Mittwoch, 22. Mai 2013

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Saarland: Verkäuferin wegen Omeletts und Brötchen fristlos gekündigt
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26.10.2011 18:26 Uhr
Redaktion
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Saarland: Verkäuferin wegen Omeletts und Brötchen fristlos gekündigt

Einer Bäckerei-Verkäuferin wurde gekündigt, weil sie am Arbeitsplatz zwei selbst zubereitete Omeletts gegessen und ein Brötchen mitgenommen hat.
Verkäuferin wegen Omeletts und Brötchen fristlos gekündigt

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Zuletzt geändert von Anonyme, am 26.10.2011 um 20:39 Uhr
26.10.2011 18:26 Uhr
UrAugsburger
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Beiträge: 704
Wenn dieselben Massstäbe

in der Politik oder im Finanzsektor angelegt werden würden, gäbe es eine Unzahl "Lebenslänglicher"...

 

26.10.2011 18:46 Uhr
Sandor
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Beiträge: 39

Das ist echt nicht mehr wahr - es gibt schon echt kranke Menschen auf der Welt. Aber bitte, jeder wie er meint.

26.10.2011 18:49 Uhr
Evo_Orange
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Beiträge: 1465

Na willkommen in der Welt der vorgeschobenen Gründe. Da kann man nur vermuten, dass man die Dame schon länger loswerden wollte und jetzt endlich einen Grund gefunden hat...

26.10.2011 19:18 Uhr
Gast_326375014
gelöscht
Beiträge: 9230

 

Zitat von Redaktion
Verkäuferin wegen Omeletts und Brötchen fristlos gekündigt
Einer Bäckerei-Verkäuferin wurde gekündigt, weil sie am Arbeitsplatz zwei selbst zubereitete Omeletts gegessen und ein Brötchen mitgenommen hat.
Verkäuferin wegen Omeletts und Brötchen fristlos gekündigt

Das sollte ja nun jeder verstanden haben, dass so etwas zur Kündigung führen kann.

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26.10.2011 19:23 Uhr
Gast_963760819
gelöscht
Beiträge: 8106

 

Zitat von Evo_Orange
 

Na willkommen in der Welt der vorgeschobenen Gründe. Da kann man nur vermuten, dass man die Dame schon länger loswerden wollte und jetzt endlich einen Grund gefunden hat...

So ist es!!!

 

Zitat von TomTinte
 

 

Das sollte ja nun jeder verstanden haben, dass so etwas zur Kündigung führen kann.

JEDER?

Ne, ich hab`s NICHT verstanden und will dies auch nicht verstehen. Sneaky2

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26.10.2011 19:32 Uhr
PETEGE
Sehr erfahrenes Mitglied


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Beiträge: 1906

 

Zitat von Kallewirsch

 

So ist es!!!

 

JEDER?

Ne, ich hab`s NICHT verstanden und will dies auch nicht verstehen. Sneaky2

Vermutlich jeder der Niedriglohnabhängigen. Was wird eine Bäckerei-Verkäuferin schon verdient haben?

Die Gerichte sind auch nicht unabhängig, hier geht es nach Proporz und nicht nach Befähigung.

26.10.2011 19:35 Uhr
Gast_326375014
gelöscht
Beiträge: 9230

 

Zitat von Kallewirsch
 

JEDER?

Ne, ich hab`s NICHT verstanden und will dies auch nicht verstehen. Sneaky2

Verstehen im Sinne von ich kann entlassen werden.

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26.10.2011 19:40 Uhr
Gast_963760819
gelöscht
Beiträge: 8106

 

Zitat von TomTinte
 

 

Verstehen im Sinne von ich kann entlassen werden.

Ist ja gut. Weiß ich selber. Ich will`s trotzdem nicht verstehen. Warum? Weil jegliche Menschlichkeit hier außen vor gelassen wird. Sneaky2

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26.10.2011 19:54 Uhr
Bumblebee3
Sehr aktives Mitglied


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Registriert seit: 5/27/11
Beiträge: 148

 

Zitat von Kallewirsch
  Ist ja gut. Weiß ich selber. Ich will`s trotzdem nicht verstehen. Warum? Weil jegliche Menschlichkeit hier außen vor gelassen wird. Sneaky2

Wenn man "Menschlichkeit" durch "Fingerspitzengefühl" ersetzen würde, könnte ich das eher teilen; ich verstehe das juristische Prinzip, dass es keine "kleinen" und "großen" Diebstähle gibt, aber irgendwie bleibt das ungute Gefühl, dass man es einfach anders als "Diebstahl" nennt, wenn jemand sich nur an genügend großen Beträgen bereichert.

