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#16 (permalink) | |
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Man sollte auch mal die Wege entlang der Wertach kontrollieren, wo die Radler noch extra Gas geben, wenn sie einen Fußgänger sehen. Klingeln haben die meisten sowieso nicht, da ja alle Fußänger gefälligst hinten Augen haben sollen. |
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#17 (permalink) | |
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Von mir auch hierzu einen Tip vom Profi: da Fußgänger eigentlich links laufen sollen und Radler rechts fahren, dürfte es eigentlich überhaupt keine Probleme mit von hinten kommenden Radfahrern geben. Wenn es doch so ist, dann muss sich wohl zwangsläufig eine Seite falsch verhalten. Oder aber den ganzen Weg blockieren. Ich für meinen Teil werde langsamer und klingele, um dann das stellenweise völlig wilde Umhergehüpfe der Fußgänger zu betrachten (es muss wohl wirklich selten jmd. klingeln, so wie die oft erschrecken). Am besten fand ich einmal zwei Jogger, die nebeneinander liefen. Auf mein Klingeln hin wollte der rechts laufen Jogger auf die linke Seite und der links laufende Jogger auf die rechte Seite. Getroffen (im wahrsten Sinne des Wortes) haben Sie sich in der Mitte. Aber zumindest gelacht haben wir alle drei |
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#18 (permalink) | |
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Konsequenterweise muss man aber auch anmerken das für Radfahrer, die an Kraftfahrzeugen vorbeifahren, die gleichen Abstände gelten. Aber wie die Praxis zeigt, reichen den meisten Radfahrern dabei wesentlich geringere Abstände, insbesondere an roten Ampeln, wenn man sich unbedingt zwischen Fahrzeug und Randstein hindurch quetschen muss.
Wenn man diese Wege an der Wertach nun als Fahrbahn ansehen will, gilt für Fußgänger folgendes: "§25 Fußgänger (1) ... Benutzen sie die Fahrbahn, so müssen sie innerhalb geschlossener Ortschaften am rechten oder linken Fahrbahnrand gehen;..." Schön das sich viele Fahrradfahrer auch immer alles so hinbiegen wie es ihnen besser gefällt.
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Zuletzt geändert von RaHo, am 30.04.2012 um 09:46 Uhr
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#19 (permalink) | |
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Mir als Radler, der den Weg an der Wertach oft benutzt, ist es eigentlich total egal, ob die Fussgänger rechts oder links laufen, solange sie sich für eine Seite entscheiden, und dann auch auf dieser bleiben. Es ist ja kein Gehemnis, dass diese Strecke auch von sehr vielen Radfahrern benutzt wird, muss ich dann also als Fussgänger zwingend dauernd hin und her laufen oder zu fünft nebeneinander? Genausowenig, wie ich als Radler durch rücksichtloses und/oder zu schnelles Fahren den Fussgängern das Leben schwer machen muss, muss ich als Fußgänger durch völlig unkoordiniertes und unvorhersehbares Verhalten die Radler in den Wahnsinn treiben. |
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#20 (permalink) | |
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Vorschlag
Die Verkehrsteilnehmer nehmen Rücksicht und halten sich an Regeln; die Polizei überwacht deren Einhaltung, und kontrolliert an Unfallschwerpunkten. Die Stadt Augsburg entschärft Gefahrenstellen; ein durchdachtes Konzept schafft die Voraussetzungen dafür, dass alle Verkehrsteilnehmer sicher und zügig ans Ziel kommen. Die AZ schließlich berichtet ausgewogen, recherchiert Hintergründe und versucht im Sinne der Diskussionskultur in Zukunft auf Begriffe wie Radl-Rowdys, automobile Aggressoren oder fanatische Fußgänger zu verzichten. So könnte es funktionieren. |
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#21 (permalink) | |
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Mea culpa, ich bezog mich auf die Regelung außerhalb geschlossener Ortschaften. Wobei der Weg an der Wertach natürlich unter keine dieser Regelungen fallen sollte. Aber wie gesagt, ich habe an jedem Rad eine Klingel und benutze die auch. Hatte da ehrlich gesagt auch nie Probleme mit Fußgängern. Die meisten laufen auch so, dass man ohne größere Probleme einfach vorbei radeln kann. Ich selber laufe und jogge übrigens immer links, auch im Wald. Was aber nicht stimmt ist der Abstand beim rechts Vorbeifahren an den Autos an einer roten Ampel. Da ist nur von ausreichend Abstand die Rede, nicht von den 1,5m, die Autofahrer beim Überholen von Radfahrern einhalten müssen. Sonst könnte man die Regel gleich kippen. Vor allem stehen die Autos in dem Fall, an der roten Ampel, daher ist ein so großer Abstand auch gar nicht nötig. § 5 Absatz 8 der StVO: "(8) Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Radfahrer und Mofa-Fahrer Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen." Ja so sollte es sein und würde funktionieren wenn alle mitmachen. Sie Utopist! |
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Zuletzt geändert von hrafnagaldr, am 30.04.2012 um 10:03 Uhr
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#22 (permalink) | |
