Mittwoch, 22. Mai 2013

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Der Mord am Polizeibeamten Mathias Vieth
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30.12.2011 16:44 Uhr
googelix
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Zitat von Heinzl1907

Das würde dann schon einer machen der das mit lachender Mine macht, ich bin ja kein Mörder da würde sich schon einer finden,

wenn wir solche Gestze hätten. Da gibts genug glaube mir, Kinderschänder würde ich den geschädigten Familien aushändigen Vergewaltiger .... usw...

Langsam muss es halt gehen.

 

Bei uns bekommt man ja leider mehr wenn man den Staat um 10 Ören bscheisst!

 Ich bin ja schon froh, dass Sie den Maulhelden so umfänglich einräumen, mit einem potentiellen Mörder hätte ich nicht diskutiert. Ihre erkennbar sadistischen Phantasien sollten Sie allerdings rechtzeitig behandeln lassen. Und für´s Verständnis eines Gerichtsverfahrens sollten Sie vielleicht mal eine Verhandlung besuchen. Eintritt frei. Wert: Für Sie unschätzbar.

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Die Welt ist nicht so einfach, wie sie manchen erscheint.

30.12.2011 16:45 Uhr
heletz
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Zitat von plupps
 

 

...

Sagen Sie mal: Wie stellen Sie sich Strafvollzug vor? Todesstrafe für Mörder? ...

 

Mir scheint, die Herrschaften wollen einfach jeden Menschen einsperren, weil ja etwas passieren könnte.

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30.12.2011 16:47 Uhr
Heinzl1907
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laut lachend

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als laute der Spruch in Wirklichkeit: eine Region, ein Verein, eine Leidenschaft, eine Meinung

30.12.2011 16:53 Uhr
Heinzl1907
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Oh nun hab ich mich wieder beruhigt der war geil   Daumen rauf

Unsere Strafen sind einfach zu milde drum schreckt keiner davon ab mal schnell nen Bullen umzulegen, sieht man ja auch in jedem Western kein Plan was da so an Marschalls verbraucht wird?.

Da bekommt man 38 Jahre und dann werden einem 20 davon erlassen?

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als laute der Spruch in Wirklichkeit: eine Region, ein Verein, eine Leidenschaft, eine Meinung

30.12.2011 16:57 Uhr
Gast_1973071916
gelöscht
Beiträge: 648

 

Zitat von analysator
Analyse

 

1. Tatnachweis Augsburg / Tatnachweis Gä.:

Im Fall Gä. war die Tat einer Entführung und Erpressung bereits nachgewiesen. Die Gewaltandrohung im Rahmen des polizeilichen Verhörs geschah in der Absicht, das Leben des Entführungsopfers zu retten. Dabei wurde von den Beamten eine Verletzung der Rechtsstaatlichkeit in Kauf genommen.

Im Fall des Augsburger Polizistenmordes ist das Menschenleben bereits ausgelöscht, dieser und andere besondere Umstände, die für die Gewaltandrohung im Verhör von Gä. ausschlaggebend waren, treffen hier also sicher nicht zu. Kein Grund also, hier Verletzungen rechtstaatlicher Prinzipien im Voraus für möglich zu halten.

2. Winkeladvokaten:

Mit Winkeladvokat wird ein unprofessioneller Anwalt bezeichnet bzw. ein falscher Anwalt. Der Anwalt von Gä. dürfte wohl eher sehr professionell gearbeitet haben. Nichtsdestotrotz bleibt die Tatsache, dass auch der professionellste Anwalt nur ein Anwalt ist und die strafrechtlich relevanten Entscheidungen über den Verhandlungsgegenstand nicht beim Anwalt liegen, sondern beim Gericht.

Die Unabhängigkeit des Richters ist rechtsstaatliches Prinzip und schließt selbstverständlich auch eine Unabhängigkeit des zukünftigen Augsburger Richters vom weit entfernt wirkenden Richter im Fall Gä. mit ein. Seine Entscheidung wird der Augsburger Richter also nach Maßgabe der Verhandlungsinhalte und unabhängig treffen. Eine Verletzung der Rechtstaatlichkeit ist also auch hier nicht zu erwarten.

