Donnerstag, 20. Juni 2013

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Schwerverbrecher sollen früher Hafturlaub bekommen
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13.04.2012 12:03 Uhr
Gast_46
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Beiträge: 1112
Könnte aber auch, ....

 

Zitat von Drago
 

Das ist ihr gutes Recht. Allerdings weiß ich nicht, wo ich Sie beleidigt haben sollte. Vielleicht sollten Sie die Definition davon nochmal im Wörterbuch nachlesen, und zudem die Abgrenzung zu Kritik herausarbeiten.

Wenn Sie angeblich kein Grüner sind, sollten Sie sich bitte auch nicht wie ein solcher verhalten. Solch unausgegorene, hilflose Lösungsversuche kommen leider meist von dieser Richtung. Und weit davon sind Sie allemal nicht weg, also brauchen Sie es wirklich nicht so entschieden von sich zu weisen.

 

ein Linker oder ein Pirat sein, viel mehr bleibt dann eigentlich nicht mehr übrig.  Lachend

13.04.2012 12:05 Uhr
Gast_46
gelöscht
Beiträge: 1112
Deshalb braucht man kein ....

 

Zitat von googelix
 

 Sie halten sich also für einen "Schlechtmenschen"? Das wäre der logische Schluss aus Ihrer Bemerkung.

Und das gute Menschen einen Dachschaden haben sollen, dürfte einem veritablen entspringen.

 

"Schlechtmensch" sein, um solchen Hirnpfürzen einen Riegel vorzuschieben.  Nein!

13.04.2012 17:37 Uhr
spacevulture
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Zitat von Captain
Seltsam irgendwie. Wir, der Staat, die Gesellschaft sollen uns Gedanken über das Befinden von Schwerverbrechern machen - damit die nach dem Verbüssen der Strafe ja wieder ein schönes Leben führen können.

Nein, damit die Chance sinkt, dass die Typen nach der Entlassung den/die nächste(n) Ermorden, Vergewaltigen, Verletzen, Berauben und was Ihnen sonst einfällt. Denn diese(r) Nächste könnten Sie sein.

13.04.2012 18:52 Uhr
googelix
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Zitat von Captain
 

Seltsam irgendwie. Wir, der Staat, die Gesellschaft sollen uns Gedanken über das Befinden von Schwerverbrechern machen - damit die nach dem Verbüssen der Strafe ja wieder ein schönes Leben führen können. Bezahlt werden muss das natürlich auch - aus Steuergeldern. Komisch nur, dass sich niemand um die Opfer Gedanken macht. Die müssen ihr Schmerzensgeld oder ihren Schaden dann auf dem Zivilweg einklagen, oder hoffen, dass sie von einer Organisation wie dem "Weissen Ring" unterstützt werden.

 

 Es geht nicht um Befinden oder "sich ein schönes Leben machen", sondern darum, dass das Ziel des Strafvollzuges ein anderes ist, als Sie es für sich interpretieren. Dass die Opfer von Verbrechen den Rechtsweg nutzen müssen, um an selbiges zu kommen, steht dem auch nicht entgegen.

Zitat von Captain

Hier geht es ja nicht um Kleinkriminelle, die mal einen Fehler gemacht haben. Hier geht es um Leute, die lange Haftstrafen bekommen haben. Und die bekommt man bei uns nicht mal eben so, da muss man sich schon einiges geleistet haben. Und ich sehe ehrlich nicht ein, warum ein Mörder nach 5 Jahren schon wieder draussen herum laufen soll. Ob die im Zuchthaus "gebrochen" werden oder in einer normalen Zelle den ganzen Tag vor dem Fernseher liegen, ist mir eigentlich egal - Hauptsache die sind hinter Schloss und Riegel. Bei solchen Gewaltverbrechern überwiegt für mich der Schutz der Öffentlichkeit vor den Befindlichkeiten des Häftlings.

