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#1 (permalink) | |
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Augsburg: Polizei beschlagnahmt in Redaktion Daten eines Foren-Nutzers
Augsburgs Ordnungsreferent Volker Ullrich geht mit Hilfe eines Anwalts, der Polizei und der Justiz gegen einen Nutzer unseres Online-Forums vor. Der Grund: Er fühlt sich beleidigt.
Einsatz in Redaktion: "Völlig unverhältnismäßig und überzogen" Die Beschlagnahme von Daten eines Nutzers des Internetforums unserer Zeitung hat bundesweit Empörung ausgelöst. Journalistenverbände und Politiker äußerten Unverständnis über den Polizeieinsatz in den Augsburger Redaktionsräumen am Montag. Auch im... Einsatz in Redaktion: "Völlig unverhältnismäßig und überzogen" Beschlagnahme von Daten: "Der falsche Weg" Politiker, wie Volker Ullrich, müssen sich nicht beleidigen lassen. Aber sie sollten ein dickeres Fell haben als Menschen, die nicht in der Öffentlichkeit stehen. Beschlagnahme von Daten: "Der falsche Weg" |
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Zuletzt geändert von Anonyme, am 30.01.2013 um 08:36 Uhr
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#2 (permalink) | |
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Ich finde es gut, dass die AA die Daten nicht heraus geben wollte. Schließlich hat sich die AA bereit erklärt den entsprechenden Beitrag zu löschen. Dies funktioniert auch, wenn man einen Beitrag den Mods melden, wenn es für einen eine Beleidigung ist. |
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#3 (permalink) | |
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Herr Ullrich hat ein Recht auf straf- und zivilrechtliche Verfolgung des Beleidigers. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Gut, daß das die Justiz auch so sieht, die ihm letztendlich dann doch noch zu seinem Recht verhalf. |
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#4 (permalink) | |
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Niemand muss sich öffentlich, auch aus der Anonymität heraus, beleidigen lassen. Auch, wenn die Moderation bzw. Administration eingeschritten ist, hat sich derjenige wohl einer Beleidigung strafbar gemacht, da der Beitrag ja für eine gewisse Zeit zu lesen war. Interessant wärs allerdings, zu erfahren, um welchen User es sich dabei gehandelt hat... |
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#5 (permalink) | |
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Warum hat er nicht diese Frage gestellt? Könnte es sein, dass eventuell..... oder wird dies auch vor Gericht als Beleidigung gewertet.
Auch dieser Smiley
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#6 (permalink) | |
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Dies ist vollkommen richtig. Man ist aber als Beleidigter nicht gezwungen einen Unterlassungsanspruch oder eine Anzeige zu erstatten. Getreu dem Motto: Man kann aber man muss nicht. Dies muss aber jeder mit sich selbst ausmachen. MIr hat die Löschung des Beitrages vollkommen ausgereicht. Wobei ich die Mods darauf hingewiesen habe, dass ich eine Löschung der Beleidigung gegenüber meiner Person verlange. Die Löschung wurde ohne Probleme durchgeführt. PS: Ich werde keinerlei Namen nennen. |
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#7 (permalink) | |
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Wir bestimmt ein ganz großes Plus auf der politischen Weste sein, wenn man gerade mit sowas bekannt wird... |
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#8 (permalink) | |
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Ich hoffe, dass die Name nicht öffentlich wird. |
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#9 (permalink) | |
Wäre irgendwie auch rufschädigend, ne? |
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#10 (permalink) | |
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...wer den Thread rausgruschtelt, kann schon zwei Verdächtige ausmachen... P.S.: Ich finde, es kommt halt immer drauf an, wer wen wo beleidigt. Wenn Sie (bzw. Ihr Avatar) mich (bzw mein Avatar) hier einen Schofdepp heißen, denk ich mir: "Jawoll. Grüß Gott." Würden Sie mich irgendwo im richtigen Leben beleidigen, kanns sein, dass ich Sie ignoriere oder auslache. Wirft man einem Ordnungsreferenten, einer Person des öffentlichen Lebens öffentlich und für jedermann sichtbar Rechtsbeugung vor, ist das schon ein harter Hund und hat andere Ausmaße. Da würd ich auch nicht mit mir spaßen lassen. |
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#11 (permalink) | |
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Zu wenig zu tun?
Die Foren der AZ werden im allgemeinen gut von der Redaktion betreut. Wenn jemand gegen die Netiquette verstoesst, wird da schnell mal was geloescht. Das ist richtig so, Diskussionen muessen sachlich bleiben. Gerade wenn man anonym schreibt. Wenn aber eine Person des oeffentlichen Lebens nichts besseres zu tun hat, als sich die Foren der AZ zu patroulieren, dann muss ich mir schon selber an den Kopf fassen. Lieber Herr Ulrich, nachdem Sie sicherlich auch diesen Beitrag lesen - warum bemuehen Sie all diese Rechtsmittel, den Aufwand von Polizei und Staatsanwaltschaft, nur um jemanden zu belangen, dessen Beitrag von vielleicht zwei Dutzend Leuten gelesen wurde, bevor er geloescht wurde? Da geht es doch in jedem Bierzelt haerter zur Sache. Da koennten Sie doch drueber stehen. |
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#12 (permalink) | |
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Nein. Aber bei besonders ehrabschneidenden Beleidigungen ist es das verbriefte Recht des Geschädigten, den Schädiger zur Rechenschaft zu ziehen. Ich hoffe, das tut dem Beleidiger so richtig weh. Wer aus der Anonymität des Internets andere beleidigt und auch noch darauf zählt, schadlos davonzukommen, ist ein Feigling. |
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#13 (permalink) | |
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es ist schwierig abzuschätzen wenn mann die strittigen Äußerungen nicht kennt ob sie wirklich beleidigend waren. |
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#14 (permalink) | |
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nun ja, grundsätzlich gebe ich @lumpensammler schon recht. Aber ich glaube auch, dass sich viele Forenmitglieder immer wieder mal beleidigt fühlten, bzw. sich manche ab und an auch mal an die eigene Nase mit ihren Äußerungen fassen (was auch für mich Gültigkeit hat Wegen einer Beleidigung (wird strafrechtlich grundätzlich nur bei Strafantrag verfolgt, was die geringe Wertigkeit dieser Straftat zeigt) wird hier doch schon ein großer Aufwand betrieben und ordentliche Geschütze aufgefahren. Wäre interessant zu wissen, ob seitens der Jusitz auch so gehandelt worden wäre (Durchsuchung- und Beschlagnahmeanordnung) , wenn dieser oder jener User so vorgegangen wäre und es sich nicht um einen (auf)stebenden Politiker im Stadtrat handelt, der Karriere machen will. Ich bin mir da auch nicht so sicher, ob sich Herr Ullrich da (politisch) einen Gefallen gemacht hat. |
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#15 (permalink) | |
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Zuznächst mal ist die Frage des öffentlichen interesses zu klären, im Rahmen des Strafrechts. In der Regel wird dieses öffentliche Interesse verneint und auf den Zivilrechtsweg verwiesen . Warum hier bei Hr.Ullrich anders verfahren wird,wirft schon Fragen auf.
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