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BGH: Steuersünder müssen schwerer bestraft werden
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08.02.2012 09:05 Uhr
Redaktion
Ehrenmitglied


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Beiträge: 49196
BGH: Steuersünder müssen schwerer bestraft werden
Wer Steuern in Millionenhöhe hinterzieht, darf nicht mit Bewährung rechnen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden - und damit ein Urteil des Landgerichts Augsburg kassiert.
BGH: Steuersünder müssen schwerer bestraft werden

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www.augsburger-allgemeine.de - Alles was uns bewegt

08.02.2012 09:05 Uhr
Silverblues
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Registriert seit: 10/10/08
Beiträge: 1601
Ein unglaublicher Skandal

Endlich.

Endlich hat ein oberstes Gericht dieser unglaublichen Mauschelei zwischen Steuerverbrechern, Politik und Justiz mit einem knallenden Uurteil ein Ende gesetzt.

Denn es geht nicht nur um die Millionen-Betrüger.
Vielmehr sieht das deutsche Recht schon bei Steuerhinterziehung von 100.000 Euro nur die Möglichkeit einer Bewährung vor und geht grundsätzlich von Haft aus.

Dass sich dieses Recht die Steuerhinterzieher zurechtgebogen haben und dabei von Poiltik und Justiz tatkräftig unterstützt wurden, das ist der unglaublich Skandal, den der BGH jetzt beendet hat.

Denn schon vor Jahren gab es ein Urteil das eben dies (Bewährung bei Steuerhinterziehung von einer Million) ganz klar und eindeutig untersagte.

Eine Gerichte und ie Politik haben sich einen Dreck darum geschert.

Ein weiterer, noch viel größerer Skandal ist der Deal mit Steuerhinterziehern, den unser famoser Finanzminister als großartiges Abkommen mit der Schweiz preist.
Steuerhinterzieher sollen straffrei ausgehen, wenn sie das zugeben, was sie ab 2013 ohnehin nicht mehr leugnen können.
Genau solches Vorgehen hat der BGH in seiner Entscheidung jetzt in die Nähe der Rechtsbeugung gerückt.
Mal sehen, wie die Regierung darauf reagiert.
Und mal sehen, wie ggf. das BVG reagiert, wenn die Regierung nicht reagiert und deshalb eine Verfassungsklage eingereicht wird. 

 

08.02.2012 10:07 Uhr
Schwarzbauer
Sehr erfahrenes Mitglied


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Registriert seit: 3/8/08
Beiträge: 2245

Vielleicht ändert sich nach diesem Urteil doch langsam etwas in den deutschen Gerichten weg vom "Die Kleinen (Eierdieb) sperrt man ein und die Großen (Steuerbetrüger mit Millionenschäden) lässt man laufen."

An der Zeit wäre es jedenfalls.

08.02.2012 10:29 Uhr
Bongo
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Registriert seit: 10/7/07
Beiträge: 6792
BGH: Steuersünder müssen schwerer bestraft werden

Yes, aber dann jeder!!!!!!!  Daumen rauf ohne Ausnahme, auch der Maxwell, der Moritz, die Frau Holle und alle die Bevorzugten, und nicht nach dem Motto: "Nein ich nenne die Spender nicht " Hammer

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08.02.2012 10:34 Uhr
Fando2011
Erfahrenes Mitglied


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Registriert seit: 4/21/11
Beiträge: 560
Endlich einmal Klartext, welchen die Presse zu feige ist zu schreiben

 

Gratuliere zu diesem hervorragenden Beitrag@ Silverblues. Habe ihm mit 5 Sternen bewertet. 

