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#76 (permalink) | |
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Der Dachaufsetzer ist Straf- und Zivilrechtlich völlig irrelevant. |
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#77 (permalink) | |
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Wie gesagt, er hilft, in dem man zB keinen Strafzettel bekommt wenn man im Einsatz "falsch" parkt. Es muss ja nicht immer gleich bis vors Gericht gehen. |
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#78 (permalink) | |
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Das ist aber eine Kulanzregelung mit dem örtlichen Ordnungsamt (o. ä.). In meinen Augen ist die Verwendung zur "Parkregelung" die sinnvollste für den Dachaufsetzer. Könnte man genausogut einen Zettel aufs Armaturenbrett legen. Ansonsten ist das auch kein Problem, mit dem Gebührenbescheid und einem Auszug aus dem Einsatzprotokoll wird das Verfahren eingestellt.
Es muss ja nicht immer gleich bis vors Gericht gehen. Das stimmt natürlich. Nichtsdestowegen ist die Verwendung des Dachaufsetzers in KEINER Rechtsvorschrift verankert. |
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