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#31 (permalink) | |
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Wenn Sie unter "viel los" verstehen, dass man mit dem Fahrrad nicht mehr durchfahren kann, dann stimmts mit den "eigentlich meisten Leuten". Der Fußgänger auf dem Hochablasssteg wechselt gerne angesichts der Aussicht die Richtung und die Seite und sieht sich nicht zuerst um ob da vielleicht ein Radler kommt der im verbleibenden Meter Zwischenraum durchfahren will. Noch schlimer auf dem Steg zu Landzunge zwischen Kuhsee und Lech. Noch schlimmer bei angeleinten Hunden und Fahrradanhängern. Gleiche Situation Wintergasse: Radler fahren entgegen der Einbahnstraße und beschimpfen Autofahrer welche zu eng an ihnen verbeifahren.
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#32 (permalink) | |
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In der gesamten StVO ist nur von ausreichendem Abstand die Rede.
Meine Empfehlung zum Thema: ADFC: Seitliche Sicherheitsabstände - Fachwissen für den Fahrradalltag Auch das Argument das an der Ampel die Autos ja stehen würden ist nicht sehr stichhaltig. Schließlich wurden die großen Abstände in den Gerichtsurteilen mit den während der Fahrt unweigerlich auftretenden Pendelbewegungen von Radfahrern begründet. Da sich an der Ampel der Radfahrer aber weiterhin bewegt, sind auch die entsprechenden Abstände weiterhin einzuhalten. |
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#33 (permalink) | |
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Eine sehr gewagte These. Zumal ich eigentlich noch keinen Pkw gefahren bin, dessen Tacho die korrekte Geschwindigkeit angezeigt hätte. Meist werden 8 bis 10 km/h zuviel angezeigt. Heißt: Wenn der Pkw-Tacho 30 km/h zeigt, dann fährt er in Wirklichkeit vielleicht 20 km/h.
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#34 (permalink) | |
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Solche Behauptungen hört man sehr häufig von Anwohnern. Wird dann aber wirklich einmal die Geschwindigkeit kontrolliert, werden oft nur kleine einstellige Prozentzahlen an Verstößen registriert. |
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#35 (permalink) | |
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Was ja logisch ist. Durch Anwohner "defühlte" Geschwindigkeiten sind nicht existent. Den richtigen Wert kennt nur eine exakte Messung. |
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#36 (permalink) | |
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Für Dich noch mal zum mitschreiben, man kann ja nicht von allen hier ein Minnimum an Intelligenz erwaten : Es geht nicht um´s überholen ansich! ... Wenn ich in der Zone 30 mit 35 km/h unterwegs bin, und von einem anderen KFZ mit mindestens 50 bis 60 km/h überholt werde, und das auch noch vor einer Schule (Z.B. in der Friedrich-Ebert-Straße genau so passiert!), dann ist das eine Straftat! Nochmal Dein Zitat: "... wenn einer langsam fährt, dann darf man ihn überholen ..." In der Zone 30 sind 30 km/h MAXIMUM! Da hat niemand einen anderen zu überholen! Jetzt auch für Dich klar? ... |
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#37 (permalink) | |
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Wenn man dann genau hinschaut sind es teilweise die Anwohner selbst, die sich nicht daran halten. Man fährt ja nach Gefühl. |
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#38 (permalink) | |
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Ja richtig. Und wenn ich 35kmh fahre, stehen am PKW-Tacho 40kmh. Nichts anderes hab ich gesagt. Ein Fahrradtacho arbeitet nur sehr genau, da man einfach den Radumfang auf den mm genau messen und die Werte eintragen kann. D.h. ein PKW sieht hinter mir fahrend in einer 30er Zone selber schon 40kmh auf dem Tacho und gibt nochmal ordentlich Gas zum Überholen. Dann steht er meist locker bei 60kmh. |
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#39 (permalink) | |
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Frage: Wie sehen Sie das ein Autofahrer 60,70 Kilometer pro Stunde fährt? Verraten Sie uns den Trick. 30 km/h gilt in Wohngebieten wenn es ein Schild vorschreibt. zum Beispiel Übrigens halten sich auch einige Radfahrer nicht an die 30 km/h |
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#40 (permalink) | |
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Richtig, für die allgemeine Formulierung des Sicherheitsabstandes in der StVO, da ja nach vielerlei Kriterien abgewogen werden muss. Je nach Fahrzeug je nach zu überholendem Verkehrsteilnehmer sind die dann festgelegt, so z.B. urteilte das OLG Brandenburg. Beim Überholen von Radfahrern mit einem Auto gilt in eigentlich allen Urteilen: 1,5-2m (2m, wenn ein Kind transportiert wird). Wenn ich allerdings im überholt werden den linken Außenspiegel mit der Hand einklappen könnte, sind die wohl eindeutig unterschritten. vgl.:. OLG Brandenburg irgendwann 2011: Die Größe des einzuhaltenden Seitenabstandes richtet sich nach der eigenen Fahrzeugart des Überholers, der Fahrgeschwindigkeit, den Fahrbahnverhältnissen, dem Wetter und nach den Eigenarten des Eingeholten, wobei die Seitenabstände zum Überholten und zum Gegenverkehr so groß sein müssen, dass sie Schreckreaktionen anderer Verkehrsteilnehmer ausschließen. So ist beim Überholen von Radfahrern eine besondere Vorsicht geboten und - abhängig von der Fahrweise des Radfahrers und der eigenen Fahrgeschwindigkeit des Überholenden - ein Seitenabstand von mindestens 1,5 - 2 m einzuhalten. Und wenn man die B300 nach Gessertshausen radelt, an der direkt kein Radweg verläuft, so ist zB ein halber Meter Abstand bei knapp 100kmh einfach etwas zu wenig und für nicht geübte Radfahrer schlichtweg lebensgefährlich. Vor allem da man nicht reagieren kann, wenn man von hinten umgefahren wird. Von der Seite oder von vorn hat man noch eine Chance, da einfach nicht mehr.
