Mittwoch, 19. Juni 2013

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Erstabmahnung im Netz soll weniger als 100 Euro kosten
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20.04.2012 16:38 Uhr
Redaktion
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Erstabmahnung im Netz soll weniger als 100 Euro kosten
Die Abmahn-Abzocke bei verbotenem Herunterladen von Software, Videos oder Musik im Internet soll massiv eingedämmt werden. Für die erste Abmahnung bei derartigen Verletzungen des Urheberrechts durch Privatpersonen dürften künftig nur noch weniger als...
Erstabmahnung im Netz soll weniger als 100 Euro kosten

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20.04.2012 16:38 Uhr
flyingdutchman
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Dann hat der Spuk schnell ein Ende !

Da werden doch wieder einige Dutzend Rechtsanwälte arbeiten gehen müssen.War es vorher so schön am Rechner Abmahnungen zu generieren und die damit verbundenen fetten Honorare einzusacken müssen sie sich jetzt wieder Klienten suchen.Aber bei der Cleverness der Abmahnanwälte wird es denen sicherlich gelingen wieder irgendwelche Heizdeckenpartys und Kaffefahrtenveranstalter zu verteidigen oder grandiose Prozesse um Bagatellen zu führen.Man muss sich also um diese Herrschaften keine Sorgen machen.

20.04.2012 16:42 Uhr
Ch. aus D.
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Zitat von flyingdutchman
Dann hat der Spuk schnell ein Ende !

Da werden doch wieder einige Dutzend Rechtsanwälte arbeiten gehen müssen.War es vorher so schön am Rechner Abmahnungen zu generieren und die damit verbundenen fetten Honorare einzusacken müssen sie sich jetzt wieder Klienten suchen.

 Das hoffen sie mal schön.

Auch bei Zwangshonoraren für Erstabmahnungen von unter 100 Euro ist noch genug Gewinnspanne drin. Und wenn man genug davon verschickt, auch genug Verdienstpotential. Bei solchen "Dumpingpreisen" ist auch die Chance größer, dass Leute einfach zahlen, statt selber zum Anwalt zu rennen (der kostet ja auch was, und meistens über 100 Euro).

20.04.2012 16:51 Uhr
spacevulture
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Zitat von Ch. aus D.
Das hoffen sie mal schön.

Auch bei Zwangshonoraren für Erstabmahnungen von unter 100 Euro ist noch genug Gewinnspanne drin. Und wenn man genug davon verschickt, auch genug Verdienstpotential. Bei solchen "Dumpingpreisen" ist auch die Chance größer, dass Leute einfach zahlen, statt selber zum Anwalt zu rennen (der kostet ja auch was, und meistens über 100 Euro).

Ignorieren ist kostenlos - aber nicht in jedem Fall zu empfehlen. Wenigstens sollte man die Beanstandung prüfen, evtl. erforderliche Änderungen vornehmen und den Anwaltsschrieb abheften.

Ob man sich schon gegen einen bloßen Anwaltsschrieb verteidigt, oder erst auf eine gerichtliche Zustellung reagiert (wenn so eine überhaupt jemals nachfolgt - dann aber schnell!) ist jedem selbst überlassen. 

ps: Diese Abmahnanwälte oder - fast noch schlimmer - Anwälte, die sich an Internet-Abzocke beteiligen, sind schon ein erbärmliches "G´werl". Traurig, dass da das Berufsrecht kein strengeres Vorgehen hergibt.

Zuletzt geändert von spacevulture, am 20.04.2012 um 16:57 Uhr
20.04.2012 20:32 Uhr
Martin
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Zitat von Ch. aus D.
 

Das hoffen sie mal schön.

Auch bei Zwangshonoraren für Erstabmahnungen von unter 100 Euro ist noch genug Gewinnspanne drin. Und wenn man genug davon verschickt, auch genug Verdienstpotential. Bei solchen "Dumpingpreisen" ist auch die Chance größer, dass Leute einfach zahlen, statt selber zum Anwalt zu rennen (der kostet ja auch was, und meistens über 100 Euro).


Man kann wegen eines entsprechenden Verstoßes nur einmal abgemahnt werden. Dabei besteht für den Abmahnanwalt die Gefahr, dass der Betreffende schon von einem anderen seiner Zunft abgemahnt wurde. Bei Kostenverrechnungen von mehreren tausend Euro in der Vergangenheit kein Problem, bei 100 Euro fressen die Verwaltungskosten einen möglichen Profit sehr schnell auf. Insgesamt ist davon auszugehen, dass der Abmahnwahn durch diese überfällige Regelung merklich eingeschränkt wird.

Martin

22.04.2012 08:23 Uhr
7stein
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Keine Hoffnungen machen... Das wird auch nur in den seltensten Fällen angwendet werden. Genauso, wie die jetzt schon beschlossene Deckelungen. Da die ja nur in "einfach gelagerten" Fällen anwendung finden muss. Da gibt es halt dann einfach keine "einfachen" fälle aus sicht der "Anwälte" und schon ist die Deckelung fürn A***

22.04.2012 11:02 Uhr
Philogenes
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Zitat von Martin
 

 


Man kann wegen eines entsprechenden Verstoßes nur einmal abgemahnt werden. Dabei besteht für den Abmahnanwalt die Gefahr, dass der Betreffende schon von einem anderen seiner Zunft abgemahnt wurde. Bei Kostenverrechnungen von mehreren tausend Euro in der Vergangenheit kein Problem, bei 100 Euro fressen die Verwaltungskosten einen möglichen Profit sehr schnell auf. Insgesamt ist davon auszugehen, dass der Abmahnwahn durch diese überfällige Regelung merklich eingeschränkt wird.

