Mittwoch, 22. Mai 2013

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Augsburg: Polizei will Radl-Rowdys aus dem Sattel holen
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02.05.2012 11:10 Uhr
circusmaximus
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Zitat von heletz
 

 

Was ja logisch ist.

Durch Anwohner "defühlte" Geschwindigkeiten sind nicht existent.

Den richtigen Wert kennt nur eine exakte Messung.

Logisch - ist ,daß der Autofahrer immer fälschlicherweise in's Unrecht gesetzt wird,denn er fährt ja nicht nur langsamer als es der renitente Anwohner so wahrhaben will,

-NEIIN !-

er fährt sogar noch viel langsamer ,

WEIL :

 

Zitat von heletz
 

Zumal ich eigentlich noch keinen Pkw gefahren bin, dessen Tacho die korrekte Geschwindigkeit angezeigt hätte.

Meist werden 8 bis 10 km/h zuviel angezeigt.

Heißt: Wenn der Pkw-Tacho 30 km/h zeigt, dann fährt er in Wirklichkeit vielleicht 20 km/h.

 

Achje- die  Autofahrer müssen  - technisch bedingt unter ihren Möglichkeiten (schneller zu fahren,wohlgemerkt) bleiben.

Die ARMEN !

Zuletzt geändert von circusmaximus, am 02.05.2012 um 11:25 Uhr
02.05.2012 11:24 Uhr
circusmaximus
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Zitat von Langhansl
 

 

Hatte vorhin als Autofahrer mit den Radlern ein paar Erlebnisse.

 Einbiegen in Bismarkstrasse, das gleiche: zwei Radler nebeneinander. Als ich überholen konnte habe ich gewagt kurz zu hupen. Die entrüsteten Blicke, die ich daraufhin erntete machten mir klar, wie falsch ich mich als Autofahrer doch verhalten habe! Ich habe das Gefühl, dass Fahrradfahrer (Und ich meine hier wirklich der Großteil) mit einer Impertinenz meinen immer im Recht zu sein! Egal wie kreuz und quer sie sich im Strassenverkehr bewegen. Was ich schon als Fußgänger mit Radlern tolles erleben musste, würde hier den Rahmen sprengen. Ein User hat einen Vergleich mit div. Hundehaltern gezogen. Ich glaube, er hat Recht! Beide Arten von Zeitgenossen scheinen sehr Artverwandt und fallen ständig negativ auf.

 

Und - haben Sie dabei - beim Abbiegen wie auch beim Überholen - wenigstens den "Blinker" gesetzt ?

Die Hupe wissen Sie ja einzusetzen,hoffentlich "die Blinker" auch ?!

Mittlerweile schalten ja über 80% der Autofahrer - wohl aus reinster Bockigkeit-ihre Blinkeranlage schon gar nicht mehr ein.

Als Radfahrer hat man dann gehörige Schwierigkeiten,herauszufinden,was der Autofahrer eigentlich vorhat.

Das Gleiche gilt übrigens in Bezug auf Fußgänger,die auch noch gerne schnell in die Gegenrichtung huschen -wie angstvolles Wild-, diese plötzlichen unerwarteten Richtungswechsel aber vorher nicht anzudeuten wissen.

 

Als Radfahrer empfiehlt es sich also, bei der VHS einen "Kurs im vorauseilenden Gedankenlesen" zu belegen.

02.05.2012 18:26 Uhr
Captn. Slow
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Hallo,

In der Stettenstrasse traf ich dann auf zwei Radler, die großzügig nebeneinander fuhren, sodass ein Überholen (Gegegverkehr) nicht möglich war.

Ist es dort ueberhaupt moeglich bei Gegenverkehr einen Radfahrer zu ueberholen (ohne ihn zu gefaerden). In den Parkbuchten weiter oben stehen ja mittlerweile nicht mehr nur regelmaessig Transporter (mehrere), sondern nun auch Lkws (irgendwas zwischen 2,8 und 7,5 Tonnen), die dafuer immer mit einem Rad auf der Fahrbahn. In dieesem Bereich ist es garnicht moeglich, und weiter unten sieht die Stettenstrasse auch nicht breiter aus?

