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#31 (permalink) | |
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Könnte aber auch, ....
ein Linker oder ein Pirat sein, viel mehr bleibt dann eigentlich nicht mehr übrig. |
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#32 (permalink) | |
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Deshalb braucht man kein ....
"Schlechtmensch" sein, um solchen Hirnpfürzen einen Riegel vorzuschieben. |
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#33 (permalink) | |
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Nein, damit die Chance sinkt, dass die Typen nach der Entlassung den/die nächste(n) Ermorden, Vergewaltigen, Verletzen, Berauben und was Ihnen sonst einfällt. Denn diese(r) Nächste könnten Sie sein. |
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#34 (permalink) | |
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Es geht nicht um Befinden oder "sich ein schönes Leben machen", sondern darum, dass das Ziel des Strafvollzuges ein anderes ist, als Sie es für sich interpretieren. Dass die Opfer von Verbrechen den Rechtsweg nutzen müssen, um an selbiges zu kommen, steht dem auch nicht entgegen.
So widersinnig sich dies für Sie auch anhören mag, die Wiedereingliederung eines Verbrechers in die Gesellschaft soll durch die Möglichkeit, während des Strafvollzuges - natürlich unter strengen Auswahlkriterien und sicherlich auch nicht für jeden Gefangenen - in engen Grenzen am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können, befördert werden. Dies dient durchaus dem Schutz der Gesellschaft, denn unterlässt man den Versuch, einen Schwerverbrecher, der irgendwann i.d.R. wieder auf freien Fuss kommen muss, auf das Leben draußen vorzubereiten, wird erst recht ein Gefahrenpotiental für die Öffentlichkeit geschaffen. Sie springen mit Ihrem Denkansatz schlicht zu kurz. |
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#35 (permalink) | |
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Sie haben durchaus recht mit Ihren Ausführungen. Sie schreiben es aber selbst: "die Wiedereingliederung eines Verbrechers in die Gesellschaft......" Dies setzt zwingend voraus, dass der Strafgefangene vorher eingegliedert war. Und genau bei diesem Punkt würde ich Zweifel anmelden. Sicherlich ist ein großer Teil der Strafgefangenen resozialisierbar, ich benutze bewußt dieses Wort, aber ich bin durchaus auch der Meinung, dass es einen nicht gerade kleinen Teil an Strafgefangenen gibt, die sich nicht eingleidern lassen. Dies betrifft aus meiner sicht vor allem Sexualstraftäter sowie nicht therapierbare Alkohol- und Drogenabhängige. Gerade bei diesen Suchabhängigen können Sie keine "Eingliederung", in aller Regel ist dies ein einschlägiges Millieu, wünschen. Das funktioniert schlicht und ergreifend nicht. Meine Meinung. |
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#36 (permalink) | |
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Gute Problemschilderung, die nur leider einen Lösungsvorschlag schuldig bleibt. Und wissen Sie was? Ich weis auch keine Lösung. Umso wichtiger, dass man Ideen aufgreift, in aller Ruhe zu Ende denkt und - bei positivem Ergebnis - ausprobiert. Leider haben wir aktuell so eine "hängt-sie-höher-Stimmung", in der alles, was nur entfernt nach "Kuschel-Justiz" riecht niedergeschriehen und mit Platitüden wie "Gutmenschentum" diskreditiert wird. |
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#37 (permalink) | |
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Ja, sicherlich gibt es einen gewissen Prozentsatz krimineller, der niemals gesellschaftsfähig wird, früher nannte man die wohl Berufsverbrecher. Aber Sie stellen m.E. richtig fest, dass ein großer Teil der Gefangenen durchaus eingliederungsfähig sind, dieses zu ermöglichen, ist der Sicherheit der Gesellschaft sehr zuträglich. Sexualstraftäter ist auch nicht Sexualstraftäter. Die Eingliederung von Suchtkranken und deren Heilung ist sicherlich kompliziert. Sie hängt aber auch von den Rahmenbedingung ab. Da müssten wir hier jetzt über Substitution, Legalisierung von Drogen, Strafmaßunterschieden zwischen Bundesländern (wer in Berlin mit 10g Canabisprodukt erwischt wird bleibt frei, in Bayern geht er in den Knast) und eine ganze Reihe weitere Aspekte diskutieren, die mit dem Freigang von Gefangenen aber rein gar nichts zu tun haben. Außerdem gehört dieser Personenkreis i.d.R. nicht zu denjenigen, die lebenslänglich auf dem Urteil stehen haben. |
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Zuletzt geändert von googelix, am 14.04.2012 um 02:51 Uhr
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#38 (permalink) | |
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Wie nennen Sie es, wenn einer einen fast 70jährigen als Grünschnabel tituliert? Von welchem Lösungsversuch, den ich geboten haben soll, reden Sie ? Drittens und letztens : Als jemand, der Maßstäbe für mein Verhalten setzen könnte, schaue ich Sie nun wirklich nicht an.
