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#91 (permalink) | |
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Logisch - ist ,daß der Autofahrer immer fälschlicherweise in's Unrecht gesetzt wird,denn er fährt ja nicht nur langsamer als es der renitente Anwohner so wahrhaben will, -NEIIN !- er fährt sogar noch viel langsamer , WEIL :
Achje- die Autofahrer müssen - technisch bedingt unter ihren Möglichkeiten (schneller zu fahren,wohlgemerkt) bleiben. Die ARMEN ! |
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Zuletzt geändert von circusmaximus, am 02.05.2012 um 11:25 Uhr
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#92 (permalink) | |
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Und - haben Sie dabei - beim Abbiegen wie auch beim Überholen - wenigstens den "Blinker" gesetzt ? Die Hupe wissen Sie ja einzusetzen,hoffentlich "die Blinker" auch ?! Mittlerweile schalten ja über 80% der Autofahrer - wohl aus reinster Bockigkeit-ihre Blinkeranlage schon gar nicht mehr ein. Als Radfahrer hat man dann gehörige Schwierigkeiten,herauszufinden,was der Autofahrer eigentlich vorhat. Das Gleiche gilt übrigens in Bezug auf Fußgänger,die auch noch gerne schnell in die Gegenrichtung huschen -wie angstvolles Wild-, diese plötzlichen unerwarteten Richtungswechsel aber vorher nicht anzudeuten wissen.
Als Radfahrer empfiehlt es sich also, bei der VHS einen "Kurs im vorauseilenden Gedankenlesen" zu belegen. |
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#93 (permalink) | |
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Hallo, In der Stettenstrasse traf ich dann auf zwei Radler, die großzügig nebeneinander fuhren, sodass ein Überholen (Gegegverkehr) nicht möglich war. Ist es dort ueberhaupt moeglich bei Gegenverkehr einen Radfahrer zu ueberholen (ohne ihn zu gefaerden). In den Parkbuchten weiter oben stehen ja mittlerweile nicht mehr nur regelmaessig Transporter (mehrere), sondern nun auch Lkws (irgendwas zwischen 2,8 und 7,5 Tonnen), die dafuer immer mit einem Rad auf der Fahrbahn. In dieesem Bereich ist es garnicht moeglich, und weiter unten sieht die Stettenstrasse auch nicht breiter aus? Tschuess
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#94 (permalink) | |
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Diesen Ausführungen kann ich mich nur anschließen. Die Rechtsproblematik ist hier nachzulesen: http://www.adfc.de/misc/filePush.php?mimeType=application/pdf&fullPath=http://www.adfc.de/files/2/110/112/FW_Seitenabstand_20110722.pdf "Autofahrer haben beim Überholen (von Radfahrern) mindestens 1,5 Meter Ich schlage vor, diejenigen Autofahrer, die sich nicht daran halten jetzt einfach mal als Kampfautofahrer (analog zu den Kampfradlern) zu bezeichnen und fordere eine verstärkten Kontrollaufwand um diese Verstöße zu ahnden und ggf. aus dem Verkehr zu ziehen.
