Mittwoch, 22. Mai 2013

Registrieren | Neueste Einträge | Aktuellste Themen | Forum | Benutzerliste | Suche | Regeln | Hilfe

Der Mord am Polizeibeamten Mathias Vieth
sort Ersten ungelesenen Beitrag anzeigen Thema durchsuchen
30.12.2011 03:28 Uhr
Remarc
Sehr erfahrenes Mitglied


ist gerade online
Registriert seit: 3/3/11
Beiträge: 3592

 

Zitat von googelix
 

 

 Keine Defizite, aber eine Strafrechtsreform 1986. Seither gibt es kein mehrfach lebenslänglich mehr. Nachdem Lebenslänglich keine zeitige Strafe ist, kann nach frühestens 15 Jahren verbüßter Strafe unter in §§ 57 und 57a StGB definierten Voraussetzungen ein Antrag auf Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung gestellt werden. Theoretisch hätte der nun Tatverdächtige also schon vor zwanzig Jahren wieder auf freiem Fuß sein können. Selbst wenn bei der Verurteilung die besondere Schwere der Schuld festgestellt worden wäre, wäre eine Freilassung vor zehn Jahren nicht ungewöhnlich gewesen, sofern keine Sicherungsverwahrung im Urteil stand. Und selbst mit dieser Anordnung hätte der Täter von 1976 im Jahr 2011 wieder auf freiem Fuß sein können.

Das Ganze ist zu schrecklich-schön, um wahr zu sein, es gab 1976 ja (laut AZ) ein vernichtendes Urteil über den Charakter des Täters und genau deswegen auch 8 Jahre extra. Wenn ich richtig gerechnet habe, hätte er mindestens 17 Jahre sitzen müssen, das "volle Strafmaß" wären 23 Jahre gewesen, danach noch 5 Jahre Bewährung. Aber wie man es auch dreht und wendet, eine Wiederholungstat wäre ein Skandal wie der aktuelle von Lüttich, da wurde der Täter auch böse unterschätzt. Abwarten und viel Tee trinken, die Pressekonferenz ist nicht das letzte Wort, ein schnelles Geständnis oder schlagende Beweise sind in der Zeit nicht zu erwarten. Ein 54jähriger Motorrad-Killer klingt auch recht fantastisch, der müsste ja fit wie ein Stuntmann sein. Fakt ist lediglich, Seehofer ist in jedem Fall der Blamierte. Entweder, weil er voreilig eine Ente vom Stapel gelassen hat oder weil das vielzitiert vorbildliche Justizsystem Bayerns auf ganzer Linie versagt hat.

30.12.2011 07:31 Uhr
Gast_726401649
gelöscht
Beiträge: 582

 

Zitat von ABr
Ungleichgewicht!
Zweimal lebenslänglich + 8 Jahre, und das vor 36 Jahren?? Polizisten opfern ihr Leben, damit Straftäter gefasst werden, die dann vorzeitig entlassen werden, um weiter ihr Unheil zu treiben... Aber der Führerscheinentzug des Eismannes wegen überhöhter Geschwindigkeit wird mit voller Härte durchgezogen, so dass er seinen Job verlieren kann. Von außen sieht das wie ein Ungleichgewicht aus ...?!

Dann sollte sich halt auch der "Eismann" an die STVO halten. Wenn er schon weiß, dass er den Lappen riskiert. Blush

Außerdem "opfern" Polizisten nicht ihr Leben, die hätten gerne weiter gelebt und wurden ermordet. In Ländern in denen es die Todesstrafe gibt ist die Verbrechensrate nicht geringer.

30.12.2011 07:45 Uhr
Gast_1973071916
gelöscht
Beiträge: 648

 

Zitat von Mullerto
 

In Ländern in denen es die Todesstrafe gibt ist die Verbrechensrate nicht geringer.

Aber Wiederholungstaten sind ausgeschlossen!

________

30.12.2011 07:56 Uhr
plupps
Sehr erfahrenes Mitglied


ist gerade online
Registriert seit: 7/19/11
Beiträge: 3669

Wer kann das Rätsel lösen?

Die beiden festgenommenen Brüder sind laut Auskunft der Polizei 53 und 58 Jahre alt. 1975, also vor 36 Jahren, hat einer der beiden einen Polizisten erschossen, nämlich der ältere, Rudi R.
Wenn er aber 58 Jahre alt ist , müsste er 1953 geboren worden sein und damals 22 Jahre alt gewesen sein. Der jüngere der beiden war dann erst 17. In dem Bericht über den Polizistenmord von 1975 ist aber von zwei 19-jährigen die Rede.
???

Zuletzt geändert von plupps, am 30.12.2011 um 08:03 Uhr
30.12.2011 07:56 Uhr
montebaldo
Äußerst erfahrenes Mitglied


ist gerade online
Registriert seit: 1/25/07
Beiträge: 8028

 

Zitat von Sonnawirbl
 

 

Aber Wiederholungstaten sind ausgeschlossen!

