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Illegale Downloads: Strafen erreichen schnell vierstellige Beträge
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08.02.2012 13:43 Uhr
Redaktion
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Illegale Downloads: Strafen erreichen schnell vierstellige Beträge
Viele machen es: Filme und Videos aus dem Internet herunterladen. Die meisten Dateien aber sind urheberrechtlich geschützt, das Herunterladen damit illegal. Eine Experte klärt auf.
Illegale Downloads: Strafen erreichen schnell vierstellige Beträge

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www.augsburger-allgemeine.de - Alles was uns bewegt

08.02.2012 13:43 Uhr
TomTinte
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Dies ist ein sehr guter Artikel der AA. Daumen rauf

________
Persönliche Bemerkungen über mich sind irrelevant und widerlegen nicht den dargestellten Sachverhalt bzw. die Bemerkung. Fragen über mich werden nicht beantwortet.

08.02.2012 14:34 Uhr
Sargon
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P2P sollte eigentlich niemand mehr benutzen. Eher OCH (One-Click-Hoster, z. B. rapidshare) werden dafür verwendet. Natürlich ist das strafbar, aber als reiner Downloader (ohne Verteilung durch P2P) wird man im Moment noch nicht verfolgt.

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[quote="Albert Einstein"]Es gibt zwei Dinge im Leben, die sind unendlich: die Dummheit des Menschen und das Universum. Bei Letzterem bin ich mir noch nicht ganz sicher![/quote]

08.02.2012 15:12 Uhr
gpch33
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Haften Hotels für Ihre Gäste?

Wenn ein Hotel seinen Gästen ein unverschlüsseltes WLAN zur Verfügung stellt, dass vielleicht auch noch auf dem Parkplatz funktioniert, haftet es dann für kriminelle Aktivitäten?

08.02.2012 15:17 Uhr
thomy-on-fire
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Zitat von Sargon

P2P sollte eigentlich niemand mehr benutzen. Eher OCH (One-Click-Hoster, z. B. rapidshare) werden dafür verwendet. Natürlich ist das strafbar, aber als reiner Downloader (ohne Verteilung durch P2P) wird man im Moment noch nicht verfolgt.

 Es wird aber von den Medien bewußt etwas anderes suggeriert....wenn ich mich an die Berichterstattung nach kino.xx und jetzt dem neuen Portal von denen erinnere, da steht etwas ganz anderes drinn, was mit den Downloadern passieren soll.

M. E. wäre es in diesen Fällen eher sinnvoll, die Uploader auf die Finger zu klopfen, aber auch hier mein Vorwurf an die Medien, man bekommt, so man will, eine komplette Anleitung, wie man vorzugehen hat. Sowohl als Up- als auch als Downloader.

Ebenso fraglich sind die ganzen Online-Stream-Dienste, es gibt ja inzwischen schon die Möglichkeit (nicht nur über den Anbieter aus der Schweiz...) online fernzusehen, selbst Pay-TV ist im Angebot zu finden....und so wie ich die Nachfrage sehe, sind diese Portale auch sehr gefragt, obwohl sie sich möglicherweise in einer Grauzone befinden...

Aber wo anfangen und wo aufhören....

08.02.2012 15:25 Uhr
thomy-on-fire
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Zitat von gpch33
Haften Hotels für Ihre Gäste?

Wenn ein Hotel seinen Gästen ein unverschlüsseltes WLAN zur Verfügung stellt, dass vielleicht auch noch auf dem Parkplatz funktioniert, haftet es dann für kriminelle Aktivitäten?

 Ja...eindeutig ja!

Aber ich denke, dass die gewisse Port´s gesperrt haben, ansonsten kann es sehr teuer werden....fürs Hotel.

08.02.2012 15:38 Uhr
7stein
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Beiträge: 340

 

Zitat von thomy-on-fire
 

 

 Ja...eindeutig ja!

Aber ich denke, dass die gewisse Port´s gesperrt haben, ansonsten kann es sehr teuer werden....fürs Hotel.

Ports sperren bringt garnix...

08.02.2012 16:55 Uhr
Martin
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Beiträge: 9526

 

Zitat von gpch33
 

Wenn ein Hotel seinen Gästen ein unverschlüsseltes WLAN zur Verfügung stellt, dass vielleicht auch noch auf dem Parkplatz funktioniert, haftet es dann für kriminelle Aktivitäten?


