Freitag, 24. Mai 2013

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Landgericht Karlsruhe: Ex-Sicherungsverwahrte bekommen Schmerzensgeld
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24.04.2012 12:46 Uhr
Gast_2139481608
gelöscht
Beiträge: 976

 

Zitat von Carlos
 

 

 Was sie da rauslesen, ist mir schleierhaft.

Die einfachen Rechtsgrundlagen sind doch eindeutig. Jeder Staat der sich nicht an diese haelt ist kein Rechtsstaat.

Niemand darf fuer ein Delikt zweimal verurteilt werden und niemand darf auf Grund eines Gesetzes verurteilt werden das es zum Zeitpunkt der Tat noch nicht gab.

Gegen beides haben die Gerichte verstossen, was an sich schon ein Verfahren gegen die Richter erlauben sollte, und dann sind die zu Unrecht im Gefaengnis einsitzenden selbstverstaendlich zu entschaedigen.

 

Dazu kommt dann noch der Grundsatz, jeder muss eine Chance haben wieder frei zu kommen. Lebenslaenglich einsperrren ist unmoeglich und nicht rechtsstaatlich.

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24.04.2012 12:54 Uhr
DerWikinger
Erfahrenes Mitglied


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Beiträge: 624

 

Zitat von AustroBavarian
Wie pervers ist die "Rechtsprechung" eigentlich noch?

Da werden Schwerstverbrecher in Sicherheitsverwahrung genommen. - Warum wohl? - Wahrscheinlich, weil von ihnen nach wie vor eine potenzielle Gefahr ausgeht!

Dann wird von der damaligen Möglichkeit einer nachträglichen Verlängerung der Sicherheitsverwahrung Gebrauch gemacht. - Warum wohl?  - Wahrscheinlich, weil von ihnen noch immer eine potenzielle Gefahr ausgeht!

Und dann wird diese sicherlich nicht grundlose Sicherheitsverwahrung per Gerichtsbescheid aufgehoben (nur weil's irgendeine Rechtsmeinung und Paragraphenauslegung so sieht - und ohne darüber nachzudenken, ob noch immer eine potenzielle Gefahr besteht) und diese wandelnden Zeitbomben auch noch mit Geld ausgestattet - auf dass sie für ihre möglichen neuen Schandtaten gleich einmal auf ein gut ausgestattes Investitionskapital verfügen.

Für Paragraphenreiter mag das alles "logisch" und "rechtens" sein.

Für jemanden, der aber noch über einen "gesunden Hausverstand" verfügt und den das Recht auf Sicherheit der Allgemeinheit mehr am Herzen liegt, als die mehr als fragwürdigen "Rechte menschenverachtender Schwerstverbrecher" ist die Tatsache, dass ehrliche Steuerzahler jetzt auch noch für ihre eigene potenzielle Gefährdung duch ehemalige Sicherheitsverwahrte bezahlen sollen einfach nur pervers.

Das meint sicher nicht nur
Der AustroBavarian

Ihr gesunder Hausverstand hält offensichtlich nichts von den Menschenrechten, das haben Sie ja auch schon in anderen Themen ausreichend zur Schau gestellt.

Es handelt sich hier, wie übrigens im Artikel klar zu lesen ist, auch nicht um irgendeine Rechtsauslegung eines Anwalts oder Richters am AG sondern um die höchsten Gerichtshöfe in Deutschland bzw Europa.

 

Zitat von Waldmann
 Gegen beides haben die Gerichte verstossen, was an sich schon ein Verfahren gegen die Richter erlauben sollte, und dann sind die zu Unrecht im Gefaengnis einsitzenden selbstverstaendlich zu entschaedigen.

 Die ursprüngliche Verlängerung der Sicherungsverwahrung war zumindest auf Basis von zu diesem Zeitpunkt gültigen Gesetzen verhängt worden. Den Richtern würde ich hier weniger einen Vorwurf machen, eher den Herrschaften, die dieses Gesetz, wie so viele andere auch, grundgesetzwidrig ausgestaltet hatten. Und dann besteht der Bundestag in Mehrheit auch noch aus Anwälten...

