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#16 (permalink) | |
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Es ist eher eine .45er (alo 11 mm), aber egal. In der Schweiz traut man sich eher, Dinge auszusprechen, über die bei uns der Mantel des (politisch korrekten) Schweigens gebreitet wird. |
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#17 (permalink) | |
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Kein Wunder dass u.a. Leute wie Sie die an anderer Stelle Nazidemonstrationen bis aufs Messer verteidigen bei solchen rassistischen Entgleisungen wie hier nun in der Schweizer Prese verteidigen. Und nein, man darf keineswegs eine ganze Volksgruppe derart verallgemeinernd herabwuerdigen und beleidigen. Das ist schlicht widerlich und natuerlich auch antidemokratsich in Reinform. |
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#18 (permalink) | |
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Ja, ich würde das Recht eines jeden verteidigen, in unserem Land friedlich zu demonstrieren. Auch, wenn ich, wie bei Nazis oder Kommunisten, nicht seiner Meinung bin. Das gehört nun einmal zu einem demokratisch-freiheitlichen Rechtstaat. |
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#19 (permalink) | |
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Minderheitenschutz ist in einer Demokratie ein sehr viel hoeherstehendes, unverzichtbares Gut, eines von vier Grundelementen. Demonstrationsfreiheit hat bei weitem nciht diesen demokratischen Stellenwert. Deshalb ist sie ja auch entsprechend eingeschraenkt und mit Auflagen verbunden ohne, dass daran etwas undemokratsich waere. Ich kann bei jemandem der zweiterem den Vorzug gibt nichts demokratisches erkennen. |
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#20 (permalink) | |
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Rassistische Klischees
Haben Sie sich das Titelblatt der Weltwoche angeschaut? Wenn ja, heißen Sie dieses rassistische Klischee gut? Inwiefern bedroht dieses Zigeuner- oder Romakind die Schweiz? Würden Sie nicht auch Artikel in ausländischen Zeitungen geißeln, auf denen mit stereotypen Bildern blonder deutscher Kinder gegen angebliche Raubzüge der Deutschen gehetzt würde? Wehret den Anfängen: Mit ähnlichen Klischees wurde immer wieder in der Geschichte der Völker der Boden für Pogrome bereitet! Raimund Kamm |
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Zuletzt geändert von RaimundKamm, am 08.04.2012 um 15:09 Uhr
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#21 (permalink) | |
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Innerhalb der von unserer Verfassung garantierten Grundrechte gibt es keine höherwertigen oder minderwertige. Sie alle gehören zusammen und bilden das Fundament, auf dem wir unser Leben in Freiheit gestalten können. Nazis und Kommunisten dürfen genauso demonstrieren wie CSU-Anhänger oder Ministranten. |
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#22 (permalink) | |
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Mal wieder erschreckendes Nichtwissen. Zum einen unterscheidet das GG sowieso zwischen universellen Grundrechten und denen die nur Staatsbuergern zustehen. Unter letzteres faellt natuerlich auch das Versammlungsrecht das wie letztens schon diskutiert lediglich fuer Versammlungen in geschlossenen Raeumen gilt und ansonsten per Gesetz beliebig einschraenkbar ist. Und natuerlich gibt es in der staendigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine Abwaegung im Konfliktfall zwischen zwei Grundrechten. sehen Sie sich im uebrigen mal die GG-Artikel an, fast ueberall steht eine Floskel dabei wie naeheres regelt ein Bundesgesetz. Die Grundrechte sind viel weiter einschraenkbar als Sie meinen.
