Wetter
Mo.
21°C
Wetter
Di.
20°C

Registrieren | Neueste Einträge | Aktuellste Themen | Forum | Benutzerliste | Suche | Regeln | Hilfe

Fahrzeughalter sollen künftig für unbekannte Raser haften
sort Ersten ungelesenen Beitrag anzeigen Thema durchsuchen
13.02.2012 11:07 Uhr
Redaktion
Ehrenmitglied


ist gerade online
Registriert seit: 4/30/07
Beiträge: 49198
Fahrzeughalter sollen künftig für unbekannte Raser haften
In Deutschland sollen Fahrzeughalter künftig die Strafe bezahlen, wenn der geblitzte Fahrer selbst nicht ermittelt werden kann. Das fordert die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG).
Fahrzeughalter sollen künftig für unbekannte Raser haften

________
www.augsburger-allgemeine.de - Alles was uns bewegt

13.02.2012 11:07 Uhr
Kommentierer
Sehr aktives Mitglied


ist gerade online
Registriert seit: 2/23/09
Beiträge: 105

Wenn 50 % net ermittelt werden können, zeugt das nicht von Qualität der von seinen Mitgliedern abgelieferten Arbeit! Vielleicht sollte man erst mal die verbessern, bevor man an Grundsätze der Strafjustitz geht!

13.02.2012 11:38 Uhr
Sytarp
Ständiges Mitglied


ist gerade online
Registriert seit: 12/20/10
Beiträge: 258

Haftet dann der Chef einer Autovermietung für die Tempoverstöße seiner Kunden? - Der Fahrer kann ja auch ein anderer sein als der Mieter .....  und wie sieht das bei Firmenwagen aus? - Bekommt dann eine AG die Punkte? - Wäre es nicht besser die Methoden zu verbessern?

13.02.2012 11:55 Uhr
_solon_
Äußerst erfahrenes Mitglied


ist gerade online
Registriert seit: 6/3/07
Beiträge: 13095

 

Zitat von Redaktion
Fahrzeughalter sollen künftig für unbekannte Raser haften
In Deutschland sollen Fahrzeughalter künftig die Strafe bezahlen, wenn der geblitzte Fahrer selbst nicht ermittelt werden kann. Das fordert die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG).
Fahrzeughalter sollen künftig für unbekannte Raser haften

Macht Sinn - Eigentum verpflichtet.

________
Difficile est satiram non scribere (Juvenal). Die Zeit wird kommen, wo, wer nicht weiß, was ich über eine Sache gesagt habe, sich als Nichtwisser bloßstellt...

13.02.2012 12:38 Uhr
DerWikinger
Sehr aktives Mitglied


ist gerade online
Registriert seit: 12/22/11
Beiträge: 173

Die Unschuldsvermutung wird hier außer Acht gelassen. Warum sollte man für etwas bestraft werden, das einem nicht nachgewisen werden kann. Das würde das Rechtssystem auf den Kopf stellen.

Die DPolG ist mir irgendwie immer wieder nur durch latent wirklichkeitsfremde Forderungen aufgefallen.

________

13.02.2012 13:08 Uhr
uwelix
Ständiges Mitglied


ist gerade online
Registriert seit: 10/17/07
Beiträge: 421
nachgewiesen werden...

... könnte aber sicher in den meisten fällen ein fall von strafvereitelung. erzähl mir doch keiner, er wisse nicht, wer an einem bestimmten tag in einer bestimmten gegend mit seinem auto gefahren ist... Tt2

________
.... wer mag, darf "Du" zu mir schreiben!

13.02.2012 13:15 Uhr
PuK
Äußerst erfahrenes Mitglied


ist gerade online
Registriert seit: 11/12/08
Beiträge: 15888

 

Zitat von uwelix
... könnte aber sicher in den meisten fällen ein fall von strafvereitelung.

Strafvereitelung "in eigener Sache" gibt's aber nicht, also wenn man selbst von der Strafe bedroht wäre. Sie können nur die Bestrafung eines anderen vereiteln, nicht die eigene.

Zitat von uwelix
 erzähl mir doch keiner, er wisse nicht, wer an einem bestimmten tag in einer bestimmten gegend mit seinem auto gefahren ist... Tt2

Darum geht's aber nicht. Die Polizei ist in der Beweispflicht. Und hätte sie einen Blitzer mit Sofortkasse aufgestellt, würde sich das Problem gar nicht erst stellen.

13.02.2012 13:19 Uhr
DerWikinger
Sehr aktives Mitglied


ist gerade online
Registriert seit: 12/22/11
Beiträge: 173

 

Zitat von uwelix
nachgewiesen werden...

... könnte aber sicher in den meisten fällen ein fall von strafvereitelung. erzähl mir doch keiner, er wisse nicht, wer an einem bestimmten tag in einer bestimmten gegend mit seinem auto gefahren ist... Tt2

Strafvereitelung is bei einem Verwandschaftsverhältnis straffrei, siehe hierzu §258 Abs. 6 StGB.

In eigenen Belangen ist dieses Verhalten ebenfalls nicht zu bestrafen siehe Absatz 5 der gleichen Paragrafen.