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Diejenigen, die bereit sind grundlegende Freiheiten aufzugeben, um ein wenig kurzfristige Sicherheit zu erlangen, verdienen weder Freiheit noch Sicherheit. (Benjamin Franklin)

Zuletzt geändert von DerWikinger, am 24.04.2012 um 12:59 Uhr
24.04.2012 14:08 Uhr
AustroBavarian
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Beiträge: 918

 

Zitat von DerWikinger
 

 

Ihr gesunder Hausverstand hält offensichtlich nichts von den Menschenrechten, das haben Sie ja auch schon in anderen Themen ausreichend zur Schau gestellt.

 

 

Irrtum! Mein "gesunder Hausverstand" hält sogar sehr viel von Menschenrechten - allerdings nur zugunsten derer, die selbst Achtung vor den Menschenrechten zeigen.

Bei Gewaltverbrechern, die durch ihre menschenverachtenden Taten selbst klar und deutlich zum Ausdruck gebracht haben, dass sie keinerlei Wert auf die Menschenrechte legen, ist das Zugeständnis von Menschenrechten lediglich "rechtsstaatlicher Luxus", den wir uns allein schon aus Gründen der Allgemeinsicherheit nicht mehr leisten sollten.

Die Menschenrechte sind zum Schutz jener Menschen da, die friedlich mit ihren Mitmenschen zusammen leben wollen - aber nicht für Gewaltverbrecher, die diesen Frieden durch menschenverachtende Taten brechen und unsägliches Leid über ihre Opfer bringen.

Das meint
Der AustroBavarian

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Und wenn uns erlaubt ist zu tun, was immer wir wollen, so ist es nicht einfach, stets nur das zu wollen, was richtig ist. Louis XIV

24.04.2012 14:49 Uhr
Satanradio666
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Beiträge: 2891

 

Zitat von Waldmann
 

 

Die einfachen Rechtsgrundlagen sind doch eindeutig. Jeder Staat der sich nicht an diese haelt ist kein Rechtsstaat.

Niemand darf fuer ein Delikt zweimal verurteilt werden und niemand darf auf Grund eines Gesetzes verurteilt werden das es zum Zeitpunkt der Tat noch nicht gab.

Gegen beides haben die Gerichte verstossen, was an sich schon ein Verfahren gegen die Richter erlauben sollte, und

a.)  dann sind die zu Unrecht im Gefaengnis einsitzenden selbstverstaendlich zu entschaedigen.

 

Dazu kommt dann noch der Grundsatz, jeder muss eine Chance haben wieder frei zu kommen .

b.) Lebenslaenglich einsperrren ist unmoeglich und nicht rechtsstaatlich.

zu a. ) zustimmung

zu b.) warum ist das nicht rechtsstaatlich ? Weil die Gesetze es so sagen ?  Gesetze, auch das Grundgesetz kann jederzeit geändert werden !

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Normal people scare me 

24.04.2012 16:34 Uhr
Gast_2139481608
gelöscht
Beiträge: 976

 

Zitat von Satanradio666
 

 

zu a. ) zustimmung

zu b.) warum ist das nicht rechtsstaatlich ? Weil die Gesetze es so sagen ?  Gesetze, auch das Grundgesetz kann jederzeit geändert werden !

a)  freut mich Breites Grinsen

b) Es ist eben nicht das ganze Grundgesetz aenderbar.

Dass jeder eine Perspektive haben muss resultiert aus Art 1 Die Wuerde des Menschen ist unantastbar.

Das Bundesvverfassungsgericht hat in etlichen Urteilen immer wieder betont und klargestellt, dass aus diesem Grund wegsperren fuer immer nicht unserem Rechtsstaat entspricht und ausgeschlossen ist.

Ausnahme ist wenn jemand krank ist, das entscheiden dann aber Aerzte und nicht Gerichte.

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24.04.2012 17:06 Uhr
scheffixy
Erfahrenes Mitglied


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Beiträge: 888

Ok, die Kohle ist gut angelegt worden.

In der Zeit, in der diese Typen in Sicherheitsverwahrung waren, konnten sie wenigstens keine weiteren Verbrechen ausüben. Die Tatsache, dass keine weiteren Frauen und Kinder vergewaltigt wurden ist wohl 240tsd wert.

