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#76 (permalink) | |
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Zuletzt geändert von Anonyme, am 06.02.2013 um 20:19 Uhr
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#77 (permalink) | |
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#78 (permalink) | |
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Ich als Arbeitssuchende wäre zu meinen AfA Betreuer ( hau mich weg, heist das jetzt so? ). würde fragen ob das sein ernst ist, und würde die Entschuldigung annehmen. Aber man muss ja mit alles in die Zeitung.
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#79 (permalink) | |
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Ja, muss man - weil sich sonst nichts ändert. |
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#80 (permalink) | |
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Äußerst erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 9/24/07 Beiträge: 19802 |
Und wir haben es wieder in die oberste "Presseinstanz" geschafft! Grins! |
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#81 (permalink) | |
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Geb dir Recht, aber manche Sachen kann man in einem persönlichen Gespräch auch regeln. So zwischen Arbeitssuchenden und Arbeitsvermittler. |
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#82 (permalink) | |
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Nächstens verlangt er, eine Frau soll fürn Fünfer die Beine breit machen, das faule Luder^^. Arbeitspflicht für alle und Tabus gibt esnicht. Ist ne harte Formulierung, aber das geht nicht mehr anders |
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#83 (permalink) | |
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+++damit Sie sich nicht allzu wohl fühlen hier, meine Feststellungen: --- die Mühe der Anmeldung wäre nicht notwendig gewesen, melden Sie sich vorher noch bei der VHS an für einen Rechtschreibkurs --- wenn Ihre 20-jährige Tochter nicht selbst zur AfA kann um die Sache zu klären, sondern noch Ihre Hilfe benötigt, dann ... --- woher wissen Sie, wie die Zeitung zu dieser Geschichte gekommen ist ; die Entschuldigung wurde anscheinend angenommen
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#84 (permalink) | |
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Das wird schon wieder so hingestellt das eine Stelle an der Bar einem Job als Prostituierte gleich gestellt ist. Sicherlich wird es Damen geben die da nicht gleich hysterisch reagieren und dankbar für die Arbeitsstelle sind. Der Fehler lag zwar im Arbeitsamt, aber als Konsequenz gibt es in Zukunft halt nun keine Jobs in dem Bereich! Nur gut das es keine Arbeitslose gibt! |
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#85 (permalink) | |
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Ich möchte mich bei Ihnen wegen meiner Rechtschreibfehler entschuldigen und mich bei denjenigen jetzt schon bedanken welche darüber hinwegsehen. Es freud mich natürlich wenn man in einem Forum so begrüßt wird. Trotz allem möchte ich allen AfA Mitarbeitern meinen Dank aussprechen, welche meiner Freundin mit fast 54 Jahren eine neue Arbeit vermittelt haben. |
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#86 (permalink) | |
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#87 (permalink) | |
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Im Gegenteil. Ich bin sehr für die Gleichstellung der Frau. Gleichstellung bedeutet Augenhöhe. Sie möchten in der Gleichstellung immer etwas gleicher sein... die Privilegien sollten schon bleiben, gell? Und die Meinung, dass Frauen auch die Besseren Männer sind auch... und Frauen sollten zwar die Männerdomainen aufmischen (Quote hier... Männer in "Elternzeit dort) Männer sollten aber ja nicht in Frauenthemen rumpfuschen - da kennen die sich ja nicht aus.... Merken Sie eigentlich, wie sexistisch Sie sind? |
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#88 (permalink) | |
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Denksportaufgabe für Sie: was ist proofreading?
1. Ich habe bei dem "Schmarrn" mitgelesen, bin mit Vielem nicht einverstanden, aber "Gleichstellung" war nicht dabei 2. Wo immer "Fashioncats" tätig sind, vllt. trügt mich meine Ahnung, aber in einem PUFF zu arbeiten, was immer die Stellenbeschreibung hergibt, MUSS nicht gefallen, stört eine Curicullum Vitae, wenn Sie wissen, was ich meine. 3. Der Fehler liegt nicht im Arbeitsamt - in dem Bereich sind vermutlich die "besten Stellen" schon besetzt
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#89 (permalink) | |
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Vielleicht ... dann § 180a
Oh, die 70er In Vergina & Maryland ist Oralverkehr immer noch Straftatbebstand, und in den 70er gibt es einige die für den Spaß, 3-10 Jahre bekommen haben. ................................................................ § 180a Förderung der Prostitution http://de.wikipedia.org/wiki/Zuh%C3%A4lterei (1) Wer gewerbsmäßig einen Betrieb unterhält oder leitet, in dem Personen der Prostitution nachgehen und in dem 1. diese in persönlicher oder wirtschaftlicher Abhängigkeit gehalten werden oder 2. die Prostitutionsausübung durch Maßnahmen gefördert wird, welche über das bloße Gewähren von Wohnung, Unterkunft oder Aufenthalt und die damit üblicherweise verbundenen Nebenleistungen hinausgehen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Ebenso wird bestraft, wer 1. einer Person unter achtzehn Jahren zur Ausübung der Prostitution Wohnung, gewerbsmäßig Unterkunft oder gewerbsmäßig Aufenthalt gewährt oder 2. eine andere Person, der er zur Ausübung der Prostitution Wohnung gewährt, zur Prostitution anhält oder im Hinblick auf sie ausbeutet. |
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Zuletzt geändert von Taipan, am 06.02.2013 um 21:42 Uhr
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#90 (permalink) | |
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ja do schau her ...
... und der Ihrige für mich mit am aufschlussreichsten
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