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#1 (permalink) | |
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Schmerzensgeld: Eine Frage der Gerechtigkeit
Ein tödlicher Unfall auf der B17 zeigt: Angehörige erhalten fast nie Schmerzensgeld. Den Eltern des Unfallopfers Carla G. zog es zum zweiten Mal den Boden unter den Füßen weg. Schmerzensgeld: Eine Frage der Gerechtigkeit |
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#2 (permalink) | |
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Welche Partei hat das Justiz-Ministerium inne?
Achja, die lobbyistische FDP.
Wer will denn da noch Gerechtigkeit erwarten? |
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#3 (permalink) | |
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Das wird sicher lustig, wenn die Mitglieder einer Großfamilie mal Schmerzensgeld für einen getöteten Angehörigen fordern. Wo setzt man denn die Grenze? Bis zum ersten Verwandtschaftsgrad (Eltern/Kinder) gibt's Schmerzensgeld? Was ist mit den Geschwistern, Großeltern und Enkeln (zweiter Grad)? Oder mit engen Freunden? Der Gesetzgeber wußte damals schon warum das "Schmerzensgeld" für Angehörige üblicherweise über das Erbrecht geht (d.h. der Verstorbene hatte einen Anspruch auf Schmerzensgeld und der wird weitervererbt - deswegen gibt's auch nichts, wenn der Tod sofort und schmerzfrei eintrat). Damit ist auch ziemlich genau festgelegt, auf wen dieser Anspruch übergeht. Der Vergleich mit den "entgangenen Urlaubsfreuden" hinkt übrigens gewaltig, denn dort bestand ein vertragliches Verhältnis, aus dem sich solche Schadensersatzsansprüche ableiten lassen. |
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#4 (permalink) | |
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Es geht doch nicht nur um Schmerzensgeld in solchen Fällen, ich würde das übrigens als "Entschädigung" der nächsten Angehörigen (bspw. Lebensgemeinschaft ect.) sehen und ohne großes Brimborium pauschal ausbezahlen. Die Regelungen wg. Schmerzensgeld im weitesten Sinne sind in Deutschland sehr kompliziert und vor allem unbefriedigend für Betroffene. Bei einem unverschuldetem Unfall zum Krüppel gemacht, müssen diese "Opfer" oft jahrelang kämpfen um überhaupt eine Pfennig zu sehen. Notwendige teure Behandlungsverfahren oder Pflegegeldanspruch müssen genau so erkämpft werden. Oft geht den Betroffenen die Puste aus und sie stimmen nach Jahren zermürbender Korrespondenz mit den Versicherungen einer billigen Abfindung unter Verzicht weiterer Forderungen zu. Hier gehören allgemein endlich klare Linien vorgegeben. Schnelle unbürokratische und ausreichende Entschädigungen. Eine Fallprüfung in die Hände externer und unabhängiger Gutachter. |
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#5 (permalink) | |
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Risikolebensversicherungen sind übrigens ziemlich günstig. Wenn man Angehörige hat, die auf einen angewiesen sind, sollte man daran nicht sparen. Und von denen gibt es das Geld dann auch ziemlich unbürokratisch. Außerdem muss man zwischen Schmerzensgeld und Schadensersatz unterscheiden. Für nachweisliche Schäden Schadensersatz zu erhalten ist rechtlich wesentlich einfacher, und der Betrag kann dabei durchaus nach oben offen sein (die Formulierung ist dann "... für alle bisher entstandenen und noch entstehenden Schäden ..."). |
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#6 (permalink) | |
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Populismus
Interessant, wie hier wieder mal auf die Tränendrüse gedrückt wird. "Zum zweiten Mal den Boden unter den Füßen wegziehen...". Der Rechtsanwalt muß die aktuelle Situation kennen und wenn er seiner Beratungspflicht nachgekommen ist, dann hat er den Eltern auch gesagt, daß da nichts zu erwarten ist. Sie konnten also vorbereitet sein. Vorwürfe bringen gar nichts, denn genauso könnte man den Eltern vorwerfen, sie wollten Kapital aus dem Tod ihrer Tochter schlagen. Wenn jetzt Frau Merk einen entsprechenden Gesetzentwurf vorantreiben möchte, dann möge man bitte bedenken, daß das Geld für Schmerzensgeldzahlungen von irgendwoher kommen muß. Konkret kommt es von den anderen Versicherten, die Beiträge - vor allem der Motorradfahrer - werden erheblich steigen müssen, um derartige Zahlungen vornehmen zu können. |
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#7 (permalink) | |
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Die Option ist mir bekannt und ich empfehle das auch und habe es selber. Trotzdem wäre ich mir im Leistungsfall nicht sicher ob das dann auch so "unbürokratisch" abläuft. Bei Berufsunfähigkeit z.B. oder eben auch in Fällen Schmerzensgeld kann das sehr zäh werden.