Martin

Im Zusammenhang der Annahme von @Ch.aus D.
Zitat:

Bei solchen "Dumpingpreisen" ist auch die Chance größer, dass Leute einfach zahlen,

denke ich auch dass es dann dadurch durchaus zu einer Reduzierung beiträgt.
Der eine oder andere wird sicherlich denken wie von @Ch aus D. gemutmaßt und als Resultat dann auf Dauer bemerken dass es sich nicht mehr rechnet.

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Text  100% chlorfrei gebleicht, durch glückliche Elektronen erzeugt. Keine Lagerelektronenhaltung, kein Arbeitszwang. 

22.04.2012 20:36 Uhr
wagsauter
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Zitat von flyingdutchman
Dann hat der Spuk schnell ein Ende !

Da werden doch wieder einige Dutzend Rechtsanwälte arbeiten gehen müssen.War es vorher so schön am Rechner Abmahnungen zu generieren und die damit verbundenen fetten Honorare einzusacken müssen sie sich jetzt wieder Klienten suchen....

Das klingt so, als hätten die RA heute bei den Abmahnungen keine Klienten. Ohne Auftrag (eines Klienten) gibt es keine Abmahnung. Ein RA kann von sich aus keine Abmahnung schrieben.

22.04.2012 20:49 Uhr
wagsauter
Ständiges Mitglied


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Zitat von spacevulture
  Ignorieren ist kostenlos - aber nicht in jedem Fall zu empfehlen. Wenigstens sollte man die Beanstandung prüfen, evtl. erforderliche Änderungen vornehmen und den Anwaltsschrieb abheften.

Ob man sich schon gegen einen bloßen Anwaltsschrieb verteidigt, oder erst auf eine gerichtliche Zustellung reagiert (wenn so eine überhaupt jemals nachfolgt - dann aber schnell!) ist jedem selbst überlassen. 

ps: Diese Abmahnanwälte oder - fast noch schlimmer - Anwälte, die sich an Internet-Abzocke beteiligen, sind schon ein erbärmliches "G´werl". Traurig, dass da das Berufsrecht kein strengeres Vorgehen hergibt.

Hoffentlich befolgt keine Betroffener den Rat des Ignorierens. Das ist der schlechteste (=teuerste) Rat, den man geben kann!  (kopfschüttel)

Lässt man die in der Abmahung genannte Frist nämlich verstreichen, folgt darauf i.d.R. blitzschnell der Erlass einer EV (einweiligen Verfügung) durch das Gericht, was für den Abgemahnten weitere Kosten bedeutet.

 

 

22.04.2012 20:52 Uhr
mark8568
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Zitat von spacevulture
 

ps: Diese Abmahnanwälte oder - fast noch schlimmer - Anwälte, die sich an Internet-Abzocke beteiligen, sind schon ein erbärmliches "G´werl". Traurig, dass da das Berufsrecht kein strengeres Vorgehen hergibt.

Das gibts es schon, das sogenannte RDG

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"Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren.“ Benjamin Franklin Die EU wird überleben, genauso wie die DDR

23.04.2012 10:58 Uhr
Yogi
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Beiträge: 2064

 

Zitat von Martin
 

 


Man kann wegen eines entsprechenden Verstoßes nur einmal abgemahnt werden. Dabei besteht für den Abmahnanwalt die Gefahr, dass der Betreffende schon von einem anderen seiner Zunft abgemahnt wurde. Bei Kostenverrechnungen von mehreren tausend Euro in der Vergangenheit kein Problem, bei 100 Euro fressen die Verwaltungskosten einen möglichen Profit sehr schnell auf. Insgesamt ist davon auszugehen, dass der Abmahnwahn durch diese überfällige Regelung merklich eingeschränkt wird.

Martin

Sehe ich jetzt auch erst mal so. Aber es sind schliesslich Anwälte, die geben nicht so schnell auf. Ich befürchte, auch wenn's jetzt noch nicht offensichtlich ist, dass die neue Regelung wieder eine Lücke/Hintertüre offenlässt, die dann gnadenlos zur Abzocke ausgenutzt wird.

24.04.2012 13:17 Uhr
DerWikinger
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Beiträge: 646

 

Zitat von Martin
 

 


Man kann wegen eines entsprechenden Verstoßes nur einmal abgemahnt werden. Dabei besteht für den Abmahnanwalt die Gefahr, dass der Betreffende schon von einem anderen seiner Zunft abgemahnt wurde. Bei Kostenverrechnungen von mehreren tausend Euro in der Vergangenheit kein Problem, bei 100 Euro fressen die Verwaltungskosten einen möglichen Profit sehr schnell auf. Insgesamt ist davon auszugehen, dass der Abmahnwahn durch diese überfällige Regelung merklich eingeschränkt wird.

Martin

Das ist prinzipiell richtig. Allerdings gibts es auch sogenannte Chart-Container an denen naturgemäß verschiedene Personen die entsprechenden Verwertungsrechte haben. Da kann es dann durchaus vorkommen, dass der "Sauger" dann Abmahnungen von 3 oder vier verschiedenen Kanzleien im Briefkasten hat.

Wie Wagsauter schrieb sollte man solche Schreiben auf keinen Fall ignorieren, genauso wenig sollte man aber die mitgelieferte Unterlassungserklärung unterschreiben. Denn diese stellt in 99,99% der Fälle ein Schuldanerkenntnis dar. Modifizierte Versionen finden sich im Netz auf den einschlägigen Seiten wie abmahnwahn-dreipage.de.

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Diejenigen, die bereit sind grundlegende Freiheiten aufzugeben, um ein wenig kurzfristige Sicherheit zu erlangen, verdienen weder Freiheit noch Sicherheit. (Benjamin Franklin)

26.04.2012 13:44 Uhr
PuK
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