Sonntag, 19. Mai 2013

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Rauchmelder werden in Bayern Pflicht
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19.04.2012 10:47 Uhr
Reiner160367
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Schnappt doch nicht immer gleich ueber.

 

Zitat von siggischwab
Rauchmelder werden in Bayern Pflicht

Und was wird als nächstes überwacht, Großer Bruder ?

 Rauchmelder in Zusammenhang mit Grosser Bruder bringen? Schnappt doch nicht immer gleich ueber!

Ich wuerde Rauchmelder auch nicht zur Pflicht machen sowie ich gegen das Antirauchergesetz bin oder Gurtpflicht im Auto fuer uebertrieben halte.

Ich denke Menschen sollten selbst wissen was gut fuer Sie ist. Darum habe ich noch nie geraucht und wuerde mich auch ohne Strafandrohung im Auto angurten, Rauchmelder habe nur noch nicht weil das "Arbeit" bedeutet und ich ein fauler Hund bin.

19.04.2012 11:00 Uhr
walter123
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Zitat von flyaway1
 

 

Ich habe schon einige Rauchmelder installiert. Gerne nenne ich Ihnen meine Referenzen:

- Einzelne Melder

- Funk-vernetzte Geräte

- Rauchmelder, die an eine Einbruchmelde- bzw. Brandmeldezentrale angeschlossen sind

 

Dass es sich bei Ihnen um einen Fettbrand gehandelt hat, habe ich nicht rauslesen können. Aber warum schreiben Sie es nicht einfach. Ich bin kein Hellseher.

Nochmal zum Beispiel "Schlaf":

  • 70 % der Brände mit Todesopfern ereignen sich zwischen 23 und 7 Uhr.
  • Die Menschen werden im Schlaf von Bränden überrascht und sterben den stillen Tod der Rauchgasvergiftung.
  • 95 % der Brandtoten erleiden Ihr Schicksal in der Schwelbrandphase.
  • Im Schlaf ist der Geruchssinn ausgeschaltet. Man wird nicht durch den Brandgeruch geweckt.
  • Eine einzige Lungenfüllung Rauchgas reicht aus, um den Betroffenen ohnmächtig werden zu lassen.
  • Der toxische Rauch wird eingeatmet und wirkt tödlich, zudem nimmt er den Fliehenden die Sicht.

Ich mache keine Panik ich kläre (im Gegensatz zu Ihnen) auf.

 

Noch ein kleiner Ausflug an alle die es interessiert zum Thema "Montage des Rauchmelders":

Ein Grund für ein Versagen von Rauchmeldern im Brandfall ist, dass der Rauch die Melder nicht erreichen konnte, weil der nächste Rauchmelder zu weit entfernt lag. Mehrere Rauchmelder wären hier schon eine Lösung gewesen. Darüber hinaus sollen die Geräte aber auch gemäß DIN 14676 und anderen europäischen Normen angebracht werden.

Worauf kommt es an bei der Standortwahl für einen Rauchmelder?

Ganz einfach: Rauch steigt immer von der Rauchquelle aus gesehen zuerst nach oben auf, und verteilt sich nach Erreichen der Raumdecke gleichmäßig weiter. Deshalb muss ein Rauchmelder immer an der Decke montiert werden und zwar möglichst in der Mitte des Zimmers. Dabei sind folgende Einschränkungen zu beachten:

Der Abstand vom Rauchmelder zu Wänden, Ecken, Leuchten und dekorativen Gegenständen wie Balken soll mindestens 50 Zentimeter betragen. Ein unterbrochener Luftstrom oder ein Luftstau („tote Luft&ldquo ;) kann dazu führen, dass der Rauch die Sensoren des Rauchmelders nicht erreicht.

Bei einem Schrägdach sollte der Rauchmelder 90 Zentimeter vom höchsten Punkt des Daches (horizontal gemessen) montiert werden. In L-förmigen Räumen oder Fluren ist ein Rauchmelder immer in der „Gehrungslinie“ des jeweiligen Raumabschnittes zu installieren. Wichtig: Größere L-förmige Räume sind wie zwei voneinander getrennte Räume zu betrachten.