Mir ist in Deutschland die letzten Jahre kein einziges Hotel mehr untergekommen, das noch freies WLAN anbietet. Im Ausland gibt es das schon noch (z.B. Belgien), da dort die Gesetzgebung augenscheinlich eine andere ist.

Martin

09.02.2012 06:22 Uhr
Florian
Ständiges Mitglied


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toller aufreiser AA

nicht das runterladen ist illegal, sondern der Upload.

Und ja, das Runterladen aus den nicht devinierten offensichtlichen Quellen. Wenn man aber nun bedenkt das mal Stimmen laut wurden ala Streamen = Runterladen .... was ist dann mit youtubevideos die aus Ukrainischen ... Quellen Stammen??

Der Artikel verunsichert eher mehr als das er aufklärt ..

 

Schade das andere nicht solch eine schöne Aufbauschende Lobby haben ...

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In Foren benutze man ein Respektvolles "Du". Meine Rechtsschreibung ist mies, ich bin auch Linkshänder

14.02.2012 15:18 Uhr
Redaktion
Ehrenmitglied


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Verbraucherzentralen: Abmahn-Abzocke im Urheberrecht verhindern
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) will Internet-Nutzer vor überhöhten und ungerechtfertigten Abmahnforderungen im Urheberrecht schützen.
Verbraucherzentralen: Abmahn-Abzocke im Urheberrecht verhindern

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14.02.2012 15:18 Uhr
TomTinte
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Beiträge: 6087

Tja

Wer nichts unerlaubt aus dem Internet herrunter lädt, hat nichts zu befürchten.

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Persönliche Bemerkungen über mich sind irrelevant und widerlegen nicht den dargestellten Sachverhalt bzw. die Bemerkung. Fragen über mich werden nicht beantwortet.

14.02.2012 16:30 Uhr
PuK
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Beiträge: 15888

 

Zitat von TomTinte
Wer nichts unerlaubt aus dem Internet herrunter lädt, hat nichts zu befürchten.

Soso.

Betroffen von Abmahnungen seien auch Menschen, die weder einen Computer noch eine Internet-Zugangsbox (DSL-Router) besitzen oder zum fraglichen Zeitpunkt nachweislich nicht im Netz waren.


Und nun?

15.02.2012 07:13 Uhr
TomTinte
Äußerst erfahrenes Mitglied


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Zitat von PuK
 

 

Soso.

Betroffen von Abmahnungen seien auch Menschen, die weder einen Computer noch eine Internet-Zugangsbox (DSL-Router) besitzen oder zum fraglichen Zeitpunkt nachweislich nicht im Netz waren.


Und nun?

Einfach die Abmahnung wegwerfen und wenn der gerichtliche Mahbescheid kommt, Widerspruch einlegen. Dann können die anderen ja klagen. Man hat ja nichts zu befürchten.

Aber das ist Ihnen ja alles bekannt. Ja!

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Persönliche Bemerkungen über mich sind irrelevant und widerlegen nicht den dargestellten Sachverhalt bzw. die Bemerkung. Fragen über mich werden nicht beantwortet.

16.02.2012 15:03 Uhr
Gast_665100115
gelöscht
Beiträge: 785

 

Zitat von TomTinte
 

 

Einfach die Abmahnung wegwerfen und wenn der gerichtliche Mahbescheid kommt, Widerspruch einlegen. Dann können die anderen ja klagen. Man hat ja nichts zu befürchten.

Aber das ist Ihnen ja alles bekannt. Ja!

Völliger Quatsch.

Bevor du hier Blödsinn erzählst, der für den, der dummerweise das was du hier absonderst, auch noch für bare Münze nimmt, richtig teuer werden kann, Du solltest es wie Dieter Nuhr halten, "Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die zensiert halten" .

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Zuletzt geändert von Gast_665100115, am 16.02.2012 um 15:06 Uhr
16.02.2012 15:08 Uhr
PuK
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Zitat von TomTinte
 

Einfach die Abmahnung wegwerfen und wenn der gerichtliche Mahbescheid kommt, Widerspruch einlegen. Dann können die anderen ja klagen. Man hat ja nichts zu befürchten.

Aber das ist Ihnen ja alles bekannt. Ja!

So einfach ist das nicht. Ich habe meine FritzBox so programmiert, dass sie mir jede Nacht eine E-Mail schickt, in der meine externe IP steht.

Ob das vor Gericht beweissicher wäre, wenn irgendein Anwalt behauptet, ich hätte eine andere IP gehabt, und damit etwas gesaugt, weiß ich nicht. Aber es ist besser als nichts.

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