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#95 (permalink) | |
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Dann dürfte sich jeder (bis auf wenige löbliche Ausnahmen), der mich alltäglich entlang der Fröhlichstraße überholt, auf die Zahlung einer Strafe einrichten. Ich weiß nicht, warum es mir dort im Besonderen auffällt, aber wirklich nahezu niemand hält dort den geforderten Abstand ein (trotz Überfahren der teilweise durchgezogenen Mittellinie), obwohl am rechten Fahrbahnrad haufwenweise Autos parken (mit sich öffnenden Türen, ohne dass der nachfolgende Verkehr irgendwie von Interesse wäre). Auch einmündende Seitenstraßen gibt es dort zu Hauf, was einem Radfahrer besondere Aufmerksamkeit abverlangt. Hier wäre es, analog zur "Kampfradlerdebatte", mal wirklich gegeben, die Einhaltung der Regeln zu kontrollieren (natürlich auch die Radfahrer, die will ich von den Kontrollen ja gar nicht ausgenommen wissen). Die Damen und Herren in khaki/grün hätten es ja nicht mal weit, in der Fröhlichstrasse ist ja ein Polizeigebäude. (Anmerkung am Rande: Liebe Beamte in der Fröhlichstraße: Müsst ihr euren grauen VW Bus immer direkt nach der Kreuzung mit einem Meter Abstand vom Randstein abstellen? Ginge das nicht auch ein Stück weiter vorne, und etwas näher am Fussweg?) Wenn ich rechts immer befürchten müssen, dass eine Autotür einfach geöffnet wird, ohne den rückwärtigen Verkehr zu beachten, und im gleichen Zug links mit weniger als einem halben Meter Abstand überholt werde, überlege ich mir manchmal wirklich, warum ich noch mit dem Rad in die Arbeit fahre. Ich möchte ungern als Fleischbelag zwischen zwei Autotüren enden. |
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#96 (permalink) | |
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@Paul Cook
Das ist so eine Sache mit dem Abstand. Was Du beschreibst, kann ich bestätigen, kenne die Situation vor Ort gut (aus der Sicht des Autofahrers Allerdings verzichten Radfahrer (ich eingeschlossen, musste ich an mir selbst beobachten) durchaus gerne auf den nötigen Sicherheitsabstand, wenn sie selbst sonst deswegen anhalten müssten. Das kommt vor im Begegnungsverkehr. Wo man sehr wohl an den parkenden Autos auf einmal ungeachtet der Gefahr, dass da einer die Tür aufmachen könnte, ganz knapp vorbeifährt, weil der Entgegenkommende ohne Hindernis im Recht ist, aber man natürlich keinen Bock hat anzuhalten und den erstmal vorbeifahren zu lassen.Oft bleibt zum fahrenden Auto dann auch nur noch ein Marginalabstand von 10 oder 15 cm zum Außenspiegel. Auch ist es nicht so besonders angenehm, wenn ein sehr korrekter Autofahrer nicht überholt, weil der vorgeschriebene Sicherheitsabstand von 1,50 m nicht einzuhalten wäre und dann lammfromm einen halben Kilometer hinter einem her tuckert. Da halte ich dann entnervt an und lasse ihn passieren.( Darf der dann eigentlich überhaupt vorbeifahren, wenn ich stehe - interessante Frage, weißt Du das?) Gilt der Abstand auch fürs Vorbeifahren? Es ist eben nicht immer alles soooo einfach. Jeder hat zunächst mal seinen eigenen Vorteil und seine Bequemlichkeit im Auge, wie überall im Leben sonst auch, was das Rücksichtnahmewesen stark beeinträchtigt.
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#97 (permalink) | |
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Gibts eigentlich ein Gesetz dass den Radler verpflichtet,einen vorhandenen Radweg zu benutzen? So einige bevorzugen die Strasse statt den Radweg... |
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#98 (permalink) | |
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Ich glaube, wenn so ein blaues Schildchen mit einem Radl-Symbol am Weg angebracht ist - dann ist die Benutzung des Radweges wohl verpflichtend. |
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#99 (permalink) | |
