsstaatlichkeit. Es gibt in diesem unseren Lande eine Rechtsordnung, diese ist für alle gültig - und trotz vieler Mängel und Lücken ist dieser Rechtsstaat ziemlich gediehen und daher wohl die beste Lösung, die wir bislang hatten. Wer anfängt, dies in einer Richtung zu unterhöhlen, der konterkariert dieses System und arbeitet gegen die Verfassung. Die Scharia braucht nicht in das Rechtssystem gebracht werden, sondern sie muss hierzulande endlich aus den Köpfen verschwinden. Wer hier leben will, der muß sich den Werten unserer Verfassung anpassen. Außerdem würde dies Prinzipien der Rechtsgleichheit verletzten, würde man quasi Sondergerichte und Sonderstatuten für bestimmte Gruppen treffen. edit. Verstoß gegen NUB 7.2
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Zuletzt geändert von Altstadtbewohner, am 04.02.2012 um 20:46 Uhr
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#32 (permalink) | |
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Kalle, anstatt "Einige Shariah Gesetze" hätte Kyle wohl schreiben sollen: "Einige Shariah Gesetzzweige" i.e. adab, ibadah, mu'amalat usw. ................... |
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#33 (permalink) | |
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edit., Folgelöschung |
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Zuletzt geändert von Altstadtbewohner, am 04.02.2012 um 20:49 Uhr
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#34 (permalink) | |
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bitte bleiben Sie sachlich |
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Zuletzt geändert von Altstadtbewohner, am 04.02.2012 um 20:43 Uhr
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#35 (permalink) | |
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Wer die scharia in Deutschland toleriert, wirft unsere Demokratie 70 Jahre zurück. |
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#36 (permalink) | |
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Dazu bin ich zu wenig Rechtsgelehrter. Eines weiß ich aber sicher: ich habe noch nirgendwo gelesen, daß sich deutsches Recht und Scharia zu 100% unterscheiden. Es muß eine Schnittmeneg geben - wie groß die ist weiß ich nicht. |
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#37 (permalink) | |
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Dann lesen Sie mal die Scharia, lesen Sie das Grundgesetz und dann urteilen Sie weiter. Sie werden erstaunt, geschockt sein was da alles drinsteht (in der Scharia). Denn die fehlende Information ist doch in diesem Fall wieder die größte Gefahr. |
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#38 (permalink) | |
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Sie sind mir aber ein Witzbold, im Grundgesetz können sie ja lesen aber bitte wo und vorallem worin haben sie gelesen als sie die Scharia gelesen haben? ZEIT-ONLINE: Was eigentlich ist die Scharia? Zusammenfassung: Auslegungen, Interprätationen und vor allem ist sie kein Buch kein feststehender Codex. Jetzt bin ich aber mal gespannt was sie darin so geschockt hat, selbstverständlich nebst Quelle. In einem gebe ich ihnen unumwunden recht. Die fehlende Information ist die Gefahr, sich zu blamieren. |
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#39 (permalink) | |
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Mir scheint, keiner der Diskutanten - mich eingeschlossen - weiß, um was für rechtliche Fragen es im Einzelnen gehen könnte, wenn die Scharia als Entscheidungsgrundlage vor deutschen Gerichten in die Rechtsprechung einbezogen wird. Da aber deutsches Recht dadurch nicht verletzt werden darf, halten sich mögliche Risiken für alle Beteiligten wohl in Grenzen. Dass Leute wie Pusteblume oder Sobieski dies aus ideologischen Gründen trotzdem nie akzeptieren werden, ist allerdings klar. Die Scharia regelt das menschliche Zusammenleben genauso wie unser bürgerliches Gesetzbuch. Warum sollte die Scharia in bestimmten Fällen nicht sogar bessere Ergebnisse hervorbringen als unser Recht? Glauben einige wirklich, deutsche Juristen und ihr Rechtsverständnis sind in jeder denkbaren Lebenslage die besten der Welt? Natürlich beinhaltet die Scharia auch höchst abstoßende Regelungen, aber um solche geht es hier ja nun wirklich nicht. |
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Zuletzt geändert von leopold, am 05.02.2012 um 11:27 Uhr
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#40 (permalink) | |
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Um was es geht....