Edit: Und wie bereits in meinem ersten Beitrag und auch von puk richtig geschrieben, liegt die Beweislast bei den anklagenden/ermittelnden Behörden. Es gilt im Strafrecht immer "in dubio pro reo"

________

13.02.2012 13:23 Uhr
Ch. aus D.
Sehr erfahrenes Mitglied


ist gerade online
Registriert seit: 10/14/09
Beiträge: 3508

 

Zitat von PuK 

Darum geht's aber nicht. Die Polizei ist in der Beweispflicht. Und hätte sie einen Blitzer mit Sofortkasse aufgestellt, würde sich das Problem gar nicht erst stellen.

 Ja, so ein Strafzettelvorgang nach amerikanischer Art wäre für einige Raser bestimmt ganz lehrreich. Breites Grinsen

Nur leider sind unsere Strassen für so etwas nicht ausgelegt (keine Stand/Haltestreifen, etc).

13.02.2012 18:02 Uhr
mark8568
Äußerst erfahrenes Mitglied


ist gerade online
Registriert seit: 7/12/08
Beiträge: 8126

 

Zitat von uwelix
nachgewiesen werden...

... könnte aber sicher in den meisten fällen ein fall von strafvereitelung. erzähl mir doch keiner, er wisse nicht, wer an einem bestimmten tag in einer bestimmten gegend mit seinem auto gefahren ist... Tt2

Deswegen gilt die Nachweispflicht noch immer nicht für einen nicht Verdächtigen

________
Man soll dem Leib etwas Gutes bieten, damit die Seele Lust hat, darin zu wohnen. (Churchill)

13.02.2012 18:39 Uhr
_solon_
Äußerst erfahrenes Mitglied


ist gerade online
Registriert seit: 6/3/07
Beiträge: 13095

 

Zitat von DerWikinger
  ....

 Das würde das Rechtssystem auf den Kopf stellen.

....

Meinen Sie?

Können Sie sich noch an Winnenden erinnern wie das mit der Waffe war? Der Vater hat, wennn ich mich recht erinnere eine Strafe erhalten.

________
Difficile est satiram non scribere (Juvenal). Die Zeit wird kommen, wo, wer nicht weiß, was ich über eine Sache gesagt habe, sich als Nichtwisser bloßstellt...

14.02.2012 08:55 Uhr
Ch. aus D.
Sehr erfahrenes Mitglied


ist gerade online
Registriert seit: 10/14/09
Beiträge: 3508

 

Zitat von _solon_

 

Meinen Sie?

Können Sie sich noch an Winnenden erinnern wie das mit der Waffe war? Der Vater hat, wennn ich mich recht erinnere eine Strafe erhalten.

 Da steht aber noch eine Revision an.

Außerdem ging es dort um Fahrlässigkeit bei der Aufbewahrung - wenn ein Autohalter sein Fahrzeug einem Berechtigten überlässt, dann ist das nicht fahrlässig. Wenn dieser Berechtigte dann gegen Verkehrsregeln verstösst, dann ist sein Problem, nicht das des Autohalters - der hat nichts falsch gemacht.

14.02.2012 09:28 Uhr
Drago
Erfahrenes Mitglied


ist gerade online
Registriert seit: 3/15/10
Beiträge: 502

Jedenfalls ist eines klar: Wenn die Angabe "50%" auch nur annähernd stimmt, ist das ein Skandal und es muss eine Lösung her. Da wundert es mich nicht länger, wenn ich auf der A8 täglich dutzende Leute mit 140 aufwärts durch die 80-er Baustelle fahren sehe. Vom Baujahr her könnten das durchwegs Firmenwagen sein, würde passen. Der Bestrafungsautomatismus und damit die Beibehaltung der Verkehrssicherheit werden hier völlig außer Kraft gesetzt.

________

14.02.2012 09:39 Uhr
Philogenes
Sehr erfahrenes Mitglied


ist gerade online
Registriert seit: 1/15/11
Beiträge: 1906

Warum eigentlich ärgere ich mich ständig über das Führen eines Fahrtenbuches bei unserem Firmenwagen?

Ich kenne jemanden der durch seine private Fahrtenbuchpflicht kein zweites Mal nicht mehr weiß wer mit seine KFZ gefahren ist. Zwinkernd

________
Text  100% chlorfrei gebleicht, durch glückliche Elektronen erzeugt. Keine Lagerelektronenhaltung, kein Arbeitszwang. 

14.02.2012 09:53 Uhr
heletz
Äußerst erfahrenes Mitglied


ist gerade online
Registriert seit: 11/20/07
Beiträge: 7003

 

Zitat von Drago
 
Jedenfalls ist eines klar: Wenn die Angabe "50%" auch nur annähernd stimmt, ist das ein Skandal und es muss eine Lösung her. ...

Die Lösung lautet ganz einfach: Die Polizei muß besser arbeiten.

Deshalb kann man nicht einfach Grundrechte aufheben.

________
Nein, ich bin nicht die Signatur. Ich putz' hier nur...

Schlagworte

Keine Schlagworte vergeben.


Auf einen Beitrag antworten

 
Um antworten zu können, loggen Sie sich bitte ein oder registrieren Sie sich.

Alle Zeitangaben in MEZ. Es ist jetzt 2:43 PM Uhr.