Ja. Aber die unschuldig Hingerichteten sind ja auch Opfer. Und der wahre Täter läuft derweilen immer noch frei rum. Die Sache schon mal aus dieser Warte bedacht?

Und wer verurteilt dann den Rechtsstaat - respektive Staatsanwälte und Richter - zu Tode, weil er ein falsches Urteil gefällt hat, damit das nicht wieder vorkommen kann?

30.12.2011 08:00 Uhr
montebaldo
Äußerst erfahrenes Mitglied


ist gerade online
Registriert seit: 1/25/07
Beiträge: 8027

 

Zitat von Remarc
 

 

Das Ganze ist zu schrecklich-schön, um wahr zu sein, es gab 1976 ja (laut AZ) ein vernichtendes Urteil über den Charakter des Täters und genau deswegen auch 8 Jahre extra. Wenn ich richtig gerechnet habe, hätte er mindestens 17 Jahre sitzen müssen, das "volle Strafmaß" wären 23 Jahre gewesen, danach noch 5 Jahre Bewährung. Aber wie man es auch dreht und wendet, eine Wiederholungstat wäre ein Skandal wie der aktuelle von Lüttich, da wurde der Täter auch böse unterschätzt. Abwarten und viel Tee trinken, die Pressekonferenz ist nicht das letzte Wort, ein schnelles Geständnis oder schlagende Beweise sind in der Zeit nicht zu erwarten. Ein 54jähriger Motorrad-Killer klingt auch recht fantastisch, der müsste ja fit wie ein Stuntmann sein. Fakt ist lediglich, Seehofer ist in jedem Fall der Blamierte. Entweder, weil er voreilig eine Ente vom Stapel gelassen hat oder weil das vielzitiert vorbildliche Justizsystem Bayerns auf ganzer Linie versagt hat.

"Schrecklich-schön" Blink Sie immer mit Ihrem Hang zur Dramaturgie. Zwinkernd

Sie sind also doch der Meinung, auch psychologisch bestgeschultes Personal kann Menschen falsch einschätzen und beurteilen. Das las sich aber unlängst bei der Festnahme eines psychisch Kranken unter Einsatz des SEK noch ganz anders.

30.12.2011 08:06 Uhr
ws1
Erfahrenes Mitglied


ist gerade online
Registriert seit: 10/13/11
Beiträge: 801

    Zitat von Philidora
    

    Wie kann es sein, dass jemand, der damals gleich 2x zu lebenslänglicher Haft verurteilt wurde, frei herumspringen & wie jetzt bei uns gleich noch einmal morden kann? Das Wort "lebenslänglich" lacht dem ganzen ja pur Hohn. Würde man dieses Wort noch ernst nehmen, hätte man wohl viele Untaten verhindern können.

 

Zitat von jerose
    

    Ja, stimmt. In anderen Ländern ist das besser geregelt mit den Wiederholungstätern. Da werden Verbrecher gleich umgebracht (Gefängnisse sind zu teuer). Und Dieben die Hand abgehackt, Ehebrecherinnen gesteinigt usw.

    Deshalb gibt es in solchen Ländern so gut wie keine Kriminalität.........und alle sind glücklich. Ich finde das toll..... Whistling

Interessant: Diese haltlose, an den Haaren herbeigezogene Antwort auf Philidora darf stehen bleiben. EIne Antwort, die wieder mal  Jeroses Gutdünkeninterpretationen und Hineindichtereien enthält. Meine Antwort auf diesen Mist musste weichen, obwohl ich nur gewendet habe, auf Jeroses wunderbare Drehbank. Aus Philidoras Beitrag sieht nicht mal ein Punkt danach aus, was Jerose heraus liest, nein, hinein propft.

Aber mir ist klar: Auch dieser Beitrag wird, nein, muss gelöscht werden. Eek

 

 

30.12.2011 08:09 Uhr
Gast_726401649
gelöscht
Beiträge: 582

 

Zitat von Sonnawirbl
 

 

Aber Wiederholungstaten sind ausgeschlossen!

Also sind Sie für die Todesstrafe?

30.12.2011 08:10 Uhr
heletz
Äußerst erfahrenes Mitglied


ist gerade online
Registriert seit: 11/20/07
Beiträge: 13371

 

Zitat von bobbel66
.... Ich hab da Vertrauen, denn immerhin geht es nicht darum, "Schlagzeilen in der Presse" zu machen  ...

Natürlich geht es darum, Schlagzeilen zu machen.

Und wer die schöneren Schlagzeilen macht, wird vom Staatsanwalt zum Oberstaatsanwalt befördert...

