Sonntag, 26. Mai 2013

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Urheberrecht: Wir sollten gern für Musik zahlen
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07.05.2012 14:27 Uhr
Martin
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Zitat von Analphabet
 

Ach Martin, ich gebe Ihnen gerne das letzte Wort.
Es muss ja nicht der Weisheit letzter Schluss sein.

Und Tschüss Blumen

 

Wie oft wollen Sie das Thema noch für beendet erklären? Breites Grinsen

Viel Erfolg beim Besuch im Kindergarten!

Martin

07.05.2012 15:13 Uhr
Stadtwanderer
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Beiträge: 19804

 

Zitat von Martin
 

 

Wie oft wollen Sie das Thema noch für beendet erklären? Breites Grinsen

Viel Erfolg beim Besuch im Kindergarten!

Martin

Seien sie nachsichtig! Es ist ein Analphabet! Grins!

________
ภูมิปัญญาของมังกรสอนเรา: "ใครมีสูงเป้าหมายสูงและต้องบินต้านลม "!

07.05.2012 15:35 Uhr
PuK
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Beiträge: 19051

 

Zitat von Analphabet
 

Und auf meine Frage, warum sich niemand aufregt, wenn im Buchhandel für Schillers "Räuber" noch Geld verlangt wird, gibt es keine Antwort.

Weil man bedrucktes und gebundenes Papier kauft, dessen Herstellung mit einem gewissen Aufwand verbunden ist. Dieser Aufwand entfällt, wenn man sich Die Räuber aus dem Internet runterlädt.

07.05.2012 16:20 Uhr
olazgirl
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Beiträge: 1830

 

Zitat von Analphabet
 

Oder wollen Sie aus einem Autographen musizieren? Da tun Sie sich bei Beethovens Handschrift schwer!

Die Erstdrucke Mozarts und Beethovens usw. dürfen Sie ja auch kopieren. Wenn Sie noch dran kommen. 

Das ist ein wichtiger Punkt: Viele klassische Werke sind nicht als zusammenhängendes Werk vom Komponisten geschrieben worden, sondern ein „Geschmiere“ mit vielen Änderungen und Mehrdeutigkeiten. Immer wieder haben Komponisten geändert, dabei Notenblättern ihren Sammlungen entnommen, in neue Partituren – oft nur für eine Aufführung – eingefügt und auf dem Original korrigiert. 

Noch dazu wurden von manchen Werken die Notenblättern enzeln oder Abschnittsweise verkauft, neu kombiniert, gingen verloren. Manche Angaben auf Original-Partiren sind einfach falsch (s. z B falsche Tempi bei Beethoven)

Siehe  http://beethoven.staatsbibliothek-berlin.de/digitale-abbildungen/ Die dort abgebildeten Originale will niemand spielen.

Notensetzer haben dann versucht die Werke in eine saubere Form zu bringen, oft mit verschiedenen Ergebnissen. Dann mussten noch die Stücke für verschiedene Besetzungen und auch dem Zeitgeschmack angepasst werden, auch dies mit unterschiedlichen Ergebnissen.

Die Partituren verschiedener Verlage sind oft unterschiedlich, weshalb im Orchester alle die gleiche Ausgabe vom gleichen Verlag benötigen.

08.05.2012 13:41 Uhr
DerWikinger
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Beiträge: 624

 

Zitat von olazgirl
 

 

Das ist ein wichtiger Punkt: Viele klassische Werke sind nicht als zusammenhängendes Werk vom Komponisten geschrieben worden, sondern ein „Geschmiere“ mit vielen Änderungen und Mehrdeutigkeiten. Immer wieder haben Komponisten geändert, dabei Notenblättern ihren Sammlungen entnommen, in neue Partituren – oft nur für eine Aufführung – eingefügt und auf dem Original korrigiert. 

Noch dazu wurden von manchen Werken die Notenblättern enzeln oder Abschnittsweise verkauft, neu kombiniert, gingen verloren. Manche Angaben auf Original-Partiren sind einfach falsch (s. z B falsche Tempi bei Beethoven)

Siehe  http://beethoven.staatsbibliothek-berlin.de/digitale-abbildungen/ Die dort abgebildeten Originale will niemand spielen.

Notensetzer haben dann versucht die Werke in eine saubere Form zu bringen, oft mit verschiedenen Ergebnissen. Dann mussten noch die Stücke für verschiedene Besetzungen und auch dem Zeitgeschmack angepasst werden, auch dies mit unterschiedlichen Ergebnissen.

