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#1 (permalink) | |
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Erstabmahnung im Netz soll weniger als 100 Euro kosten
Die Abmahn-Abzocke bei verbotenem Herunterladen von Software, Videos oder Musik im Internet soll massiv eingedämmt werden. Für die erste Abmahnung bei derartigen Verletzungen des Urheberrechts durch Privatpersonen dürften künftig nur noch weniger als... Erstabmahnung im Netz soll weniger als 100 Euro kosten |
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#2 (permalink) | |
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Dann hat der Spuk schnell ein Ende !
Da werden doch wieder einige Dutzend Rechtsanwälte arbeiten gehen müssen.War es vorher so schön am Rechner Abmahnungen zu generieren und die damit verbundenen fetten Honorare einzusacken müssen sie sich jetzt wieder Klienten suchen.Aber bei der Cleverness der Abmahnanwälte wird es denen sicherlich gelingen wieder irgendwelche Heizdeckenpartys und Kaffefahrtenveranstalter zu verteidigen oder grandiose Prozesse um Bagatellen zu führen.Man muss sich also um diese Herrschaften keine Sorgen machen. |
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#3 (permalink) | |
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Das hoffen sie mal schön. Auch bei Zwangshonoraren für Erstabmahnungen von unter 100 Euro ist noch genug Gewinnspanne drin. Und wenn man genug davon verschickt, auch genug Verdienstpotential. Bei solchen "Dumpingpreisen" ist auch die Chance größer, dass Leute einfach zahlen, statt selber zum Anwalt zu rennen (der kostet ja auch was, und meistens über 100 Euro). |
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#4 (permalink) | |
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Ignorieren ist kostenlos - aber nicht in jedem Fall zu empfehlen. Wenigstens sollte man die Beanstandung prüfen, evtl. erforderliche Änderungen vornehmen und den Anwaltsschrieb abheften. Ob man sich schon gegen einen bloßen Anwaltsschrieb verteidigt, oder erst auf eine gerichtliche Zustellung reagiert (wenn so eine überhaupt jemals nachfolgt - dann aber schnell!) ist jedem selbst überlassen. ps: Diese Abmahnanwälte oder - fast noch schlimmer - Anwälte, die sich an Internet-Abzocke beteiligen, sind schon ein erbärmliches "G´werl". Traurig, dass da das Berufsrecht kein strengeres Vorgehen hergibt. |
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Zuletzt geändert von spacevulture, am 20.04.2012 um 16:57 Uhr
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#5 (permalink) | |
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Martin |
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#6 (permalink) | |
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Keine Hoffnungen machen... Das wird auch nur in den seltensten Fällen angwendet werden. Genauso, wie die jetzt schon beschlossene Deckelungen. Da die ja nur in "einfach gelagerten" Fällen anwendung finden muss. Da gibt es halt dann einfach keine "einfachen" fälle aus sicht der "Anwälte" und schon ist die Deckelung fürn A*** |
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#7 (permalink) | |
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Im Zusammenhang der Annahme von @Ch.aus D. Bei solchen "Dumpingpreisen" ist auch die Chance größer, dass Leute einfach zahlen, denke ich auch dass es dann dadurch durchaus zu einer Reduzierung beiträgt. |
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#8 (permalink) | |
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Das klingt so, als hätten die RA heute bei den Abmahnungen keine Klienten. Ohne Auftrag (eines Klienten) gibt es keine Abmahnung. Ein RA kann von sich aus keine Abmahnung schrieben. |
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#9 (permalink) | |
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Hoffentlich befolgt keine Betroffener den Rat des Ignorierens. Das ist der schlechteste (=teuerste) Rat, den man geben kann! (kopfschüttel) Lässt man die in der Abmahung genannte Frist nämlich verstreichen, folgt darauf i.d.R. blitzschnell der Erlass einer EV (einweiligen Verfügung) durch das Gericht, was für den Abgemahnten weitere Kosten bedeutet.
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#10 (permalink) | |
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Das gibts es schon, das sogenannte RDG |
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#11 (permalink) | |
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Sehe ich jetzt auch erst mal so. Aber es sind schliesslich Anwälte, die geben nicht so schnell auf. Ich befürchte, auch wenn's jetzt noch nicht offensichtlich ist, dass die neue Regelung wieder eine Lücke/Hintertüre offenlässt, die dann gnadenlos zur Abzocke ausgenutzt wird. |
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#12 (permalink) | |
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Das ist prinzipiell richtig. Allerdings gibts es auch sogenannte Chart-Container an denen naturgemäß verschiedene Personen die entsprechenden Verwertungsrechte haben. Da kann es dann durchaus vorkommen, dass der "Sauger" dann Abmahnungen von 3 oder vier verschiedenen Kanzleien im Briefkasten hat. Wie Wagsauter schrieb sollte man solche Schreiben auf keinen Fall ignorieren, genauso wenig sollte man aber die mitgelieferte Unterlassungserklärung unterschreiben. Denn diese stellt in 99,99% der Fälle ein Schuldanerkenntnis dar. Modifizierte Versionen finden sich im Netz auf den einschlägigen Seiten wie abmahnwahn-dreipage.de. |
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#13 (permalink) | |
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Telepolis: Filesharing: Honorar für Porno-Abmahnung höher als für Porno-Mitwirkung Darsteller für Download des eigenen Werks abgemahnt |
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