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#46 (permalink) | |
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Wer aber auf Rechte verzichet, die ihm aus Verträgen zustehen, der hat natürlich Anspruch auf Schadenersatz |
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#47 (permalink) | |
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Jetzt ist es klarer. Ich bin jedoch nach wie vor der Meinung, dass ein von der Verfassung (Grundgesetz) vorgesehener, legaler Instanzenweg jederzeit beschritten werden darf. Auch billige ich den CDU/CSU-Ländern zu, sich die Sache mit dem Finanzausgleich angesichts des BER-Debakels und dem Umgang damit, nochmals zu überlegen und neue Wege zu beschreiten. Sicherlich haben Sie recht mit der Aussage, dass das Bundesverfassungsgericht von durch die Parteien vorgeschlagenen Juristen besetzt ist aber bisher habe ich kaum eine Entscheidung gelesen bei der sich die Damen und Herren nicht weitgehende Gedanken gemacht haben. Dies sage ich auch Angesichts der Tatsache, dass mir nicht jede Entscheidung des Bundesverfassungsgericht passt. Aber bisher war für mich alles nachvollziehbar begründet. |
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#48 (permalink) | |
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Die Demokratie sollte uns zwei Wahlen Wert sein! Von den Kosten und der Zeit. Und nur weil nicht alle Ihrer Meinung sind, ist das kein Grund die anderen Wähler die anders Abstimmen zu diffamieren! Wir anderen sind nicht uniformiert sondern haben nur eine andere Meinung, die ja wohl in einem Land mit Meinungsfreiheit zulässig ist. Bei dem Populismus bin ich bei Herrn Roller mit Ihnen, Seehofer und Bouffier nicht wirklich, aber ich halte Sie für einen Populisten. |
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#49 (permalink) | |
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Hier hat Sarazin leider schon wieder recht. Ohne Finanzausgleich geht es aber leider bei unserem "Föderalistischen-System" nicht; man sollte aber die Miswirtschaft der Berliner Politiker (und der anderen) strikt bekämpfen. |
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#50 (permalink) | |
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@DerMichel [47] Der jetzige Länderfinanzausgleich ist durch das Bundesverfassungsgericht erzwungen und auch abgesegnet worden. Mit Wirkung zum 1.1.2005.
Da war und ist nichts mit „überlegen“ der Länder, die mussten sich zusammenraufen und das Verfassungsgericht dem gefundenen Kompromiss zustimmen. Was es auch tat. Und demnächst müssen sie sich wieder zusammenraufen. Mit oder ohne die Turnübungen des Herrn Söder.
Aufhebung oder Veränderung der gefundenen Regelung kann NICHT „jederzeit beschritten werden“. Und schon gar nicht durch eine radikale Minderheit der Länder, die ja GEMEINSAM eine neue Lösung zum 31.12.2019 beschließen müssen. Es sind ja nur noch 6 Jahre, bis der jetzige Vertrag ausgelaufen ist und die Länder wieder in der Pflicht sind.
Das Ganze (den Länderfinanzausgleich mit seinen zwei Verträgen) stellen Sie in die Nähe von möglichen Disziplinierungsmaßnahmen der einen Länder durch die anderen Länder. Das ist grober Unfug, müssen sich doch die Länder (16 Bundesländer) in ihrer Gesamtheit einigen, was sie 2001 mit Wirkung in 2005 getan haben und bei Auslaufen des jetzigen Vertrages wieder tun müssen, rechtzeitig vor 2019.
Da hilft kein Rumpelstielzchen-Tanz der Bayerischen Staatsregierung.
Zu Ihren „schwarzen“ Bundesländern: Bayern hat ja als Mitstreiter nur Hessen an der Seite. Und siehe da, in beiden wird in diesem Jahr noch gewählt. Niedersachsen klagt nicht (bisher ja CDU) Saarland klagt nicht Sachsen klagt nicht Sachsen-Anhalt klagt nicht Thüringen klagt nicht mehr CDU-geführte Regierungen gibt es zur Zeit nicht.
Die Thüringische Ministerpräsidentin Lieberknecht sagt dazu: „ Thüringens Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht (CDU) gibt einer Verfassungsklage von Bayern und Hessen gegen den Länderfinanzausgleich keine Chance. Dem rbb-Inforadio sagte Lieberknecht am Samstag, der jetzt geltende Ausgleich sei das Ergebnis einer früheren Klage in Karlsruhe durch die Länder Bayern, Baden-Württemberg und Hessen. Er sei deshalb verfassungsfest. Die Bundesländer müssten nach diesem Urteil bis 2019 eine Neuregelung der deutschen Finanzverfassung erarbeiten. Dafür sei eine Klage Bayerns und Hessens eher hinderlich.“ (Die Welt) Die Interessen der einzelnen Bundesländer zum Thema Länderfinanzausgleich sind im übrigen -natürlich- nicht deckungsgleich mit denen Bayerns.