Das mag sein, aus jeder Rechtssprechung oder Rechtsordnung kann man sich eklektizistisch die Rosinen herauspicken. Aber dabei sollte man nicht vergessen, dass wir hier eine einheitliche Rechtsordnung haben, die man nicht verlassen sollte. Und was ist besser in bestimmten Fällen ? Ich denke es gibt bei uns auch etliche Menschen, die bei Mord oder sogar schon bei Ehebruch eine Steinigung für besser befänden als unsere gesetzlichen Regelungen. Aber nur weil einer schreit, Schwanz ab, oder Rübe ab, dürfen wir nicht auf die Rechtsstaatlichkeit verzichten - aber auch nicht im Kleinen, weniger Spektakulären. Mögen Sie diese Forderung auch als dogmatisch und ideologisch sehen, ich wiederhole es noch einmal: wir müssen die Scharia hier aus den Köpfen der Menschen verbannen, hier gilt unsere in GG und weiteren Gesetzen kodifizierte und praktizierte Rechtsordnung. Sollten sich irgendwo und irgendwann Überschneidungen oder Gemeinsamkeiten ergeben, dann liegt das daran, dass unser Gesetz dies dann so vorsieht - das heißt, eine Regelung wird angewandt, nicht weil sie der Scharia entspräche, sondern weil sie unseren Gesetzen entspricht. Wer einer Scharia das Wort redet, der macht sich mit schuldig der Verharmlosung der menschenfeindlichen Seiten dieser Rechtsauffassung, sei es der Todesstrafe, an Frauenunterdrückung, sexueller Repressionen, Zwangsheiraten und sogenannten Ehrenmorden. |
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Zuletzt geändert von OldMike, am 05.02.2012 um 12:00 Uhr
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#41 (permalink) | |
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@OldMike
Einverstanden außer dass auch keine noch so interpretierbare "Scharia" Ehrenmorde vorsieht. Nochmals Zitat Zeit-online: Dieser Dissens betrifft zunehmend immer mehr auch die anderen Bereiche die sie angesprochen hatten, insbesondere der Muslime die hier leben. Eine Imamausbildung hierzulande ist nur der konsequente nächste Schritt. |
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#42 (permalink) | |
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"Scharia" ist ein ziemlich belasteter Begriff, rationaler wäre eine Diskussion mit dem Begriff "islamisches Recht". Das regelt im Gegensatz zu unserer Rechtsordnung mit unterschiedlichen Rechtsbereichen mehr oder weniger das menschliche Leben in einem. Allerdings gibt es ziemliche Unterschiede in der Anwendung. Das islamische Recht hat seine Herkunft aus einem Beduinenvolk nicht abgelegt und einen flexiblen Charakter bewahrt. Wer sich die Gesetze der Staaten anschaut, die für sich in Anspruch nehmen, islamisches Recht als Quelle der Rechtssprechung zu nutzen, der stellt natürlich enorme Unterschiede fest. Was auch daran liegt, das kein islamischer Staat seine Gesetzeswerke ohne Rezeption europäischer Rechtsideen verfasst hat. Wir haben natürlich auch heute schon die Anwendung eigener Regeln in bestimmten Glaubens- oder Interessensgruppen. Sei es das Kirchenrecht oder die Verfasstheit jüdischer Kultusgemeinden oder auch das Nutzen von Interessensabwägung außerstaatlicher Art in der Wirtschaft: Überall sind es Regelungs- und Ausgleichsmechanismen außerhalb der offiziellen Juristerei. Und wer die islamischer Szene nur ein wenig kennt, der weiß auch, das dort bereits islamisches Recht zur Anwendung kommt. Sei es in Form von Nebenfrauen oder Schlichtungen bei Streitigkeiten. Die Frage, die der Justizminister aufgeworfen hat und um die es abseits von dem üblichen ideologischen Ballast der üblichen Verdächtigen geht, ist doch, ob man dieses Faktum staatlicherseits anerkennt und aufwertet. Wie in anderen Bereichen der Integration wie z.B. beim islamischen Religionsunterricht