Dienstag, 21. Mai 2013

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Augsburg: Polizei will Radl-Rowdys aus dem Sattel holen
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03.05.2012 12:39 Uhr
Gast_1383663535
gelöscht
Beiträge: 1515

 

Zitat von _solon_
 

 

Ich glaube, wenn so ein blaues Schildchen mit einem Radl-Symbol am Weg angebracht ist - dann ist die Benutzung des Radweges wohl verpflichtend.

Hm..wie war das noch in der Fahrschule...blaue Schilder sind Hinweise...rote Schilder Verbots und Beachtungsschilder....

Mich würde mal die Rechtslage interessieren,wenn es zu einem Unfall mit einem Radfahrer kommt,der statt den vorhandenen Radweg die Strasse benutzt.

________

03.05.2012 13:38 Uhr
heletz
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Beiträge: 13351

 

Zitat von Pegasus62
 

 

....

Mich würde mal die Rechtslage interessieren,wenn es zu einem Unfall mit einem Radfahrer kommt,der statt den vorhandenen Radweg die Strasse benutzt.

Das wäre wirklich interessant.

Zumal es ja vor einiger Zeit ein Urteil gab, daß Radler trotz Gebots den Radweg nicht unbedingt benutzen müssen.

________

03.05.2012 13:46 Uhr
montebaldo
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Zitat von Pegasus62

 

Hm..wie war das noch in der Fahrschule...blaue Schilder sind Hinweise...rote Schilder Verbots und Beachtungsschilder....

Mich würde mal die Rechtslage interessieren,wenn es zu einem Unfall mit einem Radfahrer kommt,der statt den vorhandenen Radweg die Strasse benutzt.

http://www.verkehrslexikon.de/Module/RadfahrerUnfaelle.php#117

03.05.2012 14:14 Uhr
hrafnagaldr
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Zitat von heletz
 

 

Das wäre wirklich interessant.

Zumal es ja vor einiger Zeit ein Urteil gab, daß Radler trotz Gebots den Radweg nicht unbedingt benutzen müssen.

Ja da geht es vor allem darum, dass die Kommunen überall einfach Radwege einrichten, ohne zu prüfen, es überhaupt entsprechendes Gefährungspotential auf der Straße gibt, so dass einer nötig ist und der Weg dann auch den baulichen Mindestanforderungen genügt.

Die Kommunen hingegen stellen einfach die Schilder auf und erklären das Problem für gelöst. Bis natürlich wie im Falle München einer daher kommt, und eine Überprüfung der Wege anzettelt. Dann müssen meist viele Schilder wieder abgebaut werden. Gäbe hier in Augsburg auch genügend Fälle (der Kobelweg stadteinwärts Richtung Ulmer Straße zB wäre auch so ein Kandidat).

________
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03.05.2012 14:15 Uhr
montebaldo
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Zitat von hrafnagaldr
 

 

Gäbe hier in Augsburg auch genügend Fälle (der Kobelweg stadteinwärts Richtung Ulmer Straße zB wäre auch so ein Kandidat).

Jau, der ist der Hammer, der "Radweg".

03.05.2012 17:09 Uhr
olazgirl
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Zitat von heletz
 

 

Das wäre wirklich interessant.

Zumal es ja vor einiger Zeit ein Urteil gab, daß Radler trotz Gebots den Radweg nicht unbedingt benutzen müssen.

Das gibt „das“ Urteil nicht her! Bei „dem“ Urteil ging es um die Kritierein für die Aufstellung der Radwegschilder. Dageben hat ein Bürger (Mitglied im ADFC) geklagt.

Es ging um die Rechtmäßigkeit über das Aufstellen des ”Radweg“, das die Benutzung des Radewegs vorschreibt.

Aber so lange das Blaue Schild steht, muss es beachtet werden.

http://bernd.sluka.de/Radfahren/rechtlich.html

http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/strassenverkehr-das-ende-der-radwegbenutzungspflicht/

 

 

03.05.2012 17:31 Uhr
Student in Augsburg
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Beiträge: 126

 

Zitat von mango
 

Freie Fahrt für die Radler, auch wenn die Ampel rot ist. Würde jeder Verstoß der so arg gebeutelten Radfahrer mit 50Euro bestraft, hätte Augsburg keine Geldsorgen mehr. Die große Mehrheit der Radler hält sich halt nicht an die Regeln die für alle gelten, da nützen keine Rechtfertigungen von Einzelnen. Jawohl, auch Autofahrer mißachten rote Ampeln, aber nicht in der Häufigkeit wie die Radfahrer.

Selbsterkenntnis wäre der beste Weg zur Besserung.

Umgekehrt wird aber auch ein Schuh daraus: Jawohl, auch Radfahrer missachten das Abstandsgebot, aber nicht in der Häufigkeit wie die Autofahrer.

Ihre angedachten 50 Euro für dieses Delikt ergabe nicht nur keine Geldsorgen, sondern im Gegenteil, die Sorge, wohin mit dem vielen Geld. Wahrscheinlich könnten dann sogar die öffentlichen Toilettenschüsseln aus purem Gold sein und täglich käme noch mehr Geld in die Staatskasse.

Wie Sie sagen: "Selbsterkenntnis wäre der beste Weg zur Besserung."

03.05.2012 17:37 Uhr
Student in Augsburg
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Zitat von olazgirl
 

 

Aber so lange das Blaue Schild steht, muss es beachtet werden.

