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#91 (permalink) | |
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Vorfahrt achten für Radfahrer
Damit wir Verkehrsteilnehmer aber auch alle immer schön aufmerksam bleiben, wird jetzt wieder vermehrt dazu übergegangen, den Radfahrern "Vorfahrt achten" - Schilder vor die Nase zu pflanzen. Ich hatte unlängst einen Zusammenstoß mit einem Auto, da ich (blöderweise) von meinem Vorfahrtsrecht als Radfahrer ausgegangen bin und das kleine Schild nicht bemerkt hatte. Seitdem bin ich vorsichtiger und mir fällt auf, dass auch die Autofahrer, welche nun in der Mehrheit endlich Vorfahrt für Radfahrer an Radwegen gewähren, mit dieser neuerlichen Änderung nichts anfangen können, zumal sie das Schild für die Radfahrer ja oftmals nicht mal sehen können und somit trotzdem Vorfahrt gewähren möchten, obwohl der Radfahrer in dem Fall eigentlich warten müsste, wenn das Schild die Vorfahrt nimmt.
Diese neue Praxis, an Radwegen die "Vorfahrt achten"-Schilder zu platzieren, führt zu einer erneuten Verwirrung, deren Sinn für mich persönlich nicht ganz nachvollziehbar ist, wobei ich meine eigene Schuld an dem Zusammenstoß mit dem Auto hier nicht in Frage stelle. Nicht aufgepasst und teuer dafür bezahlt. |
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#92 (permalink) | |
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Sie meinen also diese verkleinerten Vorfahrt achten - Schilder für Fuß- und Radwege, die man meist nur an Kreisverkehren findet, die von einem Radweg umringt sind? Da habe ich zum Glück auf meinen Routen noch keine neuen Schilder bemerkt und dasist auch gut so. Klingt für mich nämlich auch nur wie der Versuch, den abbiegenden Verkehr mehr oder weniger von der Schulterblickpflicht zu entbinden anstatt Sie darauf zu sensibilisieren. Da kann ich nur den Kopf schütteln. |
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#93 (permalink) | |
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Die sind nicht nur an Kreisverkehren angebracht, sondern werden in letzter Zeit vermehrt an ganz normalen Radwegen angebracht, die eine Straße kreuzen. Fahren Sie mal beispielsweise die Stuttgarter Straße Richtung Gersthofen auf dem Radweg da werden Sie mehrere solcher Schilder sehen, unterbrochen von der üblichen Regelung. Auskennen tut sich da niemand mehr, aber das soll wohl auch nicht so sein.
Beispiel: Radweg Stuttgarter Straße/Aus/Einfahrt B17 Hier gilt lustigerweise für die von der B17 kommenden Autofahrer die Vorfahrt gegenüber den Radfahrern (Radweg für beide Richtungen) zu achten. Die auf die B17 einfahrenden Autofahrer haben jedoch wiederrum dem Radfahrer gegenüber Vorfahrt, da dort plötzlich ein kleines "Vorfahrt achten" - Schild in beiden Richtungen auf dem Radweg steht. Stuttgarter Straße/Gablinger Weg
Auch hier wurde dem Radfahrer die Vorfahrt genommen und ein kleines "Vorfahrt achten"- Schild in beiden Fahrtrichtungen angebracht. Zwar folgt der Radweg der vorfahrtsberechtigten Stuttgarter Straße und der vom Gablinger Weg kommende Autofahrer hat der Straße gegenüber auch die Vorfahrt zu achten, nicht aber dem Radfahrer gegenüber, dem die Vorfahrt durch die Schilder genommen wird.
Im Bereich Gersthofen auf der gleichen Strecke habe ich dann als Radfahrer auf allen Kreuzungen wieder Vorfahrt, egal mit oder ohne Ampelanlage. Beispiel
Diese Unsitte macht deutschlandweit Schule und ich frage mich warum man es hier nicht bei der Regelung belässt, die sich endlich durchgesetzt hat, nämlich Vorfahrt für Radfahrer?
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#94 (permalink) | |
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Weil die Verkehrspolitik ein bestimmtes Individualverkehrsmittel bevorzugt, seit neuestem wieder verstärkt. Außerdem muss ja der Fehler von früher übertüncht werden, als Fahrradler und Fußgänger zusammengezwungen wurden um die freie Fahrt für Autos nicht zu gefährden. |
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#95 (permalink) | |
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sollte eigentlich bei Verkehrsteilnehmern nicht der Fall sein. Eigentlich sollte jeder mit Verkehrschildern klar kommen, sonst .... Wer nicht sollte vielleicht öffentliche Verkehrsmittel oder Taxi oder ... nehmen. |
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#96 (permalink) | |
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Danke für den Link, das ist ja mal wieder der Knaller. Bevor Autofahrer die Vorfahrt von Radfahrern und Fußgängern achten sollen wird Letzteren nun der Einfachheit halber die Vorfahrt genommen. Ganz großes Kino. |
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#97 (permalink) | |
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ein allgemeines Vorfahrtsrecht für Radfahrer? Können Sie vielleicht den entsprechenden §en in der StVO benennen? |
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#98 (permalink) | |
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Zumal, wie bereits geschrieben, der Autofahrer meist von seiner Vorfahrtsberechtigung überhaupt keine Ahnung hat, da dieser ja das Schild für die Radfahrer nicht sieht und im oben verlinkten Beispiel selbst ein Schild "Vorfahrt achten" auf seiner Straße hat, das aber nur für die Straße gilt. Das ganze ist eine schwachsinnige neue Regelung, die für Verwirrung sorgt.