 

So widersinnig sich dies für Sie auch anhören mag, die Wiedereingliederung eines Verbrechers in die Gesellschaft soll durch die Möglichkeit, während des Strafvollzuges - natürlich unter strengen Auswahlkriterien und sicherlich auch nicht für jeden Gefangenen - in engen Grenzen am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können, befördert werden. Dies dient durchaus dem Schutz der Gesellschaft, denn unterlässt man den Versuch, einen Schwerverbrecher, der irgendwann i.d.R. wieder auf freien Fuss kommen muss, auf das Leben draußen vorzubereiten, wird erst recht ein Gefahrenpotiental für die Öffentlichkeit geschaffen. Sie springen mit Ihrem Denkansatz schlicht zu kurz.

________
Die Welt ist nicht so einfach, wie sie manchen erscheint.

13.04.2012 21:41 Uhr
DerMichel
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Zitat von googelix
 

 

 Es geht nicht um Befinden oder "sich ein schönes Leben machen", sondern darum, dass das Ziel des Strafvollzuges ein anderes ist, als Sie es für sich interpretieren. Dass die Opfer von Verbrechen den Rechtsweg nutzen müssen, um an selbiges zu kommen, steht dem auch nicht entgegen.

So widersinnig sich dies für Sie auch anhören mag, die Wiedereingliederung eines Verbrechers in die Gesellschaft soll durch die Möglichkeit, während des Strafvollzuges - natürlich unter strengen Auswahlkriterien und sicherlich auch nicht für jeden Gefangenen - in engen Grenzen am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können, befördert werden. Dies dient durchaus dem Schutz der Gesellschaft, denn unterlässt man den Versuch, einen Schwerverbrecher, der irgendwann i.d.R. wieder auf freien Fuss kommen muss, auf das Leben draußen vorzubereiten, wird erst recht ein Gefahrenpotiental für die Öffentlichkeit geschaffen. Sie springen mit Ihrem Denkansatz schlicht zu kurz.

Sie haben durchaus recht mit Ihren Ausführungen. Sie schreiben es aber selbst: "die Wiedereingliederung eines Verbrechers in die Gesellschaft......" Dies setzt zwingend voraus, dass der Strafgefangene vorher eingegliedert war. Und genau bei diesem Punkt würde ich Zweifel anmelden. Sicherlich ist ein großer Teil der Strafgefangenen resozialisierbar,  ich benutze bewußt dieses Wort, aber ich bin durchaus auch der Meinung, dass es einen nicht gerade kleinen Teil an Strafgefangenen gibt, die sich nicht eingleidern lassen. Dies betrifft aus meiner sicht vor allem Sexualstraftäter sowie nicht therapierbare Alkohol- und Drogenabhängige. Gerade bei diesen Suchabhängigen können Sie keine "Eingliederung", in aller Regel ist dies ein einschlägiges Millieu, wünschen. Das funktioniert schlicht und ergreifend nicht. Meine Meinung.

________
    "Wahre Worte sind nicht angenehm, angenehme Worte sind nicht wahr." (Laotse, Kapitel 81)

14.04.2012 01:04 Uhr
spacevulture
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Zitat von DerMichel
Sicherlich ist ein großer Teil der Strafgefangenen resozialisierbar,  ich benutze bewußt dieses Wort, aber ich bin durchaus auch der Meinung, dass es einen nicht gerade kleinen Teil an Strafgefangenen gibt, die sich nicht eingleidern lassen. Dies betrifft aus meiner sicht vor allem Sexualstraftäter sowie nicht therapierbare Alkohol- und Drogenabhängige. Gerade bei diesen Suchabhängigen können Sie keine "Eingliederung", in aller Regel ist dies ein einschlägiges Millieu, wünschen. Das funktioniert schlicht und ergreifend nicht. Meine Meinung.

Gute Problemschilderung, die nur leider einen Lösungsvorschlag schuldig bleibt. Und wissen Sie was? Ich weis auch keine Lösung. Umso wichtiger, dass man Ideen aufgreift, in aller Ruhe zu Ende denkt und - bei positivem Ergebnis - ausprobiert.

