Donnerstag, 23. Mai 2013

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Zweierlei Recht?
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04.02.2012 19:53 Uhr
OldMike
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Zitat von JSobieski
  Ich denke, letztendlich ist dieser Kniefall des Justizministers Jochen Hartloff vor einer archaischen Rechtsordnung doch nur der Versuch, Wählerstimmen bei der immer größer werdenden muslimen Community für seine SPD abzugreifen.

Ja, da gabs ja heut schon einen anderen Thread zum Kommentar von Joachim Bomhard: http://www.augsburger-allgemeine.de/meinung/Kommentare/Zweierlei-Recht-id18600951.html

Und dazu noch mein Kommentar:

Zunächst ist die Frage ob Hartloff noch als deutscher Politiker und SPD-Mitglied zu akzeptieren ist, verlässt er doch bei seinen Vorschlägen eindeutig den Boden des Grundgesetzes und der Rechsstaatlichkeit.
Es gibt in diesem unseren Lande eine Rechtsordnung, diese ist für alle gültig - und trotz vieler Mängel und Lücken ist dieser Rechtsstaat ziemlich gediehen und daher wohl die beste Lösung, die wir bislang hatten. Wer anfängt, dies in einer Richtung zu unterhöhlen, der konterkariert dieses System und arbeitet gegen die Verfassung.
Die Scharia braucht nicht in das Rechtssystem gebracht werden, sondern sie muss hierzulande endlich aus den Köpfen verschwinden. Wer hier leben will, der muß sich den Werten unserer Verfassung anpassen.
Außerdem würde dies Prinzipien der Rechtsgleichheit verletzten, würde man quasi Sondergerichte und Sonderstatuten für bestimmte Gruppen treffen.

edit. Verstoß gegen NUB 7.2

 

 

 

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Moralische Entrüstung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen. (Helmut Qualtinger)

Zuletzt geändert von Altstadtbewohner, am 04.02.2012 um 20:46 Uhr
04.02.2012 20:01 Uhr
Kyle
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 Kalle, anstatt "Einige Shariah Gesetze" hätte Kyle wohl schreiben sollen: "Einige Shariah Gesetzzweige" i.e. adab, ibadah, mu'amalat usw. ...................

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The spirits reward and punish you according to your deeds and your innermost thoughts

04.02.2012 20:03 Uhr
JSobieski  
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edit., Folgelöschung

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Toleranz ist die letzte Tugend einer untergehenden Gesellschaft Aristoteles 

Zuletzt geändert von Altstadtbewohner, am 04.02.2012 um 20:49 Uhr
04.02.2012 20:09 Uhr
JSobieski  
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 bitte bleiben Sie sachlich

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Toleranz ist die letzte Tugend einer untergehenden Gesellschaft Aristoteles 

Zuletzt geändert von Altstadtbewohner, am 04.02.2012 um 20:43 Uhr
04.02.2012 23:49 Uhr
Pusteblume
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Wer die scharia in Deutschland toleriert, wirft unsere Demokratie 70 Jahre zurück.

05.02.2012 07:46 Uhr
_solon_
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Zitat von Pusteblume
 

 

Dann sagen Sie mir mal eine Stelle die übereinstimmt.

Dazu bin ich zu wenig Rechtsgelehrter.

Eines weiß ich aber sicher: ich habe noch nirgendwo gelesen, daß sich deutsches Recht und Scharia zu 100% unterscheiden.

Es muß eine Schnittmeneg geben - wie groß die ist weiß ich nicht.

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Difficile est satiram non scribere (Juvenal). Die Zeit wird kommen, wo, wer nicht weiß, was ich über eine Sache gesagt habe, sich als Nichtwisser bloßstellt...

05.02.2012 09:58 Uhr
Pusteblume
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Zitat von _solon_
 

 

Dazu bin ich zu wenig Rechtsgelehrter.

Eines weiß ich aber sicher: ich habe noch nirgendwo gelesen, daß sich deutsches Recht und Scharia zu 100% unterscheiden.

Es muß eine Schnittmeneg geben - wie groß die ist weiß ich nicht.

Dann lesen Sie mal die Scharia, lesen Sie das Grundgesetz und dann urteilen Sie weiter. Sie werden erstaunt, geschockt sein was da alles drinsteht (in der Scharia). Denn die fehlende Information ist doch in diesem Fall wieder die größte Gefahr.