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Der Montag ist die widerlichste Art, sich 1/7 seines Lebens zu versauen

25.04.2012 14:07 Uhr
riposte
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Naja, es gibt auch andere Maßnahmen, als die Leute einfach fürden Rest ihres Lebens weg zu sperren.

 

Therapie oder betreutes Wohnen sind auch Optionen.

28.04.2012 16:08 Uhr
Redaktion
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Streit um Sicherungsverwahrung
Bundesjustizministerium ist über einen Vorstoß des Bundesrats „verwundert“.
Streit um Sicherungsverwahrung

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www.augsburger-allgemeine.de - Alles was uns bewegt

28.04.2012 16:08 Uhr
CarlSchmitt
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die harte Tour

Wenn man das Glück hat, Frau Merk in Diskussionen unter Fachleuten  wie gelegendlich im Fernsehen - könnte man meinen, sie sei völlig ahnungslos. Sie zeigt sich jedoch nicht nur gegenüber Argumenten und Fakten beratungsreresistent, sondern auch noch rechthaberisch. So spielt sich sich als "Rächerin der Opfer" auf, fährt die harte Tour, weil das beim Publikum, sprich Wahlvolk gut ankommt. Dabei ist sie nicht ahnungslos, sondern einfach nur zynisch, denn sie wüsste es besser. Diese hilflosen Versuche von PolitkerInnen wie sie, geltendes Recht und Verpflichtungen aus Gerichtsvefahren nicht umsetzen zu wollen, sind ja nichts anderes als symbolische Politik: "schaut her wir schützen unsere Kinder, wenn Ihr uns nur wählt!". Schon an den niedrigen Zahlen um die es hier geht, sieht man, das es wichtigeres zu tun gäbe. So fehlen jede Menge Richterstellen, man denke nur mal an Augsburg. Auf Grund des Mangels an Richterstellen, können Verfahren nicht rechtzeitig abgeschlossen werden, Strftäter müssen als Folge davon frei gelassen werden. Hier liegt der Skandal!

29.04.2012 07:57 Uhr
_solon_
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Zitat von Redaktion
Streit um Sicherungsverwahrung
Bundesjustizministerium ist über einen Vorstoß des Bundesrats „verwundert“.
Streit um Sicherungsverwahrung

Ist für mich nur schwer verständlich, warum Deutschland anscheinend nicht in der Lage ist, ein Gesetz zu diesem Thema, das die allgemein anerkannten und gesetzten Normen erfüllt, zustande bringt.

 

Im übrigen ist die Schmerzensgeldforderung m.e. ok. Wer unrechtmäßig, und darauf kommt es an, eingesperrt wurde, hat Anspruch auf Entschädigung. Zur Höhe kann ich nichts sagen.

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Difficile est satiram non scribere (Juvenal). Die Zeit wird kommen, wo, wer nicht weiß, was ich über eine Sache gesagt habe, sich als Nichtwisser bloßstellt...

30.04.2012 22:59 Uhr
Bongo
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Beiträge: 10133
Landgericht Karlsruhe: Ex-Sicherungsverwahrte bekommen Schmerzensgeld

Sofort eine Schadensersatzklage gegen die Richter & Staatsanwälte einleiten, die den ganzen Schmarrn verbrochen haben Hammer

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01.05.2012 07:30 Uhr
_solon_
Äußerst erfahrenes Mitglied


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Beiträge: 16316

 

Zitat von Bongo
Landgericht Karlsruhe: Ex-Sicherungsverwahrte bekommen Schmerzensgeld

Sofort eine Schadensersatzklage gegen die Richter & Staatsanwälte einleiten, die den ganzen Schmarrn verbrochen haben Hammer

Letztendlich geht alles auf den EuGH zurück, glaube ich.

Gibt es da eine Revision? Breites Grinsen

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Difficile est satiram non scribere (Juvenal). Die Zeit wird kommen, wo, wer nicht weiß, was ich über eine Sache gesagt habe, sich als Nichtwisser bloßstellt...

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Sicherungsverwahrung


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