 

Das ist nicht ganz so, Wenn das "blaue Schild" einen Radweg kennzeichnet, der die baurechtlichen Bedingungen für einen Radweg nicht erfüllt (solche gibt es zuhauf) dann kann das zwar durchaus dazu führen, dass man ein "Knöllchen" bekommt. Aber eine Klage gegen dieses Knöllchen wird in der Regel dazu führen, dass kein Verstoß erkannt wird und das blaue Schild sogar abmonitert werden muss.

Aus Gründen der eigenen Sicherheit für Leib und Leben ist es ofrmals sogar zu empfehlen die Straße zu benutzen. Es kommt eben immer auf den Einzelfall an.

03.05.2012 18:32 Uhr
_solon_
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Beiträge: 16276

 

Zitat von hrafnagaldr

 

....

Außerdem erfüllen viele als Radwege deklarierten Wege überhaupt nicht die baulichen Voraussetzungen dafür.

....

 OK - und wer stellt das fest? Jeder für sich selbst? Das kanns auch nicht sein.

________
Difficile est satiram non scribere (Juvenal). Die Zeit wird kommen, wo, wer nicht weiß, was ich über eine Sache gesagt habe, sich als Nichtwisser bloßstellt...

03.05.2012 18:34 Uhr
_solon_
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Zitat von heletz

 

Das wäre wirklich interessant.

Zumal es ja vor einiger Zeit ein Urteil gab, daß Radler trotz Gebots den Radweg nicht unbedingt benutzen müssen.

 Bin davon überzeugt, daß es das schon gab....  Sneaky2

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03.05.2012 18:40 Uhr
_solon_
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Beiträge: 16276

 

 

 

Das ist nicht ganz so, Wenn das "blaue Schild" einen Radweg kennzeichnet, der die baurechtlichen Bedingungen für einen Radweg nicht erfüllt (solche gibt es zuhauf) dann kann das zwar durchaus dazu führen, dass man ein "Knöllchen" bekommt. Aber eine Klage gegen dieses Knöllchen wird in der Regel dazu führen, dass kein Verstoß erkannt wird und das blaue Schild sogar abmonitert werden muss.

 

 Sicher? Kommt m.e. drauf an wie stark das Baurecht für Fahrradwege (ich nenne dies jetzt einfach mal so) in die Waagschale fällt. Weiterhin kommt es vermutlich auch drauf an welcher Art die Abweichung ist.

Ich kann mir nicht vorstellen, daß dies ganz so einfach ist - im deutschen Recht.

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03.05.2012 18:52 Uhr
olazgirl
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Beiträge: 1826

 

 

Aber eine Klage gegen dieses Knöllchen wird in der Regel dazu führen, dass kein Verstoß erkannt wird und das blaue Schild sogar abmonitert werden muss.

 

Nein. 

Können Sie ein einziges Aktenzeichen hierzu nennen?

 

  

Aus Gründen der eigenen Sicherheit für Leib und Leben ist es ofrmals sogar zu empfehlen die Straße zu benutzen. Es kommt eben immer auf den Einzelfall an.

Was jetzt? Einzelfall oder in der Regel?

Wenn Sie begründen können, dass die Benutzungspflicht für Ihre Sicherheit für Leib und Leben abträglich ist, müssen Sie nicht. Ist unbestritten und so gesetzliche Regelung.

Die Regel lautet: Beim blauen Schild Radweg besteht Benutzungspflicht wenn der Radweg straßenbegleitend, benutzbar und zumutbar ist.

Nochmals mit den Worten des Allgemeinen Deutschen Fahrrad Clubs:

1) Die Benutzungspflicht ist seit der Novelle der Straßenverkehrsordnung von 1998 nur noch dann gegeben, wenn der Radweg durch ein blaues Schild (Zeichen 237, 240, 241) gekennzeichnet ist. Wo dies fehlt, darf auch bei vorhandenem Radweg die Fahrbahn benutzt werden (sogenannte "andere Radwege" mit freiwilliger Benutzung gem. § 2, Abs. 4, Satz 3 StVO).

Das ist die Regel. Wenn Sie glauben, das Schild (&hellip ;) besteht zu unrecht, dann müssen Sie aktiv Widerspruch einlegen oder Klagen.

(P.S: Gegen ein Knöllchen können Sie gar nicht klagen. Da können Sie nur „verklagt“ werden“.)

 

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03.05.2012 19:36 Uhr
olazgirl
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Zitat von _solon_
  

Ich kann mir nicht vorstellen, daß dies ganz so einfach ist - im deutschen Recht.

Einige Urteile hat der ADFC erstritten und sich hierfür Radwege ausgesucht, die wirklich zweifelhaft waren: Beispielsweise Radwege in Unterführungen mit 70 cm Breite bei 60 cm Fahrradbreite.

Darauf auf eine allgemeine Unzulässigkeit aller „Blauen“ Radwege auszugehen, ist wirklich zu einfach.

03.05.2012 20:00 Uhr
hrafnagaldr
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Zitat von _solon_
 

 

 OK - und wer stellt das fest? Jeder für sich selbst? Das kanns auch nicht sein.

http://de.wikipedia.org/wiki/Radverkehrsanlage#Bauliche_Voraussetzungen_f.C3.BCr_die_Anordnung

Bitteschön

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03.05.2012 20:39 Uhr
Gast_1383663535
gelöscht
Beiträge: 1515

 

Der Link lässt sich leider nicht abrufen,trotzdem vielen Dank.

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