Und ja, _solon_, man sollte natürlich als Verkehrsteilnehmer die Zeichen kennen und achten. Dass die Verkehrsteilnehmer durch scheinbar willkürliche und nicht nachvollziehbare Platzierung von Verkehrszeichen jedoch komplett verwirrt werden und die bis dato allgemein akzeptierte Regelung ad absurdum geführt wird, sollte und darf nicht sein. |
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#99 (permalink) | |
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Wo habe ich von einem allgemeinen Vorfahrtsrecht geschrieben?
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#100 (permalink) | |
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Ich versuch mal eine Interpretation. Es hängt wohl damit zusammen, ob der Radweg als straßenbegleitend eingestuft wird und für den Autoverkehr gut wahrnehmbar ist oder nicht. Dort wo das nicht der Fall ist, soll das kleine Vorfahrt gewähren Zeichen wohl der Sicherheit des Radfahrers dienen. Schon sehr lange Zeit gibt es diese Schilder entlang der Haunstetter Straße, wo Seitenstraßeneinmündungen auf die Hauptstraße über die Straßenbahntrasse erfolgen. Der Autoverkehr nimmt den Radweg da kaum wahr, ist unter Umständen durch die Straßenbahn doppelt abgelenkt, bliebe abbiegend ggf. den Radfahrer spät erkennend auf den Gleisen stehen. Es ist eine reichlich unverständlich wirkende Beschilderung - widersprüchlich auch zu der in den Seitenstraßen, denn die haben das 205er in groß dort stehen. Wer hat denn nun eigentlich Vorfahr?. Für mich hat sich diese Situation allerdings noch nicht ergeben und man kann sich wenn beide stehen, ja auch verständigen. Tut mir leid, dass Sie diesen Unfall hatten, und da wirkt es fast auch zynisch zu sagen, das Schild stand da zu Ihrer Sicherheit. Hat dann leider nicht geklappt. Wie Sie richtig schreiben, ist für die Autofahrer dieses Schild oft gar nicht zu sehen, sie können also auch nicht wissen, dass sie in diesem Fall Vorfahrt haben. Insofern finde ich die Schuldzuweisung an den Radfahrer, weil er ein Warnschild - und so verstehe ich dieses Zeichen in erster Linie, übersehen hat nicht richtig. Das Warnschild für den Radfahrer regelt nichts für den Autofahrer und kann ihn m.E. nicht seiner Pflicht entheben, die Vorfahrt zu gewähren. - es sei denn er hätte eine Vorfahrsberechtigung an der Einmündung stehen. Dem ist aber wohl nicht so. Ich meine, man sollte besser ein eigenes Schild kreieren, das den Radfahrer zu besonderer Aufmerksamkeit anhält, ihm aber die Vorfahrt lässt. Wieder anders ist es wohl an Kreisverkehren. Die können nur funzen, wenn dort flüssig aus- und eingefahren wird. Wenn man da im Kreis stehen bleibt, weil sich ein Radfahrer annähert, blockiert das den Fluss in ganzen Rinig. Da ist es schon sinnvoll, dem Radfahrer zuzumuten, Vorfahrt zu gewähren. |
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#101 (permalink) | |
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Allerdings sollte jedem Autofahrer bewusst sein, dass an einer zweispurigen Hauptstraße in einer Stadt generell beidseitig Radwege verlaufen, ganz egal wie die gelegt sind und er deren Vorfahrt beim Abbiegen zu beachten hat. Wenn er durch eine zusätzliche Straßenbahn evtl. überfordert wäre, hätte die Person am Steuer eines Autos generell nichts verloren. Auch wenn die Schilder da nur zur Sicherheit der Radler stehen mögen haben die dennoch einen falschen Effekt, da die wie normale Vorfahrt gewähren - Schilder ausschauen: Radler hält an, Autofahrer meint tatsächlich Vorfahrt zu haben. Beim nächsten Mal fährt er dann beim Abbiegen einen Radler um. Daher sollte dafür wenn überhaupt ein Sonderschild aufgestellt werden, da stimme ich voll und ganz zu.
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Zuletzt geändert von hrafnagaldr, am 12.04.2012 um 12:43 Uhr
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#102 (permalink) | |
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Da muß ich wohl ausnahmsweise mal meinen diesbzgl. Post zurückziehen. |
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#103 (permalink) | |
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Also das ist mir wirklich neu und ich behaupte, daß es etliche 2-spurige Hauptstraßen gibt die weder links noch rechts einen Radweg haben. |
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#104 (permalink) | |
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Hier in Augsburg würde mir spontan keine einfallen, an der nicht beidseitig Radwege verlaufen. |
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#105 (permalink) | |
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Kampfradler?
Gehört der auch zu Ramsauers "Kampfradlern"? |
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