Tschuess

 

 

 

03.05.2012 06:19 Uhr
Student in Augsburg
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Beiträge: 126

 

Zitat von hrafnagaldr
 

 

 

Richtig, für die allgemeine Formulierung des Sicherheitsabstandes in der StVO, da ja nach vielerlei Kriterien abgewogen werden muss. Je nach Fahrzeug je nach zu überholendem Verkehrsteilnehmer sind die dann festgelegt, so z.B. urteilte das OLG Brandenburg. Beim Überholen von Radfahrern mit einem Auto gilt in eigentlich allen Urteilen: 1,5-2m (2m, wenn ein Kind transportiert wird). Wenn ich allerdings im überholt werden den linken Außenspiegel mit der Hand einklappen könnte, sind die wohl eindeutig unterschritten.

vgl.:. OLG Brandenburg irgendwann 2011:

Die Größe des einzuhaltenden Seitenabstandes richtet sich nach der eigenen Fahrzeugart des Überholers, der Fahrgeschwindigkeit, den Fahrbahnverhältnissen, dem Wetter und nach den Eigenarten des Eingeholten, wobei die Seitenabstände zum Überholten und zum Gegenverkehr so groß sein müssen, dass sie Schreckreaktionen anderer Verkehrsteilnehmer ausschließen. So ist beim Überholen von Radfahrern eine besondere Vorsicht geboten und - abhängig von der Fahrweise des Radfahrers und der eigenen Fahrgeschwindigkeit des Überholenden - ein Seitenabstand von mindestens 1,5 - 2 m einzuhalten.

Und wenn man die B300 nach Gessertshausen radelt, an der direkt kein Radweg verläuft, so ist zB ein halber Meter Abstand bei knapp 100kmh einfach etwas zu wenig und für nicht geübte Radfahrer schlichtweg lebensgefährlich. Vor allem da man nicht reagieren kann, wenn man von hinten umgefahren wird. Von der Seite oder von vorn hat man noch eine Chance, da einfach nicht mehr.

 

Dennoch reicht auch ein geringerer Abstand als beim Überholen von Radfahrern, da sich nur der Radfahrer bewegt und nicht das vermeintlich gefährlichere Auto. Ich mache zB beim Radfahren außer im Wiegetritt keiner oder kaum wahrnehmbare Pendelbewegungen. Aber ein ordentlicher Seitenwand kann einen gerne mal um einen halben Meter in der Spur versetzen. Das wars dann...

Diesen Ausführungen kann ich mich nur anschließen.

Die Rechtsproblematik ist hier nachzulesen: http://www.adfc.de/misc/filePush.php?mimeType=application/pdf&fullPath=http://www.adfc.de/files/2/110/112/FW_Seitenabstand_20110722.pdf

"Autofahrer haben beim Überholen (von Radfahrern) mindestens 1,5 Meter
Seitenabstand einzuhalten, ab 90 km/h zwei Meter Abstand
(OLG Hamm, Az. 9 U 66/92). In Sonderfällen wie
bei Steigungen (OLG Frankfurt/ Main, Az. 2 Sa 478/80)
oder einem mittransportiertem Kind auf dem Fahrrad
(OLG Karlsruhe, 10 U 102/88) sind ebenfalls zwei Meter
erforderlich."

Ich schlage vor, diejenigen Autofahrer, die sich nicht daran halten jetzt einfach mal als Kampfautofahrer (analog zu den Kampfradlern) zu bezeichnen und fordere eine verstärkten Kontrollaufwand um diese Verstöße zu ahnden und  ggf. aus dem Verkehr zu ziehen.

 

03.05.2012 06:49 Uhr
Paul Cook
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Ich schlage vor, diejenigen Autofahrer, die sich nicht daran halten jetzt einfach mal als Kampfautofahrer (analog zu den Kampfradlern) zu bezeichnen und fordere eine verstärkten Kontrollaufwand um diese Verstöße zu ahnden und  ggf. aus dem Verkehr zu ziehen.

