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#16 (permalink) | |
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Weil Schuld immer individuell ist. Und daran, daß die NSU praktisch im Auftrag der NPD "gearbeitet" hat, glaubte doch sowieso keine vernünftiger Mensch. Das Kardinalskolleg wird ja auch nicht bestraft, wenn ein Katholik irgendwo eine Straftat begngen hat. |
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#17 (permalink) | |
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Die naiven Trommler von der NPD schaden D weniger als die unfähigen Politiker der restlichen Parteienlandschaft, die gierig an den Fleichtöpfen sitzen und unkontolliert ohne Leistung & Rechenschaftsabgabe hohe Bezüge von Staat und Wirtschaft kassieren, zum Nachteil D´s. |
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#18 (permalink) | |
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Naja...
Im strafrechtliche Sinn ist das richtig, nicht aber in einem Parteiverbotsverfahren. Dort werden notwendigerweise ausschließlich Taten der Vertreter und Mitglieder (ausnahmsweise sogar mal von Nichtmitgliedern) einer Partei bewertet und dieser zugeordnet. Denn: Eine Partei selbst ist nicht handlungsfähig. Buchstaben (hier "NPD") haben noch nie jemanden geschlagen. Die Frage ist, welches Verhalten von Individuen dem Kollektiv NPD zugerechnet werden kann. Und für eine solche Zurechnung ist die Verbindung zwischen NPD und NSU - wie es derzeit ausschaut - nicht eng genug. Aber da kann eine verräterische uralt-E-Mail genügen, die den Behörden vielleicht noch irgendwie in die Hände fällt, um das zu ändern. Im übrigen weiß ich nicht, was die Behörden ansonsten zwischenzeitlich an Belastungsmaterial zusammengetragen haben. Und wenn man das nicht weiß, bleiben Überlegungen über die Erfolgsaussichten eines Verbotsantrags Spekulation. Eine ganz andere Frage ist, ob man ein Verbot als geeignetes Mittel der Auseinandersetzung mit der NPD und Ihren Anhängern ansieht. Da bin ich skeptisch.
Klar, aber nur weil und solange die NPD nicht an der Macht ist. |
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#19 (permalink) | |
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Deswegen schrieb ich ja von einem nichtvorhandenen "Auftrag" (bzw. Duldung oder Billigung durch die Partei). Soweit ich das überblicke, ist dafür eben kein Beweis erbracht worden. Zu keiner Zeit. Hier sollte bzw. soll versucht werden, den Gegner auf billige Art und Weise durch Verbot loszuwerden - und nun funktioniert es nicht wie geünscht ... |
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#20 (permalink) | |
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Meine Kristallkugel äußert sich ähnlich wie Sie. Aber das Ding hat sich schon so oft geirrt... |
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#21 (permalink) | |
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Zumal sich die Behörden nicht nur nicht mit Ruhm bekleckert haben, sondern durch ihr Verhalten den NSU praktsich zum Weitermachen ermuntert haben: |
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#22 (permalink) | |
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Sehe ich nicht so. Meine Antwort zu #12: Die Hürden für ein Parteiverbot sind zurecht sehr hoch gesteckt. Ich nehme an - für die NPD zu hoch. |
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#23 (permalink) | |
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Friedrich findet schneller eine Ausrede als eine Maus ein Loch... ich höre immer nur Argumente gegen ein NPD-Verbot. Ach so, stimmt ja, die Pro-Contras verballert man gerade bei den Salafisten... |
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#24 (permalink) | |
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Dann liefern Sie halt belastbare Argumente für ein Verbot - und helfen dem Bundesinnenminister ein wenig. Wie wärs? |
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#25 (permalink) | |
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Argumente sind nicht das Problem, sondern die Beweise, die immer auf wundersame Weise verschwinden, daran scheitert auch das bundesweite Verbot der Hells Angels, die mit den Rechtsextremen klüngeln. Bei Linksaussen hält man sich nicht lange mit Kleinigkeiten auf, das gesamte linke Spektrum steht unter Generalverdacht. In Bayern wurde der international geächtete Radikalenerlass 1991 praktisch nur umgetauft, es gibt nach wie vor Berufsverbote. Mein Lateinpauker hingegen durfte bis zu seinem Tod unterrichten, obwohl er sogar unter Kollegen als verschissener Altnazi gehandelt wurde. Hätten die dem Bildungsministerium gemeldet, dass er z.B. eine komplette Lateinstunde dazu benutzt hat, um der TV-Serie "Holocaust" wegen falschen Knöpfen jeglichen historischen Wahrheitsgehalt abzusprechen, hätte man sie umgehend gefeuert und dem "Verleumdungsopfer" noch den Rücken gestärkt. Wirklich viel geändert hat sich seitdem nicht. Im Gegenteil, NPD-Mitglieder machen sich ganz offen breit, indem sie z.B. die Personallücken bei der freiwilligen Feuerwehr füllen. Im Prinzip ist Fahrenheit 451 bereits Realität. |
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#26 (permalink) | |
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Sie sehen eine Verschwörung, wo keine ist. Um einen Verein als kriminelle Organisation zu verbieten, muss nachgewiesen werden, dass die einzige Aufgabe des Vereins das Begehen von Verbrechen ist. Es reicht nicht, wenn der Verein kriminelle Mitglieder hat. Und bei einer Partei ist das Ganze noch ein bisschen schwieriger. |
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