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#8 (permalink) | |
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"Berufsunfähig" ist auch ein wesentlich schwammigerer Begriff als "tot". Und für letzteres gibt es sogar einen rechtlich eindeutigen, offiziellen Nachweis in Form einer Sterbeurkunde. Liegt die vor, ist die genannte Person rechtlich tot (selbst wenn sie sich biologisch noch bester Gesundheit erfreut ... das soll ja auch manchmal vorkommen). |
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#9 (permalink) | |
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Das finde ich jetzt nicht so gelungen; es wirkt auf mich etwas zynisch, die Angehörigen von tödlich Verunglückten auf Lebensversicherungen zu verweisen. Man darf ja nicht vergessen, dass auch ein Fremdverschulden mitgewirkt hat. Auch der Schmerzensgeldanspruch ist ein Schadenersatzanspruch, ein Anspruch auf Ersatz eines Schadens nicht vermögensrechtlicher Art. Ich denke auch, dass die Einführung eines Schmerzensgelds für nächste Angehörige von Getöteten angemessen wäre. In den Fällen einer fremd verursachten Tötung eines nahen Angehörigen sollte es einen Entschädigungsanspruch für Ehe- und Lebenspartner sowie Eltern und Kinder geben, auch wenn der Tod schnell eingetreten ist. Wie unmenschlich ist es denn, den Eltern, Kindern oder einem Ehe-/Lebenspartner einen Anspruch zu versagen, weil das Opfer eines fremden schuldhaften Fehlverhaltens nicht zu leiden hatte? |
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Zuletzt geändert von Donk, am 23.02.2012 um 12:55 Uhr
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#10 (permalink) | |
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Nein! Berufs- sowie Erwerbsunfähigkeit sind klar definiert. Und wenn mehrere Ärzte zu einem solchen Ergebnis kommen und ein "Sachverständiger " einer Versicherung das trotzdem ablehnt, dann versuchen Sie mal etwas von denen zu bekommen
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#11 (permalink) | |
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#12 (permalink) | |
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Das ist doch populistischer Blödsinn. Das HGB und BGB ändert sich doch nicht mit jedem neuen Justizminister !
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#13 (permalink) | |
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Den Toten wird´s wurscht sein!
Es sollte doch erstmal das Schmerzensgeld für Opfer geregelt werden. Und mit Opfer meine ich kein Angehörigen eines Unfallopfers. Da gibt´s in manchen Fällen für Querschnittslähmung eine einmalige Zahlung von 50.000 Euro, und das ist einfach nur lächerlich und nicht zeitgemäß. Beim Schmerzensgeld für Angehörige von Unfallopfern, kann ich mich einigen Vorrednern nur anschließen. Wo fängt man an, wo hört man auf. Das Ganze schreit gerade zu nach Missbrauch. |
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#14 (permalink) | |
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Da stimme ich Ihnen voll zu: der Brief von der Helvetia mag für trauernde Eltern vielleicht etwas nüchtern sein, aber die Helvetia ist halt eine Versicherungsgesellschaft und keine Angehörigenseelsorge. Mein erster Gedanke war aber auch, dass ich es eigenartig finde, dass die Eltern den Tod ihrer Tochter mit 10'000 Euro abgegolten haben wollen. Mal ganz abgesehen davon, dass die Tochter sich aus freien Stücken bei dem Typen hinten drauf gesetzt hat.
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#15 (permalink) | |
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Naja, bei der Aufmachung des Artikels wurde das emotionale Element schon sehr in den Vordergrund gerückt. Aber vergessen Sie bitte nicht, in welchem Zusammenhang das Problem auftaucht: Der Fahrer fuhr zu schnell und kam von der Straße ab. Er hat den Tod eines Menschen durch Raserei verursacht. Womit wir beim Thema wären: Tod eines Menschen durch fremdes Verschulden! Es geht nur um solche Fälle, in denen Menschen durch fremdes Verschulden zu Tode kommen. Wie Sie hier nur auf den Gedanken kommen können, die Eltern wollten aus dem Tod ihrer Tochter "Kapital" schlagen? Der Fahrer hat den Unfall verschuldet, also muss er bzw. seine Versicherung für die Folgen haften. Die Eltern hätten einen Schmerzensgeldanspruch der Tochter geerbt, vorausgesetzt, dass die Tochter "noch eine gewisse Zeit gelebt hat, bei Bewusstsein war, Schmerzen hatte und Todesangst ausstehen musste." Wie "verrückt" ist eine solche Argumentation im Grunde, auch wenn sie dem noch geltenden Recht entspricht? Es besteht hier eine Lücke in unserem dichten Gesetzesgeflecht, die dringend zu füllen ist. |
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