Registrieren | Neueste Einträge | Aktuellste Themen | Forum | Benutzerliste | Suche | Regeln | Hilfe
|
|
||
|---|---|---|
|
|
#1 (permalink) | |
|
Fahrzeughalter sollen künftig für unbekannte Raser haften
In Deutschland sollen Fahrzeughalter künftig die Strafe bezahlen, wenn der geblitzte Fahrer selbst nicht ermittelt werden kann. Das fordert die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG). Fahrzeughalter sollen künftig für unbekannte Raser haften |
||
|
________ |
||
|
|
||
|
|
#2 (permalink) | |
|
Wenn 50 % net ermittelt werden können, zeugt das nicht von Qualität der von seinen Mitgliedern abgelieferten Arbeit! Vielleicht sollte man erst mal die verbessern, bevor man an Grundsätze der Strafjustitz geht! |
||
|
|
||
|
|
#3 (permalink) | |
|
Haftet dann der Chef einer Autovermietung für die Tempoverstöße seiner Kunden? - Der Fahrer kann ja auch ein anderer sein als der Mieter ..... und wie sieht das bei Firmenwagen aus? - Bekommt dann eine AG die Punkte? - Wäre es nicht besser die Methoden zu verbessern? |
||
|
|
||
|
|
#4 (permalink) | |
|
Macht Sinn - Eigentum verpflichtet. |
||
|
________ |
||
|
|
||
|
|
#5 (permalink) | |
|
Die Unschuldsvermutung wird hier außer Acht gelassen. Warum sollte man für etwas bestraft werden, das einem nicht nachgewisen werden kann. Das würde das Rechtssystem auf den Kopf stellen. Die DPolG ist mir irgendwie immer wieder nur durch latent wirklichkeitsfremde Forderungen aufgefallen. |
||
|
________ |
||
|
|
||
|
|
#6 (permalink) | |
|
nachgewiesen werden...
... könnte aber sicher in den meisten fällen ein fall von strafvereitelung. erzähl mir doch keiner, er wisse nicht, wer an einem bestimmten tag in einer bestimmten gegend mit seinem auto gefahren ist... |
||
|
________ |
||
|
|
||
|
|
#7 (permalink) | |
|
Strafvereitelung "in eigener Sache" gibt's aber nicht, also wenn man selbst von der Strafe bedroht wäre. Sie können nur die Bestrafung eines anderen vereiteln, nicht die eigene.
Darum geht's aber nicht. Die Polizei ist in der Beweispflicht. Und hätte sie einen Blitzer mit Sofortkasse aufgestellt, würde sich das Problem gar nicht erst stellen. |
||
|
|
||
|
|
#8 (permalink) | |
|
Strafvereitelung is bei einem Verwandschaftsverhältnis straffrei, siehe hierzu §258 Abs. 6 StGB. In eigenen Belangen ist dieses Verhalten ebenfalls nicht zu bestrafen siehe Absatz 5 der gleichen Paragrafen. Edit: Und wie bereits in meinem ersten Beitrag und auch von puk richtig geschrieben, liegt die Beweislast bei den anklagenden/ermittelnden Behörden. Es gilt im Strafrecht immer "in dubio pro reo" |
||
|
________ |
||
|
|
||
|
|
#9 (permalink) | |
|
Ja, so ein Strafzettelvorgang nach amerikanischer Art wäre für einige Raser bestimmt ganz lehrreich. Nur leider sind unsere Strassen für so etwas nicht ausgelegt (keine Stand/Haltestreifen, etc). |
||
|
|
||
|
|
#10 (permalink) | |
|
Deswegen gilt die Nachweispflicht noch immer nicht für einen nicht Verdächtigen |
||
|
________ |
||
|
|
||
|
|
#11 (permalink) | |
|
Meinen Sie? Können Sie sich noch an Winnenden erinnern wie das mit der Waffe war? Der Vater hat, wennn ich mich recht erinnere eine Strafe erhalten. |
||
|
________ |
||
|
|
||
|
|
#12 (permalink) | |
|
Da steht aber noch eine Revision an. Außerdem ging es dort um Fahrlässigkeit bei der Aufbewahrung - wenn ein Autohalter sein Fahrzeug einem Berechtigten überlässt, dann ist das nicht fahrlässig. Wenn dieser Berechtigte dann gegen Verkehrsregeln verstösst, dann ist sein Problem, nicht das des Autohalters - der hat nichts falsch gemacht. |
||
|
|
||
|
|
#13 (permalink) | |
|
Jedenfalls ist eines klar: Wenn die Angabe "50%" auch nur annähernd stimmt, ist das ein Skandal und es muss eine Lösung her. Da wundert es mich nicht länger, wenn ich auf der A8 täglich dutzende Leute mit 140 aufwärts durch die 80-er Baustelle fahren sehe. Vom Baujahr her könnten das durchwegs Firmenwagen sein, würde passen. Der Bestrafungsautomatismus und damit die Beibehaltung der Verkehrssicherheit werden hier völlig außer Kraft gesetzt. |
||
|
________ |
||
|
|
||
|
|
#14 (permalink) | |
|
Warum eigentlich ärgere ich mich ständig über das Führen eines Fahrtenbuches bei unserem Firmenwagen? Ich kenne jemanden der durch seine private Fahrtenbuchpflicht kein zweites Mal nicht mehr weiß wer mit seine KFZ gefahren ist. |
||
|
________ |
||
|
|
||
|
|
#15 (permalink) | |
|
Die Lösung lautet ganz einfach: Die Polizei muß besser arbeiten. Deshalb kann man nicht einfach Grundrechte aufheben. |
||
|
________ |
||
|
|
||
Alle Zeitangaben in MEZ. Es ist jetzt 2:43 PM Uhr.