Das hat so was von B.Brecht, nach dem nur Dumme eine Bank berauben, die wahren Räuber gründen eine Bank.

Andererseits ist mir die Berichterstattung zu platt,  ich bräuchte mehr Hintergrundinformationen, um in die allgemeinen Klagen bzgl. einer Kündigung wegen Waren im Wert von 12 Euro einstimmen zu können. Ich will nicht spekulieren, weder über mögliche Beweggründe des Arbeitgebers, noch über das Verhalten der Mitarbeiterin.

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Die Zukunft war früher auch besser (Karl Valentin)

26.10.2011 19:55 Uhr
stinki
Äußerst erfahrenes Mitglied


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Beiträge: 5363

 

Zitat von Kallewirsch
 

 

Ist ja gut. Weiß ich selber. Ich will`s trotzdem nicht verstehen. Warum? Weil jegliche Menschlichkeit hier außen vor gelassen wird. Sneaky2

Kalle, das ehrt Dich erstmal, was Deine Einstellung zum Thema Menschlichkeit betrifft, aber sag mal, wo soll denn die Grenze gezogen werden zwischen einer ggf. vorhergehenden Abmahnung und einer fristlosen Kündigung?
Wenn jeder Mitarbeiter aus seiner Firma, in der er beschäftigt ist, was "Kleines" mitgehen lassen würde und das dann im Nachhinein grundsäzlich als Kavaliersdelikt gewertet wird, dann hätte ich ein Problem mit meinem bisherigen Rechtsverständnis.

Aber ich gebe Dir insoweit recht, was die Verhältnismäßgkeit betrifft. Und diese muss immer einzelfallbezogen betrachtet werden.

________
Der Anschein trügt, denn Aussitzen ist nicht mein Ding.

26.10.2011 19:58 Uhr
PETEGE
Sehr erfahrenes Mitglied


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Beiträge: 1906

 

Zitat von Kallewirsch

 

Ist ja gut. Weiß ich selber. Ich will`s trotzdem nicht verstehen. Warum? Weil jegliche Menschlichkeit hier außen vor gelassen wird. Sneaky2

Mit Ethik brauchen Sie heute 90% der Firmen nicht mehr kommen. Das war einmal. Heute geht es nur noch um die Raffgier. Dank Schröder mit seiner Öffnung des Finanzplatzes Deutschland und Abbau der Arbeitnehmerrechte. Meinen Sie das der Bäckereiinhaber, vermutlich eine Kette, sich wegen der 12 € ein kleineres Auto hätte kaufen müssen (von S- auf E-Klasse umsteigen)?

26.10.2011 20:09 Uhr
Gast_963760819
gelöscht
Beiträge: 8106

 

Zitat von Bumblebee3
 

 

Wenn man "Menschlichkeit" durch "Fingerspitzengefühl" ersetzen würde, könnte ich das eher teilen;

ich verstehe das juristische Prinzip, dass es keine "kleinen" und "großen" Diebstähle gibt, aber irgendwie bleibt das ungute Gefühl, dass man es einfach anders als "Diebstahl" nennt, wenn jemand sich nur an genügend großen Beträgen bereichert.

Das hat so was von B.Brecht, nach dem nur Dumme eine Bank berauben, die wahren Räuber gründen eine Bank.

Andererseits ist mir die Berichterstattung zu platt,  ich bräuchte mehr Hintergrundinformationen, um in die allgemeinen Klagen bzgl. einer Kündigung wegen Waren im Wert von 12 Euro einstimmen zu können.

Ich will nicht spekulieren, weder über mögliche Beweggründe des Arbeitgebers, noch über das Verhalten der Mitarbeiterin.