Leider haben wir aktuell so eine "hängt-sie-höher-Stimmung", in der alles, was nur entfernt nach "Kuschel-Justiz" riecht niedergeschriehen und mit Platitüden wie "Gutmenschentum" diskreditiert wird.

14.04.2012 02:46 Uhr
googelix
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Zitat von DerMichel

 

Sie haben durchaus recht mit Ihren Ausführungen. Sie schreiben es aber selbst: "die Wiedereingliederung eines Verbrechers in die Gesellschaft......" Dies setzt zwingend voraus, dass der Strafgefangene vorher eingegliedert war. Und genau bei diesem Punkt würde ich Zweifel anmelden. Sicherlich ist ein großer Teil der Strafgefangenen resozialisierbar,  ich benutze bewußt dieses Wort, aber ich bin durchaus auch der Meinung, dass es einen nicht gerade kleinen Teil an Strafgefangenen gibt, die sich nicht eingleidern lassen. Dies betrifft aus meiner sicht vor allem Sexualstraftäter sowie nicht therapierbare Alkohol- und Drogenabhängige. Gerade bei diesen Suchabhängigen können Sie keine "Eingliederung", in aller Regel ist dies ein einschlägiges Millieu, wünschen. Das funktioniert schlicht und ergreifend nicht. Meine Meinung.

 Ja, sicherlich gibt es einen gewissen Prozentsatz krimineller, der niemals gesellschaftsfähig wird, früher nannte man die wohl Berufsverbrecher. Aber Sie stellen m.E. richtig fest, dass ein großer Teil der Gefangenen durchaus eingliederungsfähig sind, dieses zu ermöglichen, ist der Sicherheit der Gesellschaft sehr zuträglich.

Sexualstraftäter ist auch nicht Sexualstraftäter.

Die Eingliederung von Suchtkranken und deren Heilung ist sicherlich kompliziert. Sie hängt aber auch von den Rahmenbedingung ab. Da müssten wir hier jetzt über Substitution, Legalisierung von Drogen, Strafmaßunterschieden zwischen Bundesländern (wer in Berlin mit 10g Canabisprodukt erwischt wird bleibt frei, in Bayern geht er in den Knast) und eine ganze Reihe weitere Aspekte diskutieren, die mit dem Freigang von Gefangenen aber rein gar nichts zu tun haben. Außerdem gehört dieser Personenkreis i.d.R. nicht zu denjenigen, die lebenslänglich auf dem Urteil stehen haben.

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Die Welt ist nicht so einfach, wie sie manchen erscheint.

Zuletzt geändert von googelix, am 14.04.2012 um 02:51 Uhr
14.04.2012 15:00 Uhr
Athineos
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Zitat von Drago
 

 

Das ist ihr gutes Recht. Allerdings weiß ich nicht, wo ich Sie beleidigt haben sollte. Vielleicht sollten Sie die Definition davon nochmal im Wörterbuch nachlesen, und zudem die Abgrenzung zu Kritik herausarbeiten.

Wenn Sie angeblich kein Grüner sind, sollten Sie sich bitte auch nicht wie ein solcher verhalten. Solch unausgegorene, hilflose Lösungsversuche kommen leider meist von dieser Richtung. Und weit davon sind Sie allemal nicht weg, also brauchen Sie es wirklich nicht so entschieden von sich zu weisen.

Wie nennen Sie es, wenn einer einen fast 70jährigen als Grünschnabel tituliert?

Von welchem Lösungsversuch, den ich geboten haben soll, reden Sie ?

Drittens und letztens :

Als jemand, der Maßstäbe für mein Verhalten setzen könnte, schaue ich Sie nun wirklich nicht an.

 

________
μολὼν λαβέ

Zuletzt geändert von Athineos, am 14.04.2012 um 15:05 Uhr
14.04.2012 22:04 Uhr
DerMichel
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Zitat von googelix
 

 

 Ja, sicherlich gibt es einen gewissen Prozentsatz krimineller, der niemals gesellschaftsfähig wird, früher nannte man die wohl Berufsverbrecher. Aber Sie stellen m.E. richtig fest, dass ein großer Teil der Gefangenen durchaus eingliederungsfähig sind, dieses zu ermöglichen, ist der Sicherheit der Gesellschaft sehr zuträglich.

