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Hartz IV-Klagen: Erfolgsaussichten sind gering
Erstmals sinkt die Zahl der Klagen, die meisten Verfahren gibt es in den neuen Bundesländern. Die Erfolgsaussichten für die Kläger sind gering. Hartz IV-Klagen: Erfolgsaussichten sind gering |
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#2 (permalink) | |
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Zitat aus dem Artikel: "Bis zum Bundessozialgericht kommen allerdings nur wenige Verfahren - statistisch gesehen nur 1 von 850. Die Aussichten auf Erfolg sind eher schlecht. Die Revisionsverfahren blieben 2011 für die Versicherten oder Hartz-IV-Empfänger in zwei von drei Fällen erfolglos." Schaut man sich dagegen die Zahl der erfolgreichen Verfahren in den unteren Instanzen vor einem normalen Sozialgericht, hier das Berliner Sozialgericht an, so sieht das Verhältnis ganz anders aus: Zitat aus "taz"-Artikel:
"Das Berliner Sozialgericht, das größte bundesweit, erwartet seine 150.000. Hartz-IV-Klage. Mehr als die Hälfte der Kläger bekommt zumindest teilweise recht." http://taz.de/Hartz-IV-Verfahren/!85457/
Selektiv die Zahl der erfolglosen Revisionsverfahren vor dem Bundessozialgericht zu betrachten und daraus noch die Überschrift "HartzIV-Klagen: Erfolgsaussrichten sind gering" zu basteln, halte ich für "nicht zielführend".
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#3 (permalink) | |
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Das ist bei Bundesgerichten normal, es kommt auch nicht jeder Ladendiebstahl zum BGH und auch zum BFinH oder BVerwG kommt nicht jedes Verfahren. Was soll diese Desinformation? Will die AZ verhindern, daß die Hartz-IV-Bezieher in ihrem Verbreitungsgebiet berechtigte Klagen fallenlassen? Gegen die Bescheide des JC Donauwörth hat man wohl ganz gute Aussichten wie man aus Anwalrtskreisen hört. |
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