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#1 (permalink) | |
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Arzt darf unheilbar Kranken tödliches Medikament überlassen
Ärzte dürfen unheilbar Kranken ein tödliches Medikament überlassen. Damit ist ein Verbot der Ärztekammer unwirksam. Arzt darf unheilbar Kranken tödliches Medikament überlassen |
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#2 (permalink) | |
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Jeder aber wirklich schon jeder , sollte das Recht haben , selbst entscheiden zu dürfen , sollte er unheilbar schwer erkranken ,daß er sterben darf . Jeder entscheidet über sein Leben selbst, da hat keiner ein Recht mitzureden ,nicht mal die Ärztekammer, was soll das nur alles |
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#3 (permalink) | |
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sie müssen da irgendwas falsch verstanden haben bei ihrer geburt. gott hat sie auf die erde geschickt um zu leben und gutes zu tun. zumindest sagen das die katholiken. ach ja und suizid ist eine sünde und ärzte haben den hippokratischen (nicht rechtsverbindlichen) eid geschworen. und überhaupt was fällt ihnen/dem suizidenten ein, das den menschen antun zu wollen die sie/ihn lieben? was wären psychologen, psychiater, lichttherapeuten, astrologen und veganer ohne suizidenten? unverschämtheit!!! purer egoismus ist das. sie sehen also, da haben eine menge leute das "Recht" mitzureden. sie persönlich sollten sich da eher heraushalten bei diesem thema. warten sie noch ein wenig, dann tauchen auch hier im forum die oberlehrer und belehrer auf die sich dazu berufen fühlen es besser zu wissen. soll heißen: ich bin ihrer meinung. (prinzipiell) |
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#4 (permalink) | |
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Jeder HAT das Recht. Es gibt nur Besserwisser, die meinen, anderen Vorschriften machen zu müssen. |
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#5 (permalink) | |
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Woischd... es gibt ja auch immer wieder Fälle, in denen einer schneller sterben soll als er will. Meist ist da Geld im spiel. Die Ärztekammer soll eben sicherstellen, dass es tatsächlich der Wunsch des Patienten ist, sterben zu wollen und nicht der Wunsch des Erbens ist dass der Patient sterben soll. Es gibt, wenn wir och weiter ausholen, käufliche Ärzte, die gut daran verdienen könnten. |
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#6 (permalink) | |
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Ob dieses Urteil in der nächsten Instanz bestand haben wird?? |
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#7 (permalink) | |
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Wer spricht Ihnen denn die freie Entscheidung ab? Etwas ganz anderes ist es wenn Sie jemandem helfen sich umzubringen oder gar Sie die ausfuehrende Person sind. Dann ist schluss mit freiem Willen sonst koennte man ja gleich jede andere Toletung, ja sogar Mord straffrei stellen. Und so schnell kann man gar nicht gucken wie nach einer juristischen Lockerung die aerztliche Todesspritze auf Wunsch bzw Druck eines Erben um sich greifen wuerde. Wehret den Anfaengen! Soviel sollte man gerade als Deutscher aus der Euthanasie geschichtlich gelernt haben. |
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#8 (permalink) | |
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Wieso stellt man sich eigentlich so an, was die Verhinderung der missbräulich angewendeten Sterbehilfe anbelangt? Und bitte nicht schon wieder die Nazis und die Euthanasie. Ob jemand die Einstellung hat, todkrank oder nicht, nach eigenem Entschluss aus dem Leben scheiden zu wollen und dazu die erforderlichen Medikamente bekommen zu können, wenn er ein gewisses Alter erreicht hat, das lässt sich über Jahre hinweg sauber dokumentieren. Und wenn es nicht dokumentiert ist, dann kommt es halt auch nicht zur Anwendung, auch wenn Erben das wünschen sollten. Und mit einiger Sicherheit dokumentieren Leute das nicht, wenn sie schon den Atem der gierigen Erben im Genick spüren. Umgekehrt dürfe alle anderen nicht, weil die Erwartungshaltung dahin gehen könnte? Wieviel Erben setzen eigentlich ihre alten Angehörigen unter Druck, eine Patienverfügung zu machen, die auf ein Abschalten der Geräte dringt? Sind wohl nicht so viele sonst müsste man diese wohl auch verbieten? Das Urteil ist ein Schneckenrutscher wo mal ein Siebenmeilenschritt notwendig wäre. |