Sexualstraftäter ist auch nicht Sexualstraftäter.

Die Eingliederung von Suchtkranken und deren Heilung ist sicherlich kompliziert. Sie hängt aber auch von den Rahmenbedingung ab. Da müssten wir hier jetzt über Substitution, Legalisierung von Drogen, Strafmaßunterschieden zwischen Bundesländern (wer in Berlin mit 10g Canabisprodukt erwischt wird bleibt frei, in Bayern geht er in den Knast) und eine ganze Reihe weitere Aspekte diskutieren, die mit dem Freigang von Gefangenen aber rein gar nichts zu tun haben. Außerdem gehört dieser Personenkreis i.d.R. nicht zu denjenigen, die lebenslänglich auf dem Urteil stehen haben.

Dann sollten wir zumindest bei Wiederholungstätern, eine einschlägige Vorstrafe bei Sexualdelikten, ich weiss die Bandbreite ist groß, kann noch genauer definiert werden, Raub, Mord und Totschlag zwingend eine vorzeitige Haftentlassung ausschließen. Alkohol- und Drogeneinfluß werden grundsätzlich strafverschärfend gewertet. Schließlich ist keiner zum Saufen oder Drogenkonsum gezwungen. Dann hätten wir zumindest einen Anfang.Verbrechensopfer haben in aller Regel auch keine zweite Chance. wir müssen auch die Rechte eventueller zukünftiger Opfer wahren. Jeder sollte eine zweite Chance erhalten aber eine genügt bei Kapitalverbrechen.

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    "Wahre Worte sind nicht angenehm, angenehme Worte sind nicht wahr." (Laotse, Kapitel 81)

15.04.2012 08:13 Uhr
Gast_1383663535
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Innerhalb der Haftzeit bestehen genug Möglichkeiten,auf ein leben ausserhalb der Anstalt vorbereitet zu werden,dies sind zB Berufe,die erlernt werden können.

Oder auch Schulabschlüsse,die erworben werden können.Eine solche Forderung,wie hier von der Politik angedacht,setzt die Bevölkerung einer hohen Gefahr aus und zeugt von absolut fehlendem Verantwortungsbewusstsein des Bürgers gegenüber.

Zumal "Lebenslänglich" in Deutschland maximal 15 Jahre bedeutet.Es sei denn,die besondere Schwere der Schuld wird festgestellt.

Statt diese Mörder,um genau diese handelt es sich meistens,mit den Füssen voraus in einer Kiste aus dem Knast zu tragen,sollen diese auch noch belohnt werden.

Kein Wunder,dass es mit dem Vertrauen in die Politik so schlecht bestellt ist,weiter wie jetzt war man vom Bürger noch nie entfernt,und durch solche s...dummen Vorschläge ändert sich das auch nicht.

Lebenslang muss auch lebenslang bedeuten,

________

15.04.2012 15:25 Uhr
Ch. aus D.
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Zitat von Pegasus62
 

Zumal "Lebenslänglich" in Deutschland maximal 15 Jahre bedeutet.Es sei denn,die besondere Schwere der Schuld wird festgestellt.

 

Quatsch! Mehr kann man dazu nicht sagen. Ausser vielleicht noch " mit Soße!"

"Lebenslänglich" bedeutet, dass nach 15 Jahren überhaupt zum ersten Mal geprüft werden kann, ob der Betreffende wieder freikommen kann. Mit "lebenslänglich" ohne besondere Schwere der Schuld sitzt man also mindestens 15 Jahre ein, und nach oben ist die Zeit bis zum eigenen Ableben offen.

15.04.2012 18:02 Uhr
Gast_1383663535
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Zitat von Ch. aus D.
 

 

 

Quatsch! Mehr kann man dazu nicht sagen. Ausser vielleicht noch " mit Soße!"

