Registrieren | Neueste Einträge | Aktuellste Themen | Forum | Benutzerliste | Suche | Regeln | Hilfe
|
|
||
|---|---|---|
|
|
#46 (permalink) | |
|
Die Erhebung berücksichtig m.E. jedoch nicht die Tatsache, dass einige, die Anzahl ist mir unbekannt, direkt von der Strafhaft, Lebenslänglich, in die Sicherungsverwahrung wechseln. Obwohl in diesen Fällen "Lebenslänglich" irgendwo bei ~ 20 Jahren endet, bedeutet dies noch keinesfalls Freiheit. Aber wie gesagt, dazu kenne ich keine Statistiken. |
||
|
________ |
||
|
|
||
|
|
#47 (permalink) | |
|
Wenn man es genau nimmt, endet dennoch mit dem Ende der Haftzeit die Strafe, denn Sicherheitsverwahrung ist nach deutscher Lesart keine Strafe. |
||
|
|
||
|
|
#48 (permalink) | |
|
Ja, rein formal stimmt das sicherlich. Aber in der Praxis sieht die Sache natürlich anders aus. Ich habe für alle Interessierten hier eine Magisterarbeit aus der Schweiz, die auch einen "Blick über den Zaun" nach Deutschland wirft. Für Lebenslänglöiche in Deutschland ist die Strafe bei der haftentlassung natürlich nicht vorbei. In aller Regel gilt eine 5 jährige Bewährungsfrist mit entsprechender Führungsaufsicht. |
||
|
________ |
||
|
|
||
|
|
#49 (permalink) | |
|
Was soll das ganze Gesudere um "Wiedereingliederung" von Schwerverbrechern? Schwerverbrecher sind Wesen, die menschenverachtende Gewalt ausgeübt haben, sich also bewusst und aus freiem Willen selbst außerhalb der menschlichen Gemeinschaft gestellt haben - also auch die Bezeichnung "Mensch" durch ihre Taten selbst abgelegt haben. Warum also sollte sich die "Gesellschaft" Gedanken um deren Wiedereingliederung machen? Es gibt genug andere Probleme, deren Lösung für die "Gesellschaft" wohl deutlich wichtiger wäre als das Wohlergehen von Schwerverbrechern, für deren staatliche Versorgung mit Kost und Logis ohnehin schon zu viele Steuergelder verschwendet werden, die besser in die Betreuung der Opfer investiert werden sollten. Das meint |
||
|
________ |
||
|
|
||
|
|
#50 (permalink) | |
|
Weil es vom Grundgesetz und vom Bundesverfassungsgericht vorgeschrieben wird. |
||
|
________ |
||
|
|
||
|
|
#51 (permalink) | |
|
Das Gesudere trägt der Realität Rechnung, dass die meisten "Schwerverbrecher" irgendwann wieder rauskommen. Wenn man schon weiß, dass die Typen irgendwann wieder auf die Gesellschaft losgelassen werden müssen, dann muss man zumindest den Versuch einer Resozialisierung unternehmen. Alternative wäre, die Realität der zeitlich befristeten Haftstrafen für "Schwerverbrecher" zu ändern. Aber wer will das in letzter Konsequenz und für alle "Schwerverbrecher"? |
||
|
|
||
|
|
#52 (permalink) | |
|
Aha - was kommt als Nächstes? Behirnderte haben kein Recht auf Leben? Hatten wir alles schon! |
||
|
|
||
|
|
#53 (permalink) | |
|
Was soll das jetzt? Neben den Opfern von Schwerverbrechern könnte auch die Behindertenbetreuung von jenem Steuergeld profitieren, das derzeit für eine menschenwürde Versorgung von menschenunwürdigen Schwerverbrechern verschwendet wird. Ist das so schwer zu verstehen? Nicht nur, dass Schwerverbrecher anderen Menschen unsägliches Leid zufügen, sie saugen auch noch Gelder aus der ohnehin schon leeren Staatskasse ab, die dann jenen fehlen, die dieser Gelder wesentlich dringlicher bedürfen. Das meint |
||
|
________ |
||
|
|
||
|
|
#54 (permalink) | |
|
Sicher nicht nur |
||
|
________ |
||
|
|
||
|
|
#55 (permalink) | |
|
Das ist ein ziemlich deutlicher Hinweis daraus, daß Gedanken, die zwar die Stammtischmentalität von so einigen befriedigen, in einem Rechtsstaat nichts zu suchen haben. |
||
|
________ |
||
|
|
||
|
|
#56 (permalink) | |
|
Mag sein. Vorschlag: Sie versuchen, in der BRD durchzusetzen, dass alle "Schwerverbrecher" (was immer Sie darunter genau verstehen) buchstäblich Lebenslänglich (oder wenn´s Ihnen lieber ist die Todesstrafe) bekommen. Viel Spaß dabei! Und solange Sie das noch nicht geschaft haben, überlassen Sie es Anderen (zB den Fachleuten), wie man dafür sorgt, dass "Schwerverbrecher" nach ihrer Entlassung möglichst wenig neuen Schaden anrichten. Einverstanden? |
||
|
|
||
|
|
#57 (permalink) | |
|
Das Grundgesetz sagt auch "Alle Macht geht vom Volke aus". Wäre es da nicht einmal an der Zeit zu überprüfen, ob die Mehrheit des deutschen Volkes mit den Regelungen zum "Täterschutz" noch einverstanden ist? Das fragt sich sicher nicht nur |
||
|
________ |
||
|
|
||
|
|
#58 (permalink) | |
|
Ich verstehe jetzt nicht ganz, was mit dem Begriff "Täterschutz" gemeint ist. |
||
|
________ |
||
|
|
||
|
|
#59 (permalink) | |
|
Es ist völlig wurscht, ob die Mehreit bei einer Abstimmung damit einverstanden wäre, denn selbst, wenn sie es wäre, dann verstieße eine entsprechende Regelung gegen die Me nschenwürde und müßte somit vom Bundesverfassungsgericht kassiert werden. Die Lehre aus der Hitler-Diktatur ist ja gerade, daß Demagogen das Volk zu allerlei Abstimmungsverhalten verführen können
|
||
|
________ |
||
|
|
||
|
|
#60 (permalink) | |
|
Gefährlich! Die Raucher haben auch gedacht es kann ihnen nichts passieren... |
||
|
|
||
Alle Zeitangaben in MEZ. Es ist jetzt 9:54 AM Uhr.