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#76 (permalink) | |
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Äußerst erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 9/24/07 Beiträge: 19802 |
So bedauerlich es ist, daß ein Mensch ums Leben kam. Aber mal Hand aufs Herz! Wer sich aufführt, wie Jack Nicholsen in "Shining", braucht sich nicht zu wundern, wenn dieses Verhalten Reaktionen auslöst, welche so dann nicht gewollt und tragischerweise unumkehrbar sind! |
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#77 (permalink) | |
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Wie würden sie denken, wenn Sie der Beamte wären. Ich nehme mal an, dass sie sich natürlich des Friedens willen den Kopf spalten lassen würden.
Aha |
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#78 (permalink) | |
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Ich unterstelle gar nichts. Ich erlaube mir zu unterscheiden zwischen notwendig, angemessen, vermeidbar und rechtmäßig. |
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#79 (permalink) | |
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Wahrscheinlich! Wenns ihm privat passiert wäre, würde er auf die Polizei schimpfen, weil "sie so lange" gebraucht haben! |
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#80 (permalink) | |
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Die Notwendigkeit kann wohl keiner hier im Forum klären. Da keiner von uns dabei war. |
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#81 (permalink) | |
würde von so einem Poster auch nichts anderes erwarten. |
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#82 (permalink) | |
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Bei einem Angriff mit einem Beil ist es notwendig den Angriff abzuwehren, angemessen und nicht vermeidbar! Und daher rechtmäßig! |
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#83 (permalink) | |
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#84 (permalink) | |
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Die Frage ist eher, ob es notwendig und verhältnismäßig war, die Festnahme so durchzuführen und nicht wegen der absehbaren Probleme durch die momentane psychische Verfassung (und die Bewaffnung) des Verdächtigen auf eine Einheit mit der dafür notwendigen Ausrüstung und Taktik zu warten. |
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#85 (permalink) | |
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Wer sagt eigentlich, dass man abwarten konnte? |
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#86 (permalink) | |
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Vorausgesetzt, Sie haben keine besseren Quellen, als die paar dürren Sachverhaltsrudimente, die bislang in den Online-Zeitungen standen: Sie haben keine Ahnung ob die Tötung dieses Mannes "völlig unnötig" war; keiner hier weiß, was vorgefallen ist. Diese Unterstellung ist damit (zumindest) "frech". Auf Basis des bislang bekannten Tatsachen ist zwischen (1.) einer notwendigen, angemessenen und berechtigten Tötung über (2.) ein übereiltes, zweifelhaftes Vorgehen bis hin zu (3.) einer perfiden Ermordung/Hinrichtung des Getöteten alles denkbar. Alles bleibt Spekulation.
Wieder vorausgesetzt, dass Sie keine besseren Quellen haben, als die bisherigen Zeitungsartikel: Sie haben keinen Sachverhalt, auf den man die Begriffe "notwendig, angemessen, vermeidbar und rechtmäßig" anwenden könnte. |
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#87 (permalink) | |
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Man kann einen Angriff auch herbeiführen............. Aus dem Artikel: Nach Angaben der Staatsanwaltschaft versuchten die Polizisten in die Wohnung des Mannes zu gelangen. Dabei wurden sie von dem 47-Jährigen angegriffen. Hmmmm............versuchten sie................haben wohl "Sesam öffne dich" gerufen............oder eher die Türe eingetreten? Offensichtlich hatte sich der Mann ja wieder etwas beruhigt und sich in seine Wohnung zurückgezogen. Warum sollte es unvermeidbar gewesen sein, zu diesem Zeitpunkt gewaltsam in seine Wohnung einzudringen? |
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#88 (permalink) | |
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Der Typ war, als die Beamten eintrafen, in seiner Wohnung und den Artikeln kann man keine Anhaltspunkte auf eine zu diesem Zeitpunkt gegenwärtige Gefährdung anderer entnehmen. Diese ergab sich erst dann, als die Beamten in seine Wohnung gelangen/ eindringen wollten. |
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#89 (permalink) | |
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Es versteht sich von selbst, dass wir nur mit vorhandenen Informationen diskutieren und Meinungen äußern können. Wenn das unangemessen ist, können wir das Forum schließen. |
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#90 (permalink) | |
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Was würde denn dagegen sprechen, wenn sich der Mann wie sie schreiben beruhigt hat, mit ihm Kontakt auf zunehmen. Das ist polizeilicher Alltag und nur Normal. Hätte er in der Wohnung weiter gewütet wären die Beamten doch sicherlich nicht in die Wohnung gegangen sondern hätten auf Verstärkung gewartet. Womit wir wieder bei der Einzelfallentscheidung der Beamten vor Ort wären. Vielleicht nahmen sie ja an, dass es sich wieder beruhigt hatte und er rastete dann wiede aus, als sie sich als Polizei zu erkennen gaben.
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