Räume mit Zwischenwänden oder Raumteilern (gemeint ist ein fast bis zur Decke reichendes Möbel) gelten ebenfalls als getrennte Räume.

In Räumen mit Deckenbalken kann der Rauchmelder direkt unter einem der Balken aufgesetzt werden, solange er nicht mehr als 20 Zentimeter nach unten in den Raum hineinragt.

Ist der zum Einbau eines Rauchmelders vorgesehene Balken stärker als 20 Zentimeter, sollte der Rauchmelder mittig in die Deckenfelder gesetzt werden.

Bei verwinkelten Fluren mit einer Breite von höchstens drei Metern sollten zwei Rauchmelder nicht weiter als 15 Meter voneinander entfernt sein. Außerdem sind die Rauchmelder nicht weiter als 7,5 Meter von der Flur-Stirnfläche zu positionieren

 

Zu meidende Einbaustellen

Rauchmelder sollten nicht in Küchen, Bädern, Garagen oder all jenen Bereichen montiert werden, wo sie Koch- oder sonstigen heißen Dämpfen ausgesetzt sind, weil es sonst immer wieder zu Fehlalarmen kommen würde.

 

 

Danke, endlich mal was Brauchbares von Ihnen, besondere die Hinweise, wo die Rauchmelder installiert werden sollen. Das haben sie schön aus einem Prospekt rauskopiert.

Aber nochmal zurück zu meiner Kritik, dass mal wieder Politiker über ein Gesetz entscheiden, obwohl sie keine Ahnung haben. Dies haben sie wohl missverstanden:

Die Politiker müssen nicht entscheiden, in welchen Räumen Rauchmelder sein sollen, dass haben die Fachleute mit der DIN 16476 nämlich schon längst erledigt. Anstatt sinnlose Diskussion zu führen, brauchen sich die Abgeordneten im Gesetz nur auf die entsprechende DIN Norm beziehen.

 

19.04.2012 11:03 Uhr
snoopdog
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für neubauwohnungen ok..

aber wer überprüft das? in wohnungen die schon bezogen sind?

ich lass niemand in die wohnung damit der hier rum schnüffelt ausser er hat nen richterlichen durchsuchungs befehl

so weit kommts noch und eine frage schlägt der rauchmelder auch bei zigarretten rauch an?

wenn ja dann haben wir das rauchverbot schon in den eigenen 4 wänden?

________
mein hund ist ausgrutscht...

19.04.2012 11:03 Uhr
Martin
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Zitat von flyaway1
 

Ich habe schon einige Rauchmelder installiert. Gerne nenne ich Ihnen meine Referenzen:


Klasse Beitrag, danke schön. Daumen rauf Was mich noch interessieren würde: Können die Dinger auch ausströmendes Gas melden? Bzw. wenn es spezielle Modelle dafür gibt, lohnt sich der Aufpreis / Anschaffung?

Martin

19.04.2012 11:18 Uhr
flyaway1
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Zitat von Martin
 

 


Klasse Beitrag, danke schön. Daumen rauf Was mich noch interessieren würde: Können die Dinger auch ausströmendes Gas melden? Bzw. wenn es spezielle Modelle dafür gibt, lohnt sich der Aufpreis / Anschaffung?

Martin

Danke. Es freut mich, wenn Ihnen mein Beitrag weiter hilft.

Sie können auch Gasmelder installieren. Kombinierte Geräte (Kohlenmonoxid-Gasmelder = Rauchmelder) sind mir nicht bekannt. Ich würde Gasmelder überall da montieren, wo Gasleitungen und Endgeräte (evlt. Küche, Heizungskeller) vorhanden sind. Die Gasmelder sind etwas teurer und liegen so bei ca. 40 - 60 € . Aber auch das sollte die  Sicherheit der Familie wert sein.

Schon mal über einen Wassermelder nachgedacht?