Die Partituren verschiedener Verlage sind oft unterschiedlich, weshalb im Orchester alle die gleiche Ausgabe vom gleichen Verlag benötigen.

In der Tat sicher ein beachtensweter Aspekt, der hier aber ab vom eigentlichen Thema ist. Frage an die wirklich Involvierten: Fällt dieser Aspekt unter Urheberrechte oder schon unter die Verwertungsrechte? Denn eigentlich wird ja hier nichts wirklich neues geschaffen.

________
Diejenigen, die bereit sind grundlegende Freiheiten aufzugeben, um ein wenig kurzfristige Sicherheit zu erlangen, verdienen weder Freiheit noch Sicherheit. (Benjamin Franklin)

08.05.2012 23:58 Uhr
Alois
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Beiträge: 5151

hmmm?

Urheberrecht im Alltag – wie schnell man sich strafbar macht

09.05.2012 07:28 Uhr
montebaldo
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Beiträge: 8078

 

Hallo Alois, danke für den sehr informativen Link.

Ich finde er zeigt überdeutlich, dass das Urheberrecht nicht abgeschafft aber allerdringlichst reformiert gehört. Und zwar in einer Art und Weise, die logisch und akzeptabel ist, die dann auch allgemein bekannt gemacht und gleichermaßen verfolgt wird.

Dass für das öffentliche Absingen von Happy Birthday bei einer privaten Geburtstagsfeier oder beim Einstellen eines Videos davon auf Youtube theoretisch GEMA-Gebühren fällig werden,  zeigt doch deutlich, dass dieser Themenkomplex im aktuellen Zustand im Grunde völlig undurchsichtig ist. Happy Birthday wird seit Jahrzehnten öffentlich völlig unbeanstandet gesungen ohne dass jemals jemand auch nur auf die Idee kommen würde, dass er damit Unrecht tut.

Wenn sich der Normalbürger in einem Rechtsgebiet nicht mehr auskennen kann, dann hat das mit lauterer Gesetzgebung nichts zu schaffen.

Ein schönes Beispiel ist auch, dass man für eine Veröffentlichung eines Munch-Bildes bei den Erben um Erlaubnis nachsuchen müsste.

Das alles ist unpraktikabel und in der Verfolgung willkürlich und damit ungerecht.

Und bitte alle Urheberrechtsextremliebhaber beachten: Recht ist durchaus gestaltbar und wenn man es übertreibt mit seinen Ansprüchen, bzw. wenn vor allem DRITTE (Abmahnanwälte) davon profitieren, dann kann man wirklich ratzfatz mal ganz den Kürzern ziehen.

 

09.05.2012 09:42 Uhr
DerWikinger
Erfahrenes Mitglied


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Beiträge: 624

 

Und wieder verbreitet ein Magazin die Lüge, dass die Piratenpartei das Urheberrecht abschaffen wolle. Das ist billiger Populismus, meist verbreitet von der Verwertungsindustrie.

Ich zitiere von der offiziellen Webseite:

Wir erkennen die Persönlichkeitsrechte der Urheber an ihrem Werk in vollem Umfang an. Die heutige Regelung der Verwertungsrechte wird einem fairen Ausgleich zwischen den berechtigten wirtschaftlichen Interessen der Urheber und dem öffentlichen Interesse an Zugang zu Wissen und Kultur jedoch nicht gerecht. Im Allgemeinen wird für die Schaffung eines Werkes in erheblichem Maße auf den öffentlichen Schatz an Schöpfungen zurückgegriffen. Die Rückführung von Werken in den öffentlichen Raum ist daher nicht nur berechtigt, sondern im Sinne der Nachhaltigkeit der menschlichen Schöpfungsfähigkeiten von essentieller Wichtigkeit.

Es sind daher Rahmenbedingungen zu schaffen, welche eine faire Rückführung in den öffentlichen Raum ermöglichen. Dies schließt insbesondere eine drastische Verkürzung der Dauer von Rechtsansprüchen auf urheberrechtliche Werke unter die im TRIPS-Abkommen vorgegebenen Fristen ein.

Nachzulesen im Parteiprogramm

________
Diejenigen, die bereit sind grundlegende Freiheiten aufzugeben, um ein wenig kurzfristige Sicherheit zu erlangen, verdienen weder Freiheit noch Sicherheit. (Benjamin Franklin)

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Urheberrecht | musik


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