3. Mutmaßliche Mörder falsch ansehen

Was wäre den ein "richtiges" Ansehen mutmaßlicher Mörder? Der Mörder Gä. wurde nicht nur angesehen, sondern verbal bedroht. Das ist ein Unterschied. Er wurde definitiv als das angesehen, was er zu dem Zeitpunkt war: ein lügender, erpressender Entführer. Wohl auch gefühlt widerwärtig. Als Mörder konnte er aber nicht angesehen werden, da die Ermittler noch vom Leben des Opfers ausgingen. Das sie retten wollten. Gä. war also zum Zeitpunkt kein mutmaßlicher Mörder, sondern ein überführter Entführer und Erpresser. Jemanden vor dem Nachweis eines möglichen Mordes schon als Mörder anzusehen, hieße in falsch ansehen. Der Rechtsstaat hat wegen der Möglichkeiten eines solchen falschen Ansehen seine Gewalten geteilt und mit größtmöglicher Unabhängigkeit voneinander versehen. Würde also jemand zu Unrecht als Mörder angesehen UND von der Staatsanwaltschaft - nicht von den polizeilichen Ermittlern - als solcher angeklagt, könnten immer noch die Verteidigung (dafür ist sie da) für Gegenargumente sorgen und könnte immer noch das Gericht eine unabhängige Entscheidung treffen.

Es gibt in Deutschland kein Gesetz, daß subjektive Vorverurteilung im Sinne eines falschen Ansehens der Person verbietet. Wohl aber gibt es Gesetze, die falsche Verdächtigungen und Falschaussagen unter Strafe stellen. Im Fall Gä. wurde die Person des mutmaßlichen Mörders aber nicht falsch im Sinne eines Verdachts, sondern allenfalls "falsch" im Sinne der tatsächlichen Tat angesehen. Im Augsburger Fall liegt das gänzlich anders.

4. Man und Deutschland

Die Behauptung "man" dürfe in Deutschland etwas nicht, wofür es keinerlei Gesetz bzw. Verbot gibt, ist eindeutig subjektiv und unterliegt einem subjektiven Ressentiment. Die doppelte Verallgemeinerung dieser Subjektivität in "man" und "Deutschland" soll wie ein Gesetz klingen. Dieses Gesetz stellt aber der Autor - sonnawirbl - auf. Genau für solche Fälle aber wurde der Rechtsstaat geschaffen. Im Rechtsstaat hat eben kein Einzelner das Recht, seine subjektiven Ansichten zum allgemeinen Gesetz zu erheben, weil - wie in Punkten 1-3 erläutert - dabei allzu leicht Mischungen aus Ressentiment, Tatsachenverdrehung und Willkür zu Macht und Geltung gelangen würden.

Der Rechtsstaat soll die personale Würde jedes einzelnen seiner Bürger garantieren. Der einzelne Bürger eines demokratischen Rechtstaates aber ist selbst als Teil dieses rechtstaatlichen Systems in der Pflicht, eben genau danach zu handeln. Deshalb dürfen die Wirklichkeitsdeutungen eines Einzelnen nicht zum allgemeinen Gesetz werden.

5. Zusammenfassung

Was der Teilnehmer "sonnawirbl" hier also sagt, ist in erster Linie affektiv, d.h. aus einem irrationalen Ressentiment hervorgegangen.

Sein Vergleich des Augsburger Falles mit dem Fall Gä. ist falsch, da er gegen die Tatsache der Inkommensurabilität - die Nichtvergleichbarkeit der Fälle - verstößt. Ein Verstoß gegen Inkommensurabilitätsprinzipien ist nur möglich unter Ausblendung tatsächlicher Sachverhalte, d.h. einem Mangel an Objektivität.

 

 

 

 

 

 

 

 

Sie schreiben Dinge über mich, die wusste ich selbst noch nicht. Und dann noch so gewählt und gestelzt. Super! laut lachend laut lachend laut lachend

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30.12.2011 17:06 Uhr
wanderer
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DNA ...

Was mich wundert ist :

Wenn der ältere von 1975 - 1994 bereits wegen Mordes im Gefängnis saß, warum hat der DNA-Abgleich nach dem Mord am 28.10. dann nicht gleich einen Treffer angezeigt ? Wenn die DNA's von Mördern nicht in der BKA-Datenbank gespeichert werden, welche dann ???

Das Jahr 1994 ist doch noch nicht so lange her, da hatte man doch sicher schon die Möglichkeit der DNA-Speicherung !

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Gerade weil wir alle in einem Boot sitzen, sollten wir froh darüber sein, daß nicht alle auf einer Seite stehen...