05.02.2012 10:25 Uhr
Philogenes
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Zitat von Pusteblume
 

 

Dann lesen Sie mal die Scharia, lesen Sie das Grundgesetz und dann urteilen Sie weiter. Sie werden erstaunt, geschockt sein was da alles drinsteht (in der Scharia). Denn die fehlende Information ist doch in diesem Fall wieder die größte Gefahr.

Sie sind mir aber ein Witzbold, im Grundgesetz können sie ja lesen aber bitte wo und vorallem worin haben sie gelesen als sie die Scharia gelesen haben?

ZEIT-ONLINE: Was eigentlich ist die Scharia?

Zusammenfassung: Auslegungen, Interprätationen und vor allem ist sie kein Buch kein feststehender Codex.

Jetzt bin ich aber mal gespannt was sie darin so geschockt hat, selbstverständlich nebst Quelle.

In einem gebe ich ihnen unumwunden recht. Die fehlende Information ist die Gefahr, sich zu blamieren.

________
Text  100% chlorfrei gebleicht, durch glückliche Elektronen erzeugt. Keine Lagerelektronenhaltung, kein Arbeitszwang. 

05.02.2012 11:22 Uhr
leopold
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Mir scheint, keiner der Diskutanten - mich eingeschlossen - weiß, um was für rechtliche Fragen es im Einzelnen gehen könnte, wenn die Scharia als Entscheidungsgrundlage vor deutschen Gerichten in die Rechtsprechung einbezogen wird. Da aber deutsches Recht dadurch nicht verletzt werden darf, halten sich mögliche Risiken für alle Beteiligten wohl in Grenzen. Dass Leute wie Pusteblume oder Sobieski dies aus ideologischen Gründen trotzdem nie akzeptieren werden, ist allerdings klar.

Die Scharia regelt das menschliche Zusammenleben genauso wie unser bürgerliches Gesetzbuch. Warum sollte die Scharia in bestimmten Fällen nicht sogar bessere Ergebnisse hervorbringen als unser Recht? Glauben einige wirklich, deutsche Juristen und ihr Rechtsverständnis sind in jeder denkbaren Lebenslage die besten der Welt? Natürlich beinhaltet die Scharia auch höchst abstoßende Regelungen, aber um solche geht es hier ja nun wirklich nicht.

Zuletzt geändert von leopold, am 05.02.2012 um 11:27 Uhr
05.02.2012 11:54 Uhr
OldMike
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Um was es geht....

 

Zitat von leopold
 

Die Scharia regelt das menschliche Zusammenleben genauso wie unser bürgerliches Gesetzbuch. Warum sollte die Scharia in bestimmten Fällen nicht sogar bessere Ergebnisse hervorbringen als unser Recht? Glauben einige wirklich, deutsche Juristen und ihr Rechtsverständnis sind in jeder denkbaren Lebenslage die besten der Welt? Natürlich beinhaltet die Scharia auch höchst abstoßende Regelungen, aber um solche geht es hier ja nun wirklich nicht.

Das mag sein, aus jeder Rechtssprechung oder Rechtsordnung kann man sich eklektizistisch die Rosinen herauspicken. Aber dabei sollte man nicht vergessen, dass wir hier eine einheitliche Rechtsordnung haben, die man nicht verlassen sollte. Und was ist besser in bestimmten Fällen ? Ich denke es gibt bei uns auch etliche Menschen, die bei Mord oder sogar schon bei Ehebruch eine Steinigung für besser befänden als unsere gesetzlichen Regelungen. Aber nur weil einer schreit, Schwanz ab, oder Rübe ab, dürfen wir nicht auf die Rechtsstaatlichkeit verzichten - aber auch nicht im Kleinen, weniger Spektakulären.

Mögen Sie diese Forderung auch als dogmatisch und ideologisch  sehen, ich wiederhole es noch einmal: wir müssen die Scharia hier aus den Köpfen der Menschen verbannen, hier gilt unsere in GG und weiteren Gesetzen kodifizierte und praktizierte Rechtsordnung. Sollten sich irgendwo und irgendwann Überschneidungen oder Gemeinsamkeiten ergeben, dann liegt das daran, dass unser Gesetz dies dann so vorsieht - das heißt, eine Regelung wird angewandt, nicht weil sie der Scharia entspräche, sondern weil sie unseren Gesetzen entspricht. Wer einer Scharia das Wort redet, der macht sich mit schuldig der Verharmlosung der menschenfeindlichen Seiten dieser Rechtsauffassung, sei es der Todesstrafe, an Frauenunterdrückung, sexueller Repressionen, Zwangsheiraten und sogenannten Ehrenmorden.

