Mittwoch, 22. Mai 2013

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Tödlicher Einsatz in Aichach: Ermittlungen ergaben, dass Polizist in Notwehr handelte
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07.05.2012 16:15 Uhr
Stadtwanderer
Äußerst erfahrenes Mitglied


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Beiträge: 19802

So bedauerlich es ist, daß ein Mensch ums Leben kam. Aber mal Hand aufs Herz!

Wer sich aufführt, wie Jack Nicholsen in "Shining", braucht sich nicht zu wundern, wenn dieses Verhalten Reaktionen auslöst, welche so dann nicht gewollt und tragischerweise unumkehrbar sind!

________
ภูมิปัญญาของมังกรสอนเรา: "ใครมีสูงเป้าหมายสูงและต้องบินต้านลม "!

07.05.2012 16:19 Uhr
epicrates
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Beiträge: 16

 

Zitat von jerose
 

 

Rechtmäßig! Das ist natürlich das Wichtigste. Der Mann wurde rechtmäßig erschossen. Applaus!!  Nein!

Wie würden sie denken, wenn Sie der Beamte wären. Ich nehme mal an, dass sie sich natürlich des Friedens willen den Kopf spalten lassen würden.

 

Aha

07.05.2012 16:19 Uhr
jerose
Sehr erfahrenes Mitglied


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Beiträge: 1823

 

Zitat von MaQn
 

 


Die Unterstellung, dass alles "hingeredet" ist die absolute    Frechheit. Sie unterstellen den Polizeibeamten Straftaten    begangen zu haben. Und zwar nicht nur eine simple    Beleidigung sondern ein Tötungsdelikt!

Ich unterstelle gar nichts. Ich erlaube mir zu unterscheiden zwischen notwendig, angemessen, vermeidbar und rechtmäßig.

07.05.2012 16:21 Uhr
MaQn
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Beiträge: 17

 

Zitat von epicrates

 

Wie würden sie denken, wenn Sie der Beamte wären. Ich nehme mal an, dass sie sich natürlich des Friedens willen den Kopf spalten lassen würden.

 

Aha

 Wahrscheinlich! Wenns ihm privat passiert wäre, würde er auf die Polizei schimpfen, weil "sie so lange" gebraucht haben!

07.05.2012 16:21 Uhr
epicrates
Mitglied


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Beiträge: 16

Die Notwendigkeit kann wohl keiner hier im Forum klären. Da keiner von uns dabei war.

07.05.2012 16:22 Uhr
epicrates
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Beiträge: 16

Zitat von MaQn
 

 

 Wahrscheinlich! Wenns ihm privat passiert wäre, würde er auf die Polizei schimpfen, weil "sie so lange" gebraucht haben!

würde von so einem Poster auch nichts anderes erwarten.

07.05.2012 16:23 Uhr
MaQn
Mitglied


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Beiträge: 17

 

Zitat von jerose

 

Ich unterstelle gar nichts. Ich erlaube mir zu unterscheiden zwischen notwendig, angemessen, vermeidbar und rechtmäßig.

 Bei einem Angriff mit einem Beil ist es notwendig den Angriff abzuwehren, angemessen und nicht vermeidbar! Und daher rechtmäßig!

07.05.2012 16:28 Uhr
jerose
Sehr erfahrenes Mitglied


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Beiträge: 1823

 

Zitat von epicrates
 

würde von so einem Poster auch nichts anderes erwarten.

Soso..............

07.05.2012 16:30 Uhr
Ch. aus D.
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Beiträge: 4914

 

Zitat von MaQn

 

 Bei einem Angriff mit einem Beil ist es notwendig den Angriff abzuwehren, angemessen und nicht vermeidbar! Und daher rechtmäßig!

 Die Frage ist eher, ob es notwendig und verhältnismäßig war, die Festnahme so durchzuführen und nicht wegen der absehbaren Probleme durch die momentane psychische Verfassung (und die Bewaffnung) des Verdächtigen auf eine Einheit mit der dafür notwendigen Ausrüstung und Taktik zu warten. 

07.05.2012 16:31 Uhr
MaQn
Mitglied


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Beiträge: 17

 

Zitat von Ch. aus D.

 

 Die Frage ist eher, ob es notwendig und verhältnismäßig war, die Festnahme so durchzuführen und nicht wegen der absehbaren Probleme durch die momentane psychische Verfassung (und die Bewaffnung) des Verdächtigen auf eine Einheit mit der dafür notwendigen Ausrüstung und Taktik zu warten. 

 Wer sagt eigentlich, dass man abwarten konnte?

