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#16 (permalink) | |
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Die einfachen Rechtsgrundlagen sind doch eindeutig. Jeder Staat der sich nicht an diese haelt ist kein Rechtsstaat. Niemand darf fuer ein Delikt zweimal verurteilt werden und niemand darf auf Grund eines Gesetzes verurteilt werden das es zum Zeitpunkt der Tat noch nicht gab. Gegen beides haben die Gerichte verstossen, was an sich schon ein Verfahren gegen die Richter erlauben sollte, und dann sind die zu Unrecht im Gefaengnis einsitzenden selbstverstaendlich zu entschaedigen.
Dazu kommt dann noch der Grundsatz, jeder muss eine Chance haben wieder frei zu kommen. Lebenslaenglich einsperrren ist unmoeglich und nicht rechtsstaatlich. |
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#17 (permalink) | |
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Ihr gesunder Hausverstand hält offensichtlich nichts von den Menschenrechten, das haben Sie ja auch schon in anderen Themen ausreichend zur Schau gestellt. Es handelt sich hier, wie übrigens im Artikel klar zu lesen ist, auch nicht um irgendeine Rechtsauslegung eines Anwalts oder Richters am AG sondern um die höchsten Gerichtshöfe in Deutschland bzw Europa.
Die ursprüngliche Verlängerung der Sicherungsverwahrung war zumindest auf Basis von zu diesem Zeitpunkt gültigen Gesetzen verhängt worden. Den Richtern würde ich hier weniger einen Vorwurf machen, eher den Herrschaften, die dieses Gesetz, wie so viele andere auch, grundgesetzwidrig ausgestaltet hatten. Und dann besteht der Bundestag in Mehrheit auch noch aus Anwälten... |
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Zuletzt geändert von DerWikinger, am 24.04.2012 um 12:59 Uhr
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#18 (permalink) | |
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#19 (permalink) | |
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zu a. ) zustimmung zu b.) warum ist das nicht rechtsstaatlich ? Weil die Gesetze es so sagen ? Gesetze, auch das Grundgesetz kann jederzeit geändert werden ! |
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#20 (permalink) | |
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a) freut mich b) Es ist eben nicht das ganze Grundgesetz aenderbar. Dass jeder eine Perspektive haben muss resultiert aus Art 1 Die Wuerde des Menschen ist unantastbar. Das Bundesvverfassungsgericht hat in etlichen Urteilen immer wieder betont und klargestellt, dass aus diesem Grund wegsperren fuer immer nicht unserem Rechtsstaat entspricht und ausgeschlossen ist. Ausnahme ist wenn jemand krank ist, das entscheiden dann aber Aerzte und nicht Gerichte. |
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#21 (permalink) | |
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Ok, die Kohle ist gut angelegt worden. In der Zeit, in der diese Typen in Sicherheitsverwahrung waren, konnten sie wenigstens keine weiteren Verbrechen ausüben. Die Tatsache, dass keine weiteren Frauen und Kinder vergewaltigt wurden ist wohl 240tsd wert. |
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#22 (permalink) | |
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Naja, es gibt auch andere Maßnahmen, als die Leute einfach fürden Rest ihres Lebens weg zu sperren.
Therapie oder betreutes Wohnen sind auch Optionen. |
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#23 (permalink) | |
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Streit um Sicherungsverwahrung
Bundesjustizministerium ist über einen Vorstoß des Bundesrats „verwundert“. Streit um Sicherungsverwahrung |
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#24 (permalink) | |
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die harte Tour
Wenn man das Glück hat, Frau Merk in Diskussionen unter Fachleuten wie gelegendlich im Fernsehen - könnte man meinen, sie sei völlig ahnungslos. Sie zeigt sich jedoch nicht nur gegenüber Argumenten und Fakten beratungsreresistent, sondern auch noch rechthaberisch. So spielt sich sich als "Rächerin der Opfer" auf, fährt die harte Tour, weil das beim Publikum, sprich Wahlvolk gut ankommt. Dabei ist sie nicht ahnungslos, sondern einfach nur zynisch, denn sie wüsste es besser. Diese hilflosen Versuche von PolitkerInnen wie sie, geltendes Recht und Verpflichtungen aus Gerichtsvefahren nicht umsetzen zu wollen, sind ja nichts anderes als symbolische Politik: "schaut her wir schützen unsere Kinder, wenn Ihr uns nur wählt!". Schon an den niedrigen Zahlen um die es hier geht, sieht man, das es wichtigeres zu tun gäbe. So fehlen jede Menge Richterstellen, man denke nur mal an Augsburg. Auf Grund des Mangels an Richterstellen, können Verfahren nicht rechtzeitig abgeschlossen werden, Strftäter müssen als Folge davon frei gelassen werden. Hier liegt der Skandal! |
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#25 (permalink) | |
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Ist für mich nur schwer verständlich, warum Deutschland anscheinend nicht in der Lage ist, ein Gesetz zu diesem Thema, das die allgemein anerkannten und gesetzten Normen erfüllt, zustande bringt.
Im übrigen ist die Schmerzensgeldforderung m.e. ok. Wer unrechtmäßig, und darauf kommt es an, eingesperrt wurde, hat Anspruch auf Entschädigung. Zur Höhe kann ich nichts sagen. |
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#26 (permalink) | |
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Landgericht Karlsruhe: Ex-Sicherungsverwahrte bekommen Schmerzensgeld
Sofort eine Schadensersatzklage gegen die Richter & Staatsanwälte einleiten, die den ganzen Schmarrn verbrochen haben |
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#27 (permalink) | |
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Letztendlich geht alles auf den EuGH zurück, glaube ich. Gibt es da eine Revision? |
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