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Moralische Entrüstung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen. (Helmut Qualtinger)

Zuletzt geändert von OldMike, am 05.02.2012 um 12:00 Uhr
05.02.2012 12:51 Uhr
Philogenes
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@OldMike

Einverstanden außer dass auch keine noch so interpretierbare "Scharia" Ehrenmorde vorsieht.
Die werden leider immer wieder damit in Zusammenhang gebracht den es nicht gibt.
Ehrenmorde werden nur in den Ländern mehr oder weniger übersehen und rechtlich stiefmütterlich behandelt wo sich die Macht der Mullahs nicht anders damit vereinbaren lässt.
Durchaus auch in Gegenden der Welt in denen der Islam gar keinen Einfluss hat gibt es derartige Dinge die kuturell älter sind wie die dort vorherrschenden Religionen.
Auch dort werden diese Dinge oft nicht nach dem eigentlichen aktuellen Rechstverständnis konsequent unterbunden.
Bei uns hat dies nichts verloren und gehört strafrechtlich verfolgt, har aber mit dem Islam oder der Scharia selber auch nichts zu tun.

Nochmals Zitat Zeit-online:
"Nur ein kleiner Kernbestand religiöser Pflichten ist unumstritten. Über viele Themen im Leben moderner Muslime – von der Kopftuchpflicht bis zur Bedeutung des Dschihad – gibt es sehr viel mehr Dissens, als die Autoritäten gerne zugeben möchten."

Dieser Dissens betrifft zunehmend immer mehr auch die anderen Bereiche die sie angesprochen hatten, insbesondere der Muslime die hier leben. Eine Imamausbildung hierzulande ist nur der konsequente nächste Schritt.

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Text  100% chlorfrei gebleicht, durch glückliche Elektronen erzeugt. Keine Lagerelektronenhaltung, kein Arbeitszwang. 

05.02.2012 12:59 Uhr
Altstadtbewohner
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Zitat von OldMike
 

Das mag sein, aus jeder Rechtssprechung oder Rechtsordnung kann man sich eklektizistisch die Rosinen herauspicken. Aber dabei sollte man nicht vergessen, dass wir hier eine einheitliche Rechtsordnung haben, die man nicht verlassen sollte. Und was ist besser in bestimmten Fällen ? Ich denke es gibt bei uns auch etliche Menschen, die bei Mord oder sogar schon bei Ehebruch eine Steinigung als besser befänden als unsere gesetzlichen Regelungen.

Sollten Sie es auch als dogmatisch sehen: wir müssen die Scharia hier aus den Köpfen der Menschen verbannen, hier gilt unsere in GG und weiteren Gesetzen kodifizierte und praktizierte Rechtsordnung. Sollten sich irgendwo und irgendwann Überschneidungen oder Gemeinsamkeiten ergeben, dann liegt das daran, dass unser Gesetz dies dann so vorsieht - das heißt, eine Regelung wird angewandt, nicht weil sie der Scharia entspräche, sondern weil sie unseren Gesetzen entspricht. Wer einer Scharia das Wort redet, der macht sich mit schuldig der Verharmlosung der menschenfeindlichen Seiten dieser Rechtsauffassung, sei es der Todesstrafe, an Frauenunterdrückung, sexueller Repressionen, Zwangsheiraten und sogenannten Ehrenmorden.

"Scharia" ist ein ziemlich belasteter Begriff, rationaler wäre eine Diskussion mit dem Begriff "islamisches Recht". Das regelt im Gegensatz zu unserer Rechtsordnung mit unterschiedlichen Rechtsbereichen mehr oder weniger das menschliche Leben in einem. Allerdings gibt es ziemliche Unterschiede in der Anwendung. Das islamische Recht hat seine Herkunft aus einem Beduinenvolk nicht abgelegt und einen  flexiblen Charakter bewahrt. Wer sich die Gesetze der Staaten anschaut, die für sich in Anspruch nehmen, islamisches Recht als Quelle der Rechtssprechung zu nutzen, der stellt natürlich enorme Unterschiede fest. Was auch daran liegt, das kein islamischer Staat seine Gesetzeswerke ohne Rezeption europäischer Rechtsideen verfasst hat. 

Wir haben natürlich auch heute schon die Anwendung eigener Regeln in bestimmten Glaubens- oder Interessensgruppen. Sei es das Kirchenrecht oder die Verfasstheit jüdischer Kultusgemeinden oder auch das Nutzen von Interessensabwägung außerstaatlicher Art in der Wirtschaft: Überall sind es Regelungs- und Ausgleichsmechanismen außerhalb der offiziellen Juristerei. Und wer die islamischer Szene nur ein wenig kennt, der weiß auch, das dort bereits islamisches Recht zur Anwendung kommt. Sei es in Form von Nebenfrauen oder Schlichtungen bei Streitigkeiten. 