  • Der Unterschied?
  • Sind wir einer Meinung

 

Zitat von stinki
 

 

Kalle, das ehrt Dich erstmal, was Deine Einstellung zum Thema Menschlichkeit betrifft, aber sag mal, wo soll denn die Grenze gezogen werden zwischen einer ggf. vorhergehenden Abmahnung und einer fristlosen Kündigung?
Wenn jeder Mitarbeiter aus seiner Firma, in der er beschäftigt ist, was "Kleines" mitgehen lassen würde und das dann im Nachhinein grundsäzlich als Kavaliersdelikt gewertet wird, dann hätte ich ein Problem mit meinem bisherigen Rechtsverständnis.

Aber ich gebe Dir insoweit recht, was die Verhältnismäßgkeit betrifft. Und diese muss immer einzelfallbezogen betrachtet werden.

Wo die Grenze ziehen? Gute Frage. "Wenn jeder MA aus seiner Firma..." Ja, da hätte ich wohl auch ein Problem, klar. Mir geht es darum: Wenn irgend ein Banker oder Manager zig Millionen oder Milliarden in den Sand setzt, gibt`s als Belohnung noch eine Abfindung. In diesem Fall gilt halt DAS RECHT.

Welches Recht? Verwirrt Das Recht des Stärkeren, des Klügeren? Oder einfach nur ein Recht, das nicht mal den Namen bzw. die Bedeutung verdient?

Verhältnismäßigkeit? Es war einmal ein.... Weinend

 

 

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26.10.2011 21:31 Uhr
Gast_1752402047
gelöscht
Beiträge: 2513

 

Zitat von Kallewirsch
 

 

Ist ja gut. Weiß ich selber. Ich will`s trotzdem nicht verstehen. Warum? Weil jegliche Menschlichkeit hier außen vor gelassen wird. Sneaky2

Wie wollen Sie das juristisch anderst regeln? 1 Euro pro Tag darf man einstecken? Gilt der Warenwert oder der Verkaufspreis?Darf man sammeln: Einmal die Woche 4 Euro? Gilt nur das was erwischt wird, oder darf man so lange einen Euro nehmen bis man erwischt wird. Dann nie mehr?

Ganz praktisch gesehen für alle genau Abrechnenden: Gilt das als geldwerter Vorteil, der mit 20 oder 50 Euro im Monat der Lohnsteuer und der Sozialversicherung unterliegt?

Sicher können wir alle hier das "Mit gesunden Menschenverstand" und "Menschlichkeit" für alle zufriedenstellend lösen. Aber darum geht es nicht. Es muss auch möglich sein dies formal zu lösen.

 

 

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26.10.2011 21:33 Uhr
OldMike
Sehr erfahrenes Mitglied


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Registriert seit: 7/4/07
Beiträge: 4522
Verhältnismäßigkeit

 

Zitat von Kallewirsch
 

 

  • Der Unterschied?
  • Sind wir einer Meinung

 

Wo die Grenze ziehen? Gute Frage. "Wenn jeder MA aus seiner Firma..." Ja, da hätte ich wohl auch ein Problem, klar. Mir geht es darum: Wenn irgend ein Banker oder Manager zig Millionen oder Milliarden in den Sand setzt, gibt`s als Belohnung noch eine Abfindung. In diesem Fall gilt halt DAS RECHT.

Welches Recht? Verwirrt Das Recht des Stärkeren, des Klügeren? Oder einfach nur ein Recht, das nicht mal den Namen bzw. die Bedeutung verdient?

Verhältnismäßigkeit? Es war einmal ein.... Weinend

 

 

Es geht bei der Verhältnismäßigkeit nicht nur um den Diebstahl, bzw. Unterschlagung, wobei das Gesetz durchaus auch durchaus differenziert und den Unterfall des Diebstahls geringwertiger Sachen geschaffen hat, der im Regelfall nur auf Antrag verfolgt wird.

Es geht vor allem um die Verhältnismäßigkeit der Reaktion, zwar ist nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nach dem damals ähnlich gelagerten Bienenstichfall eine Kündigung möglich, jedoch ist eine Kündigung, zumal die fristlose, die Ultima Ratio. Eine mildere und m.E. durchaus angebrachte Form wäre bei geringwertigen Sachen auch schon eine Abmahung gewesen, mit der Androhung, dass die Mitarbeiterin bei Wiederholung rausfliegt.

 

 

 

 

 

 

 

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Moralische Entrüstung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen. (Helmut Qualtinger)

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