Dennoch reicht auch ein geringerer Abstand als beim Überholen von Radfahrern, da sich nur der Radfahrer bewegt und nicht das vermeintlich gefährlichere Auto. Ich mache zB beim Radfahren außer im Wiegetritt keiner oder kaum wahrnehmbare Pendelbewegungen. Aber ein ordentlicher Seitenwand kann einen gerne mal um einen halben Meter in der Spur versetzen. Das wars dann... |
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Zuletzt geändert von hrafnagaldr, am 30.04.2012 um 14:32 Uhr
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#41 (permalink) | |
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Äußerst erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 9/24/07 Beiträge: 19722 |
Leider! Eine freiwillige "Einsicht, Vorrausschau und Rücksichtnahme" gegenüber anderen Verkehrsteilnehmer aber auch sich selbst gegenüber, ist bei den meisten Pedalrittern nicht vorhanden. Denn sonnst müßten diese ja "Regeln" beachten, was kontraproduktiv der eigenen unumstößlichen Philosophie als Radfahrer wiederspricht. Es gilt die Grundhaltung! Gerade weil ich Rad fahre, brauche ich keine Regeln einhalten! Laufende Kontrollen dieser nicht sozialen Spezies sind mehr als überfällig, aber leider nie ausreichend! |
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#42 (permalink) | |
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Können Sie uns bitte mit ihren an Lächerlichkeit grenzenden Schubladendenken und Pauschalisierungen verschonen? Das ist einfach nur noch langweilig. |
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#43 (permalink) | |
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Äußerst erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 9/24/07 Beiträge: 19722 |
Das sie Realitäten verkennen, verleugnen und mißachten, brauchen sie nicht extra ausführen! Daran ändern auch keine Verunglimpfungen und persönliche Angriffe! Denn scheinbar fühlen sie sich ja in höchsten Maß ertappt! Gell? |
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#44 (permalink) | |
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Sie werden kaum einen vorbildlicheren Radfahrer als mich finden. Das garantiere ich Ihnen. Aber Ihre Ausführungen mit "die meisten" und "nicht soziale Spezies" sind durchaus pauschalisierend, durch keinerlei Zahlen belegt und auch persönlich beleidigend. Und wenn Sie den Artikel gelesen hätten, wären Sie auch auf diesen Satz gestoßen: "„Der Großteil der Radler hält sich an die Regeln, aber es gibt eben auch die Radlrambos“, sagt Ordnungsreferent Volker Ullrich (CSU)" Außerdem habe ich nur ihre Pauschalisierung als lächerlich bezeichnet nicht aber Sie. wenn Sie das als persönlichen Angriff werten, wird das schon einen Grund haben. |
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#45 (permalink) | |
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Äußerst erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 9/24/07 Beiträge: 19722 |
Eeeeben!! Es geht um die "Radel-Rambos! Ich weiß nicht was sie wollen? Oder wollen sie für die auch noch die Generalabsolution erteilen?? Kopfschüttel! Und ganz nebenbei! Wenn sie ein soooooooo vorbildlicher Radfahrer sind, wie sie behaupten (wer ist sonst noch ihrer Meinung in eigener Sache?) sind sie nicht Teil der Menge der Pedalrambos! Was blasen sie sich dann so künstlich auf?? |
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