 

 Dann dürfte sich jeder (bis auf wenige löbliche Ausnahmen), der mich alltäglich entlang der Fröhlichstraße überholt, auf die Zahlung einer Strafe einrichten.

Ich weiß nicht, warum es mir dort im Besonderen auffällt, aber wirklich nahezu niemand hält dort den geforderten Abstand ein (trotz Überfahren der teilweise durchgezogenen Mittellinie), obwohl am rechten Fahrbahnrad haufwenweise Autos parken (mit sich öffnenden Türen, ohne dass der nachfolgende Verkehr irgendwie von Interesse wäre). Auch einmündende Seitenstraßen gibt es dort zu Hauf, was einem Radfahrer besondere Aufmerksamkeit abverlangt. Hier wäre es, analog zur "Kampfradlerdebatte", mal wirklich gegeben, die Einhaltung der Regeln zu kontrollieren (natürlich auch die Radfahrer, die will ich von den Kontrollen ja gar nicht ausgenommen wissen). Die Damen und Herren in khaki/grün hätten es ja nicht mal weit, in der Fröhlichstrasse ist ja ein Polizeigebäude. (Anmerkung am Rande: Liebe Beamte in der Fröhlichstraße: Müsst ihr euren grauen VW Bus immer direkt nach der Kreuzung mit einem Meter Abstand vom Randstein abstellen? Ginge das nicht auch ein Stück weiter vorne, und etwas näher am Fussweg?)

Wenn ich rechts immer befürchten müssen, dass eine Autotür einfach geöffnet wird, ohne den rückwärtigen Verkehr zu beachten, und im gleichen Zug links mit weniger als einem halben Meter Abstand überholt werde, überlege ich mir manchmal wirklich, warum ich noch mit dem Rad in die Arbeit fahre. Ich möchte ungern als Fleischbelag zwischen zwei Autotüren enden.

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03.05.2012 07:31 Uhr
montebaldo
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@Paul Cook

 

Das ist so eine Sache mit dem Abstand. Was Du beschreibst, kann ich bestätigen, kenne die Situation vor Ort gut (aus der Sicht des Autofahrers Lachend  )

Allerdings verzichten Radfahrer (ich eingeschlossen, musste ich an mir selbst beobachten) durchaus gerne auf den nötigen Sicherheitsabstand, wenn sie selbst sonst deswegen anhalten müssten.

Das  kommt vor im Begegnungsverkehr. Wo man sehr wohl an den parkenden Autos auf einmal ungeachtet der Gefahr, dass da einer die Tür aufmachen könnte, ganz knapp vorbeifährt, weil der Entgegenkommende ohne Hindernis im Recht ist, aber man natürlich keinen Bock hat anzuhalten und den erstmal vorbeifahren zu lassen.Oft bleibt zum fahrenden Auto dann auch nur noch ein Marginalabstand von 10 oder 15 cm zum Außenspiegel.

Auch ist es nicht so besonders angenehm, wenn ein sehr korrekter Autofahrer nicht überholt, weil der vorgeschriebene Sicherheitsabstand von 1,50 m nicht einzuhalten wäre und dann lammfromm einen halben Kilometer hinter einem her tuckert. Da halte ich dann entnervt an und lasse ihn passieren.( Darf der dann eigentlich überhaupt vorbeifahren, wenn ich stehe - interessante Frage, weißt Du das?) Gilt der Abstand auch fürs Vorbeifahren?

Es ist eben nicht immer alles soooo einfach. Jeder hat zunächst mal seinen eigenen Vorteil und seine Bequemlichkeit im Auge, wie überall im Leben sonst auch, was das Rücksichtnahmewesen stark beeinträchtigt.  Unschuldig

 

03.05.2012 07:41 Uhr
Gast_1383663535
gelöscht
Beiträge: 1515

Gibts eigentlich ein Gesetz dass den Radler verpflichtet,einen vorhandenen Radweg zu benutzen?

So einige bevorzugen die Strasse statt den Radweg...