Die Frage, die der Justizminister aufgeworfen hat und um die es abseits von dem üblichen ideologischen Ballast der üblichen Verdächtigen geht, ist doch, ob man dieses Faktum staatlicherseits anerkennt und aufwertet. Wie in anderen Bereichen der Integration wie z.B. beim islamischen Religionsunterricht ist das Argument die bessere Kenntnis und damit staatliche Kontrolle.

Dort finde ich das überzeugend, in der Frage einer staatlichen Aufwertung islamischen Privatrechts finde ich das nicht. OldMikes Warnung vor einer zunehmenden Akzeptanz eines Rechtssystems, das zwar an einigen Stellen mit dem bundesrepublikanischen Recht übereinstimmt, an anderen Stellen aber nicht, teile ich. Auch das Argument einer Anwendung von islamischen Recht im Bereich des internationalen Privatrechts sticht nicht: Denn es handelt sich hier um die jeweiligen nationalen Gesetze, die Anwendung finden, nicht das nicht faßbare Abstraktum Scharia. 

Andererseits habe ich kein Problem mit einer informellen Anwendung wie bisher, so lange die Gesetze nicht verletzt werden. Ob sich zwei Kinder beim Streitschlichter, zwei scheidungswillige Eheleute beim Mediator oder eben zwei islamische Bürger bei einem dritten Muslim einfinden, um Probleme zu regeln, geht eben niemanden anderen etwas an.

05.02.2012 13:08 Uhr
leopold
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Zitat von OldMike
Um was es geht....

 

Das mag sein, aus jeder Rechtssprechung oder Rechtsordnung kann man sich eklektizistisch die Rosinen herauspicken. Aber dabei sollte man nicht vergessen, dass wir hier eine einheitliche Rechtsordnung haben, die man nicht verlassen sollte. Und was ist besser in bestimmten Fällen ? Ich denke es gibt bei uns auch etliche Menschen, die bei Mord oder sogar schon bei Ehebruch eine Steinigung für besser befänden als unsere gesetzlichen Regelungen. Aber nur weil einer schreit, Schwanz ab, oder Rübe ab, dürfen wir nicht auf die Rechtsstaatlichkeit verzichten - aber auch nicht im Kleinen, weniger Spektakulären.

 

Leider wieder Themaverfehlung: Es geht ja bei den diskutierten Vorschlägen in Rheinland-Pfalz doch gerade nicht darum, die deutsche Rechtsordnung zu verlassen, sondern unter deren Dach für einen bestimmten Personenkeis auf freiwilliger Basis an der Scharia-orientierte Verfeinerungen zuzulassen. Viele Migranten haben nicht nur eine Existenz hier in Deutschland, sondern auch in ihren Herkunftsländern.  Zusätzliche Vereinbarungen würden diesen Menschen helfen, in ihrer neuen und in ihrer alten Heimat besser zurechtzukommen. Sie denken beim Wort Scharia nur an Steinigung. Solche von Unkenntnis geprägten Reflexe helfen aber selten weiter.

05.02.2012 13:27 Uhr
Anticlark
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Zitat von Philogenes
@OldMike

Einverstanden außer dass auch keine noch so interpretierbare "Scharia" Ehrenmorde vorsieht.
Die werden leider immer wieder damit in Zusammenhang gebracht den es nicht gibt.
Ehrenmorde werden nur in den Ländern mehr oder weniger übersehen und rechtlich stiefmütterlich behandelt wo sich die Macht der Mullahs nicht anders damit vereinbaren lässt.
Durchaus auch in Gegenden der Welt in denen der Islam gar keinen Einfluss hat gibt es derartige Dinge die kuturell älter sind wie die dort vorherrschenden Religionen.
Auch dort werden diese Dinge oft nicht nach dem eigentlichen aktuellen Rechstverständnis konsequent unterbunden.
Bei uns hat dies nichts verloren und gehört strafrechtlich verfolgt, har aber mit dem Islam oder der Scharia selber auch nichts zu tun.

Unter das Fundamentalgut der einwandfreien Abstammung rechnet die Schariawissenschaft auch die Ehre. Deshalb ist es eine religiöse Pflicht, die sexuelle Integrität der Ehefrau und anderer weiblicher Sippenmitglieder zu verteidigen.