30.12.2011 17:09 Uhr
Gast_596724998
gelöscht
Beiträge: 8
Weitere Sonnawirbl-Zitate

 

Zitat von Sonnawirbl
 

 

Sie schreiben Dinge über mich, die wusste ich selbst noch nicht. Und dann noch so gewählt und gestelzt. Super! laut lachend laut lachend laut lachend

Zitat Sonnawirbl, 20.03.2011 hier im Forum, zum Fall Gä:

                  "Für mich hat ein Mörder seine Rechte verspielt. Egal, was die Gesetze sagen."

Zitat Sonnawirbl, 16.02.2011, hier im Forum - zur U-Bahnschlägerei in Berlin:

                  "... und wieder waren's Ausländer."

 

 

Erkenne Dich selbst, Sonnawirbl!

30.12.2011 17:15 Uhr
Zackbumm
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Beiträge: 3725

 

Zitat von wanderer
DNA ...

Das Jahr 1994 ist doch noch nicht so lange her, da hatte man doch sicher schon die Möglichkeit der DNA-Speicherung !

Die DNA-Datenbank des BKA gibt es erst seit 1998.

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"Die Fähigkeit, das Wort 'Nein' auszusprechen, ist der erste Schritt zur Freiheit." - Nicolas Chamfort

30.12.2011 17:20 Uhr
Simplicissimus2011
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Was haben Herrmann und Merk dazu getan?

Warum müssen eigentlich Herr Herrmann und Frau Merk anwesend sein? Es ist doch wohl ein Erfolg der Augsburger Staatsanwaltschaft und Polizei! Müssen die beiden unbedingt ihren Kopf in die Kamera halten, als ob es ein CSU-Erfolg wäre?

30.12.2011 17:23 Uhr
grufti
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Zitat von wanderer
DNA ...

Was mich wundert ist :

Wenn der ältere von 1975 - 1994 bereits wegen Mordes im Gefängnis saß, warum hat der DNA-Abgleich nach dem Mord am 28.10. dann nicht gleich einen Treffer angezeigt ? Wenn die DNA's von Mördern nicht in der BKA-Datenbank gespeichert werden, welche dann ???

Das Jahr 1994 ist doch noch nicht so lange her, da hatte man doch sicher schon die Möglichkeit der DNA-Speicherung !

Weil's doch der Jüngere der beiden war, am Tatort aber Spuren des Älteren zu finden waren.

30.12.2011 17:27 Uhr
heletz
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Was haben Herrmann und Merk dazu getan?

Warum müssen eigentlich Herr Herrmann und Frau Merk anwesend sein?...

Damit sie verkünden können, daß in Bayern 100% Aufklärungsquote herrscht und das ohne CSU nicht so wäre.

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30.12.2011 17:29 Uhr
jerose
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Der Mord am Augsburger Polizisten Mathias Vieth ist geklärt.


Ganz schön viele Hellseher in Augsburg. Zwinkernd

30.12.2011 17:32 Uhr
Datschiburger
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Was wollten die Zwei überhaupt?

 

Was haben Herrmann und Merk dazu getan?

Warum müssen eigentlich Herr Herrmann und Frau Merk anwesend sein? Es ist doch wohl ein Erfolg der Augsburger Staatsanwaltschaft und Polizei! Müssen die beiden unbedingt ihren Kopf in die Kamera halten, als ob es ein CSU-Erfolg wäre?

Hallo,
das hab ich mich auch gefragt.
Was wollen die Beiden da?
Das ist Sache des Leiters der SOKO und der Staatsanwaltschaft. Punkt.
Aber die Zwei wollten sich im  Erfolg sonnen.
Dürfen wir nun bei Verhaftungen eine Politikerinflation erleben wie bei Spatenstichen für den Straßenbau?
Hoffentlich kommt dann die Frau mit dem ewigen Schlafzimmerblick aus Ulm auch, wenn nächstes Mal ein Kindsmörder gefasst wird, der nach 8 Jahren, ein positiven Psychogutachten entlassen wurde und wieder ein Kind umbrachte.

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Grüße Datschiburger  

30.12.2011 17:37 Uhr
plupps
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Zitat von grufti
 

 

Weil's doch der Jüngere der beiden war, am Tatort aber Spuren des Älteren zu finden waren.

Und der ist jetzt gleich drei Jahre älter als noch heute morgen, da war er noch 53. Ein zusätzlicher, nicht eingeplanter Fahndungserfolg sozusagen.

30.12.2011 17:38 Uhr
heletz
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Zitat von Datschiburger
Was wollten die Zwei überhaupt?
...

Photographiert und zitiert werden wollten sie.

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