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#1 (permalink) | |
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Schwerverbrecher sollen früher Hafturlaub bekommen
Zehn Bundesländer fordern eine Lockerung des Strafvollzuges für Schwerverbrecher, die eine lebenslange Strafe absitzen. Sie sollen schon nach fünf Jahren Hafturlaub bekommen. Schwerverbrecher sollen früher Hafturlaub bekommen |
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#2 (permalink) | |
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Die Suche nach dem "Vater" des Gedanken erübrigt sich wohl. Eine solche Idee zu äußern offenbart ein elementares Bedürfnis nach Betreuung und Unterbringung in dafür eingerichteten Anstalten. Gepolsterte Wände und so.... |
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#3 (permalink) | |
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Erstens das, und darüberhinaus stellen sich bei mir schon beim Wort "Hafturlaub" die Nackenhaare auf. Das ist Deutschland. |
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#4 (permalink) | |
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Wenn wir schon keine Probleme haben, mit sowas schaffen wir uns sicher welche. Welcher Schwachmat kommt auf so einen Vorschlag. Knast = Urlaubsland Deutschland mit Erlebnisfaktor |
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#5 (permalink) | |
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Einige Anmerkungen gegen den Thread-Trend
Wenn Leute 10, 15, 20 Jahre weggesperrt sind, verlieren sie den Bezug zur Welt außerhalb der JVA . Das Ausmaß des Bezugsverlusts ist u.a. eine Frage der Haftdauer und der jeweiligen Persönlichkeit. Wenn die Leute dann rauskommen, fehlen ihnen Basiskompentenzen für ein Leben außerhalb der JVA . Klar ist, dass das einen Wiedereinstieg bzw. ein erneutes Abgleiten ins Kriminelle zumindest begüntigt. Wenn es nun Leute gibt, die von kompetenten Fachleuten als nicht gefährlich eingestuft werden und ein frühzeitigerer Hafturlaub bei diesen Leuten die Wiedereingliederung erleichtern und damit die Rückfallquote senken kann,... ...was spricht dann dagegen? Argumente oder nur unüberlegte Aversionen und die aktuell im Trend liegende "hängt-sie-höher- Mentalität"? |
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#6 (permalink) | |
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Urlaub für Schwerverbrecher
Unvorstellbar. Nur das kranke Gehirn eines "Gutmenschen" kann sich soetwas ausdenken |
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#7 (permalink) | |
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Wahrscheinlich brauchen wir mehr Platz für die wirklich krimminellen Raubkopierer? |
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#8 (permalink) | |
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Dann muss es zumindest anders genannt werden. "Haft-Urlaub" ist doch sehr missverständlich. Aber das wäre auch kein Grund für mich. 15 Jahre Knast sind 15 Jahre Knast! Punkt, basta! Da könnten wir ja dann auch zB Arbeitslosen auch noch Urlaub gewähren - UPS auch das tun wir ja! Ja, in so einem Land leben wir! Freunde der Sonne! Schlimm genug schon das angebliche "lebenslänglich", was in fast allen Fällen nach 15 Jahren in Freiheit mündet. Unverständlich, wie man das dann "lebenslänglich" nennen kann. Betrug am In-Sicherheit-gewiegte Volk! |
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#9 (permalink) | |
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Meinen Sie vielleicht so kompetente Fachleute,die unsere Kinderschänder durch ihre hervorragenden ähm Zukunftsprognosen laufen lassen?? Nun,es braucht einiges in diesem tollen Rechtsstaat,um lebenslänglich weggesperrt zu werden,das sind echt harte Typen,die teils auf ein sehr langes Vorstrafenregister zurückblicken können. Wollen Sie so einen "Urlauber" in Ihrer Nachbarschaft? Überlegen Sie mal was Vorrang hat,Täter oder Bürgerschutz...all diese Typen haben den Weg der Kriminalität gewählt,und sollten solche Worte wie Resozialisierung bis zur Beendigung ihrer (kompletten) Haft erst gar nicht in den Mund nehmen dürfen. Mit inhaftiert gehören so "Gute" Politiker,die sich so einen Mist einfallen lassen. |
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#10 (permalink) | |
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Jetzt werden hier schon Arbeitslose mit Schwerverbrechern verglichen. Ja, in so einem Forum schreiben wir, Freunde der Sonne... |
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#11 (permalink) | |
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Martin |
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#12 (permalink) | |
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Also wenn ich mal was über höfliches, nicht arrogantes oder nicht offensives Auftreten in Internetforen lernen will, dann sind Sie - wie soll ich es sagen - nicht unbedingt einer der Allerersten, den ich um Rate fragen würde.
Wenn von 1.000 Beurteilungen 1 falsch ist, dann lesen sie genau von der in der Zeitung, nicht von den übrigen 999. Aber sicher kennen Sie sich in solchen fragen besser aus, als die Fachleute. Obwohl die Ihnen vielleicht einiges über die Unterschiede einer Zurechnungsfähigkeitsbeurteilung und einer Gefährlichkeitsbeurteilung erzählen könnten... |
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Zuletzt geändert von spacevulture, am 11.04.2012 um 21:16 Uhr
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#13 (permalink) | |
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Martin |
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#14 (permalink) | |
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Normalerweise ist ja eine Entlassung im Regelfall frühestens nach 15 Jahren möglich- Ich weiss, es ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und mit ist auch bekannt, dass Menschen wie Pommerenke über 40 Jahre in Strafhaft verbüßt haben. Aber wenn ich die 15 Jahre nehme, genügt es doch vollauf nach 13-14 Jahren den ersen Hafturlaub zu gewähren. Zusätzlich könnte dies doch auch in Form von offenem Vollzug stattfinden. Dann wäre der Sträfling zumindest Nachts im Vollzug. Wenn noch über ein Drittel der Haft offen sind, ist doch die Fluchtgefahr nicht zu unterschätzen? |
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#15 (permalink) | |
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Sehe ich genauso. Die Möglichkeit, das Zivilleben auch während der Haftzeit zu üben und auf diesem Wege den Grundgedanken unseres Rechtssystems, nämlich den der Resozialisierung, ernst zu nehmen, ist grundsätzlich richtig. Selbstverständlich wird dies nicht generell jedem Gefangenen ermöglicht werden können, da spielen dessen Sozialprognose oder das Verhalten in der Haft eine entscheidende Rolle, für die Inhaftierten, deren Voraussetzungen passen, sehe ich in einem Freigang übers Wochenende kein Problem. Und an die Anhänger des "guten, alten Zuchthauses", die aus einigen der vorstehenden Beiträge klingen: Im Zuchthaus wurden die Menschen systematisch gebrochen, eine Vorbereitung auf die Gesellschaft fand nicht statt. Was hat die Gesellschaft von einem Straftäter, der, nach Verbüßung der Haft, in dieser nicht mehr lebensfähig ist? Wird das gesellschaftliche Leben durch diesen Denkansatz sicherer? Wohl kaum. Nachdem es für zivilisierte Menschen zwischenzeitlich selbstverständlich ist, dass man Verbrechern nicht einfach den Schädel einschlägt um sich derer zu entledigen, muss eine verantwortungsvolle, zeitige Bestrafung zum Ziel haben, Kriminelle wieder gesellschaftsfähig zu machen. Wohldosierter Freigang ist hierfür eine mögliche Methode, ein Baustein von vielen. |
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Zuletzt geändert von googelix, am 12.04.2012 um 03:16 Uhr
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