ist das Argument die bessere Kenntnis und damit staatliche Kontrolle. Dort finde ich das überzeugend, in der Frage einer staatlichen Aufwertung islamischen Privatrechts finde ich das nicht. OldMikes Warnung vor einer zunehmenden Akzeptanz eines Rechtssystems, das zwar an einigen Stellen mit dem bundesrepublikanischen Recht übereinstimmt, an anderen Stellen aber nicht, teile ich. Auch das Argument einer Anwendung von islamischen Recht im Bereich des internationalen Privatrechts sticht nicht: Denn es handelt sich hier um die jeweiligen nationalen Gesetze, die Anwendung finden, nicht das nicht faßbare Abstraktum Scharia. Andererseits habe ich kein Problem mit einer informellen Anwendung wie bisher, so lange die Gesetze nicht verletzt werden. Ob sich zwei Kinder beim Streitschlichter, zwei scheidungswillige Eheleute beim Mediator oder eben zwei islamische Bürger bei einem dritten Muslim einfinden, um Probleme zu regeln, geht eben niemanden anderen etwas an. |
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#43 (permalink) | |
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Leider wieder Themaverfehlung: Es geht ja bei den diskutierten Vorschlägen in Rheinland-Pfalz doch gerade nicht darum, die deutsche Rechtsordnung zu verlassen, sondern unter deren Dach für einen bestimmten Personenkeis auf freiwilliger Basis an der Scharia-orientierte Verfeinerungen zuzulassen. Viele Migranten haben nicht nur eine Existenz hier in Deutschland, sondern auch in ihren Herkunftsländern. Zusätzliche Vereinbarungen würden diesen Menschen helfen, in ihrer neuen und in ihrer alten Heimat besser zurechtzukommen. Sie denken beim Wort Scharia nur an Steinigung. Solche von Unkenntnis geprägten Reflexe helfen aber selten weiter. |
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#44 (permalink) | |
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Unter das Fundamentalgut der einwandfreien Abstammung rechnet die Schariawissenschaft auch die Ehre. Deshalb ist es eine religiöse Pflicht, die sexuelle Integrität der Ehefrau und anderer weiblicher Sippenmitglieder zu verteidigen. Die bisweilen in Deutschland geäußerte Behauptung, „Ehrenmorde“ hätten mit dem islamischen Glauben nichts zu tun, ist unzutreffend; sie dient der Propagierung der These, die Scharia sei mit an den Menschenrechten orientierten Rechtssystemen vereinbar. |
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#45 (permalink) | |
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Mir scheint, keiner der Diskutanten - mich eingeschlossen - weiß, um was für rechtliche Fragen es im Einzelnen gehen könnte, wenn die Scharia als Entscheidungsgrundlage vor deutschen Gerichten in die Rechtsprechung einbezogen wird...Die Scharia regelt das menschliche Zusammenleben genauso wie unser bürgerliches Gesetzbuch. Immerhin geben sie ihre Ahnungslosigkeit zu, aber wenn man keine Ahnung hat, sollte man immerhin die Schnüß halten! Die Scharia fußt auf das, was an Mohammeds Reden und Handeln im Koran, der Sunna und den Hadithen überliefert ist und wie es unterschiedliche Rechtsgelehrte in Fatwas auslegen, obwohl die hier -weil unpopulär- natürlich nichts mit dem Islam zu tun haben: http://www.islaminstitut.de/Fatawa-Archiv.39.0.html Warum sollte die Scharia in bestimmten Fällen nicht sogar bessere Ergebnisse hervorbringen als unser Recht? Haben Sie da auch nur einen Hauch von einem Anhaltspunkt? Und zum Schluß: Wenn die Scharia nur dann ausgesprochen werden soll wenn sie im Einklang mit unseren Gesetzen steht, wozu brauchen wir dann eine Schariarechtssprechung, wenn unsere Gesetze eh schon im Einklang mit der Scharia stehen? |
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