Das Landgericht Augsburg genießt bei Otto Normalstraftäter für seine überaus harten Urteile einen bundesweiten Ruf.  Aber bei Steuerverbrechern fehlt ihm offensichtlich  -  nun vom Bundesgerichtshof bestätigt  -  der Mumm, Steuerverbrecher wurden dort einst gar mit Handschlag verabschiedet. Oder liegt gar ein anderweitig noch nicht bekannter Grund vor?  Fragen wir doch mal bei Richer Hofmeister  und/oder  Holger Pfahls. Das wäre einmal ein viel handfesterer Missbrauchskandal, als bischöflicher Messwein. Aber gell, die Staatsräson verbietet halt Recherchen oder Nachforschungen bei Gerichten. Warum nur?  Ah, verstehe, einer Augsburger Allgemeinen sind aus selbigem Grund die Hände gebunden.

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Zuletzt geändert von Fando2011, am 08.02.2012 um 10:55 Uhr
08.02.2012 13:44 Uhr
Drago
Erfahrenes Mitglied


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Beiträge: 502

 

Zitat von Schwarzbauer
 

 vom "Die Kleinen (Eierdieb) sperrt man ein und die Großen (Steuerbetrüger mit Millionenschäden) lässt man laufen."

Ich sage nur KLAUS ZUMWINKEL.

Ehrlich frage ich mich schon lange, warum diese Leute immer so billig davon kommen. Da sind sie eh schon denkbar schwer zu fassen, und hat man dann mal einen, ist das Maximum eine Bewährungsstrafe.

Liegt es an den Staranwälten, wird irgendwo kräftig geschmiert oder fürchtet der Richter selbst um seinen Job/Ruf, wenn er mal einen großen richtig verknackt.

Wahrscheinlich treffen mehrere dieser Erklärungen gleichzeitig zu.

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08.02.2012 19:43 Uhr
mark8568
Äußerst erfahrenes Mitglied


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Registriert seit: 7/12/08
Beiträge: 8126

Zumwinkel...Zumwinkel...., da war doch was. Blink

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Man soll dem Leib etwas Gutes bieten, damit die Seele Lust hat, darin zu wohnen. (Churchill)

08.02.2012 20:17 Uhr
isar50
Ständiges Mitglied


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Registriert seit: 4/4/11
Beiträge: 240
Woran liegts ?

 

Zitat von Drago
 

 

Ich sage nur KLAUS ZUMWINKEL.

Ehrlich frage ich mich schon lange, warum diese Leute immer so billig davon kommen. Da sind sie eh schon denkbar schwer zu fassen, und hat man dann mal einen, ist das Maximum eine Bewährungsstrafe.

Liegt es an den Staranwälten, wird irgendwo kräftig geschmiert oder fürchtet der Richter selbst um seinen Job/Ruf, wenn er mal einen großen richtig verknackt.

Wahrscheinlich treffen mehrere dieser Erklärungen gleichzeitig zu.

 

Möglicherweise am politischen Beziehungssystem, oder am erziehungsbedingtem Standesbewußtsein. Solch ehrbare, gestandene Menschen kann man doch nicht wie Eierdiebe behandeln? Man bewegt sich halt in entsprechenden Kreisen...

Hätten Sie den Mut, als Richter diese Kreise zu stören ?

Da bleibt man lieber unter sich geneigt.

Jeriohh!

Zuletzt geändert von isar50, am 08.02.2012 um 20:33 Uhr
08.02.2012 20:26 Uhr
Mondschnuppe
Sehr erfahrenes Mitglied


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Beiträge: 3114

 

Zitat von Redaktion
BGH: Steuersünder müssen schwerer bestraft werden
Wer Steuern in Millionenhöhe hinterzieht, darf nicht mit Bewährung rechnen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden - und damit ein Urteil des Landgerichts Augsburg kassiert.
BGH: Steuersünder müssen schwerer bestraft werden

...und ausgerechnet in Augsburg wurde dieses "nette Urteil" zugunsten des Millionen-Steuerhinterziehers getätigt... Gut, dass das BGH jetzt solche "Kleinigkeiten" gekippt hat... In "dieser Grössenordnung" muss es "selbstveständlich" sein, dass "eingelocht wird".... aber für lange Zeit nicht mehr auf "dem Golfplatz"...

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