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03.05.2012 07:46 Uhr
_solon_
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Zitat von Pegasus62
 

Gibts eigentlich ein Gesetz dass den Radler verpflichtet,einen vorhandenen Radweg zu benutzen?

So einige bevorzugen die Strasse statt den Radweg...

Ich glaube, wenn so ein blaues Schildchen mit einem Radl-Symbol am Weg angebracht ist - dann ist die Benutzung des Radweges wohl verpflichtend.

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Difficile est satiram non scribere (Juvenal). Die Zeit wird kommen, wo, wer nicht weiß, was ich über eine Sache gesagt habe, sich als Nichtwisser bloßstellt...

03.05.2012 08:06 Uhr
hrafnagaldr
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Zitat von _solon_
 

Ich glaube, wenn so ein blaues Schildchen mit einem Radl-Symbol am Weg angebracht ist - dann ist die Benutzung des Radweges wohl verpflichtend.

Generell gilt die (leider).

Es gibt aber genügend Ausnahmen zur Benutzungspflicht (die hier in Augsburg oft genug zutreffen würden). Vor 1,5 Wochen hab ich Samstags in der Ulmer Straße in Steppach entgegen meiner Gewohnheit den Radweg statt der Straße benutzt. Ergebnis sind ein zerstörter Rahmen + Hinterrad, zwei Prellungen (u.a. der rechte Knöchel) und eine größere Schürfwunde.

Schon geil solche Radwege. Vor allem da die Dame nur Augen für das auf der Straße vorbeifahrende Auto hatte. Wäre ich da ebenfalls auf der Straße gewesen wäre nix passiert und die Dame hätte auch einige hundert Euro mehr noch auf dem Konto.

Zur Benutzungspflicht gibt es hier eine schöne Zusammenfassung:

http://bernd.sluka.de/Radfahren/rechtlich.html

In Augsburg gibt es genug Wege, die ohne Mountainbike eigentlich schon als unzumutbar einzustufen sind. Und selbst wenn zumutbar, beim Abbiegen und Rausfahren aus Seitenstraßen werden die oft ignoriert, dass es für Radler stellenweise echt lebensgefährlich ist.

Außerdem erfüllen viele als Radwege deklarierten Wege überhaupt nicht die baulichen Voraussetzungen dafür. Wenn mir mal ganz arg langweilig ist, sammel ich die alle und präsentiere das der Stadt. Dann müssten einige Radwegschilder abgeschraubt werden. In München klappt das auch:

http://www.sueddeutsche.de/muenchen/radwegbenutzungspflicht-aufgehoben-radler-duerfen-auf-die-strasse-1.1146585

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03.05.2012 08:23 Uhr
Paul Cook
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@ Monte: Ich halte meinen Abstand ein, da sei Dir sicher. Mir liegt viel zu viel an meiner eigenen Gesundheit, um mich mit dem Rad durch eigenes Fehlverhalten in brenzlige Situationen zu bringen. Da nehm ich lieber einen (zumeist winzigen) Zeitverlust hin, verzichte auf mein Recht, und lasse den Verkehr durch, egal ob er mir entgegenkommt, mich überholt, oder meine Spur kreuzt. Das ist es mir nicht wert, nur weil ich auf meinem Recht beharre, lädierte Knochen oder Schlimmeres davonzutragen.

Was den "hinterhertuckernden" Verkehr betrifft: Da kann ich vor mir behaupten, "tuckern" ist das falsche Wort, ich bin je nach Verkehrssituation mit 30 km/h und drüber unterwegs, da hält man es auch mal eine kurze Zeit hinter mir aus. Ich versuche ja eh so schnell wie möglich, wieder Platz zu machen. Nicht weil der Verkehr hinter mir ein Recht drauf hat (was er ja nur bedingt hat), aber wenn ich ausweichen kann, wieso soll es dann nicht tun? Hab ja nix davon, es nicht zu tun. Nur, solange die Mitte der Fahrspur die einzig sichere Zone für mich ist ... dann nutze ich sie auch. Steht mir ja zu.