Die bisweilen in Deutschland geäußerte Behauptung, „Ehrenmorde“ hätten mit dem islamischen Glauben nichts zu tun, ist unzutreffend; sie dient der Propagierung der These, die Scharia sei mit an den Menschenrechten orientierten Rechtssystemen vereinbar.

________
In Deutschland gilt derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als derjenige, der den Schmutz macht. Kurt Tucholsky (1890-1935), dt. Schriftsteller

05.02.2012 14:10 Uhr
JSobieski  
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Zitat von leopold

Mir scheint, keiner der Diskutanten - mich eingeschlossen - weiß, um was für rechtliche Fragen es im Einzelnen gehen könnte, wenn die Scharia als Entscheidungsgrundlage vor deutschen Gerichten in die Rechtsprechung einbezogen wird. Da aber deutsches Recht dadurch nicht verletzt werden darf, halten sich mögliche Risiken für alle Beteiligten wohl in Grenzen. Dass Leute wie Pusteblume oder Sobieski dies aus ideologischen Gründen trotzdem nie akzeptieren werden, ist allerdings klar.

Die Scharia regelt das menschliche Zusammenleben genauso wie unser bürgerliches Gesetzbuch. Warum sollte die Scharia in bestimmten Fällen nicht sogar bessere Ergebnisse hervorbringen als unser Recht? Glauben einige wirklich, deutsche Juristen und ihr Rechtsverständnis sind in jeder denkbaren Lebenslage die besten der Welt? Natürlich beinhaltet die Scharia auch höchst abstoßende Regelungen, aber um solche geht es hier ja nun wirklich nicht.

Mir scheint, keiner der Diskutanten - mich eingeschlossen - weiß, um was für rechtliche Fragen es im Einzelnen gehen könnte, wenn die Scharia als Entscheidungsgrundlage vor deutschen Gerichten in die Rechtsprechung einbezogen wird...Die Scharia regelt das menschliche Zusammenleben genauso wie unser bürgerliches Gesetzbuch. 

Immerhin geben sie ihre Ahnungslosigkeit zu, aber wenn man keine Ahnung hat, sollte man immerhin die Schnüß halten!

Die Scharia fußt auf das, was an Mohammeds Reden und Handeln im Koran, der Sunna und den Hadithen überliefert ist und wie es unterschiedliche Rechtsgelehrte in Fatwas auslegen, obwohl die hier -weil unpopulär- natürlich nichts mit dem Islam zu tun haben:

http://www.islaminstitut.de/Fatawa-Archiv.39.0.html 

Es werden sie bestimmt wieder damit ankommen, daß diese arabische Rechtsschule von der Mehrheit der Muslimen hierzulande eh nicht anerkannt wird. Mag ja sein, aber unsere Juristen haben besseres zu tun, als sich mit den unterschiedlichen islamischen Rechtsschulen und deren Fatwas auseinanderzusetzen.
Gesetze und Bürokratie haben wir in diesem Land wahrhaft genug!

Warum sollte die Scharia in bestimmten Fällen nicht sogar bessere Ergebnisse hervorbringen als unser Recht? 

Haben Sie da auch nur einen Hauch von einem Anhaltspunkt?
Anders herum gefragt: Warum soll die Scharia in bestimmten Fällen "bessere" Ergebnisse hervorbringen als unser Recht? 
Und außerdem: Was ist den bitteschön "besser"? Es gibt keine bessere oder schlechtere Rechtskultur, es gibt nur eine, die man die eigene nennt und die man vorbehaltslos und kompromisslos verteidigen darf, und unsere, die mit der UN-Erklärung -nicht mit der Kairoer Erklärung der Menschenrechten- im Einklang steht, werde ich verteidigen und da ist es mir wirklich sowas von wurscht, was Kulturrelativisten wie sie dazu sagen bzw. an Diffamierungen auspacken.
No Pasaran!

Und denjenigen, die Probleme mit unseren Rechtsgebräuchen haben bzw. Extrawürste verlangen lege ich nahe, in Länder zu ziehen, wie die "bessere" Rechtskultur herrscht, auch wenn unser Sozialsystem noch so kuschelig ist!

Und zum Schluß: Wenn die Scharia nur dann ausgesprochen werden soll wenn sie im Einklang mit unseren Gesetzen steht, wozu brauchen wir dann eine Schariarechtssprechung, wenn unsere Gesetze eh schon im Einklang mit der Scharia stehen? 

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Toleranz ist die letzte Tugend einer untergehenden Gesellschaft Aristoteles 

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