Er reagiert auf Wasser und andere Flüssigkeiten. Sobald seine Kontaktpunkte mit Flüssigkeiten in Berührung kommen, alarmiert er über einen integrierten Signalgeber. Der Melder ist einfach am Boden in Küche, Bad oder Keller einsetzbar. So können Schäden, die durch Rohrbrüche oder geplatzte Wasserschläuche von Wasch- oder Spülmaschinen entstehen, detektiert und durch schnelles Eingreifen verhindert werden. (Quelle des letzten Absatzes: Abus)

 

 

 

Zuletzt geändert von flyaway1, am 19.04.2012 um 11:23 Uhr
19.04.2012 11:26 Uhr
Bullinger
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Also Rauchmelder sind wirklich eine sinnvolle lebensrettente Sache und die Kontrolle dieser Geräte ist auch kein Problem.

Besonders in vielen anonymen Wohnblocks ist es auch empfehlenswert, weil da meistens viele Menschen durch einen Zimmerbrand gefährdet sind. Küchenbrände kommen ja sehr häufig vor.Man vergisst oft den Topf oder die Pfanne auf dem Ofen mit verherrenden Folgen.

19.04.2012 11:29 Uhr
vegie
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Manche Leute müssen aber leider oft für so etwas verpflichtet werden.

Wie z.B. in meinem Fall: Ich wohne in einem älteren Häuschen (Fehlböden, "schöne" alte Innendämmung etc) im OG. Im EG wohnte bis vor kurzem dem Vermieter seine Oma, schon sehr betagt und recht verwirrt. Sie schürte recht fleißig und ab und an passierte auch mal was (Wasserkocher auf Ofen etc.) Ich schlug ihm vor, Rauchmelder zu instalieren, er meinte nur, ich übertreibe. Nun... ich habe im OG in meiner Wohnung und im Flur vor meiner Wohnungstüre welche installierte (geht total einfach, und ich bin Frau und Blond). Ob die natürlich gereicht hätten, wenn unten etwas in Flammen aufgegangen wäre???

Nun, Oma ist nicht mehr, und ich nehme meine Rauchmelder mit, wenn ich ausziehe

________
die größe und den moralischen Fortschrit einer Nation, kann man daran ermessen, wie sie mit ihren Tieren umgeht

19.04.2012 11:58 Uhr
Bullinger
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Beiträge: 4159

 

Zitat von snoopdog
für neubauwohnungen ok..

aber wer überprüft das? in wohnungen die schon bezogen sind?

ich lass niemand in die wohnung damit der hier rum schnüffelt ausser er hat nen richterlichen durchsuchungs befehl

so weit kommts noch und eine frage schlägt der rauchmelder auch bei zigarretten rauch an?

wenn ja dann haben wir das rauchverbot schon in den eigenen 4 wänden?

Mit dieser Einstellung kommen Sie auch nicht weit und fahren  auch voll an eine Betonwand. 

Es braucht nicht jeder einen richterlichen Durchsuchungsbefehl um bei Ihnen in die privaten Räumlichkeiten reinzukommen. 

Und sie dürfen doch gerne weiterrauchen wie sie wollen. Es gibt doch kein Problem. 

19.04.2012 12:05 Uhr
snoopdog
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Beiträge: 1497

 

Zitat von Bullinger

 

Mit dieser Einstellung kommen Sie auch nicht weit und fahren  auch voll an eine Betonwand. 

Es braucht nicht jeder einen richterlichen Durchsuchungsbefehl um bei Ihnen in die privaten Räumlichkeiten reinzukommen. 

Und sie dürfen doch gerne weiterrauchen wie sie wollen. Es gibt doch kein Problem. 

 ja mein vermieter muss ich rein lassen aber auch nur nach vorankündigung zur wohnungs begehung oder den wasser und heizungsableser sonst niemanden...

und sollte die wohnung verkauft werden die neu interessenten, bei reperaturen die handwerker aber das wars dann schon

es ist ja nicht verkehrt einen rauchmelder zu haben

aber immer vorschrift vorschrift vorschrift....das ärgert mich

________
mein hund ist ausgrutscht...

19.04.2012 12:43 Uhr
Drago
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Rauchmelder werden in Bayern Pflicht: Das haben CSU, FDP und SPD in Dringlichkeitsanträgen am Mittwochabend beschlossen

 

Na, haben wirs jetzt auf einmal besonders eilig. Es liegen ja auch völlg neue Erkenntnisse vor, die ein total neues Bild ergeben und Handlungsbedarf in höchster Dringlichkeit erforderlich machen. Oh man! Nein! Bürokraten am Werk.