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Zuletzt geändert von Athineos, am 14.04.2012 um 15:05 Uhr
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#39 (permalink) | |
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Dann sollten wir zumindest bei Wiederholungstätern, eine einschlägige Vorstrafe bei Sexualdelikten, ich weiss die Bandbreite ist groß, kann noch genauer definiert werden, Raub, Mord und Totschlag zwingend eine vorzeitige Haftentlassung ausschließen. Alkohol- und Drogeneinfluß werden grundsätzlich strafverschärfend gewertet. Schließlich ist keiner zum Saufen oder Drogenkonsum gezwungen. Dann hätten wir zumindest einen Anfang.Verbrechensopfer haben in aller Regel auch keine zweite Chance. wir müssen auch die Rechte eventueller zukünftiger Opfer wahren. Jeder sollte eine zweite Chance erhalten aber eine genügt bei Kapitalverbrechen. |
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#40 (permalink) | |
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Innerhalb der Haftzeit bestehen genug Möglichkeiten,auf ein leben ausserhalb der Anstalt vorbereitet zu werden,dies sind zB Berufe,die erlernt werden können. Oder auch Schulabschlüsse,die erworben werden können.Eine solche Forderung,wie hier von der Politik angedacht,setzt die Bevölkerung einer hohen Gefahr aus und zeugt von absolut fehlendem Verantwortungsbewusstsein des Bürgers gegenüber. Zumal "Lebenslänglich" in Deutschland maximal 15 Jahre bedeutet.Es sei denn,die besondere Schwere der Schuld wird festgestellt. Statt diese Mörder,um genau diese handelt es sich meistens,mit den Füssen voraus in einer Kiste aus dem Knast zu tragen,sollen diese auch noch belohnt werden. Kein Wunder,dass es mit dem Vertrauen in die Politik so schlecht bestellt ist,weiter wie jetzt war man vom Bürger noch nie entfernt,und durch solche s...dummen Vorschläge ändert sich das auch nicht. Lebenslang muss auch lebenslang bedeuten, |
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#41 (permalink) | |
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Quatsch! Mehr kann man dazu nicht sagen. Ausser vielleicht noch " mit Soße!" "Lebenslänglich" bedeutet, dass nach 15 Jahren überhaupt zum ersten Mal geprüft werden kann, ob der Betreffende wieder freikommen kann. Mit "lebenslänglich" ohne besondere Schwere der Schuld sitzt man also mindestens 15 Jahre ein, und nach oben ist die Zeit bis zum eigenen Ableben offen. |
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#42 (permalink) | |
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Ach ja? Zum einen wird die Zeit der Untersuchuingshaft angerechnet,zum anderen unterliegt es den Gutachtern,den Täter nach 15 Jahren auf freien Fuss zu setzen,vorrausgesetzt es geht keine Gefahr mehr von dem Täter aus. § 13 StVollzG sieht Hafturlaub erst nach 10 Jahren vor,auch hier wieder die Einschätzung der Gutachter vorrausgesetzt,dass der Täter ungefährlich ist. Dies bedeutet also,dass der Täter nach 15 Jahren bei günstiger Prognose entlassen werden kann! Klar,was für ein Quatsch,auch noch mit Sosse. Was soll da also lebenslänglich sein? Da liegt wohl eher der Fehler in der Definition/Umsetzung des Wortes als in der Ausführung. |
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#43 (permalink) | |
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Ja, und? Jemand, der in Untersuchungshaft sitzt, sitzt auch. Untersuchungshaft ist nicht "besser" als normale Haft, in einigen Belangen sogar eher schlechter. Man ist nur von denen getrennt, die schon verurteilt wurden
Danke, dass sie damit bestätigen, dass ihre eigene Aussage "Lebenslang bedeutet maximal 15 Jahre" Quatsch mit Soße ist. Lebenslang bedeutet nämlich grundsätzlich minimal 15 Jahre und ist nach oben offen. Wenn sie den Unterschied zwischen minimal und maximal nicht kennen (ja, ich weiss, die Wörter sehen sehr ähnlich aus), dann schauen sie mal ins Wörterbuch. |
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Zuletzt geändert von Ch. aus D., am 16.04.2012 um 10:21 Uhr
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#44 (permalink) | |
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Habe unerwartet eine Erhebung gefunden, aus der hervor geht, dass "lebenslang" in Wirklichkeit (in der Praxis) für durchschnittlich 19,9 Jahre steht. http://de.wikipedia.org/wiki/Lebenslange_Freiheitsstrafe#Statistische_Daten Zugegeben liegt die Zahl etwas höher, als ich selbst erwartet hatte. Ein Witz ist sie dennoch. Allerhöchste Zeit, dass die Justiz diesen scheinbar bewusst falsch gewählten Begriff "lebenslänglich" korrigiert, um das Volk nicht weiter zu verdummen/in Sicherheit zu wiegen. Eine Frechheit! |
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#45 (permalink) | |
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Bei anderen Freiheitsstrafen besteht ebenfalls die Möglichkeit einer Aussetzung, bevor die Strafe abgesessen ist. An dem Begriff "lebenslänglich" ist nicht falsch gewählt. |
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