07.05.2012 16:35 Uhr
spacevulture
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Beiträge: 5794

 

Zitat von jerose
Trotzdem ist der Mann tot..............und das völlig unnötig.

Vorausgesetzt, Sie haben keine besseren Quellen, als die paar dürren Sachverhaltsrudimente, die bislang in den Online-Zeitungen standen: Sie haben keine Ahnung ob die Tötung dieses Mannes "völlig unnötig" war; keiner hier weiß, was vorgefallen ist. Diese Unterstellung ist damit (zumindest) "frech".

Auf Basis des bislang bekannten Tatsachen ist zwischen (1.) einer notwendigen, angemessenen und berechtigten Tötung über (2.) ein übereiltes, zweifelhaftes Vorgehen bis hin zu (3.) einer perfiden Ermordung/Hinrichtung des Getöteten alles denkbar. Alles bleibt Spekulation.

Zitat von jerose
Ich erlaube mir zu unterscheiden zwischen notwendig, angemessen, vermeidbar und rechtmäßig.

Wieder vorausgesetzt, dass Sie keine besseren Quellen haben, als die bisherigen Zeitungsartikel: Sie haben keinen Sachverhalt, auf den man die Begriffe "notwendig, angemessen, vermeidbar und rechtmäßig" anwenden könnte.

07.05.2012 16:37 Uhr
jerose
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Beiträge: 1823

 

Zitat von MaQn
 

 

 Bei einem Angriff mit einem Beil ist es notwendig den Angriff abzuwehren, angemessen und nicht vermeidbar! Und daher rechtmäßig!

Man kann einen Angriff auch herbeiführen.............

Aus dem Artikel:

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft versuchten die Polizisten in die Wohnung des Mannes zu gelangen. Dabei wurden sie von dem 47-Jährigen angegriffen.

Hmmmm............versuchten sie................haben wohl "Sesam öffne dich" gerufen............oder eher die Türe eingetreten?

Offensichtlich hatte sich der Mann ja wieder etwas beruhigt und sich in seine Wohnung zurückgezogen. Warum sollte es unvermeidbar gewesen sein, zu diesem Zeitpunkt gewaltsam in seine Wohnung einzudringen?

07.05.2012 16:37 Uhr
Ch. aus D.
Sehr erfahrenes Mitglied


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Beiträge: 4914

 

Zitat von MaQn

 

 Wer sagt eigentlich, dass man abwarten konnte?

 Der Typ war, als die Beamten eintrafen, in seiner Wohnung und den Artikeln kann man keine Anhaltspunkte auf eine zu diesem Zeitpunkt gegenwärtige Gefährdung anderer entnehmen. Diese ergab sich erst dann, als die Beamten in seine Wohnung gelangen/ eindringen wollten.

07.05.2012 16:41 Uhr
jerose
Sehr erfahrenes Mitglied


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Registriert seit: 3/8/08
Beiträge: 1823

 

Zitat von spacevulture
 

 

Vorausgesetzt, Sie haben keine besseren Quellen, als die paar dürren Sachverhaltsrudimente, die bislang in den Online-Zeitungen standen: Sie haben keine Ahnung ob die Tötung dieses Mannes "völlig unnötig" war; keiner hier weiß, was vorgefallen ist. Diese Unterstellung ist damit (zumindest) "frech".

 

Wieder vorausgesetzt, dass Sie keine besseren Quellen haben, als die bisherigen Zeitungsartikel: Sie haben keinen Sachverhalt, auf den man die Begriffe "notwendig, angemessen, vermeidbar und rechtmäßig" anwenden könnte.

Es versteht sich von selbst, dass wir nur mit vorhandenen Informationen diskutieren und Meinungen äußern können. Wenn das unangemessen ist, können wir das Forum schließen.

07.05.2012 16:42 Uhr
epicrates
Mitglied


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Registriert seit: 5/7/12
Beiträge: 16

Was würde denn dagegen sprechen, wenn sich der Mann wie sie schreiben beruhigt hat, mit ihm Kontakt auf zunehmen. Das ist polizeilicher Alltag und nur Normal. Hätte er in der Wohnung weiter gewütet wären die Beamten doch sicherlich nicht in die Wohnung gegangen sondern hätten auf Verstärkung gewartet.

Womit wir wieder bei der Einzelfallentscheidung der Beamten vor Ort wären.

Vielleicht nahmen sie ja an, dass es sich wieder beruhigt hatte und er rastete dann wiede aus, als sie sich als Polizei zu erkennen gaben.

 

Schlagworte

Aichach | Polizei | Polizeieinsatz


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