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Generell gilt die (leider). Es gibt aber genügend Ausnahmen zur Benutzungspflicht (die hier in Augsburg oft genug zutreffen würden). Vor 1,5 Wochen hab ich Samstags in der Ulmer Straße in Steppach entgegen meiner Gewohnheit den Radweg statt der Straße benutzt. Ergebnis sind ein zerstörter Rahmen + Hinterrad, zwei Prellungen (u.a. der rechte Knöchel) und eine größere Schürfwunde. Schon geil solche Radwege. Vor allem da die Dame nur Augen für das auf der Straße vorbeifahrende Auto hatte. Wäre ich da ebenfalls auf der Straße gewesen wäre nix passiert und die Dame hätte auch einige hundert Euro mehr noch auf dem Konto. Zur Benutzungspflicht gibt es hier eine schöne Zusammenfassung: http://bernd.sluka.de/Radfahren/rechtlich.html In Augsburg gibt es genug Wege, die ohne Mountainbike eigentlich schon als unzumutbar einzustufen sind. Und selbst wenn zumutbar, beim Abbiegen und Rausfahren aus Seitenstraßen werden die oft ignoriert, dass es für Radler stellenweise echt lebensgefährlich ist. Außerdem erfüllen viele als Radwege deklarierten Wege überhaupt nicht die baulichen Voraussetzungen dafür. Wenn mir mal ganz arg langweilig ist, sammel ich die alle und präsentiere das der Stadt. Dann müssten einige Radwegschilder abgeschraubt werden. In München klappt das auch: http://www.sueddeutsche.de/muenchen/radwegbenutzungspflicht-aufgehoben-radler-duerfen-auf-die-strasse-1.1146585 |
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#100 (permalink) | |
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@ Monte: Ich halte meinen Abstand ein, da sei Dir sicher. Mir liegt viel zu viel an meiner eigenen Gesundheit, um mich mit dem Rad durch eigenes Fehlverhalten in brenzlige Situationen zu bringen. Da nehm ich lieber einen (zumeist winzigen) Zeitverlust hin, verzichte auf mein Recht, und lasse den Verkehr durch, egal ob er mir entgegenkommt, mich überholt, oder meine Spur kreuzt. Das ist es mir nicht wert, nur weil ich auf meinem Recht beharre, lädierte Knochen oder Schlimmeres davonzutragen. Was den "hinterhertuckernden" Verkehr betrifft: Da kann ich vor mir behaupten, "tuckern" ist das falsche Wort, ich bin je nach Verkehrssituation mit 30 km/h und drüber unterwegs, da hält man es auch mal eine kurze Zeit hinter mir aus. Ich versuche ja eh so schnell wie möglich, wieder Platz zu machen. Nicht weil der Verkehr hinter mir ein Recht drauf hat (was er ja nur bedingt hat), aber wenn ich ausweichen kann, wieso soll es dann nicht tun? Hab ja nix davon, es nicht zu tun. Nur, solange die Mitte der Fahrspur die einzig sichere Zone für mich ist ... dann nutze ich sie auch. Steht mir ja zu. |
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#101 (permalink) | |
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Freie Fahrt für die Radler, auch wenn die Ampel rot ist. Würde jeder Verstoß der so arg gebeutelten Radfahrer mit 50Euro bestraft, hätte Augsburg keine Geldsorgen mehr. Die große Mehrheit der Radler hält sich halt nicht an die Regeln die für alle gelten, da nützen keine Rechtfertigungen von Einzelnen. Jawohl, auch Autofahrer mißachten rote Ampeln, aber nicht in der Häufigkeit wie die Radfahrer. Selbsterkenntnis wäre der beste Weg zur Besserung. |
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#102 (permalink) | |
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doppelt. |
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#103 (permalink) | |
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Gegen den "Rotampelverstoss" sag ich gar nichts. Das ist wahrscheinlich, neben dem unbeleuchteten Fahren nachts, die mit Abstand am weitesten verbreitete Unsitte unter den Radfahrern. Dürfte wegen mir gerne mit satten Strafen bedacht werden. |
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#104 (permalink) | |
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Polizei will Radl-Rowdys aus dem Sattel holen
Es ist ein Unterschied, ob man, - wie bei den Autofahrern – Dringend ist die Stadt gefordert, bessere Bedingungen für den |
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#105 (permalink) | |
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Ah... "verbale Abrüstung", das klingt doch mal gut! Hupen ist eine aggressive Verhaltensweise? Mir ist nur bekannt, daß man die (Schall)Hupe einsetzt, um einen anderen vor einer Gefahr zu warnen. Und Radler dürfen alles, nur, weil sie keine Emissionen ausstoßen? |
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