"Lebenslänglich" bedeutet, dass nach 15 Jahren überhaupt zum ersten Mal geprüft werden kann, ob der Betreffende wieder freikommen kann. Mit "lebenslänglich" ohne besondere Schwere der Schuld sitzt man also mindestens 15 Jahre ein, und nach oben ist die Zeit bis zum eigenen Ableben offen.

Ach ja? Zum einen wird die Zeit der Untersuchuingshaft angerechnet,zum anderen unterliegt es den Gutachtern,den Täter nach 15 Jahren auf freien Fuss zu setzen,vorrausgesetzt es geht keine Gefahr mehr von dem Täter aus.

§ 13 StVollzG sieht Hafturlaub erst nach 10 Jahren vor,auch hier wieder die Einschätzung der Gutachter vorrausgesetzt,dass der Täter ungefährlich ist.

Dies bedeutet also,dass der Täter nach 15 Jahren bei günstiger Prognose entlassen werden kann! Klar,was für ein Quatsch,auch noch mit Sosse.

Was soll da also lebenslänglich sein? Da liegt wohl eher der Fehler in der Definition/Umsetzung des Wortes als in der Ausführung.

________

16.04.2012 09:30 Uhr
Ch. aus D.
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Zitat von Pegasus62
 

 

Ach ja? Zum einen wird die Zeit der Untersuchuingshaft angerechnet,

 Ja, und? Jemand, der in Untersuchungshaft sitzt, sitzt auch. Untersuchungshaft ist nicht "besser" als normale Haft, in einigen Belangen sogar eher schlechter. Man ist nur von denen getrennt, die schon verurteilt wurden

 

Zitat von Pegasus62

Dies bedeutet also,dass der Täter nach 15 Jahren bei günstiger Prognose entlassen werden kann! Klar,was für ein Quatsch,auch noch mit Sosse.

Und weiter oben schreiben sie noch selbst:

Zitat von Pegasus62

Zumal "Lebenslänglich" in Deutschland maximal 15 Jahre bedeutet.Es sei denn,die besondere Schwere der Schuld wird festgestellt.

 Danke, dass sie damit bestätigen, dass ihre eigene Aussage "Lebenslang bedeutet maximal 15 Jahre" Quatsch mit Soße ist. Lebenslang bedeutet nämlich grundsätzlich minimal 15 Jahre und ist nach oben offen. Wenn sie den Unterschied zwischen minimal und maximal nicht kennen (ja, ich weiss, die Wörter sehen sehr ähnlich aus), dann schauen sie mal ins Wörterbuch.

Zuletzt geändert von Ch. aus D., am 16.04.2012 um 10:21 Uhr
16.04.2012 12:58 Uhr
Drago
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Habe unerwartet eine Erhebung gefunden, aus der hervor geht, dass "lebenslang" in Wirklichkeit (in der Praxis) für durchschnittlich 19,9 Jahre steht.

http://de.wikipedia.org/wiki/Lebenslange_Freiheitsstrafe#Statistische_Daten

Zugegeben liegt die Zahl etwas höher, als ich selbst erwartet hatte. Ein Witz ist sie dennoch. Allerhöchste Zeit, dass die Justiz diesen scheinbar bewusst falsch gewählten Begriff "lebenslänglich" korrigiert, um das Volk nicht weiter zu verdummen/in Sicherheit zu wiegen. Eine Frechheit!

________

16.04.2012 13:05 Uhr
Ch. aus D.
Äußerst erfahrenes Mitglied


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Zitat von Drago

Zugegeben liegt die Zahl etwas höher, als ich selbst erwartet hatte. Ein Witz ist sie dennoch. Allerhöchste Zeit, dass die Justiz diesen scheinbar bewusst falsch gewählten Begriff "lebenslänglich" korrigiert, um das Volk nicht weiter zu verdummen/in Sicherheit zu wiegen. Eine Frechheit!

 Bei anderen Freiheitsstrafen besteht ebenfalls die Möglichkeit einer Aussetzung, bevor die Strafe abgesessen ist. An dem Begriff "lebenslänglich" ist nicht falsch gewählt.

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