________

30.12.2011 08:11 Uhr
reprheintal
Neu hier


ist gerade online
Registriert seit: 5/16/11
Beiträge: 3
Wer einen Menschen tötet...

... hat sein Leben in Freiheit verwirkt.

Der würde bei mir keinen Fuß mehr in die Freiheit setzen. Aber Dank unserer Kuscheljustiz und unseres großzügig ausgelegten GG, darf er noch einmal zur Tat schreiten.

30.12.2011 08:12 Uhr
ws1
Erfahrenes Mitglied


ist gerade online
Registriert seit: 10/13/11
Beiträge: 801

 

Zitat von Mullerto
 

Außerdem "opfern" Polizisten nicht ihr Leben, die hätten gerne weiter gelebt und wurden ermordet.

Sie sind schlau! Dann formulieren wir's halt mullertogefälliger: Polizisten setzen täglich ihre Gesundheit und nicht selten auch ihr Leben ein, damit Mullerto nichts passiert, hoffentlich.

30.12.2011 08:13 Uhr
ws1
Erfahrenes Mitglied


ist gerade online
Registriert seit: 10/13/11
Beiträge: 801

 

Zitat von reprheintal
Wer einen Menschen tötet...

... hat sein Leben in Freiheit verwirkt.

Der würde bei mir keinen Fuß mehr in die Freiheit setzen. Aber Dank unserer Kuscheljustiz und unseres großzügig ausgelegten GG, darf er noch einmal zur Tat schreiten.

Nun lehnen Sie sich aber weit aus dem Fenster hinaus. Warten SIe's ab.

30.12.2011 08:19 Uhr
plupps
Sehr erfahrenes Mitglied


ist gerade online
Registriert seit: 7/19/11
Beiträge: 3669

 

Zitat von plupps
 

Wer kann das Rätsel lösen?

Die beiden festgenommenen Brüder sind laut Auskunft der Polizei 53 und 58 Jahre alt. 1975, also vor 36 Jahren, hat einer der beiden einen Polizisten erschossen, nämlich der ältere, Rudi R.
Wenn er aber 58 Jahre alt ist , müsste er 1953 geboren worden sein und damals 22 Jahre alt gewesen sein. Der jüngere der beiden war dann erst 17. In dem Bericht über den Polizistenmord von 1975 ist aber von zwei 19-jährigen die Rede.
???

Ich wiederhole: Nach den Angaben zum Polizistenmord von 1975 müsste der vermutliche Täter 55 Jahre alt sein.
Ist er aber nicht. Oder gab es damals noch keine schriftlichen Aufzeichnungen über die Stammdaten? Oder hat man sich damals vertippt? Bei der Polizei? In der Redaktion? Oder ... ?

Zuletzt geändert von plupps, am 30.12.2011 um 08:22 Uhr
30.12.2011 08:24 Uhr
ws1
Erfahrenes Mitglied


ist gerade online
Registriert seit: 10/13/11
Beiträge: 801

 

Zitat von Remarc
 

 

Das Ganze ist zu schrecklich-schön, um wahr zu sein, es gab 1976 ja (laut AZ) ein vernichtendes Urteil über den Charakter des Täters und genau deswegen auch 8 Jahre extra. Wenn ich richtig gerechnet habe, hätte er mindestens 17 Jahre sitzen müssen, das "volle Strafmaß" wären 23 Jahre gewesen, danach noch 5 Jahre Bewährung. Aber wie man es auch dreht und wendet, .....

Es ist Ihnen doch wunderbar sachlich erklärt worden. Blush Aber eine denkbare Strafe wäre auch für denjenigen, der Ihnen dies so wunderbar sachlich erklärte, eine Kugel durch den Kopf für jemanden, der ein paar Sätze abgeschrieben hat, weil der Adel früher wusste, was auf "ehrenrühriges Verhalten" zu tun war. Eek ängstlich Sneaky2 Der Vergleich drängt sich einfach auf. Aber wie gesagt: Es war ja nur ganz sachlich, rechtsstaatlich erklärt.

Geben Sie sich einfach zufrieden damit.

Ich weiß schon, was mit diesem Beitrag geschieht und nicht nur mit damit.

 

Zuletzt geändert von ws1, am 30.12.2011 um 08:53 Uhr
30.12.2011 08:51 Uhr
ws1
Erfahrenes Mitglied


ist gerade online
Registriert seit: 10/13/11
Beiträge: 801

 

Zitat von Mullerto
 

 

Also sind Sie für die Todesstrafe?

Wieso denn, es war nur eine Antwort auf Ihre offensichtliche, bewusste Schienenstellung.


Auf einen Beitrag antworten

 
Um antworten zu können, loggen Sie sich bitte ein oder registrieren Sie sich.

Alle Zeitangaben in MEZ. Es ist jetzt 7:19 PM Uhr.