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Zuletzt geändert von timewanderer, am 04.02.2013 um 02:00 Uhr
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#51 (permalink) | |
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? Warum sollten Nehmerländer auch dagegen Klagen? |
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#52 (permalink) | |
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Gerechtigkeit gibt es nicht. Un wer eine gemeinsame Währung hat, muss für die anderen haften und die Ärmeren unterstützen. Bundesweit und europaweit. Die Ungerechtigkeit fängt schon im Kleinen an. Ich gehe arbeiten nebst Überstunden und bezahle Steuern. Meine Nachbarin geht nicht arbeiten und zahlt keine Steuern. Ich würde es auch gerechter finden, wenn sie ebenfalls arbeitet und Steuern bezahlt. |
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#53 (permalink) | |
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weil sie sich vielleicht ein noch größeres Stück vom Kuchen versprechen?? |
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#54 (permalink) | |
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...wenn er sich selbst an die Vorgaben gehalten hat... und dies gilt es zu prüfen. Sollte von dem Vertrag zum Beispiel abgedeckt sein, dass Berlin mit vollen Händen das (bayerische) Geld in schlecht geplante und verwaltete Großprojekte versenkt, statt gewissenhaft und verantwortungsvoll zu wirtschaften, dann hat Bayern einen für sich schlechten Vertrag abgeschlossen und hat bis 2019 in den saueren Apfel zu beissen. Ich muß zugeben... ich kenne den genauen Wortlaut des Ausgleichsvertrages nicht. Und doch halte ich es für legitim, dass Bayern von einer unabhängigen Instanz prüfen lässt, ob ein (oder mehrere) Vertragspartner Geld ohne Limit, ohne Prüfung, ohne Kontrolle der Geber arg- und sorglos verschleudern kann und darf, um gleichzeitig vom Geber zu verlangen, immer schön brav den Topf vollzubezahlen, damit man ja nie den Boden des Topfes sieht und Saus und Braus, in dem man sich so schön eingerichtet hat fortbestehen kann. Es ist richtig, zu prüfen, ob und wie man Länder wie z.B. Berlin aus der Komfortzone bewegt. Es geht nicht darum, unsolidarisch die Zahlungen einzustellen, sondern lediglich die Höhe zu justieren. Die Alternative für Bayern wäre, das Geld selbst zu verbrauchen. Genügend föderalistisch verantwortete Projekte würden sich sicherlich finden. Ich möchte die Augen Berlins sehen, wenn Bayern morgen am Tisch sitzt und verkündet... "Sorry, Kinder... aber wir mußten Schulen renovieren.... Geld ist in diesem Jahr alle...". |
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#55 (permalink) | |
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#56 (permalink) | |
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Und welchen undemokratischen Effekt hat das Zusammenlegen von Wahlen? Ist es nicht wahrscheinlicher, dass eine 2 malige Störung der Sonntagsruhe zu einer schlechteren Wahlbeteiligung führt? |
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#57 (permalink) | |
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Antwort @ZeT [51] |
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#58 (permalink) | |
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Wär doch mal interessant, die bösen Verschleuderer vorzuführen. Dann muß aber alles auf den Tisch. |
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#59 (permalink) | |
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Vielleicht sollten Sie mal nachlesen wie der Finanzausgleich funktioniert.... |
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#60 (permalink) | |
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Mit den 2 Wahlen ist es ganz einfach. CSU Wähler sind besonders treu und gehen ganz sicher zur Wahl. Je niedriger die Wahlbeteiligung desto besser für die CSU. Wird doppelt gewählt, gehen auch Leute zur Landtagswahl, die sonst nur zur Bundestagswahl gegangen werden und dies ist ein Problem für die CSU, da sich darunter überdurchschnittlich viele Wähler befinden, die gerade nicht CSU wählen. Aus parteitaktischen Gründen hat Herr Seehofer ein großes Interesse an 2 Wahlterminen. Trotzdem ist ein eine unglaubliche Verschwendung von Steuergeldern. Jeden Bürgermeister der eine größere Ausgabe ohne Ausschreibung tätigt, zerrt man wegen Untreue vor Gericht, aber der Ministerpräsident darf mal eben ein paar Millionen verbraten?!? Da sieht man leider mal wieder wie wenig Rückgrat die Opposition in Bayern hat, denn jeder Nicht-CSU-Politiker müsste deshalb einen Schreikrampf kriegen und Seehofers Rücktritt fordern. Der besten Wahlhelfer der CSU ist immer noch die Opposition. |
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