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#16 (permalink) | |
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Ich denke das bezieht sich darauf, dass man einen Thermostat ja theoretisch selber wechseln und den Fehler dadurch beheben kann. Was natürlich offen lässt, wer die Kosten für den Austausch tragen muss. |
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#17 (permalink) | |
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Oder vielleicht war in diesem Fall die Hälfte der Ventile voll offen und die andere Hälfte zu. Das führt dann zu einer unangenehmen Temperaturverteilung in der Wohnung, aber durchschnittlich ist diese eben warm genug, um nicht unbewohnbar zu sein. |
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#18 (permalink) | |
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Man müsste sich, um das genauer beurteilen zu können, das entsprechende Urteil samt dem zugehörigen Rechtsstreit ansehen. Die von mir verlinkte Liste bíetet ja nur einen kurzen Überblick, welche Mängel an Heizungen zu welchen Gerichtsurteilen geführt haben. Im hier geschilderten Fall ist es ja aber so, dass, über längere Zeit in der kalten Phase des Jahres, weder Heizung noch Warmwasser zur Verfügung standen. Dies berechtigt auf jeden Fall zu einer Minderung der Miete, in welcher Höhe muss wiederum ein Richter entscheiden. |
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#19 (permalink) | |
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Was lernen wir daraus? Man sollte sich immer Mieter suchen, die sich keinen Anwalt leisten können oder wollen. Das macht das Leben für den Vermieter erst schön. |
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#20 (permalink) | |
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Mieter sollten Notgemeinschaft gründen !
Durch eine ähnliche Erfahrung mit einem Hausbesitzer in Berlin wurden wir von den Wasserbetrieben Berlin auf die Möglichkeit aufmerksam gemacht eine Mieternotgemeinschaft zu gründen.Es ist sehr wohl möglich die Nebenkosten , Wasser ,Heizung ,Strom etc. sowie den Verbrauch für die Gemeinschaftsanlagen ( Keller,Treppenhaus etc.) auf einem separaten Konto einzuzahlen das dann die Rechnungen an die Versorger abführt.Es bedarf dazu einer Absprache mit den Versorgern , die aber in der Regel bereit sind ,dann mit der Mieternotgemeinschaft einen neuen bzw. eine Verlängerung des Versorgungsvertrages herbeizuführen.Konkret Betriebs und Nebenkosten beim Vermieter mindern und auf Mieternotgemeinschaftskonto abführen.Dies bedarf zwar Mieter die im Hause Organisatorisch tätig werden aber eine gesicherte Versorgung sollte das Engagment wert sein.Die Mieter werden auch nicht mit den Altschulden belastet sondern treten nur für die Verbräuche ab Vertragsschluss mit der Mieternotgemeinschaft ein.Darüber hinaus empfiehlt es sich für die Mieter in einen Mieterrechtsschutzverein einzutreten da so juristische Kosten , die abzusehen sind bei diesem Besitzer, abgefangen werden können und so die Mieter auch mutiger werden sich gegen den Besitzer zur Wehr zu setzen.Der Eintritt in einen Mieterverein sollte rechtzeitig geschehen da hier bis zum Rechtsschutz Fristen ( meist 6 Monate ) zu wahren sind.Sollten Mieter des Objektes weitere Info benötigen gerne per persönlicher Mail , gerne bin ich auch bereit bei einer Mieterversammlung meine Erfahrungen weiter zu geben. Also wer sich nicht wehrt lebt verkehrt ! |
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#21 (permalink) | |
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Vieleicht will da jemand seine Altlasten (Mieter) loswerden um dann Später Modernisiert richtig teuer Vermieten. Es gibt halt in Deutschland immer wieder "Geschäfts-" Leute die für den Profit über Leichen gehen! |
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#22 (permalink) | |
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?? Letzer Absatz: http://www.mieterverein-dresden.de/pdf/Zwangsverwaltung_2009.pdf
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#23 (permalink) | |
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Zwei Paar Stiefel laufen hier: Mietminderung wegen fehlender Heizung und Warmwasserversorgung (Mangel der Mietsache) und Nebenkostenminderung (Veruntreuung der Nebenkostenzahlungen) mit organisierter Direktzahlung an Lieferanten wie oben beschrieben |
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#24 (permalink) | |
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danke für ihre links , Altschulden mussten in unseren Fall ca.38.000.00€ nicht übernommen werden.Diese versuchen die Versorger vom Eigentümer zu erlangen da er diese in der Regel ja schon über die Mieten eingezohen hat. |
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#25 (permalink) | |
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Das ist ja auch der Dienstweg, weil Vertragspartner der Lieferanten der Vermieter ist. Kann und wird aber sein, daß er die vereinnahmten Nebenkostenzahlungen der Mieter schon anderweitig durchgebracht hat. Letztlich werden die Lieferanten sein Grundstück pfänden (müssen). Deswegen frieren die Mieter weiter, es sei denn, die Lieferanten sind so kulant und verständnisvoll und geschäftstüchtig und liefern gegen nunmehr direkte Zahlung. Bei der Anwaltsdichte in Augsburg wird sich einer finden lassen, der die Chose anständig übernimmt. So wie die Sache aussieht - nachfolgende Repressalien - wird es ohne nicht gehen. |
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#26 (permalink) | |
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wäre ja mal interessant, ob wenigstens einer der Mieter den Vermieter mal schriftlich in Verzug gesetzt hat und Mietminderung angekündigt. Gibt ja 4 Kisten: nachdem keine Heizung aufgrund nicht gelieferter Versorgung zur Verfügung steht, können die die Miete auch mindern - keine Heizung, keine Miete. Anschaffung von Notersatz wie Radiatoren, Lüfter, große Töpfe zum Warmwasser bereiten: ersatzpflichtig einschließlich der benötigten Energie. Dazu darf man allerdings nicht faul sein und sollte auch die Zählerstände aufschreiben. Keine Verbrauchsmessung an den HK - kann man fast schon behaupten, daß das dann auch beim Wasser so ist. Kann jeder selbst googeln, was da angesagt ist. Das dickste Brett leistet sich der Vermieter mit den brav geleisteten Nebenkostenvorauszahlungen: das riecht stark nach Veruntreuung - warum von den Mietern noch keiner Strafanzeige gestellt hat, wundert. Die über 80000 sind ja nicht in einem Monat als Rückstand vom Himmel gefallenund bis zu einer Sperrung der Energie brauchts einige Mahnungen an den. Wenn die Mieter bisher nur brav telefonierten, ist ihnen nicht zu helfen - schriftlich in Verzug setzen und mitteilen, daß die Vorauszahlungen ab sofort auf ein eigens eingerichetes Sperrkonto eingezahlt werden bis zur Klärung bzw. ordnungsgemäßen Abrechnung einschließlich Erstattung der entstandenen Unkosten, werden die ja wohl noch können. Der Mieterverein kann auf alle Fälle das rRichtige tun. Dazu müssten die sich aber mal dahin bewegen. Die az hilft da wenig, und dieser Sorte Vermieter geht so ein Artikel am Dingens vorbei. |
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#27 (permalink) | |
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Die MVV scheint sich aus Rücksicht ggü. den geschädigten Mietern fortan kulant zu verhalten:
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#28 (permalink) | |
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Muß man nicht. Ist die Wohnung permanent zu kalt, liegt eine Mangel qua Gesetz vor und man kann sofort bei der nächsten Mietzahlung mindern. |
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#29 (permalink) | |
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§536c BGB. Man muss zwar die Mietminderung an sich nicht ankündigen, aber den Mangel anzeigen. |
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