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#16 (permalink) | |
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Sehr geehrter Michel Kopieren ist für Sie also legal? Also in allen Formen? Von Wirtschaftsspionage bis zum gewerblichen Kopieren von Musik CDs? Ich glaube, so weit gehen nicht mal die Piraten, die ja schon für weitgehende Datenfreiheit sind. MfG Frühaufsteher |
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#17 (permalink) | |
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1.Mit der Schweiz gibt es inzwischen entsprechende Abkommen. 2.Mit irgendeiner Staatsschuldenkrise hat das Ganze Null zu tun. |
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#18 (permalink) | |
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Sie sollten mir nichts in den Mund legen, was ich nicht geschrieben habe. Wo finden Sie meine Aussage, dass kopieren immer straffrei sein sollte? Lesen und verstehen! |
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#19 (permalink) | |
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Nein- dieses Abkommen gibt es noch nicht! Siehe Neue Zürcher Zeitung. |
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Zuletzt geändert von DerMichel, am 31.03.2012 um 20:49 Uhr
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#20 (permalink) | |
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Wie und wo? Können Sie die entsprechenden Gesetzesstellen nennen? |
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Zuletzt geändert von DerMichel, am 31.03.2012 um 20:50 Uhr
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#21 (permalink) | |
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Schweiz erlässt Haftbefehl gegen drei deutsche Steuerfahnder
Drei deutsche Finanzbeamte werden laut einem Medienbericht im Zusammenhang mit dem Ankauf von Steuersünder-Daten der Wirtschaftsspionage beschuldigt. Schweiz erlässt Haftbefehl gegen drei deutsche Steuerfahnder |
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#22 (permalink) | |
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Super
Endlich hat die Schweiz die Tatsachen die in Deutschland nicht angeprangert werden auf den Punkt gebracht. Jeder Bürger der sich so Verhält wie der Deutsche Staat,(Landesregierung NRW) wird zumindest wegen Hehlerei verurteilt und inhaftiert. Der Staat sollte eigentlich Vorbild sein, in Punkto Gesetzestreue, ist selber aber Gesetzesbrecher von den Gesetzen die er selbst erlassen hat. Eigentlich gehören die Poltiker die den Ankauf beschlossen haben wegen Anstiftung zur Hehlerei ebenfalls belangt. Solange der Staat sich so verhält, brauchen wir uns nicht wundern, wenn die Bürger es ebenfalls nicht so genau mit den Gesetzen nehmen. Das sollten die Politiker und verantwortlichen Personen bedenken, sollten wieder einmal ähnliche Aktionen anstehen. |
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#23 (permalink) | |
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Gerne: in Deuschland kommen für Wirtschaftsspionage, so die Schweizer, §94 und/oder §99 StGB und vermutlich noch einige andere in Frage. Ich kenne natürlich gersetzlichen Pendants in der Schweiz nicht - es ist aber äußerst stark anzunehmen, daß es die gibt. Reicht das fürs erste oder wollen Sie noch mehr? |
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#24 (permalink) | |
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Na wenn Schäuble das so zitiert, wird es schon seine Gründe haben, hier patriotische Steuerfahnder zurückzupfeifen und als kriminell abzustempeln. Was tut er denn tatsächlich gegen dieses schon seit Jahren allseits bekannte Thema? Mir ist nicht zu Ohren gekommen, dass hier etwas nennenswertes passiert/passierte um die Steuerhinterzieher zu belangen. |
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#25 (permalink) | |
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Die Augen tun es auch. Zitat: |
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#26 (permalink) | |
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Bei der Erhebung von Daten für eine, vom Gesetzgeber vorgeschriebene, korrekte Steuererklärung von Wirtschaftsspionage zu reden, entbehrt nicht einer gewissen Komik. Hier wurden keine Wirtschafts- oder Geschäftsgeheimnisse geklaut oder veröffentlicht! Hier hat sich der Staat nur die Infos geholt zu denen eigentlich der Steuerpflichtige verpflichtet wäre. Kleiner aber feiner Unterschied. Oder ist Ihre persönliche Steuererklärung Wirtschaftsspionage? Machen Sie sich nicht lächerlich. |
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#27 (permalink) | |
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Könnten Sie Ihre Meinung bitte mit etwas Substanz unterfüttern damit man sich ernsthaft mit Ihren "Argumenten" beschäftigen kann. So ein bis zwei § wären ganz hilfreich. |
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#28 (permalink) | |
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Wer in 2 Staaten ermittelt sollte auch beide Gesetzgebungen kennen. Ist es in Deutschland nicht auch illegal Daten zu kaufen, Beamte beschlagnahmen das normalerweise doch ! Da haben sich die Beamten in Deutschland auch Strafbar gemacht eine Strafverfolgung sollte die Folge sein. BundesdatenschutzgesetzAllgemeiner Schutz personenbezogener DatenDer Schutz von Arbeitnehmerdaten ist bislang nicht in einem eigenen Gesetz geregelt. Das Bundesdatenschutzgesetz regelt zunächst den Schutz personenbezogener Daten, die vom Staat erhoben und verarbeitet werden. Der Anwendungsbereich erstreckt sich auch auf nichtöffentliche Stellen, "soweit sie die Daten unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen verarbeiten, nutzen oder dafür erheben oder die Daten in oder aus nicht automatisierten Dateien verarbeiten, nutzen oder dafür erheben". |
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Zuletzt geändert von bonsai0987, am 01.04.2012 um 09:32 Uhr
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#29 (permalink) | |
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Wenn ich Recht habe, mache ich mich gerne lächerlich. Machen Sie mal, jetzt mal die deutsche Sicht, mit einem Verbrecher Geschäfte, glaube Sie, daß Sie dann straffrei ausgehen. Mal ein ganz allgemeines Beispiel hierzu: Sie kaufen eine PKW von jemandem, wo Sie genau wissen, daß er diesen gestohlen hat. In meinen Augern sind solche Geschäfte kriminell. Irgendwie, selbst wenn man es noch so schönredet, ist das Hehlerei nach §259 StGB. |
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#30 (permalink) | |
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Sie sollten den § 259 StGB lesen. Dort ist von beweglichen Sachen die Rede. In Deutschland wäre dies nur die CD. Sollte der Datenhändler diese tatsächlich bei seinem Arbeitgeber gstohlen haben, so hätten Sie für diese CD- und nur für die, recht. Daten fallen in Deutschland nicht darunter. Die Daten stehen der Bank nach wie vor zur Verfügung. Wir reden in Deutschland daher nicht von Hehlerei. Zu Ihrem Beispiel mit dem PKW. Wenn es sich z.B. um Kunst handelt sind schweizerische Zollfreilager seh gut geeignet um sie zu waschen. Siehe hier. Gerade schweizerische Zollfreilager in Verbindung mit dem OR, Art. 728, sind für Hehlerei höchst interessant. Gesetze sind nicht 1:1 von einem Land auf das Andere übertragbar. Gerade auch Kriminelle nutzen die Unterschiede in der Gesetzgebung der einzelnen Länder. Nicht alles was in Ihren Augen Unrecht ist, ist illegal oder verstößt gegen Gesetze. |
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Zuletzt geändert von DerMichel, am 01.04.2012 um 10:06 Uhr
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