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#1 (permalink) | |
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BGH: Steuersünder müssen schwerer bestraft werden
Wer Steuern in Millionenhöhe hinterzieht, darf nicht mit Bewährung rechnen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden - und damit ein Urteil des Landgerichts Augsburg kassiert. BGH: Steuersünder müssen schwerer bestraft werden |
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#2 (permalink) | |
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Ein unglaublicher Skandal
Endlich. Endlich hat ein oberstes Gericht dieser unglaublichen Mauschelei zwischen Steuerverbrechern, Politik und Justiz mit einem knallenden Uurteil ein Ende gesetzt. Denn es geht nicht nur um die Millionen-Betrüger. Dass sich dieses Recht die Steuerhinterzieher zurechtgebogen haben und dabei von Poiltik und Justiz tatkräftig unterstützt wurden, das ist der unglaublich Skandal, den der BGH jetzt beendet hat. Denn schon vor Jahren gab es ein Urteil das eben dies (Bewährung bei Steuerhinterziehung von einer Million) ganz klar und eindeutig untersagte. Eine Gerichte und ie Politik haben sich einen Dreck darum geschert. Ein weiterer, noch viel größerer Skandal ist der Deal mit Steuerhinterziehern, den unser famoser Finanzminister als großartiges Abkommen mit der Schweiz preist.
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#3 (permalink) | |
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Vielleicht ändert sich nach diesem Urteil doch langsam etwas in den deutschen Gerichten weg vom "Die Kleinen (Eierdieb) sperrt man ein und die Großen (Steuerbetrüger mit Millionenschäden) lässt man laufen." An der Zeit wäre es jedenfalls. |
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#4 (permalink) | |
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BGH: Steuersünder müssen schwerer bestraft werden
Yes, aber dann jeder!!!!!!! |
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#5 (permalink) | |
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Endlich einmal Klartext, welchen die Presse zu feige ist zu schreiben
Gratuliere zu diesem hervorragenden Beitrag@ Silverblues. Habe ihm mit 5 Sternen bewertet. Das Landgericht Augsburg genießt bei Otto Normalstraftäter für seine überaus harten Urteile einen bundesweiten Ruf. Aber bei Steuerverbrechern fehlt ihm offensichtlich - nun vom Bundesgerichtshof bestätigt - der Mumm, Steuerverbrecher wurden dort einst gar mit Handschlag verabschiedet. Oder liegt gar ein anderweitig noch nicht bekannter Grund vor? Fragen wir doch mal bei Richer Hofmeister und/oder Holger Pfahls. Das wäre einmal ein viel handfesterer Missbrauchskandal, als bischöflicher Messwein. Aber gell, die Staatsräson verbietet halt Recherchen oder Nachforschungen bei Gerichten. Warum nur? Ah, verstehe, einer Augsburger Allgemeinen sind aus selbigem Grund die Hände gebunden. |
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Zuletzt geändert von Fando2011, am 08.02.2012 um 10:55 Uhr
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#6 (permalink) | |
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Ich sage nur KLAUS ZUMWINKEL. Ehrlich frage ich mich schon lange, warum diese Leute immer so billig davon kommen. Da sind sie eh schon denkbar schwer zu fassen, und hat man dann mal einen, ist das Maximum eine Bewährungsstrafe. Liegt es an den Staranwälten, wird irgendwo kräftig geschmiert oder fürchtet der Richter selbst um seinen Job/Ruf, wenn er mal einen großen richtig verknackt. Wahrscheinlich treffen mehrere dieser Erklärungen gleichzeitig zu. |
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#7 (permalink) | |
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Zumwinkel...Zumwinkel...., da war doch was. |
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#8 (permalink) | |
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Woran liegts ?
Möglicherweise am politischen Beziehungssystem, oder am erziehungsbedingtem Standesbewußtsein. Solch ehrbare, gestandene Menschen kann man doch nicht wie Eierdiebe behandeln? Man bewegt sich halt in entsprechenden Kreisen... Hätten Sie den Mut, als Richter diese Kreise zu stören ? Da bleibt man lieber unter sich geneigt. Jeriohh! |
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Zuletzt geändert von isar50, am 08.02.2012 um 20:33 Uhr
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#9 (permalink) | |
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...und ausgerechnet in Augsburg wurde dieses "nette Urteil" zugunsten des Millionen-Steuerhinterziehers getätigt... Gut, dass das BGH jetzt solche "Kleinigkeiten" gekippt hat... In "dieser Grössenordnung" muss es "selbstveständlich" sein, dass "eingelocht wird".... aber für lange Zeit nicht mehr auf "dem Golfplatz"... |
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