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#1 (permalink) | |
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Urteil in Augsburg: Bewährungsstrafe für jugendlichen Schläger
Ein 19-Jähriger, der immer wieder durch Schlägereien auffiel, stand nun in Augsburg vor Gericht. Zuletzt hatte er einen Bahnschaffner zusammengeschlagen. |
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Zuletzt geändert von Anonyme, am 10.02.2012 um 09:26 Uhr
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#2 (permalink) | |
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Die Opfer dieser Gewalttäter sind viel zu selten Richter. Anders läßt sich die Milde der Strafen nicht erklären. Besoffen oder nicht, wer prügelt der gehört in den Knast. Immer. |
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#3 (permalink) | |
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15 Monate sind kein Pappenstiel, drei Jahre Bewährungszeit mit entsprechend harten Auflagen sind lang. Wenn der Typ die drei Jahre nun unauffällig verlebt, ist der Gesellschaft vermutlich mehr geholfen, als wenn er 15 Monate in der archaisch organisierten und gewalttoleranten Umgebung eines Knastes zugebracht hätte.
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#4 (permalink) | |
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seh ich auch so... aber öffentliche sanitär einrichtungen am we säubern helfen das schon besser aber das macht ja die stadt nö also sozialstunden und mülltonnen leeren wär schon was für solche hitzköpfe
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#5 (permalink) | |
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Im Prinzip sind wir einer Meinung googelix, aber beim nächsten "Ding" und sei es noch so klein, muß der Typ SOFORT abwandern, da führt kein Weg daran vorbei. Und das passiert aber manchmal aus unerfindlichen Gründen nicht, entweder ist da teilweise die Justiz schlecht abgestimmt oder irgendwas anderes läuft schief, in manchen Fällen hat man echt das Gefühl solche Täter tingeln von Verhandlung zu Verhandlung und kriegen immer nur den "Zeigefinger vom Zeigefinger vom Zeigefinger" gezeigt und eine "letzte Chance" folgt der nächsten. |
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#6 (permalink) | |
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Nein, sie sind Gott sei Dank keine Richter. Von Milde kann im vorliegenden Fall keine Rede sein. |
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#7 (permalink) | |
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Bewährung ist keine Strafe
Durch die Bewährung sollte der Bürger vor weiteren Übergriffen geschützt werden. Das es nicht funktioniert hat der 19.Jährige schon bewiesen. Deshalb verstehe ich nicht wie ein Wiederholungstäter Bewährung bekommen kann!!! Allein 3 Delikte in der letzten Zeit. Zitat"ließ auch nicht von ihm ab, als dieser längst am Boden lag. Ebenso trat er einem Mann, den er bereits bewusstlos geschlagen hatte, mit dem Fuß gegen den Kopf." Allein der Schlag mit dem Fuß gegen den Kopf ist versuchter Totschlag. |
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#8 (permalink) | |
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Immer und immer wieder ... Bewährungsstrafe bei Wiederholungstäter. Eine Lachnummer, wenn es nicht so traurig wäre! |
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#9 (permalink) | |
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Naja, vieleicht klappt es ja beim 4ten Mal mit dem Totschlag.
Leider ist es so das man den Richter der dieses Urteil aussprach nicht für seine Milde mit zur Verantwortung ziehen kann wenn sein "Schützling" dies dann doch noch einmal in die Tat umsetzt. Wäre dem so, würde so mancher Richterspruch hier wohl anderst ausfallen. |
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#10 (permalink) | |
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...genau deshalb und aufgrund der tatenreichen vorgeschichte des täters darf man über die milde des urteils durchaus überrascht sein! |
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#11 (permalink) | |
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Bei mir hätte er 3 Jahre ohne Bewährung bekommen! |
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#12 (permalink) | |
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Wegen seines umfassenden Geständnisses und einer positiven Sozialprognose gewährte ihm das Gericht noch eine letzte Chance........ na, dann ist doch alles verständlich; umfassendes Geständnis und positive Sozialprognose und schon sind die menschenverachtenden Tritte gegen die Köpfe der Opfer und die brutalen Schläge vergessen . Traurig, traurig . Kein einziger rechter Schläger wäre mit so einem unglaublich mildem Urteil davon gekommen. |
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#13 (permalink) | |
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Langsam wird Ihre Fascho-Scheiße hier echt peinlich. |
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#14 (permalink) | |
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Ruhig Blut Leute. Dieser Scheißtyp findet seinen Meister! |
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#15 (permalink) | |
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Meine Erfahrungen bei Gericht sind andere. Wenn ein Straftäter in offener Bewährung eine erneute Straftat begeht, die obendrein auch noch im Zusammenhang mit der zur Bewährung ausgesetzten Strafe steht, rücken die Verurteilten ein, daran führt kein Weg vorbei. Im vorliegenden Fall war eine Strafe wegen Körperverletzung bereits verbüßt und es gab wohl bei Gericht den Eindruck, dass (zwischenzeitlich) eine positive Sozialprognose gestellt werden kann. Leicht ist es dem Gericht sicherlich nicht gefallen, die Verurteilung zur Bewährung auszusetzen, zumal ein Angriff mit dem beschuhten Fuß natürlich ein massiver ist und deshalb i.d.R. der gefährlichen Körperverletzung (§224 StGB) zuzuordnen wäre, weil ein gefährliches Werkzeug (Schuh) verwendet wurde. Es muss also eine ausgezeichnete Sozialprognose gegeben haben und sicherlich sind die Bewährungsauflagen erheblich (regelmäßiger Nachweis drogenfreien Lebens, Therapie des Alkoholmissbrauchs, Meldeauflagen, Sozialstunden, Geldauflage). Im Übrigen ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, wenn Verurteilter oder Staatsanwaltschaft mit dem Urteil nicht einverstanden sind, können also noch Rechtsmittel eingelegt werden. |
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