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Beim gesamten Bereich Moritzplatz/Rathausplatz handelt es sich allerdings um eine Fußgängerzone, in denen Radfahrer sowie diverse motorisierte Verkehrsteilnehmer nur "geduldet" sind. Insofern dürfen die Fußgänger da wild hin- und herspringen, wie sie wollen. Halte ich aber für kein großes Problem. Wenn ich da fahre, bin ich darauf eingestellt und fahre halt im Zweifelsfall entsprechend langsam. Immer noch besser als dort gar nicht fahren zu dürfen. Genauso mache ich allerdings auch als Fußgänger einen kurzen Schulterblick, wenn ich die Straßenseite wechsle. Vorrang hin oder her. |
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#23 (permalink) | |
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Ausnahmen bestätigen die Regel. Beispiel Eserwall-/Rote-Torwall-Straße. Führt an der Einmündung Spitalgasse regelmäßig zu unschönen Situationen. Auf der Fahrbahn ist zwar ein Radwegsymbol mit zwei Richtungspfeilen. Ob das für die Autofahrer allerdings auch halbwegs zu erkennen ist, steht auf einem anderen Blatt. Besonders wenn sie vom Th.-Heuss-Platz kommend links einbiegen... |
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Zuletzt geändert von prawnking, am 30.04.2012 um 10:42 Uhr
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#24 (permalink) | |
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@RaHo Da irren Sie sich. Der 1,50 Meter Abstand (diese 1,5 Meter kommen übrigens aus der Rechtssprechung und nicht aus der StVO) ist ein Richtmaß für den fließenden Verkehr, d.h. die sind zu berücksichtigen, wenn ein fahrender Autofahrer an einem fahrenden Fahrradfahrer vorbeifährt. Und natürlich auch wenn ein fahrender Fahrradfahrer an einem fahrenden Autofahrer vorbeifährt. Wenn ein Auto an der Ampel steht und der Fahrradfahrer dann daran vorbei bis vor zur Ampel vorbeifährt dann sind dabei wesentlich geringer Abstände erlaubt, da die Gefahrensituation eine ganz andere ist. Solltem 4 Fahrradfahrer hintereinander an der Ampel stehen dann kann auch ein Autofahrer an diesen stehdenden Fahrradfahrern mit einem geringeren Abstand bis zur Ampel vorfahren. Leider ist den meisten Autofahren nicht bewusst, welche enormes Gefährdungspotential beim Überholen mit einem zu geringen Sicherheitsabstand zu den Radfahrern besteht. Hier wäre eine flächendeckende Aufklärung wünschenswert und notwendig.
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#25 (permalink) | |
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Welcher Autofahrer hält sich an die Geschwindigkeitsbeschränkungen?
Mal ganz ehrlich: Welcher Autofahrer hält sich an die Geschwindigkeitsbeschränkungen? Wer fährt in der Zone 30 auch wirklich, wirklich 30?!!! Wer fährt innerhalb geschlossener Ortschaften maximal 50? Wer bitte? Ich wette 100.000.000 Euro, maximal 10 % aller Autofahrer!!! Ich fahre selbst Fahrrad und Auto und wenn sie in einer Zone 30 mal wirklich 30 fahren, was bei den heutigen Auto wirklich ncith einfach ist, dann haben sie im nu 2, 3 andere hinter sich "hängen", die ihnen provozierend dicht auffahren!!! Ich wurde auchsschon öfter in einer 30ger Zone überholt, trotz Schule in der Straße!!!
Wenn sie in allen 30-Zonen Radarfallen verstecken, hat nach einem Jahr halb Augsburg keinen Führerscheinb mehr!!!
Es gibt nicht DIE BÖSEN KAMPFRADLER, das Porblem sind nicht die bösen Radfahrer, DAS PROBLEM IST DIE RÜCKSICHTLOSIGKEIT IN DIESER GESELLSCHAFT ganz allgemein, auch und vorallem unter Autofahrern!!! Außerdem gibt es kein zusammenhängendes Radwegenetz und total undurchdachte Radwege-Situationen, die einen geradezu dazu zwingen, wenn man halbwegs vorankommen will mit dem Rad, sich "verkehrswiedrig" zu verhalten!!! Baut erstmal richtige Radweg, bevor ihr Radfahrer kontrolliert! 60 Jahre lang nur herumgepfusche im Radwegebau! In Städten wie Karlsruhe, Freiburg oder Münster gibt es Radwege, die diesen Namen auch verdienen schon seit über 20 Jahren!!!
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#26 (permalink) | |
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Da hat die Polizei beim Spiel Bayern gg. Dortmund kontrolliert, da Autofahrer hier anscheinend überhaupt nicht links abbiegen dürfen. Es wurden einige Autos rausgezogen beim Murdock's. |
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#27 (permalink) | |
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#28 (permalink) | |
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#29 (permalink) | |
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Ja, und? Ist Überholen in einer 30er-Zone vielleicht verboten? Wenn einer zu langsam fährt, dann darf man ihn überholen. |
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#30 (permalink) | |
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Jo nur wenn der Fahrradtacho schon 35kmh anzeigt mutet es in der 30er Zone halt schon komisch an, wenn die Autos noch immer an einem vorbei schießen. Vor allem bei 35kmh bei einem genau eingestellten Fahrradtacho auf dem Tacho eines Autos schon 40kmh sind. |
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