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03.05.2012 08:34 Uhr
mango
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Freie Fahrt für die Radler, auch wenn die Ampel rot ist. Würde jeder Verstoß der so arg gebeutelten Radfahrer mit 50Euro bestraft, hätte Augsburg keine Geldsorgen mehr. Die große Mehrheit der Radler hält sich halt nicht an die Regeln die für alle gelten, da nützen keine Rechtfertigungen von Einzelnen. Jawohl, auch Autofahrer mißachten rote Ampeln, aber nicht in der Häufigkeit wie die Radfahrer.

Selbsterkenntnis wäre der beste Weg zur Besserung.

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Nur gegen den Strom geht`s zur Quelle!

03.05.2012 08:34 Uhr
mango
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03.05.2012 08:38 Uhr
Paul Cook
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Zitat von mango

Freie Fahrt für die Radler, auch wenn die Ampel rot ist. Würde jeder Verstoß der so arg gebeutelten Radfahrer mit 50Euro bestraft, hätte Augsburg keine Geldsorgen mehr. Die große Mehrheit der Radler hält sich halt nicht an die Regeln die für alle gelten, da nützen keine Rechtfertigungen von Einzelnen. Jawohl, auch Autofahrer mißachten rote Ampeln, aber nicht in der Häufigkeit wie die Radfahrer.

Selbsterkenntnis wäre der beste Weg zur Besserung.

 Gegen den "Rotampelverstoss" sag ich gar nichts. Das ist wahrscheinlich, neben dem unbeleuchteten Fahren nachts, die mit Abstand am weitesten verbreitete Unsitte unter den Radfahrern. Dürfte wegen mir gerne mit satten Strafen bedacht werden.

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03.05.2012 12:12 Uhr
Christine Kamm
Neu hier


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Polizei will Radl-Rowdys aus dem Sattel holen



Im Umgang mit Radlern endlich verbal abrüsten!

Es ist ein Unterschied, ob man, - wie bei den Autofahrern –
vermehrte Verkehrskontrollen wegen Geschwindigkeitsverstößen ankündigt, oder ob
Ordnungskräfte davon sprechen, sie wollten nun die Radler aus dem Sattel
hohlen. Wiederholte verbale aggressiven Ankündigungen dieser Art fördern
aggressive Verhaltensweisen gegenüber Radlerinnen und Radlern, wie Anhupen,
knappes Überholen, an den Rand drängen. Radler verursachen weder Emissionen
noch nachweislich krankmachenden Verkehrslärm, und lassen den Autofahrern mehr
Platz auf der Straße.

Dringend ist die Stadt gefordert, bessere Bedingungen für den
umweltfreundlichen Verkehr zu schaffen. Während in Kopenhagen, Norditalien und
anderswo neue Radschnellwegtrassen entstehen, ist in Augsburg seit vielen
Jahren eine ehemals gute Radwegverbindung von Neusäß über Kriegshaber in die
Innenstadt seit dem Abbruch der Goggelesbrücke unterbrochen. Und während die
Polizei vor dem Benutzen der Radwege entgegen der Fahrtrichtung warnt, schreibt
dies die Stadt sogar vor, zum Beispiel in der Holzbachstraße, wo in Folge
dessen es an der Tankstellenausfahrt immer wieder zu  gefährlichen
Unfällen kommt. Es wäre an der Zeit dass sich Augsburgs Ordnungsreferent diesem
Mißstand endlich annimmt.

03.05.2012 12:28 Uhr
heletz
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Zitat von Christine Kamm
...



Im Umgang mit Radlern endlich verbal abrüsten!

...
aggressive Verhaltensweisen gegenüber Radlerinnen und Radlern, wie Anhupen, ....

Ah... "verbale Abrüstung", das klingt doch mal gut!

Hupen ist eine aggressive Verhaltensweise?

Mir ist nur bekannt, daß man die (Schall)Hupe einsetzt, um einen anderen vor einer Gefahr zu warnen.

Und Radler dürfen alles, nur, weil sie keine Emissionen ausstoßen?

________


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