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#9 (permalink) | |
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Jetzt mal langsam, zum Mitdenken... Das der Mensch das freie Recht haben muss, sterben zu dürfen, steht für mich sowieso außer Frage. Und dass es eigentlich zum Arzt-Sein dazu gehört, in hoffnunglosen Fällen "hinüberzuhelfen", ist für mich auch klar. Der Arzt hat normalerweise kein Dispensierrecht. D.h., er hat normalerweise keine Vorräte an irgendwelchen Arzneien und Giften. Er müsste also das tödlich wirkende Zeug erst besorgen. Außerdem darf er das Mittel nicht verabreichen. Der Sterbenswillige muss es selbst nehmen. Da er aber auch dafür Sorge zu tragen hat, dass es in der richtigen Menge und vom Kranken selbst eingenommen wird, keine Reste missbraucht werden u.ä., muss er auch während der Einnahme des Giftes dabei sein und wird vermutlich anschließend den Tod feststellen und dokumentieren müssen. Es werden Angehörige und/oder andere Zeugen anwesend sein müssen. Mich freut das Urteil zwar, aber wie es im Sinne der Patienten umgesetzt werden könnte, ist noch längst nicht klar. |
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#10 (permalink) | |
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Kann man so sehen. Allerdings muss ein Gericht in seinem Urteil ja von einem konreten Fall ausgehen. "Obiter dicti" (stimmt die Mehrzahl so?), also ergänzende Überlegungen eines Gerichts ohne Bezug zum Fall, sind in Deutschland nicht gerade schick. Und wenn mehr als eine graduelle Berichtigung erfolgen soll, ist aus meiner Sicht sowieso der Gesetzgeber gefragt. |
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#11 (permalink) | |
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Fuer mich ist einzig klar, dass dies dann vorsaetzlicher Mord des Arztes waere und entsprechend geahndet werden muss. Ohne jedes wenn und aber. Es gibt auch kein Recht auf sterben, aber auf angemesssene Behandlung. Niemals kann es zum Arztberuf dazu gehoeren einen Menschen zu toeten. Das ist eine Horrorvorstellung und ganz schlechtes Kino. Den groesten Teil der Diskussion gaebe es auch nicht wenn nicht die Schmerzmedizin in Deutschland derart unterentwickelt waere.Hier muss man ansetzen und niocht m´nach dem Abdecker rufen. Eins ist aber doch auch klar, jeder Arzt stellt taeglich Rezepte ueber Medikamente aus die bei einer Ueberdosis zum Tod fuehren. Essen Sie eine ganze Packung Schmerztabletten, dann war es das. |
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#12 (permalink) | |
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Was ist, wenn diese angemessene Behandlung nicht existiert? |
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#13 (permalink) | |
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Mit Morphium in ausreichender Dosis koennen Sie auch den staerksten Schmerz besiegen. Nur weil die Medizin in Deutschland, besser die Ausbildung vieler Aerzte nicht auf aktuellem Stand ist kann man doch nicht die Toetung von Menschen freigeben. Das waere ein absoluter Zivilisationsbruch. |
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#14 (permalink) | |
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#15 (permalink) | |
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Aber es geht doch nicht nur um Schmerz. Es geht auch darum, dass manche Menschen das Pech einer langen, qualvollen und als unwürdig empfundenen letzten Lebensphase haben. Wenn man oben nix mehr reinbekommt (Folge zB Magensonde), es unten auch nicht mehr richtig rauskommt (Folge zB künstlicher Ausgang) und auch ansonsten nicht mehr viel funktioniert, will manch Einer einfach nur noch sterben. Ich kann diesen Wunsch für viele Situationen nachvollziehen. Und man muss schon sehr hartherzig, überheblich oder prinzipienreiterisch sein, um so einen Wunsch kühl zu ignorieren. |
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