________

19.04.2012 12:47 Uhr
Bullinger
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Zitat von snoopdog
 

 

 ja mein vermieter muss ich rein lassen aber auch nur nach vorankündigung zur wohnungs begehung oder den wasser und heizungsableser sonst niemanden...

und sollte die wohnung verkauft werden die neu interessenten, bei reperaturen die handwerker aber das wars dann schon

es ist ja nicht verkehrt einen rauchmelder zu haben

aber immer vorschrift vorschrift vorschrift....das ärgert mich

Klar , das versteh ich schon. ich leide auch immer mehrb unter den nicht zu endenden neuen Vorschriften.

Wenn der Rauchmelder kontrolliert wird dann meldet sich der Ausführende (vielleicht ist es der Kaminkehrer) auf jeden Fall an.

 

19.04.2012 13:06 Uhr
Drago
Erfahrenes Mitglied


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Beiträge: 786

 

Zitat von Bullinger
 

Es braucht nicht jeder einen richterlichen Durchsuchungsbefehl um bei Ihnen in die privaten Räumlichkeiten reinzukommen. 

 

Doch, eigentlich schon. Der Richter ja, und falls die Polizei Gefahr in Verzug sieht.

Sonst kommt niemand in mein Haus. Es gibt das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung, dazu sollten Sie mal Art 13 GG lesen!

Ohne meine Zustimmung geht in sonstigen Fällen GAR NICHTS!

Und bevor Sie fragen: Einen Schornstein habe ich nicht.

________

19.04.2012 13:25 Uhr
Gast_2139481608
gelöscht
Beiträge: 976

 

Zitat von Drago
 

 

Doch, eigentlich schon. Der Richter ja, und falls die Polizei Gefahr in Verzug sieht.

Sonst kommt niemand in mein Haus. Es gibt das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung, dazu sollten Sie mal Art 13 GG lesen!

Ohne meine Zustimmung geht in sonstigen Fällen GAR NICHTS!

Und bevor Sie fragen: Einen Schornstein habe ich nicht.

Das von mir gefettete ist ein entscheidendes Stichwort. Den Kaminkehrer muessen Sie naemlich natuerlich auch nach Vorankuendigung alle drei Jahre in Ihre Wohnung lassen, der ist dafuer zustaendig um den baulichen feuertechnischen Zustand Ihrer Wohnung zu pruefen und uebt dabei hochheitrechtliche staatliche Aufgaben aus.Genauso wie auch die Feuerwehr wenn sie mal die Brandsicherheit ueberprueft.

Wenn die Rauchmelder erst Pflicht sind werden Sie nciht darum herum kommen, den Kaminkehrer die Installation ueberpruefen zu lassen.

________

19.04.2012 13:39 Uhr
Ch. aus D.
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Zitat von Waldmann

 

Das von mir gefettete ist ein entscheidendes Stichwort. Den Kaminkehrer muessen Sie naemlich natuerlich auch nach Vorankuendigung alle drei Jahre in Ihre Wohnung lassen,

 Nö. Das Schlimmste, was passiert, ist, dass die Betriebserlaubnis eventueller Feuerstätten erlischt. Hat man davon schon gar keine im Haus, gibt's auch nichts zu prüfen.

19.04.2012 13:45 Uhr
Hunsrücker
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Zitat von Waldmann
 

 

Wenn die Rauchmelder erst Pflicht sind werden Sie nciht darum herum kommen, den Kaminkehrer die Installation ueberpruefen zu lassen.

Was natürlich pro Überprüfung und überprüftem Rauchmelder mal mindesten 40 Euro kostet!

Na ja, jedes Volk hat halt die Regierung, die es verdient.

 

________
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