Minderheitenschutz ist aber Voelkerrecht und steht ueber den Grundrechten. Geregelt und rechtsverbindlich garantiert in der UN-Charta von 1966 zu den Menschenrechten 1. Generation. Da ist nix mit Einschraenkung. Somit auch klar hoeherwertiger. t |
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#23 (permalink) | |
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Das hat aber nichts mit einer "Rangfolge" zu tun. |
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#24 (permalink) | |
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- Voelkerrecht - fuer alle gueltige Grundrechte - nur fuer Deutsche gueltige Grundrechte - einige wenige Grundrechte die in Art 18 - Verwirkung von Grundrechten- aufgefuehrt sind und somit aberkannt werden koennen. Die Versammlungsfreiheit faellt selbstverstaendlich in die letzte, niedrigste Gruppe. Von wegen es gaebe keine Wertigkeit. Im uebrigen sollten Sie sich mal Art 9 / 2 zu Herzen nehmen. Diese Verbote werden ja auch laufend verhaengt und dafuer brauchts wahrlich kein Bundesverfassungsgericht. Artikel 9(1) Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden. (2) Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten. |
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#25 (permalink) | |
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Eben nicht so ganz. Versammlungsfreiheit finden wir bereits in der UN-Menschnrechtscharta von 1948. Darüber ist sie in das GG von 1949 gekommen. |
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#26 (permalink) | |
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Unsere Rechtsordnung würde wohl solch eine Entgleisung sanktionieren
Von Zeit zu Zeit muss man an unsere Rechtsordnung erinnern. Insbesondere wenn einige frech meinen, rassistische Hetze sei mutig und zu verteidigen. Wir haben in Deutschland ein gutes Grundgesetz. In Artikel 1 heißt es klar: "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt." Und so steht in unserem Strafgesetzbuch ein § 130. Darin heißt es: 1. zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt, 2. ... 3. sie beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft." Und in 131 (1): Wir Deutschen haben eine wehrhafte Rechtsordnung. Und das ist sehr gut so! Raimund Kamm |
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Zuletzt geändert von RaimundKamm, am 08.04.2012 um 20:51 Uhr
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#27 (permalink) | |
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Und nicht nur diese Entgleisung. Einige hier geäußerten, rassistischen Posts könnten sehr wohl auch als Volksverhetzung gewertet werden. Da bringt es auch nichts, wenn man so tut, als würde man unsere Grundrechte verteidigen.
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#28 (permalink) | |
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Die UN-Menschenrechtscharta ist lediglich eine Absichtserklaerung, UNO rechtsverbindlich ist der Vertrag von 1966 ratifiziert sowohl vin D als auch CH. daneben die viel schwaechere europaeische Menschenrechtscharta ueberwacht vom EUMR. Und, die Versammlungsfreiheit unter freiem Himmel ist in Deutschland vielfach eingeschraenkt. Das faengt schon bei den Bannmeilen an. Minderheitenschutz ist dagegen eine der vier tragenden Saeulen jeder Demokratie. Neben freien Wahlen, Gewaltenteilung, Rechtsstaatlichkeit. Ohne Minderheitenschutz keine Demokratie. |
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#29 (permalink) | |
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Gut zusammengefasst. Die 8KK Schweizer, die südlich von uns leben, dürften auch nicht gesamtheitlich die Schlagzeile gutheißen. Und die Affinität der Schweiz zu Kriminellen lässt sich halt schwer sauber trennen: Auf der einen Seite die guten Kriminellen, die ihr Schwarzgeld dort bunkern, auf der anderen Seite die bösen Kriminellen, denen Teilhabe ansonsten verwehrt wird, diese schweizer Haltung hat schon etwas sehr Schizophrenes. Ich bin mir aber sicher, dass die Schweiz die Welt drumherum mehr braucht, als andersrum. |
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#30 (permalink) | |
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Völlig daneben. Wie bereits ausgeführt, war Bayern bereits sei 1818 eine Demokratie. Ganz ohne Minderheitenschutz. Ging auch. Allerdings war es keine Republik (Freistaat) und nur in eingeschränkter Weise ein Rechtstaat im heutigen Sinne (trotz Appellationsgerichten). Reine Demokratie ohen Minderheitenschutz geht ganz gut (oder schlecht). Ist dann aber nicht das, was wir unter unserem heutigen Rechtsstaat verstehen. |
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