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#1 (permalink) | |
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Saarland: Verkäuferin wegen Omeletts und Brötchen fristlos gekündigt
Einer Bäckerei-Verkäuferin wurde gekündigt, weil sie am Arbeitsplatz zwei selbst zubereitete Omeletts gegessen und ein Brötchen mitgenommen hat. |
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Zuletzt geändert von Anonyme, am 26.10.2011 um 20:39 Uhr
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#2 (permalink) | |
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Wenn dieselben Massstäbe
in der Politik oder im Finanzsektor angelegt werden würden, gäbe es eine Unzahl "Lebenslänglicher"...
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#3 (permalink) | |
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Das ist echt nicht mehr wahr - es gibt schon echt kranke Menschen auf der Welt. Aber bitte, jeder wie er meint. |
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#4 (permalink) | |
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Na willkommen in der Welt der vorgeschobenen Gründe. Da kann man nur vermuten, dass man die Dame schon länger loswerden wollte und jetzt endlich einen Grund gefunden hat... |
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#5 (permalink) | |
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Das sollte ja nun jeder verstanden haben, dass so etwas zur Kündigung führen kann. |
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#6 (permalink) | |
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So ist es!!!
JEDER? Ne, ich hab`s NICHT verstanden und will dies auch nicht verstehen. |
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#7 (permalink) | |
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Vermutlich jeder der Niedriglohnabhängigen. Was wird eine Bäckerei-Verkäuferin schon verdient haben? Die Gerichte sind auch nicht unabhängig, hier geht es nach Proporz und nicht nach Befähigung. |
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#8 (permalink) | |
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Verstehen im Sinne von ich kann entlassen werden. |
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#9 (permalink) | |
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Ist ja gut. Weiß ich selber. Ich will`s trotzdem nicht verstehen. Warum? Weil jegliche Menschlichkeit hier außen vor gelassen wird. |
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#10 (permalink) | |
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Wenn man "Menschlichkeit" durch "Fingerspitzengefühl" ersetzen würde, könnte ich das eher teilen; ich verstehe das juristische Prinzip, dass es keine "kleinen" und "großen" Diebstähle gibt, aber irgendwie bleibt das ungute Gefühl, dass man es einfach anders als "Diebstahl" nennt, wenn jemand sich nur an genügend großen Beträgen bereichert. Das hat so was von B.Brecht, nach dem nur Dumme eine Bank berauben, die wahren Räuber gründen eine Bank. Andererseits ist mir die Berichterstattung zu platt, ich bräuchte mehr Hintergrundinformationen, um in die allgemeinen Klagen bzgl. einer Kündigung wegen Waren im Wert von 12 Euro einstimmen zu können. Ich will nicht spekulieren, weder über mögliche Beweggründe des Arbeitgebers, noch über das Verhalten der Mitarbeiterin. |
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#11 (permalink) | |
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Kalle, das ehrt Dich erstmal, was Deine Einstellung zum Thema Menschlichkeit betrifft, aber sag mal, wo soll denn die Grenze gezogen werden zwischen einer ggf. vorhergehenden Abmahnung und einer fristlosen Kündigung? Aber ich gebe Dir insoweit recht, was die Verhältnismäßgkeit betrifft. Und diese muss immer einzelfallbezogen betrachtet werden. |
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#12 (permalink) | |
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Mit Ethik brauchen Sie heute 90% der Firmen nicht mehr kommen. Das war einmal. Heute geht es nur noch um die Raffgier. Dank Schröder mit seiner Öffnung des Finanzplatzes Deutschland und Abbau der Arbeitnehmerrechte. Meinen Sie das der Bäckereiinhaber, vermutlich eine Kette, sich wegen der 12 € ein kleineres Auto hätte kaufen müssen (von S- auf E-Klasse umsteigen)? |
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#13 (permalink) | |
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Wo die Grenze ziehen? Gute Frage. "Wenn jeder MA aus seiner Firma..." Ja, da hätte ich wohl auch ein Problem, klar. Mir geht es darum: Wenn irgend ein Banker oder Manager zig Millionen oder Milliarden in den Sand setzt, gibt`s als Belohnung noch eine Abfindung. In diesem Fall gilt halt DAS RECHT. Welches Recht? Verhältnismäßigkeit? Es war einmal ein....
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#14 (permalink) | |
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Wie wollen Sie das juristisch anderst regeln? 1 Euro pro Tag darf man einstecken? Gilt der Warenwert oder der Verkaufspreis?Darf man sammeln: Einmal die Woche 4 Euro? Gilt nur das was erwischt wird, oder darf man so lange einen Euro nehmen bis man erwischt wird. Dann nie mehr? Ganz praktisch gesehen für alle genau Abrechnenden: Gilt das als geldwerter Vorteil, der mit 20 oder 50 Euro im Monat der Lohnsteuer und der Sozialversicherung unterliegt? Sicher können wir alle hier das "Mit gesunden Menschenverstand" und "Menschlichkeit" für alle zufriedenstellend lösen. Aber darum geht es nicht. Es muss auch möglich sein dies formal zu lösen.
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#15 (permalink) | |
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Verhältnismäßigkeit
Es geht bei der Verhältnismäßigkeit nicht nur um den Diebstahl, bzw. Unterschlagung, wobei das Gesetz durchaus auch durchaus differenziert und den Unterfall des Diebstahls geringwertiger Sachen geschaffen hat, der im Regelfall nur auf Antrag verfolgt wird. Es geht vor allem um die Verhältnismäßigkeit der Reaktion, zwar ist nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nach dem damals ähnlich gelagerten Bienenstichfall eine Kündigung möglich, jedoch ist eine Kündigung, zumal die fristlose, die Ultima Ratio. Eine mildere und m.E. durchaus angebrachte Form wäre bei geringwertigen Sachen auch schon eine Abmahung gewesen, mit der Androhung, dass die Mitarbeiterin bei Wiederholung rausfliegt.
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